Wenn Träume Wahrheit werden

Das Hellblaue Häuschen in Weiler und sein Bürgermeister in spe

Entsteht bald ein Bürgerhaus in Eigenbau und Selbstverwaltung ?

2023-07-21
aktualisiert 2023-07-22 | 2023-07-23

Wird das Gelände des Hellblauen Häuschens bald ein Bürgerzentrum, das in Eigenbau errichtet und dann in kommunaler Selbstverwaltung betrieben wird ? Gefällt Ihnen der Gedanke ? Foto: Heiderose Manthey.






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Weiler.
Wir wissen nicht, was die Zukunft bringt, aber wir können sie mit unseren Gedanken anvisieren. Oder bekommen wir unsere Gedanken für eine gnadenreiche Zukunft geschenkt ?

Lesen Sie zur beklemmenden Lage in Weiler die Berichte der WIW

Wenn ein Weiler von Psychopathen und Langschnäbeln regiert wird
Zerstörung der gewachsenen Infrastruktur
Vollkommene Vernichtung der Tiere und damit der Lebensgrundlage schon vollzogen¹ ?

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Fruchtbare Wiesen und Äcker sollen irrwitziger Bebauung zum Opfer fallen
HOFÄCKER VON WEILER ALS NATURFLÄCHEN ERHALTEN !
Bürgerwehr erhebt sich zum Schutz des Gewanns Hofacker

HOFÄCKER VON WEILER ALS NATURFLÄCHEN ERHALTEN !
Fruchtbare Wiesen und Äcker sollen irrwitziger Bebauung zum Opfer fallen
Bürgerwehr erhebt sich zum Schutz des Gewanns Hofacker

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EIN DEFINITIVES STOPP
DEM FLÄCHENFRASS DURCH BEBAUUNGSWAHN !!!

Bleiben SIE online. WIR berichten.

HOFÄCKER VON WEILER ALS NATURFLÄCHEN ERHALTEN !

Fruchtbare Wiesen und Äcker sollen irrwitziger Bebauung zum Opfer fallen

Bürgerwehr erhebt sich zum Schutz des Gewanns Hofacker

2023-07-14
aktualisiert 2023-07-15 | 2023-07-16 | 2023-07-17 | 2023-07-18

Blick vom Friedhof in Weiler auf das Gewann Hofacker, das zweifelsfrei außerhalb der bisherigen magischen Ortsrandlinie des Dorfes Weiler Richtung Osten liegt. Eine Erweiterung der Bebauungslinie würde die Zerstörung von wertvollen Naturflächen bedeuten. Irreparabel ! Die Folgen von Flächenfraß für Mensch und Natur sind hinlänglich bekannt ! Wenn nicht, lesen Sie unten im Artikel weiter ! Foto: Heiderose Manthey.






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Keltern/Weiler. Wenn es nach dem Willen der Gemeindeverwaltung ginge, so könnte in Weiler außerhalb des Dorfes u.a. ein Lebensmittelmarkt entstehen. Diesen Eindruck muss man einfach aus einem Schreiben vom Bauamt in Keltern gewinnen, in dem das gewagte Projekt angepriesen wird. Die Zustimmung der Grundstücksbesitzer erheischende und lockende Aussage wie „… Errichtung eines Lebensmittelmarktes. Ein wünschenswertes Projekt für die Nahversorgung, insbesondere durch die Ortsnähe …“, werden im Anschreiben an Grundstücksbesitzer im Vorfeld verwendet, vermutlich um vom wirklichen Schaden für die Bevölkerung von Weiler, also von den langfristig drohenden Schäden für die Natur und den Menschen bei zunehmender Bodenversiegelgung und Flächenfraß abzulenken.

Die einzig richtige Forderung der Bürger gegenüber der Gemeinde:


„FINGER WEG VOM HOFACKER !“


Lesen Sie Berichte der Leiterin der ARCHE über den Flächenfraß in den Nachbargemeinden Straubenhardt, Neuenbürg, Karlsbad ! Informieren Sie sich im Vorfeld bereits zu den Humus zerstörenden Prestigeobjekten in den umliegenden Gemeinden, die immer größer werdenden Flächenfraß betreiben – vermutlich noch blind und ohne Rücksicht auf die Sicherung des eigenen Lebens !

Wird hier blindlings der Ast abgesägt, auf dem man selbst sitzt ?


Aufwändige Prestigeobjekte der Gemeinden: Feuerwehrhäuser noch und nöcher !

Flächenfraß auch in Karlsbad und Straubenhardt
Fast unmerklich und doch für jeden ersichtlich: Quadratmeter um Quadratmeter schieben sich die Bagger vor
Überbauung der Natur – Zubetonieren unserer Lebensgrundlagen

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Alarm: Flächenverbrauch in Neuenbürg (Enzkreis)

Auffressen unseres Mutterbodens und Kahlschlag unserer Wälder
Industriemetropolen Neuenbürg – Straubenhardt – Karlsbad im zerstörerischen Wachstum begriffen

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Flächenverbrauch in Keltern


Auch Keltern glänzt durch die Zerstörung zuvor lieblicher Hügellandschaften auf Kosten der Natur zu Gunsten einer vorgegaukelten Hochsicherungstechnik für den Menschen durch ein weiteres modernes Feuerwehrhauses.

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Fotogalerie: Aufgerissenes Gelände einer weiteren verwüsteten Naturfläche – diesmal am Ortseingang von Dietlingen, einer zuvor einladenden und reizvollen Hügelfläche mit wundervollen rot- und weißblühenden Kastanienbäumen, das für den Neubau eines angeblich auch in Keltern-Dietlingen benötigten neuen Prestige-Feuerwehrhauses herhalten musste.

Fazit des Bebauungswahns: Am Ende verliert immer die Natur. Doch am Ende dieser Kette steht der Mensch, die Kreatur.

Wird der Bauwahn in den Gemeinden denn schon wahrgenommen ?

Der Mutterboden schwindet mehr und mehr – und die Weissagung der Cree ?

Erst wenn der letzte Baum gerodet,
der letzte Fisch gefangen,
der letzte Fluss vergiftet ist,
werdet ihr merken,
dass man Geld nicht essen kann.“¹



⇒ Erwarten Sie einen ausführlicheren Bericht zur vorliegenden beklemmenden Situation in Weiler in Kürze !

⇒ Flyer zum Downloaden und Verteilen

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⇒ Flyer zum Downloaden und Verteilen in Weiler



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⇒ Flyer zum Downloaden und Verteilen in Weiler: Treffen

 

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¹Quelle: Forum Umweltbildung https://www.umweltbildung.at/praxismaterial/die-weissagung-der-cree/

Die geforderte Entschuldigung

Der Schurke und die Ausgebuffte

Unlösbar scheinende Themen im Offenen Arbeitskreis FREE-Freie Energiearbeit (OAK-FREE) und im Tagesseminar Große FREE gemeinsam auflösen

2023-07-07
aktualisiert 2023-07-08 | 2023-07-09

Das Thema „Der Schurke und die Ausgebuffte“ als Werbekarte für den Offenen Arbeitskreis aufgemacht. Layout: Heiderose Manthey.





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Birkweiler / Gondeslheim / Niederotterbach / Oberotterbach / Ottersheim / Schaidt / Waldbronn-Reichenbach / Weiler. Die im Offenen Arbeitskreis FREE-Freie Energiearbeit von den Teilnehmern eingebrachten Themen sind sehr mannigfaltig. Sie reichen von Themen über Beziehung in Familie, Kindergarten, Schule, Studium, Ausbildung, Beruf, Freundschaft etc. bis hin zu Themen über Gesundheit, Krankheit und Tod, Absicherung der Zukunft oder Wiederaufleben verlorener Kontakte.


Als Beispiel wird eine Begebenheit herausgegriffen, die jüngst in den Offenen Arbeitskreis, kurz OAK-FREE eingebracht wurde.

Hier die wahre Geschichte

 
DER SCHURKE UND DIE AUSGEBUFFTE

Ein Mann suchte ein Zuhause. Eine feinfühlige Frau nimmt dies wahr, bietet ihm eine Bleibe an, indem sie ihn fragt, ob er mit ihr eine Tasse Kaffee trinken wolle. Das Angebot lehnt der Mann ab.
Arglistig bringt er danach in Umlauf, die Frau habe etwas von ihm “gewollt”. Dadurch gerät die Frau im ganzen Ort in Verruf. Der feige und perfide Trickser verbreitet diese Lüge überall.
Dann heiratet der Schurke eine Ausgebuffte. Diese Raffinierte wollte nicht nur etwas von ihm, sondern sie nimmt ihn komplett aus. Von außen sieht das niemand. Der Täuscher franzt mit den Jahren vollkommen aus, weil er sich nicht gegen die Hinterhalte der Verschlagenen zur Wehr setzt.
Gegen die feinfühlig Intelligente hatte er jedoch seinen Dolch erhoben und ihn ihr mitten ins Herz gerammt. Bis zum heutigen Tag kursieren im Ort die Verleumdungen des Lügners gegen die Warmherzige und Kluge.

Heute verlangt die Aufrichtige von dem Trickser und Heuchler eine öffentliche Entschuldigung, die für alle Menschen des Ortes und darüber hinaus gut erkenn- und verstehbar ist.

Das Resonanzfeld sagt:
Nur ernsthafte und ersichtliche Reue macht den Weg zur entlastenden Wahrheit frei.
 

