Stellungnahme zum Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“
von Horst Schmeil
2019-11-08
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Güstrow/Keltern-Weiler. Horst Schmeil, Dipl. Pädagoge, Verfahrensbeistand, Berater in Kindschaftsverfahren und Fachjournalist, kommentiert das von acht Experten der Arbeitsgruppe „Sorge- und Umgangsrecht, insbesondere bei gemeinsamer Betreuung nach Trennung und Scheidung“ vorgelegte Thesenpapier. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz BMJV wird diese Thesen prüfen und auswerten.
Familie und Menschenwürde ist unantastbar
Im Grundgesetz ist eindeutig formuliert, dass die Familie unantastbar ist, ebenso wie die Menschenwürde. Das Recht und die Pflicht zu Pflege und Erziehung, aus dem das natürliche Recht der Kinder auf eine Familie und die Pflege und Erziehung durch die leiblichen Eltern garantiert und geschützt ist, ist in der familiengerichtlichen Praxis oft nicht erkennbar. Professionell Beteiligte vertreten ihre eigenen Interessen auf dem Rücken der Familien(mitglieder) und bezeichnen dieses als „Kindeswohl“. Aus diesem Grund ist eine „Reform“ der Gestaltung der Sorge- und des Umgangs dahingehend erforderlich, die gerichtliche und beratende Gestaltung streng an die Vorgaben des Grundgesetzes und des internationalen Privatrechts anzupassen. Ein entscheidender Ansatz besteht in der Frage, dass die bisherigen Paragrafen, die dem GG widersprechen, ersatzlos gestrichen werden.
Ist das mit den 50 Thesen gelungen ? Fazit: Reform in dieser Weise untauglich.