„Entziehung“ eines Minderjährigen?

Ende einer Dienstfahrt in einer menschenunwürdigen Massenzelle

2014-07-18

Sitzungssaal 2. Landgericht Kaiserslautern. Berufung im Falle Matthias Engl.

Sitzungssaal 2. Landgericht Kaiserslautern. Berufung im Falle Matthias Engl. Foto: Heiderose Manthey.

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Kaiserslautern. Matthias Engl befindet sich am 09. Juli 2014 morgens um 09:00 Uhr im 2. Verhandlungstag seiner Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichtes Kaiserslautern wegen Kindesentzugs. Im Landgericht Kaiserslautern läuft der Prozess unter 6610 Js 17884-09.2 Ls 3 Ns.

Am ersten Verhandlungstag legte der Vater Fakten zu seiner Person, seinem Tätigkeitsfeld, Anbahnung und Verlauf seiner Ehe mit Sabine E. offen. Erste deutliche Anzeichen, dass es sich bei der Reise mit seinem Sohn ins Ausland nicht um eine im Volksmund manifestierte Kindesentziehung gehandelt habe. Der Sohn von Matthias Engl war krank.

Detailausforschung des Angeklagten

Am zweiten Verhandlungstag wurde zunächst wieder der Angeklagte vom Vorsitzenden Richter am Landgericht Kaiserslautern, Holger Beger, ausgiebig befragt, so dass der Angeklagte zuweilen die Gegenfrage stellen musste, was denn diese Detailausforschung noch mit dem Tatvorwurf zu tun habe. Wurde hier versucht, Herrn Engl eines Widerspruchs zu überführen? Akribisch wurde er angehalten, den Ablauf der Auslandsreise, die Aufenthalte in Jamaika, Antigua und der Dominikanischen Republik zu schildern, wovon er und sein Sohn lebten, wie das Klima war …

Dem Vater ging es einzig um die Gesundheit seines Sohnes

Erholungsreise für den Buben. Mildes Klima in der Karibik. Foto: Leihgabe

Erholungsreise für den Buben. Mildes Klima in der Karibik. Foto: Leihgabe

Schwerpunkt weiterer Fragen waren der Gesundheitszustand des 5-jährigen Buben, spezifiziert, ob der Junge Gesundheits-, Schul- und Anpassungsschwierigkeiten gehabt und seine Mutter und Freunde in Deutschland vermisst habe. Solche Schwierigkeiten verneinte der Angeklagte glaubhaft, die milde Seeluft habe dem Jungen gut getan. Abgase aus alten US-Autos habe es dort nicht gegeben, gab der Vater der klimatologisch sachverständigen Schöffin zurück. Im Gegenteil, der Junge habe sehr schnell und gut Spanisch, Englisch und Patois gelernt und sich wohlgefühlt. Ob er sich die Haare rot gefärbt habe, wollte der Vorsitzende wissen, auch ob es Verbindungsaufnahmen mit Brief, Fernsprecher oder übers Internet gegeben habe. Der Angeklagte schilderte den Aufenthalt mit seinem Sohn in der Karibik als nachvollziehbares Wohlergehen mit gesundheitsfördernder Wirkung, fast ohne Sorgen, abgesehen von der Geldknappheit, deretwegen er zunächst erwogen habe, dort ein Geschäft im Bereich Sicherheitstechnik aufzubauen.

Schüsse beendeten die Reise – Sohn ins Heim, Vater in Handschellen abgeführt

Abgeführt in Handschellen. Sohn vom Vater gewaltsam getrennt und vollkommen isoliert von Bezugspersonen ins Heim gesteckt.

Abgeführt in Handschellen. Sohn vom Vater gewaltsam getrennt und vollkommen isoliert von Bezugspersonen ins Heim gesteckt. Foto: Heiderose Manthey aus einem anderen Strafprozess.

Für das äußere Klima und Wohl des umsorgten Kindes schien es an nichts zu fehlen, doch das Glück von Vater und Sohn wurde durch die von der Mutter, die gemeinsam mit dem Vater das Sorgerecht hatte, eingeleitete Fahndung unterbrochen. Sie brachte ein jähes Ende der Idylle, als eine Art Polizei, eventuell Interpol, unter scharfem Einsatz von automatischen Schusswaffen (die Reifen waren zerschossen) die beiden Urlauber überfiel, den Sohn rigide von seinem Vater trennte, dem Vater Handschellen anlegte, ihn verhaftete, um ihn anschließend in eine menschenunwürdige Massenzelle zu sperren. Alle Habe wurde beschlagnahmt und bis heute nicht herausgegeben. Herrn Engls Sohn landete vollkommen isoliert von seiner engsten Bezugsperson allein in einem Kinderheim in Santo Domingo. Das Kind wurde also vom Vater, seiner einzigen Beziehung, unmittelbar nach dieser Schocksituation unter Einbezug von militärischen, automatischen Schusswaffen gewaltsam getrennt und seit diesem Tag kategorisch entfremdet.