Beim Betrachten der Begebenheit im Resonanzfeld stellt sich heraus, dass der Schurke tatsächlich eine Art Entschuldigung vorgenommen hat. Er hat diese jedoch dazu benutzt – ganz in seiner skurrilen und kafkaesken Art – sein von ihm gedemütigtes Opfer nochmals zu schänden und ihm den Dolch im Herzen herumzudrehen.

Tröstlich an der Geschichte ist: Gemeinsam kann man die Ursachen einer solchen Verhaltensweise über das Resonanzfeld herausfinden und gut verarbeiten. Ein kompletter Schutz vor solchen Angriffen wird kaum erreicht werden können. Jedoch stärkt die Gewissheit, dass jeder überstandene Angriff eine erneute Stärkung der eigenen Persönlichkeit mit sich bringt.


Unsere Themen im Workshop Die Große FREE

Auswirkungen der Eltern-Kind-Entfremdung
Wenn dicke Eisschichten die grausamen Erlebnisse der Vergangenheit deckeln
… und wenn durch das harte Abspalten unserer Gefühle kein Zugang mehr zu unserem Emotionsfeld besteht, dann hilft FREE !

Das bis zum heutigen Tage unbewusst aktive Feld der Erniedrigung, Demütigung und Unterwerfung
Wie sich über Jahrhunderte nicht therapierte Anteile von Herrschern auf die Seele ihrer Untertanen legen
Immer noch Spuren von der Russian Queen, sogar in der eigenen Mutter

Der geistige Auftrag eines Menschen
Wenn ein Kind eine Aufgabe mit in dieses Leben bringt und die Eltern ignorieren diese
Hat jeder Mensch solch einen geistigen Auftrag und kaum einer weiß es ?

Die 1000fache Erlösung

“Pizzagate” in der eigenen Familie mit der Doppelbrille aufdecken und heilen
STOPP dem vorgeheuchelten und gottlosen System

Die fundamentale und wegweisende Bedeutung des Anfangs- und Schluss-Innenkreises der Großen FREE
Über die Hierarchie der Systeme
“Mein Name ist Hase, ich weiß von nichts !”

Die ungebremste Wirkung nicht geheilter Traumata
Vom Systemsprenger zum Aufbauenden einer Neuen Welt
Das Herausholen der NEXT GENERATION aus der bereits angelegten degenerativen Depression

Die Wiederaufnahme der Eigenmacht

Den Tod zurück ins Leben tanzen
Das Ende der (Vor-)Herrschaft der Aristokratie und die Aufnahme der zuvor eiskalten Machtmenschen in die Gemeinschaft der Herzen

Ein erwachsenes kid-eke-pas-Kind: Wenn die Rückerinnerung an die Beziehungen in der Ursprungsfamilie nur von Horror überschattet ist
Der Dämon “Hass” regiert eine Familie
Fluchtartige und heftige Panikausbrüche, Ekel und große Scham als Folgen unerlöster und unkontrollierter Gefühle

Folgen untherapiert weitergegebener familiärer Verhaltensweisen: Die sieben geraubten Kinder
Den “Selbstmord in Planung” verhindern !
Enttarnt: Manipulation und Lüge gegenüber den jüngsten Geschwistern aufgedeckt

Transgenerationelle Auswirkung von Entfremdung
Die Entwurzelung und Entfremdung eines Stammvaters oder einer Stammmutter von seinen leiblichen Eltern oder einem Elternteil bringt die gesamte Nachkommenschaft in arge Lebensbedrängnis
FREE heißt: Erlösung hautnah erleben

Vater vorenthalten: Drogen, Psychiatrie vorprogrammiert
Ohne das richtige Vater-Vorbild das Leben meistern müssen: Die Entbehrung des leiblichen Vaters macht sich überall bemerkbar
Herzöffner bringt den Mut auf, sich nd seine Geschichte im Resonanzfeld anzuschauen – und er siegt !

Fotogalerie

Start des Tagesseminars Große FREE ist am 03. Juli 2022 in Gondelsheim. Alle bisherigen Gruppenfotos aus den Seminaren der Jahre 2022 und 2023. Fotos: Heiderose Manthey


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Gruppenfotos des Tagesseminars Große FREE in Birkweiler, Gondelsheim, Niederotterbach, Oberotterbach, Ottersheim und Schaidt


Weitere Informationen zu den Selbstfindungs-, Selbsthilfe- und Selbstheilungsseminaren der ARCHE mit der Methode der Freien Energiearbeit finden Sie auf unserer Webseite FREE-FreieEnergiearbeit.

Bleiben SIE online. WIR berichten.

Übersetzung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung für 609 MdEP

96 deutsche von 705 Mitgliedern des Europäischen Parlaments sind schon angeschrieben

THE CRIMINAL PROCEEDINGS FOR CRIME AGAINST PEOPLE AND CRIMES AGAINST HUMANITY under the International Criminal Code (§ 5 Statute of Limitations)

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)

2023-06-13 
aktualisiert 2023-06-16 | 2023-06-17 | 2023-06-20 | 2023-06-28

Europäisches Parlament in Brüssel. 609 Mitglieder des Europäischen Parlaments aus den noch ausstehenden 26 Mitgliedstaaten¹ des Europäischen Parlaments, bestehend aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern werden noch angeschrieben. Foto: Heiderose Manthey.


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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das offensichtlich zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, international auf.

Jetzt wird die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung vom 04. April 2023 ins Englische übersetzt und nach Übermittlung des international verständlichen Strafantrags per Fax an das Bundesministerium für Justiz (BMJ), an die Kriminalpolizei Pforzheim, an das Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim und an den Polizeiposten Remchingen unter nachstehenden Adressen

 

per Fax 030-18-580-9525
Bundesministerium der Justiz (BMJ)
Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

per Fax 07231-186-5050 und 07231-186-4095
Kriminalpolizei Pforzheim

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

per Fax 07231-186-1050
Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim

Kriminalinspektion 6
Kriminalpolizeidirektion Calw
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

per Fax 07232-31962-20
Polizeiposten Remchingen

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen

an die noch 609 von 705 ausstehenden Mitglieder des Europäischen Parlaments sukzessive versendet. Die 96 deutschen Mitglieder des EP sind bereits per Mail von dem vorliegenden Antrag mit Anschreiben benachrichtigt.

Ein deutsches Mitglied ist persönlich angeschrieben und um Rückantwort gebeten worden. Diese bleibt bis zum heutigen Tage aus.

Sobald die Übermittlung des Strafantrages abgeschlossen ist, werden wir weiter berichten.

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aktualisiert 2023-06-16

In der Mail „Criminal complaint and request for prosecution for human abduction, genocide, persecution of innocent people, etc.¹  – Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub, Völkermord, Verfolgung Unschuldiger u.a.“ vom 14. Juni 2023 um 18:20 Uhr

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 14. Juni 2023 18:20
An: […]

Cc: […]
Betreff: Criminal complaint and request for prosecution for human abduction, genocide, persecution of innocent people, etc.¹ – Strafanzeige […] Strafverfolgung wegen Menschenraub, Völkermord, Verfolgung Unschuldiger u.a.
Wichtigkeit: Hoch

Betreff: Criminal complaint and request for prosecution for human abduction, genocide, persecution of innocent people, etc.¹  – Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub, Völkermord, Verfolgung Unschuldiger u.a.

English Version below !

Sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister,
sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums für Justiz,
sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren der Polizeibehörden des Landes, …

wird verlautet:

 

Per Fernkopie wird diese ins Englische übersetzte Dokumentation gestern, Dienstag, den 13. Juni 2023 ab 23:29 Uhr gesendet an:

 


per Fax 030-18-580-9525
Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

per Fax 07231-186-5050 und 07231-186-4095
Kriminalpolizei Pforzheim

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

per Fax 07231-186-1050
Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim

Kriminalinspektion 6
Kriminalpolizeidirektion Calw
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

per Fax 07232-31962-20
Polizeiposten Remchingen

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen


Laut Faxprotokoll ist die Übermittlung des Dokumentes per Fernkopie am 14. Juni 2023 um 0:52 Uhr abgeschlossen.

Die Sendeberichte sind den jeweiligen Dokumenten im Anhang angefügt.

Die deutsche Original-Version ist im Anhang als Dokument wiederholt beigefügt. …

Zur Information

Die Verfasserin, Heiderose Manthey, ist die Berichterstatterin der von ihr im Jahr 2006 gegründeten und seither geleiteten ARCHE an die höchsten nationalen und internationalen Gremien zur Durchsetzung von Recht und Gerechtigkeit

 

Die Verfasserin ist Berichterstatterin der von ihr gegründeten und geleiteten ARCHE zur

Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens
„Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“,
kurz kid – eke – pas genannt

seit
2014

an den Deutschen Bundestag (DB), an Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel und an den Petitionsausschuss (PETI) des Europäischen Parlaments

2018

an die Vereinte Nationen in New York und Genf (UNO)

2018

an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, zeit- und teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse

2020

an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC)

August 2020

an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)

Februar 2021

an den Nordatlantikpakt (NATO), an das Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) und weitere Polizeibehörden

Mai 2021

an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

Oktober 2021

an die Pressestelle der Europäischen Kommission – SLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) und an die US-amerikanische Anti-SLAPP-Koalition von Greenpeace (Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa)

November 2021

an die Nationale und Internationale Presse

Dezember 2021

an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder

November 2022

an die Deutsche Bundeswehr, Pressesprecher Deutscher Bundeswehrverband, Deutsche Bundeswehr Stabmusikkorps, an das Bundesministerium der Verteidigung, an das Bundesministerium der Justiz, an das Bundespräsidialamt, an die Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), u.a.

