Unsicherer BDP-Anwalt Jan Frederichs gibt KEIN Interview vor laufender Kamera

BERUFSVERBAND DEUTSCHER PSYCHOLOGINNEN UND PSYCHOLOGEN wegen Rufmord an Dr. Andrea Christidis vor dem Landgericht Wuppertal verklagt

Stecken das Vertuschen von Kinderhandel und das Geschäft mit dem Kindeswohl hinter den denunzierenden Angriffen auf die Psychologin MA ?

2017-03-03

ARCHE Landgericht Wuppertal Dr. Andrea Christidis gegen BdP_02b

Wird im Landgericht Wuppertal schlussendlich Kinderhandel aufgedeckt ? Hat das „anonyme Rufmordportal“ (Markus Fiedler) PSIRIAM mit dem BDP zu tun ? Ist Diplompsychologe Bartoscheck BDP-Mitglied und in diese Affaire verwickelt ?

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Wuppertal. Die Verhandlung im Fall Jacob ./. BDP unter Aktenzeichen 3 O 59/16 fand gestern vor dem Landgericht Wuppertal statt. Richterin Haberstroh trat in die Güteverhandlung ein, die sich aufgrund der Beklagten, dem Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V., allerdings sehr rasch in einen Rechtsstreit verkehrte. Die Beklagte stellte sich strittig, schlug den durchgängig klar strukturierten und dreifach von der Richterin gemachten Vorschlag aus und wollte partout keine Einigung. Dr. Andrea Christidis, ehemals Jacob, klagt gegen den Verband, vertreten durch dessen unsicher auftretenden Justiziar, Jan Frederichs, wegen Denunzierung.

Frederichs war zu keinem Interview vor laufender Kamera bereit

Auf Anfrage der Richterin, gab Christidis zu Beginn der Verhandlung an, alle Beweise ihrer erworbenen Titel in Form von Urkunden mitgebracht zu haben. Im Denuntiationsportal PSIRAM seien Lobbyisten  vertreten, die unwahre Tatsachenäußerungen über sie öffentlich dargestellt hatten. Der BDP habe sich an den dort vorgetragenen Denunzierungen zur eigenen Denunzierung der Klägerin bedient und als eigene übernommen.

Während Richterin Haberstroh äußerte, dass das Ausgesetzsein von Anfeindungen im Internet leider schon Usus sei, betonte Christidis, dass diese Anfeindungen immer von denselben Lobbyisten kämen und sie von ihrer eigentlichen Arbeit abhielten.

Die Richterin fasste das Ziel der Klägerin zusammen: Es wäre also die Zielsetzung der Klägerin, ihren Ruf dauerhaft wiederherzustellen.

Ein gesendeter Fernsehbeitrag bei PlusMinus (ARD) habe die Interessenslage des BDP öffentlich machen sollen. Jan Frederichs sah sich hingegen als Vertreter des Verbandes einer Kritik ausgesetzt, die er ja auch hinnehmen müsse, so sie denn berechtigt sei.

Richterin: Optimierung von Gutachten als Ziel – Frederichs als Vertreter des BDP zeigte sich bei dieser Zielbenennung apathisch, ja sogar kalt

Richterin Haberstroh betonte mehrfach, dass eine Einigung möglich sein sollte. Nach eigener Aussage blickte sie von außen auf diesen Prozess und habe mit familienrechtlichen Verfahren nichts zu tun. Sie fragte sich, wie man sich so zerfleischen könne, wenn doch beide Parteien familiengerichtliche Gutachten verbessern wollten, sollten oder gar müssten.

Christidis warf an dieser Stelle ein, dass sie bereits mit über 1000 Gutachten zugeschüttet worden wäre. Eltern, die um den Verbleib ihrer Kinder in den Familien und um die Aufrechterhaltung der Beziehung zu ihren Kindern kämpfen müssten, weil sie und ihre Kinder von ungerechtfertigten Gutachten ihrer Rechte enthoben worden waren, seien zunehmend bedroht von Kindeswegnahme und Entfremdung ihrer Kinder mit weitreichenden gesundheitlichen Schäden.

