INTERNATIONALE BIKERDEMO 2019

Otto Höfler plant die dritte Neuauflage in Mannheim

Für die Rechte der Kinder: Neue Städte und neue BIKER-CLUBS gewinnen – WELTWEIT

2018-09-06

Mach‘ mit ! Sprich‘ Biker an ! Komm‘ und sei dabei !

Mach‘ mit ! Sprich‘ Biker an ! Komm‘ und sei dabei !.Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf 

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Hauptorganisator Otto Höfler macht einen Aufruf

Otto Höfler.

Otto Höfler.

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Organisiert Euch jetzt schon für die BIKERDEMO 2019.

Vorläufiger Sammelplatz ist die  Facebook-Gruppe

Biker kämpfen für das Wohl aller Kinder.

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Rückblick zur BIKERDEMO 2017

Rückblick zur BIKERDEMO 2018

Unser Motto

„Allen Kindern beide Eltern. Und Großeltern. Und Geschwister. Und Familie. Und ein glückliches Leben in ihrer Heimat ! … dafür haben die Regierungen zu sorgen und nicht für Gewalt, Macht und Krieg !

BIKER FÜR DIE RECHTE DER KINDER !!!“
(Heiderose Manthey)

Hier geht es zur offiziellen Website.

URTEIL: Lockerung des Medienverbots beim Bundesgerichtshof

Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen in besonderen Fällen zugelassen bei Verkündung von Entscheidungen des BGH

2018-09-03

Erneute Lockerung des bisherigen Verbots von Ton- und Filmaufnahmen in den Hauptverhandlungen.

Ein erster Schritt. Bundesgerichtshof lockert Medienverbot in Gerichtsverfahren. Wann kommt die Digitale Prozessbeobachtung ?

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De Jure: Das „Gesetz zur Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren und zur Verbesserung der Kommunikationshilfen für Menschen mit Sprach- und Hörbehinderungen (Gesetz über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren – EMöGG) vom 08.10.2017 lt. Bundesgesetzblatt Jahrgang 2017 Teil I Nr. 68, ausgegeben am 18.10.2017, Seite 3546 – Text siehe BGBl erfährt eine weitere Lockerung des bisherigen Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen-Verbots und des Verbots von Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts.

Juris Bundesgerichtshof gibt bekannt:  ECLI:DE:B GH:2018:090518B1STR159.17.0

BUNDESGERICHTSHOF

BESCHLUSS

1 StR 159/17 vom 9. Mai 2018 in der Strafsache gegen … wegen … zu 1., 3., 4. und 5.: Beihilfe zur Steuerhinterziehung zu 2.: Steuerhinterziehung
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und der Beschwerdeführer am 9. Mai 2018 beschlossen:

Gemäß § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG in der Fassung des Gesetzes über die Erweiterung der Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren (EMöGG) vom 8. Oktober 2017 werden bei der Verkündung einer Entscheidung Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zweck der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts unter folgenden Auflagen zugelassen:

1. Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts von der Verlesung der Urteilsformel – Entscheidungstenor – (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) werden nicht zugelassen. Die entsprechenden Aufnahmen dürfen erst mit der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) beginnen.

2. Zugelassen sind höchstens zwei TV-bzw. Filmkameras auf Stativen an festgelegten Plätzen im Sitzungssaal. Es sind geräuscharme Kameras zu verwenden.

3. Es wird ein Akkreditierungsverfahren, gegebenenfalls mit der Bildung von Medienpools, angeordnet. Das Verfahren wird durch die Pressestelle des Bundesgerichtshofs durchgeführt.

Es gelten die auf der Homepage des Bundesgerichtshofs veröffentlichten Akkreditierungsbedingungen.

4. Der Aufbau der Kameras ist spätestens 10 Minuten vor Beginn der Verkündung einer Entscheidung abzuschließen.

5. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras an ihren Plätzen zu belassen. Soweit aus technischen Gründen eine fortwährende Bedienung der Kameras unabdingbar ist, darf je Kamera eine Person bei der Kamera verbleiben. Ein Hin- und Herlaufen dieser Person ist zu unterlassen.