Mildes Klima zur Genesung des Kindes

Erholt sich. Genießt. Das gesunde Klima. Die Blumen. Das Meer und seinen Vater. Der Sohn. Foto: Leihgabe

Erholt sich. Genießt. Das gesunde Klima. Die Blumen. Das Meer und seinen Vater. Der Sohn. Foto: Leihgabe

Nach der Gerichtsbefragung durften auch die anderen Verfahrensbeteiligten Fragen stellen, so wollte z.B. die Nebenklägervertreterin wissen, ob der Angeklagte in den Erholungsländern mit einer Haushaltshilfe eine „Beziehung“ gehabt habe und dann noch, woher seine Geldmittel stammten. Sie gab an, mit dieser Frage eruieren zu wollen, ob sich der Vater im Ausland ein neues Zuhause einrichten wollte. Der Verteidiger brachte die Vernehmung wieder an den Tatvorwurf heran und konnte durch Befragung ermitteln, dass der Angeklagte gutgläubig, ohne Unrechtsbewusstsein und ohne Heimlichkeiten, allein aus Interesse an der Genesung seines Sohnes, der an starker Kehlkopfentzündung und nächtlichen Atemaussetzern litt, einen Aufenthalt in einem milden Seeklima anstrebte, wozu er auch verschiedene Orte in Betracht gezogen hatte, dann aber sich wegen des besten Klimas für den kranken Jungen für den Aufenthalt in Jamaika entschied.

Vater Engl maßregelt die lachende Mutter. Fordert zur Ernsthaftigkeit auf, wenn es um die Gesundheit des Kindes geht.

Vater Engl maßregelt die lachende Mutter. Fordert zur Ernsthaftigkeit auf, wenn es um die Gesundheit des Kindes geht. Foto: Heiderose Manthey.

Als die Mutter des Kindes beim Stichwort ‚Atemaussetzer’ den Vater auslachte, ereiferte sich der Angeklagte und rügte das Verhalten der ‚Mutter’, indem er sie, die den Schlaf ihres Sohnes noch nie überwacht hatte, bezichtigte, den Tod des Kindes billigend in Kauf zu nehmen. Die Kehlkopfentzündung des Sohnes führte der Angeklagte auf die schadstoffhaltige Atemabluft der kettenrauchenden Mutter zurück. Der Sohn war dieser Schadeinwirkung schutzlos und vermengt mit der nicht minder schädlichen Zugluft bei ständig offenen Fenstern in Haus und Auto ausgesetzt.

Spezialisierte und renommierte Kinderärztin: Sohn litt an Laryngitis und Schlafapnoe

Die Krankheit des Sohnes ließ der Angeklagte vor der Auslandsreise von einer spezialisierten und renommierten Kinderärztin untersuchen, die um 14 Uhr vernommen wurde. Sie diagnostizierte Kehlkopfentzündung (Laryngitis) und verschrieb einige Arzneien, darunter ein mildes Antibiotikum. Zu den nächtlichen Atemaussetzern (Schlafapnoe) konnte sie naturgemäß nichts sagen, dafür wäre eine besondere Untersuchung durch einen anderen Facharzt erforderlich gewesen, sie konnte jedoch den Zischlaut (Stridor) bei Atmungsbehinderungen sehr überzeugend vorführen. Auch ihre Attestempfehlung ‚Genesung in einem milden Seeklima’ konnte die Kinder-Fachärztin bestätigen.

„Die schlimmsten Scheidungstricks“

Insgesamt festigte sich zunehmend der Eindruck, dass der Angeklagte in fester Überzeugung von der Rechtmäßigkeit seines Handelns die polizeilichen und juristischen Verfolgungsmaßnahmen gegen ihn nicht im Geringsten nachvollziehen konnte, da er alle Vorbereitungen offen durchgeführt, seine damalige getrennt lebende Frau immer unterrichtet und grundsätzlich eine Verständigung bei Differenzen mit ihr angestrebt hatte. Seine vorherrschenden Charakterzüge sind Milde, Sanftmut, Verständnis, Ausgleich, Fürsorge, Gerechtigkeit und Gutgläubigkeit. Als gebildeter Mann und ehemaliger leitender Angestellter kannte der Vater schon allerhand, aber als er das Buch „Die schlimmsten Scheidungstricks“ bei seiner Frau fand, erfasste der bislang gutgläubige Angeklagte die Strategien rachsüchtiger Frauen, die nach Trennung und Scheidung das Beste für sich herausholen wollen, um selbst im guten Licht zu stehen – rücksichtslos. Insbesondere ohne Rücksicht auf die Kinder !

