Der Justiz zum Fraß

„Diesen Preis trag‘ ich nicht !“

2014-02-18

Gießen. Was Prof. Dr. Aris Christidis in Gießen geschieht, geschieht landauf landab unzähligen Vätern, die nichts anderes wollen, als nach Trennung oder Scheidung einen Weg zu ihren Kindern zu finden, der für sie begehbar ist. Zu oft stehen Familienrichter, Jugendamt und Beamte diesem Wunsch mit allen Mitteln im Weg und versperren massiv den Zugang des Vaters zu den Kindern. Ein grausamer Feldzug gegen die wichtigsten Grundbedürfnisse der Kinder im gesamten Land.

Was sich jedoch in Gießen ereignete, verdient besondere Beachtung.

ARCHE begleitete Professor Christidis bei zwei seiner Verhandlungen.

Gießen. Beim Symposium "Die Richter und ihre Denker". Prof. Dr. Aris Christidis. Foto: Heiderose Manthey

Gießen. Beim Symposium „Die Richter und ihre Denker“. Prof. Dr. Aris Christidis.
Foto: Heiderose Manthey

 

Prof. Dr. Aris Christidis im Gespräch mit Heiderose Manthey

Herr Prof. Dr. Christidis, Sie erwähnten während des Prozesses vor dem Landgericht Gießen am 14. Februar diesen Jahres, dass Sie Ihre von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Computer nach Rückerhalt erst überprüfen lassen mussten, weil Sie sicher gehen wollten, dass nicht „etwas“ aufgespielt worden wäre. Ist dies eine reine Vorsichtsmaßnahme Ihrerseits gewesen oder hat Ihre Maßnahme eine tiefgreifendere Begründung ?


Hausdurchsuchung: Kinder kann man nicht in Schubladen finden !

„Ich muss der guten Ordnung halber einräumen, dass die Überprüfung bislang keine unangenehmen Entdeckungen ergeben hat. Gleichzeitig muss ich betonen, dass es wenige Minuten dauerte, bis mir und meiner Lebensgefährtin klar war, dass mit dieser Art von Durchsuchung keine Kinder gesucht werden würden:  Man hätte sie sicherlich nicht in Bücherregalen, CD- und DVD-Sammlungen oder in Schubladen vermutet. Bei der Sichtung der Gerichtsakten erfuhren wir, dass auch sogenannte ‚Zufallsfunde‘ erwünscht waren. Und in der Tat: Kopien von Studienunterlagen meiner Lebensgefährtin wurden mitgenommen, die man wohl kaum zu Entführungsfällen assoziiert.“


Instrumentalisierung des Staatsapparats zur Verfolgung krimineller Ziele

Was passiert denn in Ihrem direkten Umfeld ?

„Wir haben es hier mit einer kleinen Gruppe von Amtsträgern zu tun, die alle Kriterien einer kriminellen Vereinigung erfüllt: Illegales Vorgehen unter Missachtung jeglicher Menschen- und Bürgerrechte, Instrumentalisierung des Staatsapparats zur Verfolgung krimineller Ziele, landes- , oft sogar bundesweite Koordination illegaler Handlungen, Einschüchterung von Zeugen und Abtrünnigen etc.“


Verweigerung des Rechts auf das Wechselmodell

Können Sie hierfür ein Beispiel geben ?

Ort der ausschlaggebenden Handlung.  Amtsgericht Gießen. Foto: Heiderose Manthey

Ort der ausschlaggebenden Handlung.
Amtsgericht Gießen.
Foto: Heiderose Manthey

„Ich brauche nur daran zu erinnern, worum es in aller Kürze in dieser Staatshaftungsklage geht: Die Gießener Familienrichterin A. Keßler-Bechtold sah sich im Sommer 2010 unter Druck. Sie hatte mir ab 2005 de facto die Anwendung bundesdeutschen Rechts – zunächst des Wechselmodells – mit der Begründung verweigert, ich könne eventuell so etwas (Zitate) ‚bei Ihnen in Griechenland‘ bekommen, nicht aber ‚bei uns in Deutschland‘! Dass ich deutscher Staatsbürger, hessischer Beamter und Gießener Kommunalpolitiker war, spielte keine Rolle.