6. Während der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras ausschließlich auf die Richterbank zu richten. Kameraschwenks sind nur innerhalb des Bereichs der Richterbank zulässig. Aufnahmen der Verfahrensbeteiligten und der Zuhörer sind nicht zugelassen.

7. Nach Ende der Eröffnung der Urteilsgründe sind die Kameras unverzüglich zu entfernen. Den Anweisungen des Gerichtspersonals (insbesondere Sitzungswachtmeister, Mitarbeiter der Pressestelle) ist Folge zu leisten.
Gründe:

I.

Nach § 169 Abs. 3 Satz 1 GVG kann das Gericht für die Verkündung von Entscheidungen in besonderen Fällen Ton- und Fernseh- Rundfunkaufnahmen sowie Ton- und Filmaufnahmen zum Zwecke der öffentlichen Vorführung oder der Veröffentlichung ihres Inhalts zulassen. Zur Wahrung schutzwürdiger Interessen der Beteiligten oder Dritter sowie eines ordnungsgemäßen Ablaufs des Verfahrens können die Aufnahmen oder deren Übertragung teilweise untersagt oder von der Einhaltung von Auflagen abhängig gemacht werden (§ 169 Abs. 3 Satz 2 GVG).

Die Entscheidung steht danach im Ermessen des Gerichts. Abzuwägen sind dabei das Informationsinteresse der Öffentlichkeit an dem gerichtlichen Verfahren und die schutzwürdigen Interessen der Beteiligten (vgl. BT-Drucks. 18/10144, S. 17). Die Abwägung und Ausübung des Ermessens führt vorliegend zu der im Tenor genannten Untersagung und den genannten Auflagen. Diese dienen dem Persönlichkeitsschutz der Angeklagten, um eine potentiell unbegrenzte Verbreitung der persönlichen Daten, insbesondere von deren Namen, durch die rundfunköffentliche Verkündung der Urteilsformel zu verhindern (vgl. BT-Drucks. 18/10144, S. 17). Denn – vorbehaltlich einer Endberatung der Sache durch den Senat – würde bei unterschiedlichen Entscheidungen über die Revisionen der Angeklagten eine Nennung ihrer Namen in der Urteilsformel (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) erforderlich. Dies wäre mit den Persönlichkeitsrechten der Angeklagten nicht zu vereinbaren.

Die Angeklagten und ihre Angehörigen würden – in unterschiedlicher Weise – durch die Gefahr der öffentlichen Verbreitung ihrer Namen in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt und haben daher einen Anspruch auf Untersagung der Aufnahme in dem genannten Umfang (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. September 2016 – 1 BvR 2022/16, NJW 2017, 798 Rn. 6 zu einem Anonymisierungsgebot für Aufnahmen („Verpixelungsanordnung“) durch eine sitzungspolizeiliche Anordnung). Die Angeklagten selbst oder ihre Familienangehörigen haben neue Beschäftigungsverhältnisse. Die inhaltliche Nähe dieser Beschäftigung zum vorliegenden Strafprozess kann erhebliche Beeinträchtigungen im beruflichen Fortkommen sowie Ansehen der Beteiligten hervorrufen. Dies wäre aufgrund der bereits lange zurück liegenden Taten aus dem Jahr 2009 und der eher am unteren Rand anzusiedelnden Strafen der Angeklagten und damit vor dem Hintergrund ihres Resozialisierungsinteresses sowie unter Berücksichtigung des Informationsinteresses der Öffentlichkeit nicht angemessen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19.Dezember 2007 – 1 BvR 620/07 , BVerfGE 119, 309 Rn. 35 zum Erlass sitzungspolizeilicher Anordnungen).

