Strafantrag der Heiderose Manthey wegen Verfassungshochverrat

 „Ja, ist diese Manthey denn verrückt?“, wird mancher denken. „In unserer Vorzeigedemokratie ist das nicht möglich! Oder doch?“

Wird man versuchen den Strafantrag für „verrückt“ zu erklären oder können die Vorwürfe bewiesen werden ?

2020-12-26

Welche Kräfte stecken hinter dem Wort „VERRÜCKT“ ? Vielen Menschen ist das analytisch-kreative Denken einfach eine Nummer zu groß. Deswegen diskreditieren sie gerne hochgeistige Wesen ! Sie können nicht nachvollziehen, was ausgedrückt wird. Sie sind aber auch zu bequem oder zu feige nachzufragen, was gemeint ist. Foto: Heiderose Manthey.

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Strasbourg/Metz
(JLM). In Frankreich und auch anderswo gibt es entsprechende Datenerfassungen von Fällen, die das zweifelsfrei beweisen. Nicht in bedauernswerten Einzelfällen, auch in großer Anzahl. Ganz sicher ist eine, vermutlich behördlich genehmigte Scheinhinrichtung darunter, aber auch Kindesentnahmen aus politischen Gründen sind in dieser NGO aktenkundig.

Präsidentin der ARCHE durchsetzungsstarke Verfechterin der DIGITALEN PROZESSAUFZEICHNUNG

Aus diesem Grund war Heiderose Manthey schon vor vielen Jahren eine glühende Befürworterin der #DigitaleProzessbeobachtung, zu der auch Gustl Mollath, die Gießener Akademische Gesellschaft, Dennis Stephan, Gudrun Rödel, die den Fall Ulvi Kulac aufdeckte, Dr. jur. Wilhelm Schlötterer, ehemals Bayerns oberster Steuerfahnder gehört dazu und genau aus diesem Grund hat er ein Strafverfahren gegen Bayerns Justizminister Bausback wegen Strafvereitelung im Amt eingeleitet, was wiederum mittels Strafvereitelung im Amt durch die Justiz, ganz aus Versehen in die Verjährung verschleppt werden soll. Dr. Schlötterer fordert, die #DigitaleProzessbeobachtung zwingend einzuführen. Ich könnte noch lange auf Persönlichkeiten hinweisen, die alle gesunden Menschenverstandes sind, die diese Forderung voll unterstützen, bis ich auf die 1000de Justizopfer zurückgreife, die sehnlichst darauf warten.

Deutsche „Vollpfosten“behörden ? Was ist das ?

In der ehemaligen DDR gab es angeblich schon keine JUSTIZIRRTÜMER, wie wir heute durch Einsicht in die Stasi-Unterlagen als nachweislich falsch belegen können, aber das war ja ein sogenannter Unrechtsstaat. Ich selbst und viele private Ermittler wissen heute, es gibt sogar Häftlinge, da wies man bis hoch zum Ministerpräsidenten, daß der Inhaftierte unschuldig in Haft sitzt. Käme die Wahrheit heraus, wäre die deutsche Polizei und Justiz nachweisbar als Vollpfostenbehörde hingestellt. Mathias Frey und Werner Mazurek und viele andere unschuldig Inhaftierte müssen unbedingt ein Wiederaufnahmeverfahren unter der juristischen Qualitätssicherung der #DigitaleProzessbeobachtung erhalten. Deutsche Vollpfostenbehörden? Dies ist nicht so !! Wenn 1% der Verbrecher in Behörden straflos handeln können, 20 % wegsehen und 79 % in einer von Autismus strotzenden Selbstgefälligkeit der Behörden sich selbst beweihräuchern, dann erinnert mich das an ein Deutschland, in dem keiner wußte, daß es Konzentrationslager gab.

Der Code of Silence

So entsteht eine Wagenburg-Mentalität, die gerne als Code of Silence deklariert wird. Ein Begriff der MAFIA! Der Nationalsozialismus war eine vom Volk gewählte Diktatur, die, als man merkte, wie falsch man handelte, nicht mehr zurück konnte. Unser heutiges Deutschland ist eine Demokratie, deren erste 20 Artikel des Grundgesetzes von Behörden kreativ behandelt werden, wie die Töpfermasse einer Walldorf-Schule. Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt und Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Frau Lambrecht sind ausreichend informiert und handeln nicht, denn sie müssten vor ihrer Türe kehren. Dafür gibt es zwar die Ermittlungsabteilung für Beamtendelikte, aber auch die arbeitet nicht.

DAS IST VERFASSUNGSHOCHVERRAT !!!

Eine Geisteskrankheit einer Querulantin aus Keltern-Weiler ist es keinesfalls !!

Dafür müssen wir kämpfen, ausdrucken und verteilen !!!

Keiner, keine darf sagen, das hätte man nicht gewußt. Das hatten wir schon mal !!!


Lesen Sie hierzu

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

  1. einen Menschen tötet,
  2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,
  3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,
  4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,
  5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind, …

Quelle: Dejure.org

(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt

  1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen oder
  2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.

Quelle: Dejure.org

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