Bei der Mutter gefunden. Das Buch "Die schlimmsten Scheidungstricks".

Bei der Mutter gefunden. Das Buch „Die schlimmsten Scheidungstricks“. Foto: Heiderose Manthey.

Der Vater zitierte dabei Auszüge über intrigante Verhaltensweisen, die seine Frau wie ein Regisseur an ihm und dem Kind ausführte. Er sagte, dass damit er, aber auch ggf. Richter, Staatsanwalt, Freunde und selbst die Kinder nur Statisten in dem von seiner Frau vorgegebenen üblen Schauspiel seien. (Siehe hierzu auch den Bericht in der Rheinpfalz vom 2014-07-10 „Nur Statist in einem üblen Spiel“ (cha) und vom 2014-07-01 „Vater wegen ‚Entführung‘ erneut vor Gericht“ (cha).)

Der Angeklagte selbst suchte bei allem, was gegen ihn geschehen war, immer noch die Brücke zur Mutter des gemeinsamen Kindes.

Kann sich eine ‚ketten’rauchende Mutter um die Gesundheit ihres Sohnes sorgen ?

Die Mutter agierte dagegen während der Vernehmung abwehrend, den Vater belächelnd, heftig kopfschüttelnd. Sie war in erster Ehe mit einem US-Soldaten verheiratet. Aus ihrer zweiten Ehe mit dem Angeklagten kritisierte sie an ihm, dass er keine klare Antwort geben könne, sie keinen Überblick über seine Finanzen hatte, von ihm georhrfeigt worden sei, auch der Sohn habe immer Schläge auf den Hinterkopf bekommen und sie keinen Unterhalt außer 200 € monatlich für den Sohn erhalten. Vielleicht hätte der Angeklagte ja einen Wahn. Sie habe nur auf dem Balkon geraucht, und der Sohn sei immer gesund gewesen! Über die Genesungsreise von Mann und Sohn nach Jamaika stritt die rauchende Mutter alle Kenntnis ab. Nach dem Wiedersehen mit dem Sohn sei ihr Verhältnis mit ihm harmonisch gewesen. Seine Wiedereingliederung ins deutsche Schulwesen sei jetzt gut gelungen. Vor der Karibikreise flog die Mitsorgeberechtigte mit ihrem Sohn für eine Woche nach Fuerteventura, der Angeklagte habe nach ihrer Aussage aber Kenntnis davon gehabt. Herr Engl verneinte dies.

Frau aus dem Zuhörersaal kurzfristig als „Zeugin“ benannt und gehört

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Beratung vor dem Gerichtssaal. Dr. Hubert Gorka und Matthias Engl. Foto: Heiderose Manthey.

Für Herrn Engls Sohn macht die Mutter dessen Zeugnisverweigerungsrecht geltend. Vor dem Karibikflug war der Umgang der Eltern mit dem Sohn ständiger Streitpunkt, der zwischen den Rechtsanwälten beider Parteien ausgetragen wurde. Frau E. nahm die Umgangsangebote des Vaters, vorgetragen durch ein rechtsanwaltliches Schreiben, nicht an. Viele Fragen des Verteidigers beantwortete sie mit Nichtwissen. So weiß sie nicht, wo sie ihre eidesstattliche Versicherung abgab und wer sie dabei belehrte, bestreitet die Kenntnis von der Abmeldung ihres Sohnes und des Angeklagten und machte keine Angaben, warum sie den Behörden seine ihr bekannte Anschriftenänderung nicht mitteilte.  Die in ihrer eidesstattlichen Versicherung erwähnte Zeugin wollte die sich widersprechende Mutter zunächst nicht benennen. Schließlich, auf Druck des Gerichts, wählte sie dafür eine der beiden neben ihr sitzenden Prozessbeobachterinnen aus. Die nun benannte Zeugin gab in ihrer daraufhin eingeschobenen Vernehmung an – diese Frau war die gesamte Zeit im Gerichtssaal anwesend und wurde dann kurzerhand als Zeugin benannt und am Zeugenstand vernommen – keine Erinnerung mehr zu haben, außer, dass sie als Nachbarin häufig mit der Mutter gesprochen habe.