An den persönlichen Daten besteht – auch unter Berücksichtigung der bisherigen Medienberichterstattung – kein besonderes Interesse, da die Medienöffentlichkeit – soweit ersichtlich – über das Verfahren gegen die Angeklagten allein wegen der Vorgänge bei der D. Bank berichtet hat und die Angeklagten selbst dabei völlig im Hintergrund standen. Die in diesem Zusammenhang notwendigen Informationen für die Öffentlichkeit werden durch die Aufnahme der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden ausreichend gewährleistet.

Um eine Namensnennung der Angeklagten im Rahmen der Eröffnung der Urteilsgründe durch den Vorsitzenden (§§ 268 Abs. 2 Satz 1, 356 StPO) zu verhindern, wird diese in abstrakter Form unter den (damaligen) Funktionsbezeichnungen der Angeklagten oder anonymisiert mit deren bloßen Anfangsbuchstaben erfolgen.

II.

Foto-, Bild-, Fernseh- und Tonaufnahmen vor Beginn der Hauptverhandlung und außerhalb der Verkündung der Entscheidung bleiben unberührt und sind – vorbehaltlich einer anderweitigen sitzungspolizeilichen Anordnung zulässig.

Raum Jäger Bellay Bär Hohoff

Ein Vater läuft für seine Beziehung zu seinem Kind ! – Een vader runt voor zijn relatie met zijn kind !

In Holland gerade zu Fuß unterwegs

Folgen Sie Patrick Damhuis und seinen Videos von seinem Marsch auf Facebook !

2018-08-30

Unterstützt den Vater ! Steun de vader ! Sostieni il padre !

Unterstützt den Vater ! Steun de vader ! Sostieni il padre !

 

Machen Sie ihm Mut ! Er läuft für die Vernetzung aller Betroffener !

Incoraggiarlo! Corre per il networking di tutti gli interessati !

Moedig hem aan! Hij loopt voor het netwerken van alle betrokkenen !

Zu seiner Chronik auf Facebook geht es hier.

Hier geht es zu seiner letzten Meldung .

Neuer Kooperationspartner der ARCHE

Deutsch-österreichisch-schweizerische Kooperation zur Überwindung von kid – eke – pas

DACH-Staaten in neuem Aufwind

2018-08-25

ARCHE © DACH für unsere Rechte kid - eke - pas_00a

Ein Dach für die Rechte der Kinder: Die DACH-Staaten Deutschland (D) – Österreich (A) – Schweiz (CH) kooperieren zur Überwindung von kid – eke – pas.

Weiler. Kürzlich hat ARCHE Kontakt zu dem Verband D-A-CH aufgenommen. Engagierte Menschen, die sich für die Rechte der Kinder auf beide Eltern, Großeltern und Familie in ihren Heimatländern einsetzen, gründeten im Jahr 2018 den Verband  „D-A-CH-fuer-unsere-Rechte“ aus entrechteten und entsorgten Eltern, entsorgten Vätern, entsorgten Müttern, ebenso aus Grosseltern und Verwandten.

D-A-CH befasst sich mit Medien, Recht in Deutschland, Österreich und in der Schweiz, Psychologie, Umfragen/Statistiken, Nützlichem und Fallbegleitungen. D-A-CH hat einen geschlossenen Mitgliederbereich, sodass sich Menschen, die Schutz und Hilfe suchen, auch geschützt fühlen können. D-A-CH steht für die Rechte der Kinder und besteht aus drei Ländern. Die DACH-Staaten Deutschland (D) – Österreich (A) – Schweiz (CH) kooperieren zur Überwindung von kid – eke – pas = Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Allienation Syndrome und für die Einhaltung der Menschenrechte.

Lesen Sie hier weiter.

INOBHUTNAHMEN – Die Zahlen – Österreich und Deutschland im Vergleich

Wie kommt der Rückgang von 23 000 Inobhutnahmen von 2016 auf 2017 in Deutschland zustande ?

ARCHEVIVA fragte das Statistische Bundesamt in Wiesbaden an: Zahlen immer noch erschreckend hoch !