Dezember 2022

an alle Juristenfakultäten in Deutschland u.a.

Februar 2023

an die Staatsanwaltschaft Salzburg, an das Bezirksgericht Zell am See

April 2023

an die Europäische Union: Präsident der Europäischen Kommission, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten I und II und Pressesprecher, Präsident des Europäischen Rates, Pressesprecher und Pressereferenten des Europäischen Rates, Präsident und Abgeordnete des Europäischen Parlaments

Übersicht über die Berichterstattung

Beginn der Berichterstattung und benachrichtigte nationale und internationale Gremien




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aktualisiert 2023-06-20

Original-Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung vom 04. April 2023 übersetzt ins Englische am 13. Juni 2023 mit Sendebericht der Übermittlung der Fernkopien vom 14. Juni 2023

2023-06-13_Sc_CriComOri_2023-04-04_[100dpi]_01-24

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aktualisiert 2023-06-28

Original-Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung vom 04. April 2023 mit Sendeberichten der Übermittlung der Fernkopien vom 05. April 2023

2023-04-04_Sc_BMJ_KriPo_Strafantrag_[100dpi]_01-26



Der Sendebericht der Original-Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung vom 04. April 2023 übersetzt ins Englische am 13. Juni 2023 mit Sendebericht der Übermittlung der Fernkopien vom 14. Juni 2023



Bleiben SIE online. WIR berichten.

¹ Quelle: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home

THE CRIMINAL PROCEEDINGS FOR CRIME AGAINST PEOPLE AND CRIMES AGAINST HUMANITY under the International Criminal Code (§ 5 Statute of Limitations)

All 705 parliamentarians of the European Parliament are written to

Olaf Scholz’s glee¹: „We want to conquer air supremacy over the cribs.“

2023-06-06
aktualisiert 2023-09-25
German version

European Parliament Brussels. All 705 MEPs are contacted by mail by the president of ARCHE. The criminal complaint as well as the most important proofs for child robbery that took place, support of the crime by the state and by the society, respectively prosecution and ostracism of the tortured on the spot and the omission of any assistance by offices and population are transmitted successively. Goal: Prosecution and punishment of the perpetrators to prevent further of these degenerated, perfidious and insidious crimes. Translated by: Deepl.com. Photo: Heiderose Manthey.

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Moscow / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxembourg / London / Paris / Tokyo / Beijing / The Hague / Brussels / Geneva / Zurich / Strasbourg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Giessen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. The president of ARCHE, the pedagogue and freelance journalist Heiderose Manthey uncovers the obviously exposed cruel human rights crime „child robbery [not only] in Germany – parent-child alienation – Parental Alienation Syndrome“, called kid – eke – pas for short.

On April 04, 2023, Manthey files a criminal complaint with a request for prosecution against all perpetrators, accomplices and omitters of assistance involved in the cruel and underhanded human rights crime.

Successively, the European Commission, the Council of Europe and all listed press officers of all countries represented in the EU are written to, as well as the Federal Ministry of Justice, the Federal Chancellor and the Office of the Federal President, among others.

As of May 12, 2023, the 705 listed Members of the European Parliament will gradually be informed of the criminal complaint filed by the President of ARCHE. Due to the size of the attachments, the mail will be split into Part I and Part II, and so identified in the subject line.

Early sexualization preprogrammed: Former SPD Federal Minister for Family Affairs: „We have to learn what love is. That’s where the state can help.“ As early as possible in infancy³.

Manthey now puts the „cultural revolution“² of the former SPD Federal Minister for Family Affairs, Senior Citizens, Women and Youth in the focus of her cover letter, in which it is said on Schmidt’s part: „Her goal is a state that takes over the majority of child rearing. Her motto: ‚We have to learn what love is. That’s where the state can help.‘ As early as possible in infancy.“ The SPD’s plans seem to have come to fruition across the board. Parent-child alienation is spreading epedemically not only in Germany and the German-speaking neighboring countries, but worldwide.

The notification to the 96 German Members of the European Parliament is completed. Now the translation of the criminal complaint with request for prosecution, the mail to the presidents, deputies and press representatives of the European Union, the European Commission, the European Council and the European Parliament into the English language takes place. After that, the English version will be sent to all outstanding 609 Members of the 27 Member States¹ of the European Parliament, consisting of Austria, Belgium, Bulgaria, Croatia, Cyprus, Czech Republic, Denmark, Estonia, Finland, France, Germany, Greece, Hungary, Italy, Ireland, Latvia, Lithuania, Luxembourg, Malta, Netherlands, Poland, Portugal, Romania, Slovenia, Slovakia, Spain, Sweden.

The exact wording of the mail from Thursday, May 25, 2023 at 21:01 hrs. to the MEPs

 



To top EU leaders, country embassies, press and international bodies – here: Revelation of a hitherto hidden but (worldwide) legally executed human rights crime.

Dear Members of the European Parliament,

German version

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung: 2023-04-04_Der Strafantrag BMJ_KriPo_01-26

Criminal Complaint and request for prosecution
2023-06-13_CriComOri_04.04.23_01-24
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¹ ² ³ Source: https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html
¹ Source: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home
Translated by Deepl.com

STAY
ONLINE. WE REPORT.

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)

Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben

Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

2023-05-25
aktualisiert 2023-05-26 | 2023-06-06 | 2023-09-25

Europäisches Parlament Brüssel. Alle 705 MdEPs werden per Mail durch die Präsidentin der ARCHE angeschrieben. Sowohl der Strafantrag als auch die wichtigsten Beweise für stattgefundenen Kinderraub, Unterstützung des Verbrechens durch den Staat und durch die Gesellschaft, respektive Verfolgung und Ächtung der Gefolterten vor Ort und das Unterlassen jeglicher Hilfeleistung durch Ämter und Bevölkerung werden sukzessive übermittelt. Ziel: Verfolgung und Bestrafung der Täter zur Verhinderung weiterer dieser ausgearteten, perfiden und hinterhältigen Verbrechen. Foto: Heiderose Manthey.







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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das offensichtlich zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Am 04. April 2023 stellt Manthey Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle an dem grausamen und hinterhältigen Menschenrechtsverbrechen beteiligten Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden.

Sukzessive werden die Europäische Kommission, der Europarat und alle gelisteten Pressereferenten sämtlicher in der EU vertretenen Länder angeschrieben, ebenso das Bundesjustizministerium, der Bundeskanzler und das Bundespräsidialamt u.a.

Ab dem 12. Mai 2023 werden schrittweise die 705 gelisteten Mitglieder des Europäischen Parlaments von dem Strafantrag der Präsidentin der ARCHE in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der Größe der Anhänge wird die Mail in Teil I und Teil II aufgegliedert und so auch im Betreff ausgewiesen versendet.

Frühsexualisierung vorprogrammiert: Ehemalige SPD-Familienbundesministerin: „Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.“ Möglichst schon im Kleinkindalter³.

Manthey stellt die „kulturelle Revolution“² der damaligen SPD-Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nun in den Fokus ihrer Anschreiben, in der es von Seiten Schmidt’s heißt: „Ihr Ziel ist ein Staat, der den Großteil der Kindererziehung übernimmt. Ihre Devise: ‚Wir müssen lernen, was Liebe ist. Da kann der Staat helfen.‘ Möglichst schon im Kleinkindalter.“ Die Pläne der SPD scheinen sich flächendeckend verwirklicht zu haben. Eltern-Kind-Entfremdung verbreitet sich epedemieförmig nicht nur in Deutschland und den deutschsprachigen Anrainerländern, sondern weltweit.

Der genaue Wortlaut der Mail von Donnerstag, 25. Mai 2023 um 21:01 Uhr
an die MdEP’s

 