Mütter missbrauchen nie ! Anweisung durch Amtsleiter: Beratungsgespräche ablehnen

Ab 2006 war Familienrichterin A. Keßler-Bechtold von mir schriftlich informiert worden, dass meine Kinder, spätestens bei Eintritt in die Pubertät, Gefahr liefen, von der eigenen Mutter sexuell missbraucht zu werden. Als ich sie etwas später darauf ansprach, lachte sie mich aus und äußerte sinngemäß: Mütter missbrauchen nie! Ob Frau Keßler-Bechtold dabei geschlechtliches oder richterliches Lustempfinden hatte, ist mir nicht bekannt. Mit Email vom 07.08.2007 teilte mir auch die zuständige – bis dahin sehr aufgeschlossene – Mitarbeiterin des Gießener Jugendamts mit, dass sie von dem Amtsleiter angewiesen wurde Beratungsgespräche mit mir abzulehnen.“


In Gießen vielfach unter den Augen des Jugendamts zu sexuellem Kindesmissbrauch gekommen 

Glaubten Sie wirklich, die Kinder könnten trotz Ihrer Warnung an das Jugendamt missbraucht werden?

„Im April 2008 deckte die Presse tatsächlich auf, dass es in Gießen vielfach unter den Augen des Jugendamts zu sexuellem Kindesmissbrauch gekommen war und ich stellte als Stadtverordneter Fragen, die nicht beantwortet werden sollten, weil ich angeblich damit persönliche Vorteile für ‚meinen eigenen Fall‘ haben wollte. Da es keinen ‚eigenen Fall‘ gab, ließ man es an die ‚willige‘ Gießener Allgemeine ‚vertraulich durchsickern‘, da brauchte man keine Nachweise. Meine Kinder waren sozusagen freigegeben worden.


Anfang einer längeren Tortur für die Kinder

War denn ein sexueller Missbrauch der Mutter vorzuwerfen?

Ab dem Sommer 2009 stand es fest: Involvierte Ärzte, Psychologen und sogar die Beratung der Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung des sexuellen Kindesmissbrauchs bezichtigten die Kindesmutter des sexuellen Kindesmissbrauchs, die meisten von ihnen mit dem Zusatz, dass es sich hier nicht um punktuelle Ereignisse, sondern um den Anfang einer längeren Tortur für beide Kinder handelte.


Richterin der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauchs überführt ?

Richterin Keßler-Bechtold verweigerte jegliche Untersuchung, Befragung, Anhörung oder auch nur das Anfordern einer eidesstattlichen Erklärung seitens der Mutter. Mit allem wäre sie selbst der Beihilfe zum sexuellen Kindesmissbrauch oder sogar der Mittäterschaft überführt worden.“

Wie gingen Sie nun vor ?

Trennt Vater von Kindern. Amtsgericht Gießen. Foto: Heiderose Manthey

Trennt Vater von Kindern. Amtsgericht Gießen.
Foto: Heiderose Manthey

„Auf meinen Antrag sollte am 01.09.2010 entschieden werden, ob das gemeinsame Sorgerecht, mindestens aber alles, was die Gesundheit der Kinder betraf, auf mich übertragen werden könnte. Richterin Keßler-Bechtold hatte aber schon in ihrem Beschluss vom 27.12.2007 ihre Grundtendenz angekündigt – oder angedroht (Zitat): „Der Antragsgegner (…) möge (…) bedenken, dass weitere Verfahren (…) zu einer Verminderung der Lebensqualität“ führen (24 F 35/06 UG). Mein Antrag stellte sie nun vor die Wahl, eine kriminelle Karriere zu beenden oder fortzusetzen.