2018-08-24

Zahlen der Inobhutnahmen in Deutschland im Vergleich.

Zahlen der Inobhutnahmen in Deutschland im Vergleich.

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Salzburg/Wiesbaden/Weiler. In ihrem Film „Teures fremdes Heim“ schildert Abbendum stichhaltig die Hintergründe der an den Inobhutnahmen, die oft unbegründet seien, Verdienenden. Allein die Betreiber der Besuchscafés, in denen Eltern ihre abgenommenen Kinder besuchen dürften, seien meist Vereine und Firmen, so heißt es im Film. „Ob eine Kindeswohlgefährdung und somit ein Grund zur Abnahme vorliegt, entscheidet das Jugendamt allein.“, heißt es weiter. Zu Wort kommen im Film neben Juristin Tanja Händel, Rechtsanwalt Alexander Krasser und die Pressesprecherin des Jugendamtes in Wien, Herta Staffa.

Destatis – Statistisches Bundesamt in Deutschland berichtet in seiner Pressemitteilung Nr. 311 vom 22.08.2018

„61 400 Inobhutnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen im Jahr 2017 in Deutschland bei insgesamt 82,67 Millionen Einwohnern im Jahr 2016″¹

Das Statistische Bundesamt in Wiesbaden schreibt:

2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00„… Im Jahr 2017 führten die Jugendämter in Deutschland rund 61 400 vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (Inobhutnahmen) durch. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, wurden die Inobhutnahmen überwiegend von sozialen Diensten und Jugendämtern (58 %) angeregt. In 17% aller Fälle hatten Kinder und Jugendliche selbst Hilfe beim Jugendamt gesucht. Bei weiteren 14 % der Inobhutnahmen machten Polizei oder Ordnungsbehörden auf die Problemsituation aufmerksam, in 6 % die Eltern(teile) der betroffenen Minderjährigen. Die übrigen Schutzmaßnahmen (5 %) erfolgten aufgrund von Hinweisen Anderer, zum Beispiel von Ärztinnen oder Ärzten, Lehrpersonal oder Verwandten.“

„Am häufigsten (49 %) leiteten die Jugendämter bei diesen Kindern die vorläufigen Schutzmaßnahmen wegen Überforderung der Eltern oder eines Elternteils ein.“ Worin diese Überforderung begründet ist, wird nicht mitgeteilt.

ARCHEVIVA fragte das Bundesamt deswegen, worin der Rückgang der Zahlen von 2016 zu 2017 um rund 20 000 Inobhutnahmen liege.

Der österreichische Rechtsanwalt Alexander Krasser: „Kolportiert werden 7000 € pro Kind pro Monat. … Mit dem ‚Wohl‘ des betroffenen Kindes hat das überhaupt nichts mehr zu tun.“ und 13 600 Kinder leben in Österreich in Heimen oder bei Pflegefamilien bei insgesamt 8,747 Millionen Einwohnern (2016).

Pressesprecherin Jugendamt Wien, Herta Staffa: „In Wien ist es so, dass die Zahl, die wir untergebracht haben in den letzten Jahren nicht gestiegen ist, … ansonsten ist unser Ziel, diese Zahl möglichst niedrig zu halten, weil wir wisssen, was das für ein Einschnitt in das Leben der Kinder ist … und viel zu investieren in die Betreuung, in die Unterstützung der Eltern, dass die Kinder zu Hause bleiben können.“

Erschreckende Zahlen in Deutschland
2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00
2017     61.400 Inobhutnahmen
2016     84.230 Inobhutnahmen
2015     77.645 Inobhutnahmen
2014     48.059 Inobhutnahmen
2013     42.123 Inobhutnahmen
2012     40.227 Inobhutnahmen

Die österreichische Juristin Tanja Händel: „In etlichen Fällen ist nichts, was eine Abnahme rechtfertigt.“

