Umsetzung des Bundesgerichtshof-Urteils vom 1.2.2017 zum Wechselmodell bzw. Doppelresidenzmodell
Kindesentfremdung ist zu bestrafen – Begriff „Kindeswohl“ ist abzuschaffen
2017-03-03
Lübeck. Burkhard Röttger fordert in seiner Petition vom 01. März 2017: „Kinder haben ein Recht auf Kontakt zu beiden Eltern auch nach einer Trennung.
1. Wir fordern sofortige Umsetzung des BGH Urteils vom 1.2.2017 an den deutschen Familiengerichten
2. Wir fordern dazu die Abschaffung des schwammigen Begriffes Kindeswohl.
3. Kindesentfremdung muss als Straftatbestand anerkannt werden.“