Staatsanwältin fordert hohe Geldstrafe wegen „Titelmissbrauch“
Peinlichkeiten im Plädoyer der StA Stürmer: Will die „Allgemeinheit“ geschützt wissen
2017-11-14
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Gießen. Der Strafprozess am 08. November 2017 gegen Dr. Andrea Christidis wegen Titelmissbrauch wurde nun vor dem Landgericht in Gießen im Saal 227 in einer öffentlichen Sitzung der 8. kleinen Strafkammer eröffnet. Prozessbeginn der Strafsache war um 09:23 Uhr. Ein dreistündiger Prozess folgte. Vorsitzender Richter am Landgericht war Heiko Söhnel, als Schöffen wohnten Harald Bönsel und Herbert Weller bei.
Die Verhandlung
Eine promovierte Psychologin muss gegen den Missbrauch ihres eigenen Titels durch die Staatsanwaltschaft kämpfen
Gleich zu Beginn der Verhandlung erteilt der Vorsitzende Richter am Landgericht, Heiko Söhnel, das Wort an Dr. Andrea Christidis. Diese äußert klar und fest: „Ich bin promovierte Psychologin.“
Angezeigt wegen Titelmissbrauch wurde die Psychologin Angaben zufolge im Jahr 2013 vom Jugendamt Landkreis Gießen und von Susanne Musal. Per Zufall soll die Angeklagte darüber informiert worden sein.
Wer schützt eigentlich die Allgemeinheit gegen das hartnäckige und spitze Betreiben des Formalismus von Seiten der Staatsanwaltschaft Gießen auf Kosten der Steuerzahler ?
In den bisher insgesamt vier Prozessen wegen Titelmissbrauchs waren bislang Staatsanwältin Sarah Otto, Staatsanwalt Christian Bause, Oberamtsanwalt Otto Linscheidt, Staatsanwältin Katharina Nowak, Oberstaatsanwalt Phillip Zmyj-Köbel, zahlreiche weitere Staatsanwälte und ganz aktuell Staatsanwältin Sandra Stürmer involviert.
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Freispruch für Dr. Andrea Christidis am Landgericht Gießen
Zum Film Irrfahrt einer Psychologin … Dr. Andrea Christidis endlich vor einem gerechten Richter