Die Nebenklägerin konnte nicht erklären, weshalb ihre Angaben bei der polizeilichen Vernehmung widersprüchlich waren, welchen Auftrag sie ihrer Rechtsanwältin Sch. erteilt hatte, ob sie deren Schriftsätze gelesen und die Umgangsvereinbarungen immer eingehalten habe. Zur Abwehr weiterer Fragen nahm die Mutter zuletzt auf Anraten und nochmalige Belehrung des Richters bezüglich ihrer eidesstattlichen Versicherung ihr Aussageverweigerungsrecht in Anspruch. Einen Vorschlag des Verteidigers zur Rücknahme des Strafantrags, falls ein solcher überhaupt wirksam gestellt wurde, was bisher ungeprüft blieb, lehnte die ehemalige Ehefrau von Herrn Engl ab.

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Mit Spannung erwartet. Der nächste Gerichtstag. Aufdecken weiterer Ungereimtheiten ? Foto: Heiderose Manthey.

Kommentar eines Juristen (Name der Red. bekannt):

„Dass eine Nebenklägerin, die mit ihrer Strafanzeige das Verfahren eingeleitet und überhaupt erst möglich gemacht hat, nach der StPO mit der Zubilligung des Zeugenstatus privilegiert wird, widerspricht dem elementaren Rechtsempfinden aller billig und gerecht Denkenden, BGHZ 10, 228, 232; 20, 71, 74; 69, 295, 297; BVerfGE 7, 198, 206, denn sie hat, anders als die StA, die nach § 160(2) StPO auch die den Angeklagten entlastenden Umstände ermitteln muss, ein finanzielles Interesse an der Strafe, ist vollständig parteiisch mit unverrückbarer Belastungsentschlossenheit und kann, schlimmer als eine nur beauftragte Advocata Diaboli (Teufelsanwältin) beim Seligsprechungsverfahren, wegen ihres Eigenantriebs in ihrer sie existentiell prägenden Lage bei Prozessfairness keiner Wahrheitspflicht unterliegen, so dass ihre Angaben, soweit sie nicht durch Zeugen, Urkunden pp. bewiesen sind, a priori unverwertbar sein müssen.

Ebenso ist es unzulässig, Aussagen des aussageverweigernden Jungen über die Vernehmung der Mutter in das Verfahren einzuführen.“ (4)

Heiderose Manthey und Peter Hoodwinked
Pädagogin, Freie Journalistin und Leiterin der ARCHE /Freier Mitarbeiter der ARCHE

Anmerkungen

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Staatsanwältin Astrid Gebing und Daniela Herzog. Nebenklägervertreterin. Nebenklägerin und Mutter des damals kranken und „entzogenen“ Kindes. Prozessbeobachter und eine den Prozess begleitende „Zeugin“. Foto: Heiderose Manthey.

(1) Eine Zeugin, die während der Verhandlung im Gerichtssaal saß und zuhörte, wurde kurzfristig ernannt und an den Zeugenstand gerufen. Zwei andere Zeuginnen hingegen mussten während des gesamten zweiten Verhandlungstages – also von 09:00 Uhr bis 17:30 Uhr – vor der Tür des Gerichtssaals warten. Sie wurden zur Verhandlung nicht zugelassen, weil sie ja den Status eines Zeugen hatten !

(2) Frau E. wurde von ARCHE bereits zweifach angefragt, ob sie in einem Interview ihre Beweggründe zur Situation darlegen könne.

(3) ARCHE geht es um Eltern-Kind-Entfremdung und um deren massiven Folgen und Folgeschäden für die Kinder, die auch hier in diesem Fall massiv stattfindet, und auch oder gerade von der Justiz aus mit betrieben wird.

ARCHE-Foto Keltern-Weiler Kaiserslautern Landgericht Matthias Engl Dr. Hubert Gorka_07

Das Recht. Das Recht des Kindes auf beide Eltern. Wo ist es ? Foto: Heiderose Manthey.

Weder eine Mutter noch ein Vater darf zum Alleinherrscher über das Kind werden ! In Deutschland muss eine Lösung gefunden werden, damit den Kindern nach Trennung und Scheidung beide Eltern in Güte und Liebe erhalten bleiben können.

Immer noch werden die Kinder vom Kinderbesitzer dazu benutzt, den ehemaligen Partner zu unterdrücken, sich an ihm zu rächen oder materielle Vorteile für sich zu ergattern. Krieg wird geführt und die Kinder werden als Waffen eingesetzt. Das ist Gewalt an den Kindern !

Eine solche dramatische Entwicklung, wie die Engl-Geschichte aufzeigt, hat drei Verlierer und keine drei Gewinner ! Das Gericht muss sich besinnen und den Vater und die Mutter für den Sohn zurückgewinnen !