In ihrem Dilemma vertraute Frau Keßler-Bechtold auf das griechische Drama und den darin vorgesehenen Deus ex machina; letzterer erschien in Gestalt der Schwiegertochter meiner Lebensgefährtin. Sie hatte sich zuvor geweigert, von ihrem Mann telefonisch erzählen zu lassen, wo er sich im Urlaub mit den beiden gemeinsamen Kindern aufhalten wollte, um nun die Kinder für gekidnappt zu erklären. Staatsanwalt Dr. Stein klärte mich später – mit Schreiben vom 01.12.2011 – auf, ich sei früher mit dieser Frau verheiratet gewesen. Dann wären die Enkel meiner Partnerin zugleich ‚meine‘ Kinder.“


Organisierte die Richterin die Kriminalisierung von Prof. Christidis ?

Sie wurden also stigmatisiert oder gar kriminalisiert ?

„So kann man das nennen. Richterin Keßler-Bechtold organisierte daraufhin meine Kriminalisierung: Einem Vater kann man doch keine Kinder überlassen, wenn er kriminell (und obendrein: Grieche) ist. Über den Versorgungsausgleich und die Anwältin meiner geschiedenen Frau hatte sie die Adresse meiner verstorbenen Eltern in Griechenland. Diese wurde zur Zieladresse der Kindesentführung erklärt. Mein Auto (ebenfalls Thema im Gewinnausgleich) ‚bekam‘ ein nicht-existentes Gießener Kennzeichen, das man leicht bei der Suche nach ‚Wunschkennzeichen‘ (siehe http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/giessen/wunschkennzeichen ) wählen kann.“

Wie kam es nun zur Hausdurchsuchung ?

„Am 23.06.2010 wurde ein Ausreiseverbot für meine Lebensgefährtin und mich verhängt, am 01.07.2010 (noch bevor ich davon erfuhr) kam der bewaffnete Trupp ins Haus, um die Wohnung der ‚verdächtigen‘ Oma, also meiner Lebensgefährtin, im Souterrain desselben Hauses zu durchsuchen – ’samt Nebenräumen‘, wie es im Durchsuchungsbefehl hieß. Meine Wohnung im Erdgeschoß wurde dann kurzerhand zum ‚Nebenraum‘ des Souterrains deklariert. Zur selben Zeit befanden sich übrigens die ‚gestohlenen‘ Kinder in der neuen Wohnung ihres Vaters, wenige Straßenzüge weiter, wo er amtlich gemeldet war. Mir war das nicht bekannt, meine Partnerin wusste es, sagte es, aber sie war nicht glaubwürdig. Das heißt, alles war logisch und rechtsstaatlich.

Beim Sorgerechtsprozess am 01.09.2010 rügte ich, dass man meine Angaben im Scheidungsverfahren zu meiner Kriminalisierung genutzt hatte; da es an diesem Tag vier Verfahren gab, gab ich die Rüge viermal schriftlich ab. Keßler-Bechtold nahm das viermal zu Protokoll, ebenso häufig wie ihre Antwort, dass sie nichts damit zu tun hätte. Das war eindeutig unwahr, aber ich erfuhr es erst anderthalb Jahre später. Am 14.09.2011 berichtete der Hessische Datenschutzbeauftragte verbindlich, dass es eine Denunziationskette von der Anwältin meiner Ex-Frau über die Richterin Keßler-Bechtold und drei weitere Richter/innen gegeben hatte.“


Kinder der mutmaßlich missbrauchenden Mutter überlassen

Eine Fehleinschätzung der Richterin schickt die Kinder in das offene Feuer des sexuellen Missbrauchs und eine Korrektur wird vermieden ?

„Hätte ich es damals gewusst, hätte ich die Richterin sofort abgelehnt, die Kinder wären nicht wie am 01.09.2010 geschehen der missbrauchenden Mutter überlassen worden. Das ist klar. Das Amtsgericht Gießen, das OLG Frankfurt/Main und – zuletzt mit Post vom 04.07.2012 – das Hessische Justizministerium weigern sich bis heute, auch nur die Korrektur der Protokolle zu veranlassen.

