Wie oft denn noch, Deutschland ?
2016-10-07
VAfK. Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.
Seit 1999 hatte die Mutter fast durchgängig den Kontakt zwischen Vater und Sohn verweigert. Auch Geldstrafen konnten sie davon nicht abhalten, obwohl mehrfach vom Gericht und Sachverständigen betont wurde, dass der Kontakt zwischen Vater und Sohn wichtig für das Kind ist. Aufgrund der Weigerung der Mutter … “
Lest den Artikel auf der Homepage des VAfK.
Hier ist das Urteil.
Das Kind, ein Sohn, ist am 18. July 1998 geboren. Seit 1999 gab es Meinungsverschiedenheiten zwischen den Eltern. Das Gericht in Straßburg wurde 2008 und 2010 angerufen. Jetzt gibt es ein Urteil. Das „Kind“ ist inzwischen 18 Jahre alt.
Weitere Urteile des EGMR
Sieger vor dem EGMR ./. Deutschland
Hier sind alle Justiz-Giganten, die den Weg zum EGMR geschafft und dort gesiegt haben.
20 Urteile gefällt gegen Deutschland wegen kid – eke – pas
2016 Moog gegen Deutschland
2015 Kuppinger gegen Deutschland, 2. Urteil
2011 Schneider gegen Deutschland
2011 Kuppinger gegen Deutschland, 1. Urteil
2011 Tsikakis gegen Deutschland
2011 Sporer gegen Österreich
2010 Anayo gegen Deutschland
2010 Döring gegen Deutschland
2010 Afflerbach gegen Deutschland
2010 Zaunegger gegen Deutschland
2006 Görgülü gegen Deutschland
2006 Süss gegen Deutschland
2005 Wimmer gegen Deutschland
2004 Haase gegen Deutschland
2003 Sahin gegen Deutschland
2003 Niederbörster gegen Deutschland
2003 Sommerfeld gegen Deutschland
2002 Kutzner gegen Deutschland
2001 Hoffmann gegen Deutschland
2000 Elzholz gegen Deutschland
Wie viele kid – eke – pas – Betroffene den Weg zum EGMR gesucht haben und dort abgewiesen wurden, ist ARCHEVIVA nicht bekannt.
Aber immer wieder kommen diese Meldungen bei uns an.