Von all den an sie gesandten Gutachten seien lediglich ein oder zwei richtig gewesen, so Christidis.

Während sowohl Dr. Andrea Christidis als auch deren Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker bei dem korrekten Denkansatz der Richterin fortwährend bestätigend zunickten, blieb die Gegenseite bei der Benennung des gemeinsamen Zieles der Optimierung der Gutachten zum Wohle der Kinder apathisch, ja sogar kalt und zeigte keinerlei positive Regung, dieses von der Richterin als GEMEINSAMES Ziel herausgearbeitete Faktum anzuerkennen.

Ist es denn nicht das Ziel des BDP, für die RECHTE der Kinder zu arbeiten ?

UND: Was steckt hinter der Denunzierung der Klägerin, die in PSIRAM „Andrea Jacob – Öffentlich-rechtliche Empörung als Werbung für Hochstapler“ gezielt versucht wurde zu beleidigen und warum ?

Auf der Website der Beklagten „Der Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e.V.“ finden wir: „Als der anerkannte Berufs- und Fachverband der Psychologinnen und Psychologen ist der BDP Ansprechpartner und Informant für Politik, Medien und Öffentlichkeit in allen Fragen der  beruflichen Anwendung von Psychologie und Psychotherapie.“

Am Prozesstag von der Presse eigens angefragt, waren jedoch weder Jan Frederichs, noch dessen Rechtsanwältin LL.M Katrin Wiek von der Kanzlei Redeker-Sellner-Dahs zu einem Interview bereit.

Der BDP ist derzeit – laut Aussage der Website bdp-verband.de – vertreten durch den Präsidenten Prof. Dr. Michael Krämer, den Vizepräsidenten Michael Ziegelmayer und die Vizepräsidentin Annette Schlipphak. Rechtsberater Jan Frederichs, seines Zeichens Rechtsanwalt, vertrat den BDP vor dem Landgericht in Wuppertal.

Was sind die wirklichen Interessen dieses Bundes-Verbandes ?

Gerne würde sie rechtmäßige Kritik aushalten, so Christidis auf einen Hinweis von Richterin Haberstroh, wenn sie eben rechtmäßig wäre !

Die Richterin machte beiden Parteien klar, dass selbst ihre Entscheidung, sollte die Güteverhandlung scheitern, angegriffen werden könne und jede weitere Instanz eine weitere Bewertung für richtig erachten könne.

Auf Anfrage der Richterin, ob sich die Parteien gütig einigen wollten, brachte die Beklagtenseite ein definitives „NEIN“ hervor. „Der Beklagte erklärt, eine gütige Vereinigung kommt für uns nicht in Frage.“, diktierte die Richterin und eröffnete damit das strittige Verfahren. Bei der Unterlassung müsse der Beklagte die Beweislast erbringen, beim Widerruf die Klägerin, hauptsächlich ginge es um die Bezeichnung „Psychotherapeutin“ und „Rechtspsychologin“.

Der Beklagten wurde eine dreiwöchige Zeit zum Einreichen ihres beantragten Schriftsatznachlasses gegeben.

Die Klägerin, Dr. Andrea Christidis, Ph.D. (Bundelkhand University), gibt gegenüber ARCHEVIVA an, Psychologin für klinische, pädagogische, neuropsychologische, kriminalistische und forensische Psychologie zu sein, ebenso Verhaltenstherapeutin, Systemische Familientherapeutin (DGSF).

Für die nachfolgenden Verhandlungen werden folgende Fragen von Wichtigkeit sein:

1. Welche Rolle spielt der Diplompsychologe Sebastian Bartoscheck bei Inobhutnahmen, der sich lt. Angaben auf seinem Briefkopf als BDP-Mitglied ausweise ?

2. Steht der BDP mit seinen auf der Homepage angegebenen Tätigkeiten im eigenen Interessenskonflikt ?