Unglaublich ! Gilt das nur für Gießen ? Redakteurin sagt aus, dass es interne Vorgaben für das Schreiben von Gerichtsprozessen gibt !

Wie in Gießen durch Denunziation von Dr. Christidis und versuchten Ausschaltens der Presse und Öffentlichkeit „brisante Angelegenheiten“ erledigt werden sollten

„Das lasse ich mir nicht gefallen !“ – Jahrelange Kriminalisierungskampagne gegen Christidis wird jetzt aufgedeckt

2020-10-27

Dr. Andrea Christidis: „Ich habe mein Ziel noch lange nicht erreicht. Deshalb werde ich so lange vor deutsche, europäische und wenn es sein muss über eine Sammelklage vor internationale Gerichte ziehen, bis ich es geschafft habe.“ Foto: Heiderose Manthey.

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Gießen/Keltern. Mit Beschluss, beglaubigt vom 06. Februar 2020 setzt Richterin am Landgericht Kassel den Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 12:00 Uhr im Landgericht Gießen, Ostanlage 15 in Saal 3 an. In dem Rechtsstreit der Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis, vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Müller, gegen die Stadt Gießen und gegen den Landkreis Gießen, vertreten durch Rechtsanwälte Pflästerer & Krauskopf und Rechtsanwalt Oliver G. Persch, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichtes Gießen durch die Richterin am Landgericht Kassel als Einzelrichterin am 27. Januar 2020 die Beweiserhebung beschlossen.

Dazu im Beschluss wörtlich: „Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen der Klägerseite Mitarbeiter des Beklagten zu 2) hätten aufgrund ihrer Kenntnis des Strafbefehls gegen die Klägerin vom 01. November 2010 Warnungen gegenüber Eltern ausgesprochen, die die Klägerin mit der Prüfung von Gutachten und/oder als Beistand in Verfahren mit dem Jugendamt des Beklagten zu 2) beauftragt hatten …“.

Als Zeugen waren Tilmann Händler und Susanne Perker, Sabrina Blume, Holger Becker, Inka Friedrich, Uwe Kirchhoff, Anja Margraf-Poloschek und Dennis Stephan geladen.

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Dr. Andrea Christidis im Gespräch mit ARCHEVIVA

1. Wie war der Verlauf des Prozesses ?

Zum Hintergrund

Im Jahr 2013 fand ich im Auftrag einer Mutter (Sabrina Blume), der das Jugendamt des Landkreises Gießen ihre beiden Kinder weggenommen hat, anhand einer Aktenanalyse heraus, dass sich im Jugendamt des Landkreises Gießen bizarre Vorgänge abgespielt hatten. In der Jugendamtsakte fand sich u. a. ein Antrag vom 15.02.2011 auf stationäre Unterbringung ihres damals dreijährigen Justin, mit einer Unterschrift, die Frau Blume geleistet haben soll, was sie bestritt; sie soll sich dabei im eigenen Namen verschrieben haben. Aufgrund dieser gefälschten Unterschrift, die sich später auch auf einem Hilfeplan fand, den sie nie unterzeichnet hatte, wurden ihr ihre Kinder vom Jugendamt des Landkreises Gießen entzogen. Die Großmutter von Frau Blume verfasste eine Eidesstattliche Versicherung, dass die Unterschrift auf dem Hilfeplan nicht von ihrer Enkelin stamme, denn sie sei bei dem Hilfeplan zugegen gewesen und könne bezeugen, dass ihre Enkelin ihre Unterschrift verweigert habe.

Christidis unterstützt Blume beim Stellen eines Strafantrag wegen Urkundenfälschung gegen den Landkreis Gießen

Daraufhin half ich als Beistand von Frau Blume beim Verfassen einer Strafanzeige gegen den Landkreis Gießen.

2013 stellte Frau Blume Strafantrag wegen Urkundenfälschung, nachdem wir ihre gefälschte Unterschrift in der Jugendamtsakte entdeckt hatten. Juristen hielten den Fall für ein Kinderspiel: Es gab einen kleinen Personenkreis, der überhaupt Zugang zu den Jugendamtsakten mit den gefälschten Unterschriften hatte. Vernehmung und Schriftproben der wenigen öffentlichen Bediensteten hätten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Verantwortlichen aufgedeckt.

Korruption, Selbstbereicherung und Missbrauch von Kindern durch Politiker ?

Der von der Staatsanwaltschaft mit der Ermittlungsarbeit beauftragte Erste Kriminalhauptkommissar Ingo Theuer war kein Unbekannter: Er hatte zuvor im reichen Land Hessen gegen Wirtschaftsdelikte ermittelt, wurde jedoch auch gerne immer wieder in anderen, heiklen Bereichen eingesetzt. Vorliegend zog er es vor, die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts lediglich per E-Mail zu befragen. Er befand:

Es ist nicht ersichtlich, welchen Nutzen die angeblich gefälschten Unterschriften für den vermeintlichen Täter haben könnten.“

Die dahinterstehende mutmaßliche Korruption, die  Selbstbereicherung und der multiple Missbrauch von Kindern durch Politiker, Amtsträger und andere, wollte er offenkundig nicht untersuchen.

Staatsanwaltschaft Gießen stellt Verfahren ein

Das Verfahren wurde sodann von der Gießener Staatsanwaltschaft Gießen, Herrn Bause eingestellt.

Zur Begründung führte Staatsanwalt Bause aus, die Ermittlungen hätten keine hinreichenden Anhaltspunkte für „die Täterschaft einer bestimmten Person oder auch nur eines bestimmten Täterkreises“ ergeben.

Bause ermittelt nun gegen Christidis

Auch Bause war kein Unbekannter: Zur selben Zeit ermittelte er, auf Anzeige just desselben Jugendamtes, gegen die mich, weil ich mich als „Psychologin“ bezeichnet hatte, wogegen mein anerkannter Abschluss mich als „Psychologist M.A.“ ausweist. Ein Jahr nach Verfassen der Klageschrift durch Bause erklärte seine Kollegin StAin Stürmer gegenüber dem Landkreis Gießen: „[…] die ‚Eindeutschung‘ dieses – im Ausland erworbenen Titels stellt daher einen Titelmissbrauch dar.“ Mein Freispruch erlangte erst am 12.01.2018 Rechtskraft, weil die Staatsanwaltschaft Gießen zuerst in Berufung und später in Revision ging.

Mehrere Strafanzeigen gegen Christidis folgten

Das ist nur eines von zahlreichen Beispielen, die dazu führten, dass der Landkreis Gießen wiederholt Strafanzeige gegen mich erstattet hatte. Ich mag sie heute nicht alle aufzählen. …

⇒ HÖCHST ALARMIEREND FÜR EINE DEMOKRATIE !!!

Christidis wusste anfänglich nichts von diesen Strafanzeigen gegen sie ! 
Welche internen Anweisungen gibt es denn für die Presse, um über Gerichtsprozesse zu berichten ?
Leben wir in einem Rechtsstaat ?

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