„Die Entscheidung, ein Kind aus seiner Familie zu nehmen ist eine schwierige und schwerwiegende. In vielen Fällen geschieht eine Kindesabnahme durch die Kinder- und Jugendhilfe gegen den Willen der Eltern. Und sie eröffnet einen oft jahrelangen Prozess der Ämter, das Gericht, private Träger, Gutachter, Erziehungsberater, Psychologen und Pädagogen. Nach einer Abnahme kommen Kinder in Krisenzentren, wo sie betreut und oft therapiert werden. Verbessert sich die Lage im ursprünglichen Zuhause nicht binnen sechs bis acht Wochen, werden Kinder danach in Wohngemeinschaften oder bei Pflegeeltern untergebracht. Das alles kostet viel Geld, bis zu 8.000 Euro pro Kind und Monat.“

Händel: „Manche Sozialarbeiterinnen scheinen auch wirklich sehr einfallsreich darin zu sein, Kindeswohlgefährdungen zu konstruieren.“

2018-08-23_F_kid - eke - pas Inobhutnahmen Jahre im Vergleich_00„Die Entscheidung wo und wie ein Kind untergebracht wird, trifft das Gericht, das oft den Empfehlungen des Jugendamts folgt. Immer wieder wird Kritik am gesamten System und der Vorgehensweise des Jugendamtes laut. Würde eine längere Prüfung der Familien die Situation eher verbessern und somit auch Geld sparen? Wäre das Geld besser in mehr Prävention oder die krisengebeutelten Familien investiert als in Vereine und private Firmen?“

Händel: „Und da muss man sagen: An dem hängt ja eine ganze Industrie dran. … Besuchsbegleiter, Besuchsmittler, Erziehungsberater, Betreiber von WGs und Heimen, Gutachter …“

„Unterhaltspflicht, monatliche Gerichts- und Anwaltskosten, Zahlungen für Gutachten, Erziehungsberatung oder Besuchskontakte unter Aufsicht fallen für Eltern an, bis sie am Existenzminium leben. Sind sie dort angekommen, kommt der Staat für die Kosten auf. Eine Kindesabnahme bedeutet nicht nur eine oft jahrelange große emotionale Belastung, sondern auch eine finanzielle – die oft an der Armutsgrenze enden kann.“

Zum Film

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Quelle: https://www.addendum.org/jugendamt/kosten/

¹Deutschland: 61 400 Inobhutnahmen im Jahr 2017 bei insgesamt 82,67 Millionen Einwohnern (2016)
Österreich: 13 600 Kinder bei Pflegeleltern und in Heimen bei insgesamt 8,747 Millionen Einwohnern (2016)

Kommentar im Presseportal

Sammelklagen auch in Deutschland ?

ARD: „Gemeinsam gegen die Großen“

Was wird in der Bundesregierung geplant ?

2018-08-16

ARCHE Musterfeststellungsklage Sammelklage Deutschland_00aa

Bald auch in Deutschland ?

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ARD. In den USA fordern VW-Kunden in der Abgasaffäre mit Sammelklagen Geld zurück. In Deutschland geht das noch nicht. Mit der Musterfeststellungsklage soll sich das ändern. Der Gesetzentwurf liegt dem Kabinett vor, das ihn bald beschließen will.

Von Claudia Kornmeier, ARD-Rechtsredaktion

Stand: 02.05.2018 04:30 Uhr

Was plant die Bundesregierung?

Lesen Sie hier weiter.

Fragwürdigkeit von Gerichtsentscheidungen wird immer lauter

2018-08-11

In Walsrode wurden jüngst zwei Mädchen nach einem langen Sorgerechtsstreit ihrer Mutter entrissen und mussten gegen ihren Willen bei ihrem Vater leben. Dort aßen sie nicht mehr, wurden krank und drohten damit sich etwas anzutun. …“

Lesen Sie hier weiter.

Sensation aus Italien ! Dänemark und Schweden Vorreiter ?

Dänemark soll die Doppelresidenz eingeführt haben

Italien zieht mit Simone Pillon vor !