Quelle: https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html

An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlaments,


sehr geehrter Herr Oliver TANZER, Pressesprecher, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten II (AStV II), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrte Frau Stefanie WEHLEND, Pressesprecherin, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten I (AStV I), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrter Herr Alexandre BRECX, Pressesprecher, AStV II, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Niels TIMMERMANS, Pressesprecher, AStV I, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Dimitar YAPRAKOV, Pressesprecher, Bulgarien (BULGARIA),
sehr geehrte Frau Morena ZAGAR, Pressesprecherin, Kroatien (CROATIA),
sehr geehrte Frau Maria PATTOURA, Pressesprecherin, Zypern (CYPRUS),
sehr geehrter Herr Michal SEDLÁČEK, Pressesprecher, AStV II, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrter Herr Dmitrij ČERNIKOV, Pressesprecher, AStV I, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrte Frau Laura NEERUP BREIØ, Pressesprecherin, Dänemark (DENMARK),

sehr geehrte Frau Triin OPPI, Pressesprecherin, Estland (ESTONIA),
sehr geehrter Herr Marko RUONALA, Pressesprecher, AStV II, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Roosa PURHONEN, Pressesprecherin, AStV I, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Marjo-Julia HAKKARAINEN, Presse-Koordinatorin, Finnland (FINLAND),
sehr geehrter Herr Jean-Noël LADOIS, Pressesprecher, AStV II, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrter Herr Xavier THIERY, Pressesprecher, AStV I, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Ariane MORET, Presseoffizierin, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Susanne KÖRBER, Pressesprecherin, AStV II, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Anton BUNIA, Pressesprecher, AStV I, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Thomas THOMOPOULOS, Pressesprecher, Griechenland (GREECE),

sehr geehrte Frau Eleni SOULIOU, Stellvertretende Pressesprecherin, Griechenland (GREECE),
sehr geehrter Herr Zoltán Marcell AGUERA, Pressesprecher, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Ákos MÜLLER, Presseoffizier, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Alan O’BRIEN, Pressesprecher, Irland (IRELAND),
sehr geehrte Frau Giulia MASSOTTI, Pressesprecherin, Italien (ITALY),
sehr geehrter Herr Lorenzo REDOLFI TEZZAT, Presseoffizier, Italien (ITALY),
sehr geehrte Frau Ieva BRICE, Pressesprecherin, Lettland (LATVIA),
sehr geehrter Herr Mykolas MAZOLEVSKIS, Pressesprecher, Litauen (LITHUANIA),
sehr geehrte Frau Carole ENSCH, Pressesprecherin, Luxemburg (LUXEMBOURG),
sehr geehrter Herr Keith CARUANA, Pressesprecher, Malta (MALTA),

sehr geehrter Herr Melle VAN DIJK, Pressesprecher, AStV II, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Deniz HORZUM, Pressesprecher, AStV I, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Paul STEENS, Presseoffizier, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Adrian BIERNACKI, Pressesprecher, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Marta Zofia GAN, Stellvertretende Pressesprecherin, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Catarina FARIA, Pressesprecherin, Portugal (PORTUGAL),
sehr geehrte Frau Olimpia PÂRJE, Pressesprecherin, Rumänien (ROMANIA),
sehr geehrter Herr Pavol KUCHAROVIC, Pressesprecher, Slowakei (SLOVAKIA),
sehr geehrte Frau Andreja VIHER-WHITE, Pressesprecherin, AStV II, Slowenien (SLOVENIA),
sehr geehrte Frau Špela HORJAK, Pressesprecherin, AStV I, Slowenien (SLOVENIA),

sehr geehrter Herr Daniel PRADA JIMÉNEZ DE CISNEROS, Pressesprecher, AStV II, Spanien (SPAIN),
sehr geehrter Herr Fernando DA CUNHA SERANTES, Pressesprecher, AStV I, Spanien (SPAIN),
sehr geehrte Frau Sara KEUSEN, Pressesprecherin, AStV II, Schweden (SWEDEN),
sehr geehrter Herr Daniel HOLMBERG, Pressesprecher, AStV I, Schweden (SWEDEN),

sehr geehrter Herr Präsident des Europäischen Rates,

sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Barend Leyts, Pressesprecher des Präsidenten des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Symeon Piperidis, Pressereferent Europäischer Rat, Gipfeltreffen und Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates,
sehr geehrte Frau Magdalena Buchowska, Pressereferentin Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates, Soziale Medien, Unternehmenskommunikation,
sehr geehrte Frau Carla Valtorta, Koordinierung der Unterstützung des Präsidenten,

sehr geehrte Damen und Herren des Schwedischen Vorsitzes des Rates der EU,

sehr geehrte Frau Sara Keusen, Pressereferentin und Sprecherin AStV II,
sehr geehrter Herr Daniel Holmberg, Pressesprecher AStV I,

sehr geehrter Herr Präsident der Eurogruppe,
sehr geehrte Frau Kornelia Kozovska, Sprecherin des Präsidenten der Eurogruppe,

sehr geehrter Herr Giovanni De Paola, Pressereferent Digitale und soziale Medien,
sehr geehrte Frau Liis Jaansalu, Pressereferentin Allgemeine Angelegenheiten (institutionelle Fragen, Verwaltung), EWR/EFTA, Erweiterung, Kohäsionspolitik, Beziehungen EU-UK,


Lesen Sie den Fortgang der Mail in diesem Artikel weiter: DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD

___________________________
aktualisiert 2023-06-06

Die Benachrichtigung an die 96 deutschen Abgeordneten des Europäischen Parlaments ist abgeschlossen. Nun erfolgt die Übersetzung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung, der Mail an die Präsidenten, Abgeordneten und Pressevertreter der Europäischen Union, der Europäischen Kommission, des Europäischen Rates und des Europäischen Parlaments in die englische Sprache. Danach werden alle noch ausstehenden 609 Abgeordneten der 27 Mitgliedstaaten¹ des Europäischen Parlaments, bestehend aus Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Irland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowenien, Slowakei, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern, mit der englischen Version angeschrieben werden.

Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung: 2023-04-04_Der Strafantrag BMJ_KriPo_01-26

Criminal Complaint and request for prosecution:  2023-06-13_CriComOri_04.04.23_01-24

BLEIBEN SIE ONLINE. WIR BERICHTEN.
_________________________________________

¹ ² ³ Quelle: https://www.welt.de/print-wams/article122357/Lufthoheit-ueber-Kinderbetten.html
¹ Quelle: https://www.europarl.europa.eu/meps/de/home

 

DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden wegen Menschenraub, Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mehrfachem Verstoß gegen das Grundgesetz, Volksverhetzung, Verfolgung Unschuldiger u.a. an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gesendet

Nach vorgenommener Information an die Europäische Kommission und an den Europarat: Die ersten 20 Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind vom weltweit ausgeführten Verbrechen nachweisbar in Kenntnis gesetzt 

2023-05-17
aktualisiert 2023-05-23 |2023-05-24 | 2023-05-25

Das Europäische Parlament. Europaweiter Widerstand der von Kinderraub Betroffenen. Der Strafantrag im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches ist gültig wegen Unverjährbarkeit (VStGB § 5) der dort aufgeführten Taten. Fotos: Heiderose Manthey/ARCHE/EP.




.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das offensichtlich zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Am 04. April 2023 stellt Manthey Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle an dem Menschenrechtsverbrechen beteiligten Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden.

Sukzessive werden die Europäische Kommission, der Europarat und alle gelisteten Pressereferenten sämtlicher in der EU vertretenen Länder angeschrieben, ebenso das Bundesjustizministerium, der Bundeskanzler und das Bundespräsidialamt u.a.

Ab dem 12. Mai 2023 werden schrittweise die 705 gelisteten Mitglieder des Europäischen Parlaments von dem Strafantrag der Präsidentin der ARCHE in Kenntnis gesetzt. Aufgrund der Größe der Anhänge wird die Mail in Teil I und Teil II aufgegliedert und so auch im Betreff ausgewiesen versendet.

Der genaue Wortlaut der Mail an die MdEPs

Mail von Freitag, den 12. Mai 2023 um 10:50 Uhr

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[…]gmx.de]
Gesendet: Freitag, 12. Mai 2023 10:50
An: ‚cristian.terhes[…]europarl.europa.eu‘; ‚christine.anderson[…]europarl.europa.eu‘; ‚rasmus.andresen[…]europarl.europa.eu‘; ‚katarina.barley[…]europarl.europa.eu‘; ‚gunnar.beck[…]europarl.europa.eu‘; ’nicola.beer[…]europarl.europa.eu‘; ‚hildegard.bentele[…]europarl.europa.eu‘; ‚larspatrick.berg[…]europarl.europa.eu‘; ’stefan.berger[…]europarl.europa.eu‘; ‚gabriele.bischoff[…]europarl.europa.eu‘; ‚michael.bloss[…]europarl.europa.eu‘; ‚damian.boeselager[…]europarl.europa.eu‘; ‚karolin.braunsberger-reinhold[…]europarl.europa.eu‘; ‚patrick.breyer[…]europarl.europa.eu‘; ‚markus.buchheit[…]europarl.europa.eu‘; ‚udo.bullmann[…]europarl.europa.eu‘; ‚delara.burkhardt[…]europarl.europa.eu‘; ‚martin.buschmann[…]europarl.europa.eu‘; ‚reinhard.buetikofer[…]europarl.europa.eu‘; ‚daniel.caspary[…]europarl.europa.eu‘; ‚Sabine.Schuster[…]polizei.bwl.de‘; ‚remchingen.pw[…]polizei.bwl.de‘; ‚NEUENBUERG.PREV[…]polizei.bwl.de‘; ‚pforzheim.pp[…]polizei.bwl.de‘; ‚CALW.KD.K6[…]polizei.bwl.de‘; ‚CALW.KD.K7.KDD[…]polizei.bwl.de‘; ‚graben-neudorf.pw[…]polizei.bwl.de‘; ’stuttgart.lka[…]polizei.bwl.de‘; ‚pressestelle[…]bka.bund.de‘; ‚mail[…]bka.bund.de‘; ‚[…]‘; ‚bundespraesidialamt[…]bpra.bund.de‘; ‚olaf.scholz[…]bundestag.de‘; ‚marco.buschmann[…]bundestag.de‘; ‚poststelle[…]bmj.bund.de‘
Cc: ‚eric.mamer[…]ec.europa.eu‘; ‚dana.spinant[…]ec.europa.eu‘; ‚feedback[…]usembassy.de‘; ‚brasemb.berlim[…]gov.br‘; ‚protokoll.botschaftchina[…]gmail.com‘; ‚ukingermany[…]fco.gov.uk‘; ‚ukingermany[…]fcdo.gov.uk‘; ‚presse[…]frankreich.de‘; ’segreteria.berlino[…]esteri.it‘; ‚infokonsulat[…]russische-botschaft.de‘
Betreff: Teil I: An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Wichtigkeit: Hoch

