NATO verwehrt der ARCHE den Zugang per Mail
Mail 87 zu NATO hat heute die ARCHE verlassen mit Inhalt: Das Ahnden von Verkehrsverstößen auf den untersten bis obersten Verwaltungsebenen und die Reaktionen der Verursacher
2021-05-06
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Moskau/New York/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE teilt mit, dass im vorliegenden Fall der Verfassungsbeschwerde mit Titel
Unmenschliche Folter an
der Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat
und Völkermord enthüllenden und nachweisenden
Berichterstatterin an
NATO, Alliierte, UNO, UNHRC u.a.
durch staatliche Verfolgung während ihrer Tätigkeit
als Betroffene, als Pädagogin, als Journalistin und
– nach ihrem Ausstieg aus dem staatlichen Lehrauftrag –
als Gründerin und Präsidentin der ARCHE
die „Mail 87a zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Das Ahnden von Verkehrsverstößen auf den untersten bis obersten Verwaltungsebenen – Reaktionen von Seiten der Verursacher auf dieses Vorgehen“ die ARCHE heute Mittag, Mittwoch, den 05.05.2021 um 12:03 Uhr verlassen hat.
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de] Mail 87a An NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions Team Office of the High Commissioner for Human Rights United Nations Office at Geneva, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt Zum Mailkomplex mit Betreff: NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter
• Die Reaktionen der hinzugefügten und übergeordneten Verwaltungsebenen bis hin zum Ministerium für Verkehrssicherheit • Der Beobachtungszeitraum • Die Aufzeichnungen von fünf Verkehrsbeobachtern
hier im Mailkörper: Korrespondenz zwischen Berichterstatterin übergeordnete zuständige und weitere hinzugezogene Verwaltungsbehörden Straßenverkehrs- und Ordnungsamt des Landratsamtes Enzkreis Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg wegen ständig anhaltender Verkehrsverstöße, ausgehend von dem Parkverhalten einer Familie durch Abstellen derer Fahrzeuge mitten in einer Kurve mit dem Ergebnis Nichtbeseitigen der Verkehrsverstöße
Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe den Inhalt der Mail 87 und Mail 87a der Dokumentation Nr. 4b der Verfassungsbeschwerde zuzuordnen
Hochachtungsvoll |
⇒ Hinweis 02 in Mail 87 zu NATO: Die Berichterstatterin belässt die Adresse der NATO im Adressfeld und auch die Anrede an die NATO im Mailkörper.
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