Für ein „Modernes Familienrecht in Europa“ und der Weg dorthin
Sprecher der Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV) als Sachverständiger von der CDU/CSU in den AfRuV geladen zum Thema Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren
2019-09-27
Berlin/Weiler. Gerd Riedmeier vertritt in seiner Funktion als Sprecher die im Jahre 2016 gegründete Interessengemeinschaft Jungen, Männer und Väter (IG-JMV), gleichzeitig den FSI – Forum Soziale Inklusion e.V. als 1. Vorsitzender, MANNdat e.V., Trennungsväter e.V. und die Väterbewegung (Förderverein) e.V.. All diese Vereine haben sich in der Interessengemeinschaft zusammengeschlossen.
Der Kampf um den (lebenswichtigen) Erhalt der Beziehung zwischen Kind und seinen nächsten leiblichen Bezugspersonen nach Trennung und Scheidung
Zum ersten Mal in der Geschichte der Väterbewegung wird ein Betroffenen-Experte als Sachverständiger vor den Ausschuss für Recht- und Verbraucherschutz nach Berlin geladen. Das ist ein großer Tag ! Stellvertretend für all die Vereine und Verbände, die seit 30 Jahren um den Erhalt der Bindung zwischen Trennungskindern und ihren Eltern kämpfen.
Gerd Riedmeier spricht nicht nur für die Trennungsväter, sondern auch für die von ihren Kindern getrennt leben müssenden Mütter, Großeltern und Geschwister, die den Schmerz des nicht wieder gutzumachenden Verlustes eines geliebten Familienmitgliedes erleiden müssen !
Die zwei Seiten der Trennungs-Medaille: Gewinner und Verlierer
Im Sitzungssaal ist er im Halbkreis eingebettet inmitten einer Gruppe von sieben weiteren Sachverständigen, die zu der anderen Seite der Trennungs-Medaille gehören: Diese sind neben Richtern, Rechtsanwälten, Staatsanwälten, Gutachtern, Jugendamtsmitarbeitern auch Verfahrensbeistände etc.
Es sind Experten aus der Justiz, die an dem Unglück der Trennungsmaschinerie angeschlossenen Berufen ihren Lebensunterhalt verdienen.
Der Anfang ist gemacht: Ein Betroffenen-Sprecher zwischen sieben Berufs-Experten
Riedmeier nimmt vor der Sitzung freundlichen Kontakt zu den anderen Sachverständigen auf, die aufgrund ihrer Position eventuell am Unglück vieler weiterer Betroffener, zumindest Teilverantwortung am Bruch zwischen Kindern und Eltern haben. Zu den Berufs-Experten gehören: Prof. Dr. Rüdiger Ernst, Vorsitzender Richter am Kammergericht Berlin, 3. Zivilsenat – Senat für Familiensachen, Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Mai, 1. Senat für Familiensachen, Johannes Hildebrandt, Rechtsanwalt, Schwabach, Fachanwalt für Familienrecht, Dr. Gudrun Lies-Benachib, Vorsitzende Richterin am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, 2. Senat für Familiensachen, Carsten Löbbert, Bundessprecher der Neuen Richtervereinigung – Zusammenschluss von Richterinnen und Richtern, Staatsanwältinnen und Staatsanwälten e.V., Berlin, Sprecher der Fachgruppe Familienrecht, Präsident des Amtsgerichts Lübeck, Joachim Lüblinghoff, Deutscher Richterbund, Bund der Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte e.V. (DRB), Stellvertretender Vorsitzender, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Hamm, Dr. Jürgen Schmid, Richter am Amtsgericht München. Der noch am Tag der Anhörung vom Ausschuss auf dem Sitzplan angekündigte Rechtsanwalt Mathias Zab, Fachanwalt für Familienrecht, Berlin, ist als Sachverständiger nicht erschienen.
Sachverständige im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz
Bildstrecke
Alle Fotos: Heiderose Manthey
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Betroffenen-Vortrag Riedmeiers vor den berichterstattenden Abgeordneten der Bundestagsfraktionen
Gerd Riedmeier spricht ruhig und sachlich.
Eine große Verantwortung lastet auf ihm und auf der Verständlichkeit seines Vortrages.
Muss es ihm doch als Betroffenen-Vertreter gelingen, dass die Seite der Opfer des derzeit herrschenden Justizsystems gehört wird.
Und zwar nicht nur vom Ausschussvorsitzenden Stephan Brandner [AfD], sondern auch von den weiteren mitberatenden Ausschussmitgliedern und deren berichterstattenden Abgeordneten Axel Müller [CDU/CSU], Esther Dilcher [SPD], Jens Maier [AfD], Katrin Helling-Plahr [FDP], Friedrich Straetmanns [DIE LINKE] und der Antragstellerin Katja Keul [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN].
