Auf die kleine Anfrage von ARCHEVIVA antwortet Rechtsassessor Claus Plantiko
2019-10-06
Bonn/Keltern-Weiler. Claus Plantiko antwortet auf Anfrage von ARCHEVIVA: Die Aufgabe der Statsanwaltschaft ist es, Straftaten zu verfolgen, d.h., aufzuklären und anzuklagen, dabei aber auch die für den Beschuldigten günstigen Umstände zu ermitteln, § 160(2) StPO. Das geschieht in den USA und anderen Ländern nicht, deshalb bezeichnen deutsche StA ihre Behörde gern als die objektivste der Welt.
Während in den USA Ankläger und Verteidiger gleichberechtigt vor dem äquidistanten Richter über Schuld oder Unschuld des Angeklagten streiten, findet in der BRD eher eine Konsensualjustiz mit Richter und StA auf der einen Seite und dem Angeklagten auf der anderen Seite statt. In einigen Bundesländern, z.B. BW und RLP, sitzen StA auf gleicher Höhe wie Richter an einer Seite der Richterbank. RA Schwenn versuchte im Fall Kachelmann einen Hauch vom Kampf ums Recht ins Verfahren zu bringen. Meist sind die deutschen RA zu sehr um das Wohlwollen des Richters besorgt, als daß sie für Recht und Unschuld ihres Auftraggebers kämpfen.
Gibt es Fälle, in denen die Staatsanwaltschaft bzw. einzelne Staatsanwälte verurteilt wurden ?
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