An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens


Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlaments,

sehr geehrter Herr Oliver TANZER, Pressesprecher, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten II (AStV II), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrte Frau Stefanie WEHLEND, Pressesprecherin, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten I (AStV I), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrter Herr Alexandre BRECX, Pressesprecher, AStV II, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Niels TIMMERMANS, Pressesprecher, AStV I, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Dimitar YAPRAKOV, Pressesprecher, Bulgarien (BULGARIA),
sehr geehrte Frau Morena ZAGAR, Pressesprecherin, Kroatien (CROATIA),
sehr geehrte Frau Maria PATTOURA, Pressesprecherin, Zypern (CYPRUS),
sehr geehrter Herr Michal SEDLÁČEK, Pressesprecher, AStV II, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrter Herr Dmitrij ČERNIKOV, Pressesprecher, AStV I, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrte Frau Laura NEERUP BREIØ, Pressesprecherin, Dänemark (DENMARK),

sehr geehrte Frau Triin OPPI, Pressesprecherin, Estland (ESTONIA),
sehr geehrter Herr Marko RUONALA, Pressesprecher, AStV II, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Roosa PURHONEN, Pressesprecherin, AStV I, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Marjo-Julia HAKKARAINEN, Presse-Koordinatorin, Finnland (FINLAND),
sehr geehrter Herr Jean-Noël LADOIS, Pressesprecher, AStV II, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrter Herr Xavier THIERY, Pressesprecher, AStV I, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Ariane MORET, Presseoffizierin, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Susanne KÖRBER, Pressesprecherin, AStV II, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Anton BUNIA, Pressesprecher, AStV I, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Thomas THOMOPOULOS, Pressesprecher, Griechenland (GREECE),

sehr geehrte Frau Eleni SOULIOU, Stellvertretende Pressesprecherin, Griechenland (GREECE),
sehr geehrter Herr Zoltán Marcell AGUERA, Pressesprecher, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Ákos MÜLLER, Presseoffizier, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Alan O’BRIEN, Pressesprecher, Irland (IRELAND),
sehr geehrte Frau Giulia MASSOTTI, Pressesprecherin, Italien (ITALY),
sehr geehrter Herr Lorenzo REDOLFI TEZZAT, Presseoffizier, Italien (ITALY),
sehr geehrte Frau Ieva BRICE, Pressesprecherin, Lettland (LATVIA),
sehr geehrter Herr Mykolas MAZOLEVSKIS, Pressesprecher, Litauen (LITHUANIA),
sehr geehrte Frau Carole ENSCH, Pressesprecherin, Luxemburg (LUXEMBOURG),
sehr geehrter Herr Keith CARUANA, Pressesprecher, Malta (MALTA),

sehr geehrter Herr Melle VAN DIJK, Pressesprecher, AStV II, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Deniz HORZUM, Pressesprecher, AStV I, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Paul STEENS, Presseoffizier, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Adrian BIERNACKI, Pressesprecher, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Marta Zofia GAN, Stellvertretende Pressesprecherin, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Catarina FARIA, Pressesprecherin, Portugal (PORTUGAL),
sehr geehrte Frau Olimpia PÂRJE, Pressesprecherin, Rumänien (ROMANIA),
sehr geehrter Herr Pavol KUCHAROVIC, Pressesprecher, Slowakei (SLOVAKIA),
sehr geehrte Frau Andreja VIHER-WHITE, Pressesprecherin, AStV II, Slowenien (SLOVENIA),
sehr geehrte Frau Špela HORJAK, Pressesprecherin, AStV I, Slowenien (SLOVENIA),

sehr geehrter Herr Daniel PRADA JIMÉNEZ DE CISNEROS, Pressesprecher, AStV II, Spanien (SPAIN),
sehr geehrter Herr Fernando DA CUNHA SERANTES, Pressesprecher, AStV I, Spanien (SPAIN),
sehr geehrte Frau Sara KEUSEN, Pressesprecherin, AStV II, Schweden (SWEDEN),
sehr geehrter Herr Daniel HOLMBERG, Pressesprecher, AStV I, Schweden (SWEDEN),

sehr geehrter Herr Präsident des Europäischen Rates,

sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Barend Leyts, Pressesprecher des Präsidenten des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Symeon Piperidis, Pressereferent Europäischer Rat, Gipfeltreffen und Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates,
sehr geehrte Frau Magdalena Buchowska, Pressereferentin Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates, Soziale Medien, Unternehmenskommunikation,
sehr geehrte Frau Carla Valtorta, Koordinierung der Unterstützung des Präsidenten,

sehr geehrte Damen und Herren des Schwedischen Vorsitzes des Rates der EU,

sehr geehrte Frau Sara Keusen, Pressereferentin und Sprecherin AStV II,
sehr geehrter Herr Daniel Holmberg, Pressesprecher AStV I,

sehr geehrter Herr Präsident der Eurogruppe,
sehr geehrte Frau Kornelia Kozovska, Sprecherin des Präsidenten der Eurogruppe,

sehr geehrter Herr Giovanni De Paola, Pressereferent Digitale und soziale Medien,
sehr geehrte Frau Liis Jaansalu, Pressereferentin Allgemeine Angelegenheiten (institutionelle Fragen, Verwaltung), EWR/EFTA, Erweiterung, Kohäsionspolitik, Beziehungen EU-UK,
sehr geehrter Herr Johannes Kleis, Pressereferent Innere Angelegenheiten, Justiz, Koordinierung der Terrorismusbekämp
fung,

sehr geehrte Frau Maria Daniela Lenzu, Pressereferentin Auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigung,
sehr geehrter Herr Dimosthenis Mammonas, Pressereferent Telekommunikation und Verkehr,
sehr geehrte Frau Emma O’Driscoll, Pressereferentin Landwirtschaft und Fischerei; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen; Bildung, Jugend, Kultur und Sport,

sehr geehrte Frau Katharina Pauli, Pressereferentin Digitale und soziale Medien,

sehr geehrte Frau Katharina Pausch-Homblé, Pressereferentin Digitale und soziale Medien,

sehr geehrter Herr Symeon Piperidis, Pressereferent Europäischer Rat, Gipfeltreffen und Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates,

sehr geehrte Frau María Ruiz Nievas, Pressereferentin Handel und Entwicklung,

sehr geehrte Frau Johanna Store, Pressereferentin Umwelt und Klimawandel, Energie, Unternehmenskommunikation,

sehr geehrter Herr Ferran Tarradellas Espuny, Pressereferent Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt),
sehr geehrte Damen und Herren der AV-Planung und Techniker,

sehr geehrte Frau Isabelle Brusselmans, Beraterin, Leiterin des Sektors,

sehr geehrter Herr Christophe Robeet, Leitender Produzent,


sehr geehrter Herr Eric Mamer, Hauptsprecher der Europäischen Kommission,

sehr geehrte Frau Dana Spinant, Stellvertretender Hauptsprecher der Europäischen Kommission,

sehr geehrter Herr Damen und Herren Pressesprecher, Assistenten der Presse u.a. der Europäischen Kommission,

 


sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim (AG), des Landgerichtes Karlsruhe (LG), des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (OLG), des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (BGH), des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe (BVerfG), des Internationalen Strafgerichtshofes Den Haag (IStGH), des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Straßburg (EGMR), des Gerichtshofes der Europäischen Union Luxemburg (EuGH),

sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission, EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP-Klagen),

sehr geehrte Frau Katrin Abele,
sehr geehrter Herr Charlie Holt, zuständig für die neue Koalition gegen SLAPPs in Europa (CASE),

sehr geehrte Frau Claudia Guske,
sehr geehrte Frau Birgit Schmeitzner,
sehr geehrter Herr Renke Deckarm,
sehr geehrte Frau Nikola John,
sehr geehrte Frau Martha Schillmöller,
sehr geehrte Frau Susanne Herrnberger,
sehr geehrter Herr Fabian Weber,
sehr geehrte Frau Sandra Fiene,

sehr geehrte Damen und Herren des Europarats,
sehr geehrte Frau Marie-Christine Bouras,
sehr geehrte Frau Catherine Taillez,

ihre Exzellenz, Frau Dr. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission,

sehr geehrter Herr Bjoern Seibert, Kabinettchef,
sehr geehrte Frau Jivka Petkova, Direktorin für Koordinierung und Verwaltung,
sehr geehrter Herr Jens-Alexander Flosdorff, Leitender Kommunikationsberater,

seine Exzellenz, Herr Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission,

sehr geehrte Damen und Herren des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union (Europäischer Rat, EU-Ministerrat, Ministerrat),

sehr geehrte Damen und Herren des Pressedienstes und des Pressezentrums des Rates der Europäischen Union,

sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Parlamentes,
sehr geehrte Damen und Herren des Sekretariats des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes,
sehr geehrte Damen und Herren des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Belgien, Luxemburg, Berlin, München und Wien,

sehr geehrte Damen und Herren der im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen von Deutschland,

sehr geehrter Herr Manfred Weber, Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrter Herr Peter Jahr, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrter Herr Rainer Wieland, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrte Frau Gabriele Bischoff, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament,
sehr geehrter Herr Jens Geier, Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament,
sehr geehrter Herr Jan-Christoph Oetjen, Mitglied der Fraktion Renew Europe,
sehr geehrte Frau Nicola Beer, Mitglied der Fraktion Renew Europe,
sehr geehrte Frau Alexandra Geese, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz,
sehr geehrte Frau Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz,
sehr geehrter Herr Lars Patrick Berg, Mitglied des Vorstandes der Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformer,
sehr geehrte Frau Christine Anderson, Mitglied der Fraktion Identität und Demokratie,
sehr geehrter Herr Bernhard Zimniok, Mitglied der Fraktion Identität und Demokratie,
sehr geehrter Herr Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL,
sehr geehrter Herr Martin Buschmann, Fraktionslos,
sehr geehrter Herr Jörg Meuthen, Fraktionslos,
sehr geehrter Herr Martin Sonneborg, Fraktionslos,

