Präsidentin der ARCHE: „Unser Land ist definitiv kaputt !“

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Hannover wegen Mordes an einem vierjährigen Kind aus Barsinghausen

Mutter und Stiefvater des Tatopfers erhalten lebenslänglich wegen Misshandlung eines Vierjährigen mit Fleischklopfer u.a.

Tödliche Folge durch Herbeiführen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas

2024-06-04

Bundesgerichtshof. Das Landgericht: „Aufgrund der Verletzungen und des schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass der Junge qualvoll versterben würde, und nahmen dies billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Beziehung durch den Jungen gestört fühlten.“. ARCHEVIVA fragt: „Wir bekommen ja noch nicht mal die mörderischen Entgleisungen auf Kinder und Jugendliche in unserem eigenen Land in den Griff. Wie können wir uns denn dann anmaßen, über andere Länder urteilen zu können, und warum maßen wir uns an, für andere Länder ein Integrationsland sein zu wollen ? Warten jetzt nur noch Mord und Totschlag auf uns, bis wir ganz platt sind ?“ Foto: Otto Teebaum. Layout: Heiderose Manthey.

.
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 122/2024 vom 04. Juni 2024
den Beschluss vom 29. Mai 2024 – unter Aktenzeichen 6 StR 194/24 geführt – der Öffentlichkeit mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Hannover hat die Angeklagten – Mutter und Stiefvater des Tatopfers – jeweils wegen Mordes und weiterer Straftaten zu lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt und bei beiden Angeklagten die besondere Schwere der Schuld festgestellt.

Quälen und Misshandeln eines Vierjährigen mit Fleischklopfer bis zu dessen Tod
und Misshandlung dessen sechsjähriger Schwester

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen quälten und misshandelten die Angeklagten einvernehmlich aus „erzieherischen Gründen“ den vierjährigen Jungen und seine zwei Jahre ältere Schwester. Anfang Januar 2023 schlugen sie mit einem „Fleischklopfer“ auf Körper und Kopf des auch durch Nahrungsentzug geschwächten Jungen ein, der drei Tage später an den Folgen innerer Blutungen und eines Schädel-Hirn-Traumas verstarb. Aufgrund der Verletzungen und des schlechten Allgemeinzustands erkannten die Angeklagten, dass der Junge qualvoll versterben würde, und nahmen dies billigend in Kauf, weil sie sich in ihrer Beziehung durch den Jungen gestört fühlten.

Die auf die Revision der Angeklagten erfolgte rechtliche Überprüfung durch den 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben. Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Hannover mit Urteil vom 11. Dezember 2023 unter Aktenzeichen 34 KLs 9/23.

„Vorschriften aus dem StGB: 

  • 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

… sonst aus niedrigen Beweggründen,

…oder grausam …

einen Menschen tötet.

  • 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe

(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn

  1. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet … .“

_______________
Lesen Sie auch

Ist Berlin das Einfallstor für Kinderhandel ?
Begünstigt oder verursacht der Streit um das richtige „Modell“ im Deutschen Bundestag das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ ?
Kriminalpolizei, NATO, UNO, Alliierte u.a. sind informiert

Bundesgerichtshof: Verurteilung einer Mutter wegen Ermordung ihrer beiden Söhne in Hockenheim rechtskräftig
Freiheitsstrafe 13 Jahre wegen Heimtücke-Mord
Während des einwöchigen Umgangskontakts: Mutter erstickt beide Söhne nach Verabreichung von Medikamenten zum Aufzeigen des aus ihrer Sicht zu Unrecht dem Vater übertragenen Aufenthaltsbestimmungsrechtes

Bundesgerichtshof urteilt: Vorwurf des Mordes an Ehefrau muss neu verhandelt werden
Für die Allgemeinheit nicht gefährlich: Landgericht spricht den Angeklagten vom Vorwurf des Mordes wegen Schuldfunfähigkeit frei
Schwere depressive Episode mit psychotischer Ausweitung: Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit aufgehoben

STRAFANZEIGE MIT ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG WEGEN MENSCHENRAUB UND VERFOLGUNG UNSCHULDIGER
GEGEN ALLE AM MENSCHENRAUB UND AN DER VERFOLGUNG UNSCHULDIGER BETEILIGTEN
GRUNDLAGE: UNVERJÄHRBARKEIT DES VÖLKERSTRAFGESETZBUCHES

Bundesgerichtshof: Urteil gegen ehemaligen MDR-Unterhaltungschef rechtskräftig
Aufgrund seiner Entscheidungskompetenz: Rückzahlung eines Darlehens durch eine Produktionsfirma erbracht und dieser Fernsehproduktionen in Aussicht gestellt
Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung

Bundesgerichtshof (BGH): Urteil des Landgerichts München II gegen „selbsternannten Schamanen“ wegen sexuellem Missbrauch und schwerer Körperverletzung von Jugendlichen rechtskräftig
Vergewaltigung in zwei Fällen, jeweils in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses
Gesamtfreiheitsstrafe von sechs Jahren und zehn Monaten

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.