Das Ende der Fahnenstange der Gewaltverbrechen an Familien und deren Kindern ist erreicht
Politiker und Justiz sind längst entlarvt
2016-09-21
Wie überwinden Sie kid – eke – pas ?
1. Schritt
Lassen Sie sich als Menschenrechtsverteidiger auf DIE LISTE eintragen.
Melden Sie sich dafür bei der Opfermeldestelle oder schreiben Sie per Facebook Beate Kelly oder Marc Friedrich an oder schreiben Sie eine Email an ARCHE archezeit[ät]gmx.de.
2. Schritt
Füllen Sie den AKTIVIERUNGS-ANTRAG für ein FÜRSORGLICHES ANSCHREIBEN an die Gerichte aus.
Senden Sie dieses an die unten angegebene Adresse und überweisen Sie die Bearbeitungsgebühr an den ARCHE e.V..
Wir gehen anonymisiert vor. Das Gericht erfährt Ihren Namen nicht.
3. Schritt
Bewahren Sie den Rückschein, das gut auf. Er ist der Nachweis, dass die an ihrem Fall tätigen Gerichte bezüglich des Verdachts auf begangene Menschenrechtsverbrechen benachrichtigt wurden.
ARCHE & IAoHRD & ARCHE e.V. senden diese Nachweise zu.
4. Schritt
Wenn Sie wollen, dass die Gerichte Ihren Namen und den dazugehörigen Prozess/Strafprozess erfahren wollen, weisen Sie uns gesondert darauf hin.
Wir aktivieren dann ein Zusatzschreiben, das wir dem FÜRSORGLICHEN ANSCHREIBEN an die Gerichte beilegen.
5. Schritt
Melden Sie mit dem MELDEBOGEN Ihren Fall dem Internationalen Strafgerichtshof in den Haag.
Senden Sie den Meldebogen per Mail an Mrs. Fatou Bensouda otp.informationdesk[ät]icc-cpi.int
oder per Post an
International Criminal Court
Po Box 19519
2500 CM, The Hague
The Netherlands
Bewahren Sie das Rückschreiben gut auf.