Presseinformation
Dienstag, 1. April 2014, Brüssel, rue Wiertz 60, Raum PHS 0A50
2014-03-30
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Seit sieben Jahren wird der Petitionsausschuss des europäischen Parlaments mit einer Vielzahl von Petitionen regelrecht überschüttet, die alle ein gemeinsames Thema anprangern:
Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Jugendämter
Zweimal ist eine Delegation des Parlaments in dieser Angelegenheit bereits nach Berlin gereist. Auch wurde das Thema wiederholt im Petitionsausschuss und im Plenum diskutiert. Zwar versichert die Bundesregierung immer wieder, alles sei in schönster Ordnung, doch die Wirklichkeit sieht anders aus. Nach wie vor erreichen den Petitionsausschuss Schreiben verzweifelter Eltern, die ohne Grund von ihren Kindern getrennt wurden. Dies nimmt auch nicht wunder, beträgt doch die Zahl der jährlich in Obhut genommenen Kinder lt. statistischem Bundesamt 40.000 – das sind mehr als 110 pro Tag! Etwa 60 % von ihnen kehren nie in ihre Familien zurück. Dabei wissen Fachleute längst, dass bis zu 2/3 der sogenannten Notfälle reine Behauptungen des Jugendamtes sind – so berichten zumindest die Ruhr-Nachrichten in Dortmund.
Dennoch behauptet die Bundesregierung, Jugendamtsmitarbeiter würden streng nach Gesetz arbeiten. Dazu muss man wissen, dass das Jugendamt vom Familiengericht immer dann angehört werden muss, wenn von einem Streit ein Kind betroffen ist. Allerdings dürfen Jugendamtsmitarbeiter die Familiengerichte nach Herzenslust belügen. Sie sind weder an die prozessuale Wahrheitspflicht gebunden noch können sie wegen Falschaussagen bestraft werden, so lange sie dabei nicht unter Eid stehen. Schreiben des deutschen Bundestages und diverser Ministerien belegen, dass dieser Missstand dort bekannt ist, man aber gar nicht beabsichtigt, dies zu ändern. Stattdessen verstecken sich die Organe des Bundes hinter der Aussage, die Jugendämter seien eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung, in die sie nicht eingreifen dürften. Auch dies ist falsch! Gerade die Gesetze, die den Jugendamtsmitarbeitern das Lügen erlauben, sind Bundesgesetze!
Je zweimal haben das europäische Parlament und der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen Deutschland aufgefordert, diese menschenverachtende Praxis zu beenden. Vergeblich.
Nun beabsichtigte der Petitionsausschuss, das Thema erneut zu diskutieren und damit vielen verzweifelten Eltern zu helfen, ihre Rechte wieder zu erlangen. Für viele war es die letzte Hoffnung, denn die deutsche Justiz ist gehalten, die Arbeit der Jugendämter nicht in Frage zu stellen – so jedenfalls eine Broschüre des Landes Thüringen. Wer dennoch die Gerichte anruft, stellt fest, dass man ihm die Klagebefugnis abspricht, die Einsicht in seine Jugendamtsakte verweigert oder ihn sogar zur Zahlung sechsstelliger Summen verurteilt und damit für immer ruiniert. Das Bundesverfassungsgericht, das eigentlich über die Einhaltung der Grundrechte wachen sollte, nimmt nach seiner eigenen Statistik 97,5% aller Verfassungsbeschwerden gar nicht erst zur Entscheidung an. Den Betroffenen wird jede Hilfe verweigert.
All dieses widerspricht den vollmundigen Versprechen der deutschen Regierungsstellen.
Doch Deutschland hat sich erneut der Diskussion dieses brisanten Themas entzogen und die geplante Debatte verhindert. Aus diesem Grunde findet am Dienstag, dem 1. April um 15 Uhr im Europäischen Parlament in Brüssel, Rue Wiertz 60 im Raum PHS 0A50 eine Pressekonferenz statt, um die Öffentlichkeit über diesen ungeheuerlichen Vorgang zu informieren.
Thomas Porombka
EU-politischer Sprecher für Trennungsväter e.V. und Gleichmass e.V.
Zur Pressekonferenz im Europäischen Parlament
Boulland kämpft für den Erhalt der Eltern für die Kinder nach Trennung und Scheidung