Soeben aus dem Büro von Katrin Helling-Plahr: Lambrecht rudert zurück
Das „Gemeinsame Sorgerecht ab Geburt“ soll nicht eingeführt werden
2020-08-11
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Berlin/Keltern-Weiler. Soeben erhielt ARCHE nachfolgende Mail aus dem Bundestag, Büro Katrin Helling-Plahr, FDP mit Betreff: [Pressestatement] Katrin Helling-Plahr (FDP) schockiert über Ankündigung von Christine Lambrecht (SPD) zur Familienrechtsreform
„… bezugnehmend auf die Berichterstattung von Legal Tribune Online (https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/bmjv-gemeinsames-sorgerecht-unverheiratete-eltern-vater-automatisch-familienrecht-wechselmodell-eizellenspende/) zur geplanten Familienrechtsreform, nehmen Sie bitte das Statement von Katrin Helling-Plahr zur Kenntnis:
„Es schockiert mich, dass Christine Lambrecht beim automatischen gemeinsamen Sorgerecht ab Geburt zurückrudert und dieses – entgegen ihrer Ankündigung und entgegen der Empfehlung der Familienrechtsexpertenkommission – nun doch nicht einführen will.
Ihre angekündigte Teilreform marginalisiert sich immer weiter zu einem reinen Schaufenster-Reförmchen.
Wir als Fraktion der Freien Demokraten im Deutschen Bundestag stehen an der Seite der Kinder. Wir möchten kein Elternteil ausbooten und Elternteile nicht gegeneinander ausspielen. Das kann man von unserer Justizministerin nicht sagen. Ideologie ist für Lambrecht scheinbar wichtiger, als eine kindeswohlorientierte Familienpolitik und die Empfehlungen der Experten. Sie schlägt sich auf die Seite von Frauenrechtsaktivisten und vergisst dabei die Kinder. Diese haben ein Recht auf die Liebe und Fürsorge von Mutter und Vater! Ich bleibe dabei, dass die Einführung des automatischen gemeinsamen Sorgerechts ab Geburt längst überfällig ist und hoffe auf ein Einlenken von Frau Lambrecht.““
Verschleppungstaktik geht voll zulasten betroffener Kinder und ihrer Eltern
Helling-Plahr (FDP) äußert sich weiter, wie folgt: „Offenbar hat die Bundesregierung ihre eigenen Ziele aus den Augen verloren. Im Januar 2020 kündigte Bundesjustizministerin Lambrecht noch vollmundig eine Reform zum Sorge- und Umgangsrecht an, jetzt sollen nur noch „gewisse Elemente“ angegangen werden.
Die Ergebnisse der im Jahr 2015 in Auftrag gegebenen Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ werden nicht berücksichtigt. Dabei ist jetzt der Moment gekommen, endlich das Wechselmodell als Leitbild zu implementieren und sich für die gleichberechtige Teilhabe an der Elternverantwortung einzusetzen.
Die Bundesregierung versteckt sich nun hinter dem Argument der zeitlichen Unmöglichkeit einer umfassenden Reform – als hätte man den offensichtlichen Reformbedarf erst gestern erkannt. Diese Verschleppungstaktik geht voll zulasten betroffener Kinder und ihrer Eltern.“
Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios
Aggelidis u. a. und der Fraktion der FDP
Drucksache 19/21185 vom 22. Juli 2020. Aktueller Verfahrensstand zum angekündigten Gesetzentwurf zur Reform des Sorge- und Umgangsrechts