2018-08-09

kid - eke - pas überwinden. ABER WIE ???

kid – eke – pas überwinden. ABER WIE ???

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Dänemark/Schweden/Italien. Die dänische Regierung soll am 27. März 2018 in Zusammenarbeit mit sämtlichen Parteien im Parlament ein neues Gesetz zum Scheidungsrecht beschlossen haben. Am 1. April 2019 soll es in Kraft treten, so lautet die Nachricht in der Facebookgruppe „Kinder brauchen ihre Väter“.

Familie & Familienrecht berichtet ausführlich:

Gleichwertige Elternschaft wird ab jetzt das Grundprinzip. Im Ausgangspunkt wird die Sorge der Kinder gleichmäßig zwischen den Eltern verteilt. Dabei strebt man eine 7/7-Regelung an. Das heißt, das Kind wohnt sieben Tagen bei dem einen Elternteil und danach sieben Tage bei dem anderen. Abweichungen davon können die Eltern jederzeit frei vereinbaren, z.B. bei Schichtdienst.

ARCHE Petitionen kid - eke - pas_03

Dänemark, Schweden und Italien machen es vor !


Für Paare, die Kinder haben, führt man eine Reflektionsperiode von drei Monaten ein. Bislang konnten sich alle Paare augenblicklich scheiden lassen, wenn sie das wünschten. Jetzt müssen sie drei Monate warten.

Beide Eltern sind künftig sogenannte Wohnorts-Eltern. Das heißt, dass alle Mitteilungen aus z.B. der Schule an beide Eltern geschickt werden. Der sogenannte Kinderscheck (eine regelmäßige Zahlung vom Staat an den Eltern) wird 50/50 zwischen den geschiedenen Eltern geteilt.

Marco di Marco direkt aus Italien.

Marco di Marco berichtet direkt aus Italien.

Soeben ereilte ARCHE die Nachricht von unserem Korrespondenten Marco di Marco aus Italien, dass Senator Simone Pillon in Italien folgende Maßnahmen per Gesetz festsetzen will:

1. Obligatorische Mediation

2. Doppelresidenz/ Wechselmodell „paritätische Besuchszeit 50/50

3. Direkter Unterhalt für Kinder so wie die Rosenheimer Tabelle

4. Strafbarkeit der Kind-/Eltern – Entfremdung

Simone Pillon gehört der italienischen Partei Lega (Liga) von Matteo Salvini an.

Oritinaltext in Italienisch:

AFFIDO CONDIVISO: AGGIORNAMENTO SUI LAVORI

Stamattina in ufficio di presidenza abbiamo incardinato il DDL 735 su affido condiviso. L’iter comincia oggi in sede redigente. Tratteremo in commissione Giustizia il testo e gli emendamenti, lasciando il voto finale in aula. Da settembre cominceremo le audizioni ufficiali delle associazioni di padri e di madri separati, le rappresentanze degli avvocati, dei mediatori familiari e dei magistrati nonchè degli altri professionisti chiamati a prendersi cura delle famiglie nel procedimento di separazione.
Ascolteremo tutti, e poi procederemo rapidamente a dare risposte ai bambini figli di genitori separati, difendendo finalmente il loro diritto a godere della cura e dell’attenzione sia del papà che della mamma.
Abbiamo previsto
– Mediazione familiare
– Tempi paritari padre-madre salvo diverso accordo o impossibilità materiale
– Mantenimento diretto dei figli senza più assegno tra i genitori
– Soppressione dell’assegnazione della casa familiare
– Lotta alla alienazione genitoriale e introduzione del coordinatore genitoriale per i casi di alta conflittualità
– Tempi rapidi per i processi di famiglia
– Piano genitoriale obbligatorio
Qui sotto trovate il link: aspetto i vostri graditissimi suggerimenti sulla mia email istituzionale.
Buona lettura

Simone Pillons Kommentar auf Facebook

Mütter in Aufruhr

Kinderraub und Kinderentfremdung

Interview mit zwei betroffenen Müttern

2018-08-09

Kinderraub ist ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

Kinderraub ist eine Straftat. Ein Menschenrechtsverbrechen. Eines der Schlimmsten.

