Meldung an den UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes und an den UN-Sonderberichterstatter für Folter in Genf
Dubioser Vorfall: Wo ist das „Rechtskräftige Urteil“ zum Sorgerecht ?
2020-07-22
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Keltern-Weiler. Zwei Tage nach Anfrage an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim wegen Vorlegen des „Rechtskräftigen Urteils“ zum Sorgerecht im Falle von Kinderraub und Kindesentfremdung sendet ARCHE sämtliche Beweise einer staatlich verfolgten Mutter an den UN‑Ausschuss für die Rechte des Kindes (Committee on the Rights of the Child, Human Rights Treaties Division, Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights) nach Genf mit der Bitte um Einschreiten.
Mit gleicher Post gehen die Unterlagen an den UN-Sonderberichterstatter in Bezug auf dessen Aufruf „Inputs for psychosocial dynamics conducive to torture and ill-treatment report“.
Nach der mehrmonatigen Berichterstattung zur Teilnahme am „Call for submissions on Psychological Torture and Ill-Treatment“ von Oktober 2019 bis Mai 2020 nimmt ARCHE zum zweiten Mal an einem Aufruf der UN teil. Im Juni dieses Jahres beteiligt sich das weltweite Netzwerk zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland– Eltern-Kind-Entfremdung und Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, bei der Eingabe eines Berichts: Psychosoziale Dynamik, die Folter und Misshandlung fördert mit mehrwöchiger Berichterstattung.
ARCHE fordert Betroffene auf, die in Deutschland begangenen Menschenrechtsverbrechen an die UN weiterzuleiten, nämlich ungerechtfertigten Missbrauch der Kinder zu melden, vollzogen durch Kinderraub und Kindesentzug und durch die Entfremdung der Kinder von ihren leiblichen Eltern/Elternteilen und von ihren Familien.
Der derzeitige UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (Special Rapporteur on Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment, kurz CIDTP) ist Prof. Nils Melzer.
Zum aktuellen Vorfall
Einer Mutter werden ihre beiden Söhne im Alter von acht und elf Jahren vorprogrammiert durch den Vater und durch dessen Familie geraubt. Der Vater verschleppt die Kinder und verschanzt sie in seinem neuen Aufenthaltsort. Die Mutter weiß nicht, wohin der Vater die Kinder gebracht hatte.
Erst als der Vater von der Mutter Unterhalt für die Kinder fordert, erfährt die Mutter, dass ihre Söhne 50 km weit entfernt von ihr sind. Die Söhne werden weg von allen bisherigen Verwandten mütterlicherseits, von all ihren Freunden und von allen Bekannten gebracht, systematisch entfremdet und bis zum heutigen Tage unter „Verschluss“ gehalten, obwohl die Kinder in der Zwischenzeit erwachsen sind.
Ein solch nachhaltiges und nachwirkendes Verhalten kann sich ein nicht Betroffener kaum oder nur schwerlich vorstellen. Eltern-Kind-Entfremdung kann unter Umständen ein ganzes Leben lang wirken !
Vorsätzliche Entfremdung der Kinder von einem Elternteil ist ein heimtückisches und hinterhältiges Verbrechen !
Richterin Lisa Gorcyca (Videoaufzeichnung des Urteilsspruchs nur über Facebook zu erreichen) spricht im Urteil: „Jeder Anwalt, Richter, Psychiatrische oder Psychosoziale Fachkraft oder Fallbearbeiter oder Sozialarbeiter, der im Familienrecht tätig ist, ist sich dessen bewusst, dass das PAS-Syndrom, die vorsätzliche Entfremdung des Kindes zu seinen Bezugspersonen, die gravierendste und destruktivste Konsequenz für alle Betroffenen darstellt.“
Im aktuellen Fall wird der Zugang der Mutter zu ihren Kindern massiv versperrt. Die Mutter hat Sorgerecht. Doch Amtsanwältin Sigrid Micol von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim sagt: „Die Vorwürfe [der Mutter] entbehren jeglicher Grundlage. Der Beschuldigte [der Vater] konnte mittels rechtskräftigem Urteil belegen, dass er zurecht das Sorgerecht für seine inzwischen volljährigen Söhne zugesprochen bekam.“
Die Einstellung der Ermittlungen gegen den Vater hat zur Folge, dass die Mutter wegen „Vortäuschen einer Straftat (!)“ verfolgt wird. Die staatliche Verfolgung durch Ermittlung, Meldung beim Landratsamt Enzkreis u.a. läuft. Parallel dazu hat sich die Verfolgung der Mutter durch Diskreditierung und Rufmord am Wohnort immer weiter ausgebreitet und festgeschrieben. Die „Hexenverbrennung“ der Mutter ist bis heute im vollen Gange. Ein bürgerlich normales Leben ist für die Mutter nicht mehr möglich. Die Entfremdung der Söhne wird mit zunehmender Zeit immer drastischer.
Die Mutter hat nun dieses „Rechtskräftige Urteil“, das besagen soll, dass der Vater alleiniges Sorgerecht hatte, bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim angefordert.
Dieser Fall muss aufgeklärt werden !
ARCHEVIVA berichtete.
Die Antwort von Oberamtsanwältin Sigrid Micol, Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, wird erwartet
Bleiben Sie online ! Wir verfolgen den vorliegenden Fall und werden zur Reaktion der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim berichten !