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen, brasilianischen, chinesischen, englischen, französischen, italienischen und russischen Botschaften,

sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister,

sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen des Deutschen Bundestages,

sehr geehrter Herr Robert Habeck, Stellvertreter des Bundeskanzlers, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland,

sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland,

sehr geehrte Frau Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesregierung Deutschland,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, der Deutschen Bundeswehr, des Militärs des Nordatlantikpakts (NATO), des Militärs der Alliierten, der Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA),
sehr geehrte Frau Laura Codruța Kövesi, erste Europäische Generalstaatsanwältin,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP),

sehr geehrte Damen und Herren des Menschenrechtsrates,

sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der UN für Information und Medienanfragen, Frau Aliénor Béjannin, Frau Dharisha Indraguptha und Frau Minju Kim, mit der Bitte um Weiterleitung an die unabhängigen Experten zu Gewalt, körperlicher und geistiger Gesundheit, Diskriminierung und Schutz vor Gewalt, namens Reem Alsalem, Tlaleng Mofokeng, Dorothy Estrada-Tanck und Victor Madrigal und an deren Mitarbeiter,

sehr geehrte Damen und Herren der Polizeibehörden, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei,

– in Bcc eingefügt sind die beiden von den Söhnen bekannten (jedoch niemals bestätigten) Mail-Adressen, die Schwester der Verfasserin und Kriminaloberkommissar Manuel Reiling –

Hinweis 01: Aufgrund eingeschränkter Serviceleistungen des Postfaches der Verfasserin werden die Emails sukzessive an die Adressaten versendet. Die Mailköpfe der bereits abgesendeten Mails werden unten aufgeführt.

Hinweis 02: Als Korrektiv für die Richtigkeit der Versendung der Mails an die aufgeführten Mailadressen dienen die in Cc eingestellten Mailadressen von Herrn Eric Mamer, Chefsprecher der Europäischen Kommission, Frau Dana Spinant, Stellvertretende Hauptsprecherin der Europäischen Kommission,  und die Damen und Herren der amerikanischen, brasilianischen, chinesischen, englischen, französischen, italienischen und russischen Botschaften.


dies ist eine sehr ernste Angelegenheit !



Es handelt sich um die Aufklärung eines bislang verdeckten, jedoch legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens, eines eventuell sogar weltweit vollzogenen Verbrechens.


Die Verfasserin dieser Mail sendet diese Nachricht sukzessive an alle auf der Webseite der Commission’s Spokepersons’s Service (SPP – official voice of the European Commission in Brüssel) und an alle auf der Webseite des Rates der Europäischen Union angegebenen Pressekontakte zur journalistischen Aufbereitung des Verbrechens und zu dessen ENTHÜLLUNG:





Weltweiter psychischer Massenmord an Kindern und deren leiblichen Eltern in Form von Totschlag nach § 212 StGB
mit physischen transgenerationellen
Langzeitfolgen (Folter lt.
A/HRC/43/49 )
an von ihren leiblichen Eltern getrennten Kindern und deren Familien
mittels Politik, Justiz, Polizei, Helferorganisationen und nicht aufgeklärter Gesellschaft

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des Europäischen Parlaments,



Information zur Veröffentlichung dieser Mail:

 


⇒ Die Verfasserin wird binnen 14 Tagen nach Versenden dieser Mail den Inhalt dieser Nachricht samt eingebundener Adressaten veröffentlichen, um ihn an die Justizopfer in Deutschland, Österreich, der Schweiz und an andere Europäischen Länder und an die in der ARCHE integrierten Wissenschaftler, Politiker, Fachkräfte aus Justiz, Medizin, Recht und an andere Mitwirkende zu senden und um die Öffentlichkeit über den Stand der ENTHÜLLUNG DES MENSCHENRECHTSVERBRECHENS in der EUROPÄISCHEN UNION aufzuklären.

Hergang / Überblick:

[Marginale: Weiterleitung zu den Dokumentationen per Mausklick auf die rot oder blau ausgewiesenen Termini]

 

Der Verfasserin werden ihre beiden Söhne am 01. Oktober 1997 geraubt und an einen ihr unbekannten Ort verschleppt.

Nach Bekanntwerden der Wohnadresse der Söhne wird der Verfasserin jegliche Kontaktaufnahme zu ihren Söhnen nicht nur extrem erschwert, sondern massiv unterbunden.

Die Söhne dienen den Tätern und ihren Helfern als Faustpfand, um gegenüber der Mutter Ansprüche zu erpressen.

Trotz bestehenden Sorgerechts werden die Söhne drastisch entfremdet – mit Hilfe staatlicher Gewalt.

Bei stattfindenden Gerichtsprozessen, nach Anschreiben per Post oder per bekannter Mailadressen reagieren die Söhne der Verfasserin mit vollkommener Ablehnung gegenüber jedweder Kontaktaufnahme von Seiten ihrer Mutter, der Verfasserin.

Die Verhaltensweisen gezielt von leiblichen Elternteilen entfremdeter Kinder resultieren aus deren Misshandlung: Parental Alienation (Syndrome) – Eine ernst zu nehmende Form von psychischer Kindesmisshandlung.

Die wissenschaftlich fundierten Schäden und die transgenerationellen Folgeschäden an entfremdeten Kindern sind in Studien ausgewiesen.

Der Schaden für ein Volk ist evident: Bürger-Krieg. Verlorene Kinder, entsorgte Eltern.

Die Verfasserin sucht seit über 25 Jahren einen Zugang zu ihren Söhnen.

Nur ein Sohn der Verfasserin ist im Internet auffindbar. Dort steht er unter der Adresse seines angeblichen Arbeitgebers.

Eine Kontaktaufnahme wird bis zum heutigen Tage verweigert.

Die Verfasserin gründet im Jahr 2006 die ARCHE, ein Bürgerschaftliches Engagement, und zwei (gemeinnützige) Vereine zur Aufklärung des Verbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, und zur weltweiten Überwindung dieses Menschenrechtsverbrechens.

Die Verfasserin ist Mitbegründerin und Leiterin der INTERNATIONAL ASSOCIATION OF HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD).

Als Präsidentin des international größten Netzwerkes zur Überwindung von kid – eke – pas verbindet die Verfasserin nationale und internationale Justizopfer-Organisationen und –Einzelkämpfer, (Bindungs-)Wissenschaftler, Experten aus Recht, Medizin, Psychologie, Presse u.a..

Als Mutter, die sich gegen den Raub ihrer Söhne aufbäumt, und besonders in ihrer Funktion als Aufklärerin dieses dreisten und scheußlichen Menschenrechtsverbrechens wird sie seit Jahren in Deutschland strafrechtlich mit SLAPP-Klagen überzogen, verfolgt und bestraft.

Sämtliche von ihr beantragten Strafanzeigen und Anträge zur Strafverfolgung der bekannten Täter und Beihilfe Leistenden, auch Strafanträge gegen unbekannte Täter werden seit Anbeginn eingestellt.

Die Verfasserin ist somit vogelfrei.

Jahrelang andauernde tätliche Anschläge auf die Organisation
ARCHE, vorgenommen u.a. mittels

ž Ausbringen von Buttersäure (Auto und Hauseingang), Auto hat nach Gutachten der Versicherung Totalschaden

ž Werfen von Farbbeuteln gegen die Giebelfrontwand, Seitenhauswand mit Hof, Eingang, Rollladen, Haustüre, Briefkästen etc.

ž Einschlagen von Fensterscheiben

ž Zerstörungen im Gelände wie Aufschüttung von Bauschutt

ž Verschleppen des Autos

ž Verstopfen des Auspuffs des Autos mit Bauschaum und Unrat

ž Einwickeln des Autos in schwarze Folie

ž unablässiges Zerstören der Plakatwände

ž Zerschlagen und Rauben des Holzkreuzes aus dem Film „Gekreuzigte Väter“

ž Eindringen ins Gelände und komplette Zerstörung des Mahnmals „Sexuelle Gewalt an Schutzbefohlenen“

ž Zerschlagen der Sitzbank im Hof

ž (meterhohe) Wand-, Holzzaun- und Gehweg-Hetzbeschriftung „Manthey Sau“ oder „SAU“ etc.

werden von unbekannten Tätern zur Abschreckung, Warnung und Drohung, weitere Aufklärung tunlichst zu unterlassen, vorgenommen.