Beim Prozess gegen die denunzierende Anwältin am 11.02.2014 machte sich der Richter Dr. Nierwetberg über meine Schilderung lustig: Die Polizei sei nicht so dumm, nach einem nie vergebenen Wunschkennzeichen zu suchen. Was für mich als Hinweis galt, dass Keßler-Bechtold noch die Meldung hinzugefügt haben muss, ich sei mit gefälschten Kennzeichen unterwegs. Das war für den Richter der Einstieg in eine endlose Debatte, ob es wirklich geschehen war, was unbestritten auch in Polizei- und Gerichtsprotokollen stand. Als er auch unterbinden wollte, dass ich öffentlich eine Zusammenstellung der illegalen Handlungen in Zusammenhang mit meiner Denunziation verlese, musste ich ihn, während der Sitzung, wegen der Besorgnis der Befangenheit ablehnen.“


Bei Seilschaften solcher Tragweite mit allem rechnen

Sie sind also der Meinung, dass dieses juristische und polizeiliche Konstrukt Anlass für Ihr Misstrauen war ?

Landgericht Gießen. Nach dem Prozess im März 2012. Ursula Paulus von ARCHE, Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Prof. Dr. Aris Christidis und Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff. Foto: Heiderose Manthey

Landgericht Gießen. Nach dem Prozess im März 2012. Ursula Paulus von ARCHE, Rechtsanwalt Thomas Saschenbrecker, Prof. Dr. Aris Christidis und Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff.
Foto: Heiderose Manthey

„Ja, um nun auf Ihre ursprüngliche Frage zurückzukommen: Bei Seilschaften solcher Tragweite und solcher kriminellen Energie muss man mit allem rechnen. Viele Vorkommnisse werden lange Zeit nicht zuordenbar sein – so etwa die Beobachtung, dass kurz vor Anberaumung der Staatshaftungsklagen sich die täglichen Spam-Mails auf dem dienstlichen Account halbierten, während sie sich im privaten Bereich schlagartig nahezu verzehnfachten. Es ist aber fraglich, ob ich jemals eine Erklärung dafür bekomme; man darf sich auch nicht in die Paranoia treiben lassen.“

 

Professor Christidis, Sie gaben während der Verhandlung vor mehreren Zuhörern an, dass Sie sich gezwungen sähen eine beträchtliche Anzahl von Prozessen zu führen, seit Sie in Hessen sind. Um welche Anzahl von Prozessen handelt es sich und um welche Thematiken kreisen diese Prozesse. Sind Sie dabei in der Offensive oder sind Sie angehalten sich zu verteidigen ?


Prof. Dr. Christidis: „Kannte zuvor Gerichte nur als Gutachter bzw. als Dolmetscher!“

„Die Anzahl der Prozesse seit meiner Ankunft in Hessen 2001 – im Alter von knapp 50 Jahren – zähle ich schon nicht mehr; das dürften allmählich an die 30 sein. Man muss sich vorstellen, dass ich vorher Gerichte nur als Gutachter bzw. als Dolmetscher kannte.


Kritik an Regierung blockiert Ernennung

Wer die Wahrheit sagt, wird sanktioniert und gar verfolgt ?

Alles begann mit der öffentlichen Verurteilung des Jugoslawien-Krieges am 21.04.1999 in der taz, durch eine Gruppe von 26 Unterzeichnern, zu denen ich gehörte. Wir wurden angeklagt, indirekt zum militärischen Ungehorsam (vgl. Wehrkraftzersetzung) aufgerufen zu haben. Zur selben Zeit wurde mein Berufungsverfahren abgeschlossen. Ich kündigte meine Industriestellung und gab zwei weitere, mir gleichzeitig angebotene Professuren zurück, weil ich mich für Gießen entschied. Plötzlich hieß es im Hessischen Wissenschaftsministerium, ich könne mich zwar nunmehr ‚Professor‘ nennen, aber ich könne nicht erwarten, mein Amt anzutreten und zu einem hohen Beamten ernannt zu werden, wenn ich die Regierung kritisiere. Möglicherweise hat schließlich auch meine Gegenfrage geholfen, ob ich auf das Grundgesetz und die Hessische Verfassung, oder auf die Regierungen vereidigt werden sollte. Es dauerte einige Monate, bis ich im August 2000 an die Arbeit gehen konnte. (Siehe auch http://homepages.thm.de/christ/Start/03Polis/02Preis/Preis.htm).


