Keltern-Weiler. … oder die Erbsenzähler-Christin
Lesen Sie im kommenden Jahr das hirnrissige Vorgehen der Involvierten einer Gerichtsprozess-Reihe.
Der Richter vom Landgericht nach der Vernehmung der Christin: „Die Zeugin kann von Glück sagen, dass ich sie nicht wegen Meineids belange.“ Diesen Satz warf der Richter der Zeugin nach deren Verlassen des Gerichtssaals hinterher.
Ob in diesem Fall wirklich von Glück gesprochen werden kann ? Diese Frage gibt die damals Angeklagte über das Redaktionsteam von ARCHEVIVA den Lesern bald zur eigenen Beurteilung frei.
ARCHEVIVA erwartet den Bericht mit großer Spannung.