Verfassungsbeschwerde Nr. 05c Teil 1 und Teil 2 und Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl

Manthey reicht in Karlsruhe und in Pforzheim gleichzeitig Beschwerde samt Begründung ein

Bundesverfassungsgericht und Amtsgericht Pforzheim sind unterrichtet

2020-09-22

Heiderose Manthey nach der Abgabe der nächsten Dokumentation im Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Beginn der Abgabe der ersten Teile der Verfassungsbeschwerde war der 06. August 2020. Foto: ARCHE.

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Karlsruhe/Pforzheim/Keltern-Weiler. Im vorliegenden „Beleidigungs“fall des Kelterner Bürgermeisters hat Heiderose Manthey, Leiterin der ARCHE und 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und des ARCHE e.V. Weiler einen weiteren Teil der Verfassungsbeschwerde im Bundesverfassungsgericht eingereicht.

Dieser Teil ist gleichzeitig die Einspruchsbegründung gegen den gegen sie erlassenen Strafantrag durch den Polizeiposten Remchingen, Sachbearbeiterin Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, durch die Kriminalpolizei, Sachbearbeiterin Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz, und durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe- Zweigstelle Pforzheim, Sachbearbeiterin Amtsanwältin Bossert, mit erlassenem Strafbefehl durch das Amtsgericht Pforzheim.

Bildstrecke der Abgabe im Bundesverfsassungsgericht Karlsruhe und im Amtsgericht Karlsruhe

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Seit dem 06. August 2020 legt Heiderose Manthey Verfassungsbeschwerde ein. Diese hatte mit Stand vom 20. September 2020 insgesamt 3990 Seiten, erweitert nun durch die Einspruchsbegründung der Nr. 05c Teil 1 mit 142 Seiten und durch die Ergänzungen zu Nr. 05c Teil 2 mit 77 Seiten. Die Nr. 05c der Verfassungsbeschwerde befasst sich alleine mit den Vorgängen um den Bürgermeister der Gemeinde Keltern, Diskriminierung, unterlassener Hilfeleistung, auch von Seiten der Regierung und Mitgliedern des Deutschen Bundestages.

Auf Facebook postet Heiderose Manthey

Zu der Verfassungsbeschwerde von Heiderose Manthey mit bisher 3990 Seiten wurde gestern Nacht um 23:00 Uhr beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Nr. 05c Teil 1 (142 Seiten) „Einspruchsbegründung“ zu den Dokumentationen Nr. 05a und Nr. 05b (Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister) hinzugefügt, gemeinsam mit Nr. 05c Teil 2 „GEHEIM und ABSOLUT VERTRAULICH !“ (77 Seiten), als Nr. 01c „Unterlassene Hilfeleistung“ durch Mitglieder der Bundesregierung und des Deutschen Bundestages dem BVerfG in unredigierter Form bekannt.
Der Gesamtumfang der Verfassungsbeschwerde beträgt demnach 4209 Seiten.

Am Nachtbriefkasten des Amtsgerichtes Pforzheim wurden beide Teile der Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl um 23:42 Uhr unter Zeugen eingeworfen.

Nicht hinzugezählt sind bei der obigen Angabe der Seitenzahl die sogenannten „Anhängenden Beschwerden“ zur Dokumentation Nr. 01c der Verfassungsbeschwerde, erstellt von kid – eke – pas – Betroffenen und durch Folter oder durch andere grausame und unmenschliche Behandlungen Betroffenen in Deutschland !