Transparenz in Justiz und Psychiatrie gefordert
Sollten Gerichtsverhandlungen und Begutachtungen aufgezeichnet werden ?
2019-09-22
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Saalfeld/Weiler. „Was spricht heute noch dagegen, das Gespräch zwischen Probanden und dem Gutachter vollständig videographisch so aufzuzeichnen, dass man auch den Gutachter sieht, erlebt ?“
Wände des Schweigens brechen: Manipulationsfreie Gutachten erzeugen
Bei einer Video-Aufzeichnung würden über den reinen Inhalt wiedergegebener Worte bei schriftlichen Erfassungen hinaus“, so der Dipl. med. Wilfried Meißner, Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. im nachfolgenden Interview, „weitaus mehr Informationen zum Ausdruck gebracht werden, die nicht direkt angesprochen werden, sondern die nur in einer bildlichen Dokumentation erfasst werden können: Wann errötet ein Proband, wann schweigt er, wann zeigt er andere Regungen ?
Schriftliche Gutachten bringen andere Ergebnisse als Videoaufgezeichnete
Lange sei der Wert von Aufzeichnungen geschätzt, so Meißner, die das Verhalten, das Verbale, das Nonverbale von Proband und Gutachter erfassen: Die Transparenz einer manipulationsfreien Aufnahme wäre damit gewährleistet.
Eine solche Aufzeichnung schütze rechtlich den Probanden vor Falschdarstellungen, vor der Aufnahme unrichtiger Daten in den Gutachten, die ja schließlich schicksalsbestimmend in das Leben eines Menschen eingreifen würden. „Wenn die Diagnose vielleicht gar nicht stimmt bei Untergebrachten in der Forensik, dann kann auch keine richtige Behandlung organisiert werden. Ich plädiere sehr dafür die vollständige audiovisuelle Dokumentation der Untersuchungsgespräche einzuführen, weil sonst zu konstatieren ist, dass die Bevölkerung einer Art „Testmacht“ gegenübersteht, die das Privileg hat zu definieren, ob jemand erziehungs-, berufsfähig ist, ob jemand prozessfähig ist, schuldfähig ist.“
Fehler bei solchen lebenswichtigen Angelegenheiten ausschalten !
In vielen Fällen drohe ein Gutachten nach Aktenlage. Aber: Eine persönliche Untersuchung kann nicht durch eine Akte ersetzt werden ! Bei einer Datenerhebung im Rahmen eines Interviews kämen ganz andere Dinge heraus als aus der bloßen Akte, von einer Notiz, die irgendwann einmal von irgendjemandem gemacht worden ist.
Wenn ein Untersuchungsgespräch nicht mit einem vertrauensvollen Psychiater zustande käme, „dann kommen falsche Ergebnisse raus. Die Justiz hat nichts davon. Und der Mensch hat nichts davon ! Deswegen plädiere ich für dieses Vorgehen.“
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Dipl. med. Wilfried Meißner | Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D. | 1. Vorsitzender des Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V. | Zum Eckardtsanger 21 |07318 Saalfeld |Tel.: 03671 528932 / 0170 1143471 | Facebook