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Aktuell: Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby veröffentlicht den Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Harbarth vom 15. November 2023
2023-11-17
von Renate Kern
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Die Team Redaktion Neue Medien Portal in ihrer Pressemitteilung vom 14. November 2023 wörtlich: „… anbei eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby zum Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Harbarth. Wir bitten um Kenntnisnahme und breite Verteilung über Ihre Kanäle.“
Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby stellt Befangenheitsantrag gegen
Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Harbarth
Der wörtliche Inhalt der Pressemitteilung der GemeinWohl-Lobby, Bürgerinitative für die Zukunft:
„Lüdenscheid/Zittau 15.11.2023
Am 08. November 2023 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung auf Einladung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu einem „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“.
Eine Verfassungsbeschwerde zur fehlenden Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz
(Verfassungsgebung durch das Volk) ist seit dem 15.09.2023 beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig.
Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass diese Verfassungsbeschwerde auch Gegenstand des „Gedanken- und Erfahrungsaustausches“ war und die Vertreter der Regierung davor warnten, die Büchse der Pandora – in ihren Kreisen Volkssouveränität genannt – mit Aktivierung des Artikels 146 Grundgesetz zu öffnen.
Beschwerdeführer Rechtsanwälte Willemer in Zittau: „Mit dem Zugriff der Parteien auf die Besetzung des Verfassungsgerichts wird das Ziel der Gewaltenteilung unterlaufen.“
Die Beschwerdeführer, vertreten durch die Rechtsanwälte Willemer in Zittau, wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, dem deutschen Volk gemäß Artikel 146 Grundgesetz die Gelegenheit zu geben, so wie von den Verfassern des Grundgesetzes vorgesehen, über seine Verfassung abzustimmen.
Bisher haben es alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien abgelehnt, das deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen – nach Meinung der GemeinWohl-Lobby ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Volk und ein Verstoß gegen das Grundgesetz.
Die Beschwerdeführer haben das „Gespräch“ vom 08. November 2023, das weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsgrundlage hat, zum Anlass genommen, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth, Initiator des „Gesprächs“, wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Schriftsatz ihrer Anwälte vom 13. November 2023 abzulehnen.“
Der Befangenheitsantrag kann hier eingesehen werden.
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