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Weiler. Immer wieder führt ARCHE Gespräche mit entfremdeten Müttern und Vätern, Großmüttern und Großvätern mit dem unverrückbaren Ergebnis: ALLE LEIDEN unter dem Bindungsabbriss zu ihren Kindern und Enkeln, haben furchtbare psychische und physische Schmerzen und oftmals ist niemand da, der ihnen helfend zur Seite stehen kann und will.

Micheline und Bianka, Ihr seid beide entfremdete und entsorgte Mütter. Würdet Ihr kurz berichten, wie es zu dem Abschneiden Eurer Beziehung zu Euren Kindern kam ?

ARCHE kid - eke - pas Gestohlene Kinder und ihre Mütter in Not_01aMicheline: Bei mir war es so: Ein Entzug des Sorgerechst ist aufgrund der Untätigkeit und Unfähigkeit des Jugendamtes Homburg im Saarland zustande gekommen. Ich bin Zeugin von täglichen Kindermisshandlungen bei einem Nachbar und dessen drei Kindern.  Das Jugendamt blieb über 2 1/2 Jahre untätig und für dieses Wissen wurde ich dann entsorgt.

Bei uns, meinem Partner und bei mir, liefen die Umgangskontakte relativ gut, solange ich als Mutter das alleinige Sorgerecht hatte. Dies änderte sich als mir zu Unrecht dieses Sorgerecht entzogen wurde. Dann plötzlich würden Skype-Kontakte zwischen meinem Kind und mir nicht mehr gefördert, sondern unterbunden. Das Kind freute sich so von mir zu hören nach meinem Schlaganfall, welchen ich diesen Beteiligten zu verdanken habe. Das Kind äußerte dies auch und fragte den Papa: „Papa wann fahren wir die Mama besuchen ?“

Lesen Sie hier das gesamte Interview.

Kinderhandel und Verschleppung in Europa

Norwegen verurteilt pädophilen Psychologen, der Gutachter für Kindesentzug war

Erstveröffentlichung am 03.08.2018 • 22:10 Uhr

2018-08-04

Siehe auch: "Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland Von Menschenhändlern (Jugendämter) und ihre Kunden (Pflegeindustrie). Eine menschenverachtende Reportage vom WDR"

Siehe auch: „Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland. Von Menschenhändlern (Jugendämter) und ihren Kunden (Pflegeindustrie). Eine Reportage über Menschenverachtung vom WDR“. Foto: Heiderose Manthey.

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RTdeutsch. „Norwegen gilt als kinderfreundliches Land, aber möglicherweise zu oft entreißt der Staat Erziehungsberechtigten ihre Kinder. Ein Experte für das Wohl des Kindes wurde wegen Downloads von Bildern und Videos verurteilt, in denen Kinder sexuell missbraucht wurden.

Norwegische Eltern kritisieren ihren Staat, zu schnell Kinder zu entziehen und diese in die Obhut des Staates zu geben. Familien würden so unwiederbringlich zerstört. Unter den Psychologen, die gegen Eltern Gutachten zu erstellen hatten, war auch ein Pädophiler. Jetzt wurde dieser „Psychologe im Auftrag von Kindeswohl“ zu 22 Monaten Haft verurteilt, wegen Download und Besitz von 200.000 Bildern und mehr als 12.000 Videos. In diesem Bestand beim Gutachter wurden Kinder sexuell dargestellt oder missbraucht. Schon 2015 erhielten die Behörden Hinweise auf die Vergehen. Es dauerte jedoch bis 2017, dass sie dem Fall nachgingen und den Mann verhafteten. Er zeigte sich geständig, dies bereits seit 20 Jahren betrieben zu haben.  …“

Zum Film Kinderhandel und Verschleppung in Deutschland