Umgangsboykott und Missachtung der gemeinsamen Sorge muss ins Strafgesetzbuch (StGB) !
Dürfen skrupellose Elternteile ihre Kinder innerhalb Deutschlands bislang ungestraft entführen und entfremden ?
2016-09-05
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Weiler. Der Urheber dieser Petition, Felix Wenisch, wendet sich an den Gesetzgeber. Dieser müsse klar machen, dass er Umgangsboykott und Entführung der Kinder nicht dulde, solches Verhalten unter Strafe stelle und diese auch konsequent durchsetze.
„Es klingt unglaublich, aber es ist so:
Verschleppt ein Elternteil das gemeinsame Kind gegen den Willen des anderen Elternteils an einen nicht bekannten oder weit entfernten Ort, so droht ihm keinerlei Strafe! Ausgenommen ist nur die Verbringung ins Ausland.
Der Gesetzgeber hat damit einen Freibrief für all jene skrupellosen Elternteile geschaffen, die im Falle von Trennung und Scheidung den Umgang mit dem anderen Elternteil unterbinden oder auf ein Minimum einschränken wollen.