Strafverhandlung gegen Ex-Polizisten Martin Deeg

Deeg auf seinem Blog: Die Bayerische Justiz und der Missbrauch des § 63 StGB

2014-12-06

Martin Deeg. Erlebt seine Vaterschaft unter allen Vorzeichen des Missbrauchs.

Martin Deeg. Erlebt seine Vaterschaft unter allen Vorzeichen des Missbrauchs.

Keltern-Weiler/O.u. Martin Deeg führt einen Blog, in dem er die Schritte der Justiz und ihrer Mithelfer gegen ihn als Vater auf der Suche nach seinem Kind dokumentiert.

„Am 04. Februar 2015 findet um 10:30 Uhr im Erdgeschoss des Amtsgerichtes Würzburg  im Sitzungssaal C 0.30 eine sogenannte ‚Strafverhandlung‘ gegen mich statt. Die Würzburger Rechtsanwältin Dr. Gabriele H. fühlt sich durch Aussagen in diesem Blog ‚beleidigt‘. H. ist die Anwältin, der es durch Entwertungen, durch ‚Konfliktvertretung‘ der Kindsmutter, Befangenheitsantrag etc. gelang, dass ich seit Juni 2012 – wieder – den Kontakt zu meinem Kind verloren habe und die gerichtlich vollstreckbaren wöchentlichen ‚Umgangskontakte‘ weder durchgeführt noch durchgesetzt werden.

Ich werde hier deutliche Worte finden und dies auch im Blog weiterhin öffentlich machen.

Was derartige ‚Rechtsvertreterinnen‘ anrichten, ist eine Provokation, psychischer Missbrauch und für Geschädigte wie mich eine Zumutung. Es geht hier nicht um Beleidigung. Und die Rolle sowohl von Anwälten als auch von Lokalpresse, die sich ohne jedes Hintergrundwissen und ohne jemals die Kinder der Parteien in den Blick zu nehmen, ist endlich zu beleuchten.

Mein Blog ist Beweismittel, ich kann dies nicht oft genug betonen. Andere in meiner Situation hätten angesichts der Verbrechen längst zu anderen Mitteln gegriffen.“