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Einige der Abgeordneten und mitberatenden Ausschussmitglieder
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Forderung Riedmeiers: Erweiterung des Antrags der GRÜNEN
Riedmeier formuliert die Verantwortlichkeit der Elternteile wörtlich: „Nötig sind grundsätzliche Veränderungen im Familienrecht im Sinne von Beide betreuen – beide bezahlen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Bedürftigkeit und Leistungsfähigkeit sowie des Ansatzes von Gleichbehandlung für beide Eltern.
Die Beteiligung der gerichtsnahen Professionen ist zurückzufahren zugunsten von verpflichtender Mediation vor Beginn des Familienverfahrens, wie in anderen westlichen Ländern bewährt.
Auch ist der Wegzug eines Elternteils mit den Kindern nach außerhalb des Schulbezirks mit dem Verlust des Sorgerechts zu sanktionieren, wie in vielen westlichen Ländern üblich.
Vor diesem Hintergrund greift der aktuelle Antrag zu kurz. Die Familiengerichte benötigen andere Werkzeuge, andere Gesetze. Eine Fortbildungspflicht für Richter, Gutachter, Jugendamt und Verfahrensbeistände alleine kann dies nicht leisten.“
Ausgewählte Begründungen der IG-JMV für ein „Modernes Familienrecht in Europa“ und der Weg dorthin
In der dem Ausschuss vorgelegten Eingabe „Das moderne Familienrecht in Europa“ – Neustart im deutschen Familienrecht, Auflistung von Veränderungswünschen zur Vorlage beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) formuliert Riedmeier unter Punkt
8) Verursacherprinzip bei „Umgangskosten“:
„Sachverhalt:
Zieht ein Elternteil in eine andere Stadt (außerhalb des Schulsprengels), so führt dies in der Regel zu einem erheblichen finanziellen Mehraufwand, um Betreuungsleistungen („Umgang“) wahrnehmen zu können.
In der Regel ist vom Mehraufwand der andere Elternteil betroffen, der nicht der Verursacher ist.
Forderung:
Es ist das Verursacherprinzip einzuführen:
Derjenige Elternteil, der den Wohnort wechselt, hat alle mit dem „Umgang“ anfallenden Kosten zu tragen.
Bei Mitnahme der Kinder hat er / sie die „Umgangskosten“ des anderen Elternteils zu übernehmen.
Zieht er / sie alleine weg, so trägt er / sie die eigenen anfallenden Kosten.“
und unter Punkt
9) „Schutzmaßnahmen im Falle von „Umgangs“-behinderungen, -vereitelungen und -verweigerungen:
„Sachverhalt:
Erschwert der getrennt erziehende Elternteil, bei dem die Kinder gemeldet sind, den „Umgang“ der Kinder mit dem zweiten getrennt erziehenden Elternteil oder verweigert er ihn, so zögern die Gerichte in Deutschland mit Sanktionen. Die Behinderungnen und Verweigerungen bleiben in der Regel sanktions- und straffrei.
Vorstehend beschriebenes Verhalten steht ursächlich für die Mehrzahl der Kontaktabbrüche, die Kinder zum zweiten Elternteil erleiden (40 % der Kinder in Nachtrennungsfamilien; Allensbach 2017).
Forderung:
Die Behinderung, Vereitelung und Verweigerung des „Umgangs“ der Kinder mit dem zweiten getrennt erziehenden Elternteil ist strafrechtlich zu belangen.
Ein entsprechender Paragraf ist im Strafgesetzbuch einzuführen.
Beispiel: Regelungen in Belgien, Brasilien u.a.“
Erster Etappensieg – und wie geht es weiter ?
Bei dem ersten Etappensieg der Betroffenen-Experten und ihres Sprechers Riedmeier bleibt aber eines klar: Eine kooperative Zusammenarbeit kann nur da gelingen, wo Betroffenen-Vertreter in Ruhe und besser argumentieren als die Verursacher-Experten des entstandenen Unrechts in der Familiengerichtsbarkeit.
Wenn den Unrechts-Verursachern das Herz verschlossen bleibt, kommt die Väterbewegung keinen Schritt weiter. Es muss spürbar sein für alle Beteiligten, dass Bindungsabbruch ein nicht wieder gutzumachender Schaden bei den Kindern und deren Eltern hervorruft. Es muss spürbar sein, wie sich der Schmerz anfühlt, aber der Schmerz darf nicht als Gewehrkugel gegen die fallen, die ihn verursacht haben.
Für ein modernes Familienrecht in Deutschland, bei dem alle vereint mitziehen, geht nur: Alle gemeinsam für das Kind ! Alle gemeinsam für unser Land !
Abgeordnete der IG-JMV und weiterer Aktivisten für eine neues Familienrecht