(4) Erstaunt ist ARCHE über das Einbringen von Aussagen des Kindes, die dem Vater von Seiten des Richters vorgehalten wurden. Mehrfach und eindringlich fragte Herr Engl den Richter, ob denn eine psychologische Betreuung für das Kind bei dessen Befragung anwesend gewesen sei. Dieser berechtigte Einwand des Vaters blieb unbeantwortet.

(5) Eltern-Kind-Entfremdung im höchsten Ausmaße betrieben: Vater Engl hat seinen Sohn nun schon seit drei Jahren nicht mehr gesehen. Zuvor die Mutter den Sohn für eineinhalb Jahre. Die Justiz hätte spätestens da für das Kind eingreifen müssen, als klar war, dass die Mutter den Umgang manipuliert und verweigert. Dass die Mutter zuvor ohne Erlaubnis des Vaters im Urlaub mit dem Buben war, ohne dass der Vater die Mutter angezeigt hatte, darf nicht unerwähnt bleiben !

Das Hochschaukeln der Beziehungsdramatik im Fall Engl hängt ganz entscheidend von dem deutschen Justizapparat ab, der eher „Schuldige“ sucht und ins Gefängnis wirft, als dass er den Anfängen einer kindesmissachtenden Politik mit allem, was er hat, entgegentritt.

Seelische und körperliche Schäden nach Bindungsabbruch zwischen Kindern und Elternteilen. Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Folgen.

Seelische und körperliche Schäden nach Bindungsabbruch zwischen Kindern und Elternteilen. Eltern-Kind-Entfremdung und ihre Folgen. Vorkämpfer gegen kid – eke – pas: Peter Witkowski und Heiderose Manthey.

Hätte die Justiz im Vorfeld mit Entschiedenheit eingegriffen, als die Eltern-Kind-Entfremdung von Seiten der Mutter ausgelöst worden war, wäre der Mutter die rote Karte für dieses kindesfeindliche Verhalten der Diskreditierung des Vaters gezeigt worden, so wären der Familie Engl mehrere Traumata auf allen Seiten der Beteiligten, zehntausende von Euro für Anwaltskosten etc. und jahrelange Missachtung der Beziehungen des Kindes zu seinen Eltern erspart geblieben. Die ursprüngliche Familie steht nun materiell, seelisch, beziehungstechnisch und sozial im Aus.

Die Justiz muss in den eigenen Reihen aufräumen und Eltern-Kind-Entfremdung erkennen als Bindungsabbruch von geliebten Menschen und daraus resultierend als Psychische Gewalt an den Kindern (siehe Fachliteratur, darunter besonders den Ärzteleitfaden Sonderformen Seelischer Misshandlung, Hrsg. Bayerisches Staatsministerium).

Was meint das Europäische Parlament ?

Veröffentlicht am 27.04.2014

THOMAS POROMBKA, Petent: „… Wir werden hier immer wieder auf nationales Recht verwiesen. Ich stelle ernsthaft die Frage, warum Deutschland internationale Konventionen unterzeichnet, Menschenrechtskonventionen und andere, wenn es nicht die Intention hat, diese überhaupt einzuhalten. Deutschland verpflichtet sich in den Menschenrechtscharten, dass zum Beispiel Kinder ein Recht haben auf beide Eltern. Die haben das Recht die Eltern zu sehen. Ein Umgangsausschluss darf nur in ganz ganz krassen Fällen ausgesprochen werden, wo wirklich die Kinder in Gefahr sind. Und wenn Sie die deutsche Rechtspraxis sehen, dann ist das ein knallharter Verstoß gegen diese internationalen Konventionen, sei es auf europäischer Ebene, sei es auf UNO-Ebene. Warum also unterzeichnet Deutschland das und warum wird also die deutsche Unterschrift unter solchen Dingen überhaupt akzeptiert ?“

Es antwortet die österreichische EU-Abgeordnete ANGELIKA WERTHMANN (seit der Europawahl 2009 Mitglied des Europäischen Parlaments):

„Also in einem Punkt, da bin ich jetzt voll und ganz bei Ihnen: Kinder, egal, wo wir sind auf dieser Welt, haben das Recht auf beide Elternteile. Über das, glaube ich, brauchen wir nicht diskutieren und ich denke in dem Punkt müssen wir die Petenten unterstützen.

Also ich glaube da ist ein Ansatz, dass wir sagen müssen, das müssen wir uns näher anschauen. Kinderrechte sind einzufordern und einzuhalten. Das wollte ich noch angemerkt haben. Danke !“

Nächster Prozesstag

Montag, 2014-07-21 ab 09:00 Uhr im Landgericht Kaiserslautern