Einträge in hessischen Beamtenakten auch anonym

Woran erinnern solche Vorgehensweisen und wie kamen Sie da raus ?

Wenig später begann eine Odyssee, die sich seither sowohl thematisch, als auch in der Rollenverteilung wandelte: Zunächst merkte ich – naiverweise – nicht, dass man mich über Jahre de facto wie weisungsabhängiges, nichtakademisches Personal einsetzte und behandelte. Währenddessen füllte sich meine Personalakte mit phantasievollen ‚Beschuldigungen‘, für die sich andere bedanken würden – so etwa mit belanglosen Angaben über den Gießener Professor Eißel, den ‚Vater‘ der Armutsberichte der Bundesrepublik, den ich (leider) nicht persönlich kenne, und in dessen ‚Verwandtschaft‘ man mich wohl wähnte. Mit diesen und ähnlichen Daten sollten vermutlich ‚illegale‘ Kontakte dokumentiert werden. Als dann im Jahr 2005 eine der ‚Lieblingstippsen‘ des Hochschulpräsidiums frech wurde („Ach hören Sie doch auf, ich glaube Ihnen nicht, daß Sie keine solchen Kontakte haben!“) und sich nicht einmal überzeugen ließ, mich ähnlich höflich zu behandeln, wie ich sie, klagte ich im Jahr 2010 vor dem Verwaltungsgericht. Danach wurde meine Akte bereinigt. Eine Kopie der alten Akte besitze ich noch als Andenken an eine Zeit, wo Einträge in hessischen Beamtenakten auch anonym sein durften.


Betrug an unseren Studierenden

Manipulation und Willkür an der Hochschule ?

Es dauerte über 10 Jahre, bis ich meine beiden Fächer ‚Digitale Bildverarbeitung‘ und ‚Computergrafik‘ übernehmen durfte. Dafür musste ich mindestens fünf andere Fächer lehren, für die ich meine ‚Qualifikation‘ in der Zeit zwischen zwei Vorlesungen ‚erwarb‘. Es war evtl. meine Art, Fachfragen auf den Grund zu gehen, die es mir ermöglichte, unterschiedliche Fächer auf ihre (gemeinsamen, naturwissenschaftlichen) Ursprünge zurückzuführen. Bei Evaluationen bekam ich von Studierenden Schulnoten zwischen ‚1-‚ und ‚2‘. Dennoch sah ich mich verpflichtet, das Präsidium der THM darauf hinzuweisen, dass anhand meiner Professur ein Betrug an unseren Studierenden begangen werde. Nach zwei unbeantworteten Emails schickte ich am 02.07.2012 einen Brief, der innerhalb desselben Hauses sicherlich seine Adressaten erreichte. Seither weiß ich, dass ich keine Eingangsbestätigung zu erwarten habe. Auch nach dem Gespräch mit einem der Vizepräsidenten der THM am 26.10.2012 gab es keinen Konsens für ein gemeinsames Protokoll.


Kinder sukzessiv ihrem Missbrauch überlassen und Verbot für den Vater sich den Kindern zu nähern

Professor Christidis, Sie leben noch ?

Im selben Zeitabschnitt wurden meine Kinder sukzessiv ihrem Missbrauch überlassen. Inzwischen habe ich ein nicht näher begründetes gerichtliches Verbot, mich ihnen zu nähern. Sie wachsen nunmehr zu Rassisten heran, denen es peinlich ist, einen griechischen Vater zu haben. Bei Befragungen des Gerichts, warum sie den Griechisch-Unterricht ablehnen, antworteten die Halbwüchsigen, die griechischen Mitschüler hätten nicht ‚unser Niveau‘, meine Briefe auf griechisch seien für sie ‚eine Provokation‘. Die Hessische Landtagsfraktion der Partei Die Linke, deren Bundestagskandidat 2005 und Stadtverordneter (2006-2010) ich als Parteiloser war, quasselt von ‚Integration‘ meiner Migrationskinder.