Allesamt sind diese Angriffe lt. Bericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP) als Folter lt. A/HRC/43/49 und lt. Strafgesetzbuch als Totschlag nach § 212 StGB zu werten.

Ab dem 06. August 2020 reicht die Verfasserin Verfassungsbeschwerde (Überblick) beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.

Diese Beschwerde umfasst die schlimmsten gegen sie vorgenommenen Rechtsbrüche durch Politik, Justiz, Polizei, Hilfsorganisationen und Gesellschaft.

„Mail 83 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen und Verfassungshochverrat zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter – hier: Fallzahlen – Opfer – Tote – Studien – Wissenschaftliche Beiträge – Literatur – Fachzeitschriften – Lösungen – Interview mit der Berichterstatterin“ verlässt am Sonntag, den 25. April 2021 um 13:15 Uhr die ARCHE.

Veröffentlicht wird Mail 83 an NATO unter dem Titel Beginn der Dokumentation Nr. 17a der Verfassungsbeschwerde.

Das Mitwirken der Behörden bei der Entfremdung ist im „Exzerpt aus MEDIZIN IN SALZBURG: Eine Sonderform des Kindesmissbrauchs“ aufgeführt: Mit Hilfe des Justizapparats: Beim Eltern-Entfremdungssyndrom PAS geht es um Emotionale Gewalt. Darin heißt es: „Emotionaler Missbrauch ist ebenso quälend wie sexueller Missbrauch – schmerzlichste Erfahrungen, die einem Menschen zustoßen können“.

Mit Datum von 29. April 2021 beträgt die geschätzte Gesamtseitenzahl der Verfassungsbeschwerde (Seitenausdrucke und Mails) 6816 Seiten.

Das Einreichen von aktuellen Dokumenten zur Vervollständigung der Verfassungsbeschwerde wird bis zum heutigen Tage fortgeführt.

Die Verfasserin ist Berichterstatterin der ARCHE zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ seit

 

  • 2014 an den Deutschen Bundestag (DB), an Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel und an den Petitionsausschuss (PETI) des Europäischen Parlaments
  • 2018 an die Vereinte Nationen in New York und Genf (UNO)
  • 2018 an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, zeit- und teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse
  • 2020 an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC)
  • August 2020 an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)
  • Februar 2021 an den Nordatlantikpakt (NATO), Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) und weitere Polizeibehörden
  • Mai 2021 an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)
  • Oktober 2021 an die Pressestelle der Europäischen KommissionSLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) und US-amerikanische Anti-SLAPP-Koalition von Greenpeace (Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa)
  • November 2021 an die Nationale und Internationale Presse
  • Dezember 2021 an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder
  • November 2022 an die Deutsche Bundeswehr, Pressesprecher Deutscher Bundeswehrverband, Deutsche Bundeswehr Stabmusikkorps, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium, Bundespräsidialamt u.a., Europäische Staatsanwaltschaft (EuStA), engl. European Public Prosecutor’s Office (EPPO)
  • Dezember 2022 an alle Juristenfakultäten von Deutschland u.a.
  • Februar 2023 an Staatsanwaltschaft Salzburg, an Bezirksgericht Zell am See

 

 

 

Weitere Informationen:

 


1. Die Verfasserin hat erneut Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

gegen

alle an ihren Fällen beteiligten Täter und Beihilfe Leistenden und Hilfeleistung Unterlassenden

                                                
wegen

ž Menschenraub und Beihilfe zum Menschenraub
ž Völkermord und Beihilfe zum Völkermord
ž Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgrund Unverjährbarkeit
ž Nichteinhalten des natürlichen Rechts der Eltern und des Anspruchs der Mutter auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft
ž Nichteinhalten der Presse- und Meinungsfreiheit
ž Beseitigung der demokratischen und sozialen Ordnung der Bundesrepublik Deutschland
ž Volksverhetzung
ž Bildung krimineller Vereinigungen
ž Nötigung
ž Amtsmissbrauch und Rechtsbeugung
ž Missbrauch der Amtsgewalt
ž Vorsätzlichem und fahrlässigen Handelns
ž Nichteinhalten des Richtereids
ž Nichterfüllen der Pflichten  
ž Zuwiderhandlung gegen den Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes in 1 BVR 444/13
ž Nichteinhalten des Rechtes auf ein faires Verhalten
ž Nichteinhalten der Würde des Menschen
ž Anwenden von Folter lt. Statuten der Vereinten Nationen (UNO) A/HRC/43/49 u.a.

gestellt. 

Dieser Strafantrag ist im Anhang beigefügt – samt Sendeberichten, damit er nicht von der Deutschen Staatsanwaltschaft – international ungesehen – unterdrückt werden kann.

 

2. Der Strafantrag ist an alle in der Folgemail eingebundenen Adressen gesendet.

 

3. Am 28. März 2023 erlebt die Verfasserin am Amtsgericht in Pforzheim ihren allerschlimmsten Angriffs-Prozess auf ihre Person. Von diesem Prozess hat sie sich bis zum heutigen Tage noch nicht erholt.

Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung war gestellt und nicht genehmigt.

Noch nie war die Verfasserin in einer SLAPP-Klage solch derben persönlichen Demütigungen ausgesetzt wie in diesem Prozess. Selbst der gegen sie drei Jahre zuvor am selben Amtsgericht geführte SLAPP-Strafgerichtsprozess wegen angeblicher Beleidigung eines Bürgermeisters aufgrund der von der Verfasserin vorgenommenen Aufklärung wegen Verfassungshochverrat aufgrund öffentlicher Zurschaustellung und Strafandrohung andersdenkender Unschuldiger war hierzu, gelinde ausgedrückt, ein harmloser SLAPP-Prozess.

4. Die Nachweise zu dem am 28. März 2023 stattgefundenen schaurigen SLAPP-Prozess gegen die Verfasserin werden nach (einigermaßen) wiedererlangtem Gesundheitszustand der Verfasserin an oben benannte Adressaten, an die Botschaften von Amerika, Brasilien, China, England, Frankreich, Italien, Russland u.a. gesendet werden.

Ebenso wird das ca. 40 Seiten umfassende und gehaltene Plädoyer der Verfasserin an diese Adressaten versendet werden.

Während ihres Plädoyers wird die Verfasserin mit zahlreichen Unterbrechungen von Seiten der Vorsitzenden Richterin und sogar des Staatsanwaltes konfrontiert, der der Verfasserin das Aussprechen ihrer eigenen Meinung an einer Stelle untersagt.

Im Plädoyer explizit ausgewiesen sind zur Präzisierung der Argumentation des Vortrags der Verfasserin bereits dem Gericht vorliegende Beweisdokumente nochmals angeführt, d.h. darin enthalten.

Was da „im Namen des Volkes“ geschieht, ist in den Augen der Verfasserin reinste Folter und hat mit einem Gerichtsprozess, der das Recht ans Tageslicht bringen soll, nichts mehr zu tun !


Allein schon die Degradierung des Online-Fachmagazins ARCHEVIVA zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ und die Degradierung der Präsidentin der ARCHE und 1. Vorsitzenden des ARCHE e.V., als deren Repräsentantin sie vor Gericht unter Androhung von Polizeigewalt und persönlichem Erscheinen anzutreten hatte, spricht Bände.

Es wird von einer „Webseite“ gesprochen und nicht von ARCHEVIVA, wohingegen die Pforzheimer Zeitung als solche bezeichnet wird und nicht als „Webseite“ abgetan wird. Allein schon die Vorbereitung auf diesen Prozess in Vorgehen und Ausdrucksweise weist auf eine gezielt angelegte SLAPP-Klage hin !

Diesen Vorgang ansprechend, den die Verfasserin während des Prozesses als Form von verdecktem Pressing und vertuschtem Bossing aufdeckt, erlaubt sich der Staatsanwalt in seinem Plädoyer aufzugreifen und die Verfasserin als „feinfühlig“ zu titulieren ! Dieser Vorgang ist allerdings ein plumper Versuch und Ablenkung der betriebenen Schikane gegen die Verfasserin !

Rechtsbrüche werden begangen.

Die Verfasserin verwahrt sich gleich zu Beginn des Prozesses, dass persönliche Daten von ihr der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Die Richterin schließt nun die Öffentlichkeit aus. Zurück bleiben im Saal die Richterin, die Protokollantin, die Polizisten/uniformierten Bediensteten des Amtsgerichtes und drei (zwei junge weibliche und ein junger männlicher) Justizanwärter und der Staatsanwalt. Daraufhin verliest die Richterin persönliche Daten von der Verfasserin, entnommen aus den Unterlagen des Landgerichts Karlsruhe (Einspruchsverfahren gegen das Urteil wegen angeblicher Beleidigung des Bürgermeisters). In seinem Plädoyer greift der Staatsanwalt das von der Richterin angegebene Gehalt der Verfasserin auf und teilt dies, trotz mit der hochgehaltenten Hand von der Verfasserin gegebenen Warnzeichen „Stopp“ auf und teilt das Gehalt der Verfasserin mit den Worten, dies sei seine Pflicht die Öffentlichkeit zu informieren, mit !

Das Grundrecht der Verfasserin auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) wird gebrochen. Die Verfasserin wird bloßgestellt.

Der der Verfasserin vorgelegte Strafbefehl ist nicht unterschrieben.

Auf die schriftlich gestellte Frage der rechtmäßigen Zuständigkeit des Amtsgerichtes Pforzheim zu diesem Strafprozess erhält die Verfasserin keine Antwort.

