Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor
2023-08-18
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Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 139/2023 mit Erscheinungsdatum vom 18. August 2023 den Beschluss vom 8. August 2023 unter Aktenzeichen 6 StR 330/23 mit.
Dort wörtlich: „Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.
Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 6. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden.
Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Saarbrücken am 23. Februar 2023 mit Aktenzeichen 3 KLs 11/22 unter der „Vorschrift aus dem StGB: § 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (in der bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung)
(1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen
1. des Täters oder
2. einer dritten Person an sich zu dulden …
wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“
Der BGH teilt mit, dass die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vorliegt.
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