Linke Köpfe können sich nicht vorstellen, dass ich kein dankbarer Migrant bin, sondern eine ‚Displaced Person‘, weil ich das Land nicht mit meinen Kindern verlassen dürfte, dass ich nicht hier zum Vater wurde, weil ich hier eine Professur bekam, sondern umgekehrt, dass ich eine der mir angebotenen Professuren annehmen musste, weil ich zuvor Vater geworden war. Nun muss ich die volle Pracht einer postfaschistischen Gesellschaft erleben, um irgendwann hoffentlich meinen Kindern eine späte Bewältigungshilfe zu sein. (Dass rechte Gesinnungen nur ‚dankbare ausländische Mitbürger und Eingebürgerte‘ kennen, die nur nach Deutschland drängen, setze ich als bekannt voraus.)

Gießen. Landgericht. Hält Prof. Dr. Aris Christidis lange Jahre in Schach. Jetzt bewegt er Läufer, Pferd und Turm. Foto: Heiderose Manthey

Gießen. Landgericht. Hält Prof. Dr. Aris Christidis lange Jahre in Schach. Jetzt bewegt er Läufer, Pferd und Turm.
Foto: Heiderose Manthey

Paranoia-Diagnose widerrufen

Psychiatrische Gutachten die un-heimliche Feststellung selbständig denkender Menschen ?

„Vorsorglich bekam ich nach Untersuchung meiner Kinder auf Geheiß von Frau Keßler-Bechtold im Jahr 2010 selbst eine Paranoia-Diagnose, die allerdings nach meiner Klage gegen die Gefälligkeitsgutachterin am 15.03.2012 von ihr selbst vor dem LG Gießen widerrufen wurde.

Die eigentliche Frage nach meiner Rolle in den endlosen Prozessen ist damit praktisch beantwortet.“


Vom multipel bescholtenen ‚Kriminellen‘ zum Klagenden

Wie stehen Sie für die Gerechtigkeit Ihren Kindern gegenüber auf ?

„Nach anfänglicher ‚Verteidigung‘ gegen unverständliche, haltlose Beschuldigungen – ich würde angeblich dienstlich unliebsame Kontakte pflegen, mein Stadtverordneten-Mandat missbrauchen, meine Kinder ‚griechisch‘ erziehen, ungenügend dem Eindruck entgegenwirken, ein Kinderschleuser zu sein etc. – bin ich nunmehr zum Kläger geworden: Ich halte es für mein Recht und meine Pflicht, den Missbrauch meiner Kinder zu beenden, meinen Studierenden wissenschaftliche Inhalte aus erster Hand zu vermitteln und öffentliche Verleumdungen und Denunziationen ahnden zu lassen.


Nichts zu tun bedeutet eine weitere Zuspitzung des Missbrauchs und der Suizidgefährdung meiner Kinder

Es ist mir bewusst, dass es bei der hohen Anzahl politisch verstrickter Richterinnen und gerichtlich verstrickter Politiker für mich ‚ungesund‘ werden kann. Nichts zu tun, bedeutet aber eine weitere Zuspitzung nicht nur des Missbrauchs, sondern auch der Suizidgefährdung meiner Kinder in den kommenden Jahren. Da sind sich mehrere Wissenschaftler und ich einig.

Diesen Preis zu tragen, werde ich nie bereit sein.(1)

 

Seelische und körperliche Folter – Beispiel einer Kindesentfremdung – Eine betroffene Mutter berichtet per Video.

Mahnmal gegen Sexuellen Missbrauch von Frauen an Kindern
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Unzerbrechlich ? Kinder zwischen den Fronten

Die unendlichen Geschichten der Väter – Deutsche Justiz für das Wohl der Kinder ?

Krieg der Geschlechter ? … oder geht es jetzt endlich mal ums Kind ?

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Die Irrenhaus-Macher

Kindesraub in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrom

 

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(1) Anmerkung der Redaktion

In Athen ist der letzte Tango noch lange nicht getanzt.

… und in Gießen droht Schach dem König und Matt der Eltern-Kind-Entfremdung samt Amtsmissbrauch !