So verlangt sie am Ende ihres Plädoyers eine Kopie der Bestallungsurkunde der Richterin dem Urteil hinzuzufügen.

Die Richterin äußert, sie stünde im Geschäftsplan und die Verfasserin hätte nur anfragen müssen.

Auch diese Aussagen der Richterin und des Staatsanwaltes und besonders die mehrfachen Unterbrechungen durch die Einlassungen der Richterin während des Plädoyers der Verfasserin werden zusammengefasst und Ihnen zu einem späteren Zeitpunkt – nach Wiedererlangung eines einigermaßen vertretbaren Gesundheitszustandes nach vorausgegangener harter Folter im Gerichtssaal gegen die Verfasserin – vorgetragen werden. (Das Erstellen der Schriftsätze wird für die Verfasserin zunehmend anstrengend und sie kann nur mit großen Pausen weiterarbeiten.)

Sehr häufig ist die Verfasserin während des Prozesses gezwungen die Worte


„Eine Schmähung dient nicht der Klärung des Sachverhaltes.“

 

quasi als Schutzschild gegen die rüden und hinterhältigen Angriffe, die ständig auf sie einprasseln, zu tätigen.

5. Die Verfasserin ist aufgrund der im Amtsgericht Pforzheim erlebten Tortur nun seit 6 Wochen nicht mehr in der Lage, ihren Briefkasten zu öffnen aus Furcht vor weiteren Angriffen, die sie im Moment nicht abwehren kann, und dementsprechend kann sie momentan keinen weiteren Kraftaufwand für die Abwehr evtl. noch nachfolgender, hinterhältiger und rein auf ihre Person bezogenen Angriffe aufbringen.

Die Verfasserin wurde in dieser Angelegenheit „Zurschaustellung“ in ihrer Funktion als Präsidentin der ARCHE und als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. vor Gericht zitiert.

Ausschließlich wurde die Verfasserin aber lediglich persönlich geschmäht und degradiert.

Die Verfasserin weiß zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht einmal, ob das Urteil gegen sie zwischenzeitlich im Briefkasten eingeworfen, d.h. bei ihr eingegangen ist – aus Angst vor weiteren psychisch und physisch nicht mehr aushaltbaren Attacken.

6. Nach den von der Verfasserin gemachten Erfahrungen über mehr als 20 Jahre mit 16 Rechtsanwälten seit dem Raub ihrer Söhne im Jahr 1997, die die Verfasserin nach deren Erachten immer tiefer in den Sumpf der Deutschen Justiz führten, vertritt sie sich seit ca. drei Jahren in allen SLAPP-Prozessen selbst.

 

⇒ Diese Geschichte um den Raub der Söhne der Verfasserin und um die grausame Behandlung der ihrer Kinder Beraubten vor den Gerichten ist kein Einzelfall, sie betrifft mehrere Tausende, evtl. sogar Millionen von geschädigten Justiz-, Verfolgungs- und Vertreibungsopfern weltweit.

Wiederholend und sehr wichtig:

Sämtliche durch die Verfasserin mit Antrag auf Strafverfolgung zur Anzeige gebrachten Straftaten sind von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingestellt worden und die in zwei Fällen daraufhin geführten Klageerzwingungsverfahren am Oberlandesgericht Karlsruhe ebenfalls.

Die Verfasserin bittet aus diesem Grunde dringendst die journalistische Nachverfolgung der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung in Deutschland vorzunehmen.

 

Anmerkung:

In einem aktuell der Verfasserin mitgeteilten Fall aus Österreich wird so gegen einen von kid – eke – pas betroffenen jungen Vater vorgegangen, der sich an die Verfasserin hilfesuchend gewendet hat. Das Vorgehen der Justiz scheint in ähnlich gelagerten Fällen evtl. sogar Länder übergreifend gleichgeschaltet, wie auch der UNO bereits in den Jahren 2018 – 2020 dokumentarisch berichtet anhand der UNO von der Verfasserin zugesandten Fällen auch aus Österreich und der Schweiz.

 

Die fünf wichtigsten Beweismittel der gegen die Verfasserin in 25 Jahren vollzogenen Folter-Attacken per SLAPP-Klagen:

 


1. Amtsgericht Bruchsal: Nachweis des gemeinsamen Sorgerechts

2. Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim:


a) Einstellen der Verfolgung des durch die Verfasserin angezeigten Täters und dessen Umfelds

b) Schriftliche Bekundung eines falschen Sorgerechts, nämlich des angeblich alleinigen Sorgerechts des Vaters, durch Oberamtsrätin Sigrid Micol


c) Wüste Denunziation der Mutter, vorgenommen durch Oberamtsrätin Micol


3. Schriftliche Ankündigung: Keine weitere Verfolgung der Strafanträge gegen die angezeigten Kinderräuber und Entfremdender

4. Schriftliche Ankündigung: Ein Beschluss des alleinigen Sorgerechts, das auf den Vater übertragen worden sein soll, liegt der Staatsanwaltschaft nicht vor.


5. Verfasserin: Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen Oberamtsanwältin Sigrid Micol bei der amerikanischen Militär- und Kriminalpolizei



WICHTIG:

Die Tatsache, dass die Verfasserin die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung bei der Polizei aufgeben muss, die sie u.a.

 

ž verfolgt,
ž presst, bosst, lächerlich macht,
ž per Antrag bei Gericht die Verfasserin bestrafen lassen möchte,
ž die Hilfe unterlässt,
ž Schaden nicht aufnehmen möchte,
ž Strafanzeige nicht aufnimmt,
ž Daten zwecks Psychiatrisierung der Verfasserin an den Psychologischen Dienst im Landratsamt weiterleitet,
ž Falschaussagen über sie macht oder
ž keine rechtsmäßigen und neutralen Ermittlungen zur Entlastung der Verfasserin vornimmt oder
ž sogar gezielt schikaniert und
ž gegen sie als Unschuldige ermittelt,
ž die gegen sie lt. Aussage einer Polizeioberkommissarin vorgeht, so erfasst in einer Zeugenaussage per Gerichtsprotokoll, oder
ž die sie verleugnet, betrügt und den Versuch einer Bestechung vornimmt, so vorgenommen durch einen Polizisten in seiner Funktion als Gemeinderat,


weckt zu Recht die Befürchtung bei der Verfasserin, dass auch der jetzige Strafantrag nicht gründlich und sachlich richtig untersucht und dazu fachgerecht ermittelt wird, sondern eher versucht werden wird, ihn wiederum unter den Tisch zu kehren, um damit das Menschenrechtsverbrechen einfach zu leugnen und zu ignorieren.


Die (schuldhafte) Beteiligung einiger hervortretender Mitarbeiter bislang involvierter Polizeibehörden aus dem Enzkreis und der Stadt Pforzheim und Pforzheim/Calw:

 


POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, POLIZEIREVIER NEUENBÜRG, POLIZEIPRÄSIDIUM PFORZHEIM und KRIMINALPOLIZEI PFORZHEIM/CALW

Polizeiposten Remchingen

Polizeioberkommissar Jens Gamer und Polizeikommissar Andreas Haug
Polizeioberkommissar Jens Gamer

Polizeihauptmeister Rolf Jäger

Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster (1)
Polizeihauptkommissarin
Sabine Schuster (2)

Polizeioberkommissar und Gemeinderat Michael Trägner (1)
Polizeioberkommissar und Gemeinderat Michael Trägner (2)
Polizeioberkommissar und Gemeinderat Michael Trägner (3)
Polizeioberkommissar Michael Trägner

Polizeioberkommissar Johannes Rebholz wegen Einwurf von Fensterscheiben


Polizeirevier Neuenbürg

Polizistin Leonie Schader
Polizeikommissar Maximilian Ott
Polizeimeister Silas Lindörfer
Polizeiobermeisterin Sonja Klaus und (namentlich unbekannter, jedoch Beschreibung vorhanden) Kollege beim Einsatz „Doppelgarage als Werkstatt benutzt“ – Denunziation und Schikanieren durch die Nachbarn, die ein als Doppelgarage genehmigtes Gebäude als Werkstatt sogar zum Reparieren von nicht zu ihnen gehörenden Kraftfahrtzeugen, als Partyraum u.a. nutzen, siehe Protokoll im Anhang
Zwei namentlich nicht erfasste Polizisten: Tätlicher Anschlag 
Polizist Herr Würtika: Nach Einschlagen der Fensterscheiben angerufen
Maximilian Ott und PKA (Hochschule für Polizei Baden-Württemberg) Damian Möhler sichten den Schaden nach dem Farbbeutelanschlag


Polizeipräsidium Pforzheim

Pressesprecher des Polizeipräsidiums Karlsruhe (lt. Internet) Frank Otruba


Kriminalpolizei Calw

Kriminalhauptkommissarin Ute Schoch-Wuerz


Das Zusammenwirken der legendären Dreierkette in den SLAPP-Prozessen gegen die Verfasserin


Auszug aus der Veröffentlichung „Manthey fordert von Bürgermeister Bochinger: Entnazifizieren Sie sich und Ihre Gemeinde Keltern ! – ARCHE mit einem Post-Nazi-Deutschland¹ am Wirkungsort konfrontiert – Bochingers Rückkehr zum Neutralitätsgebot und zur Demokratie erzwingen 2017-04-12“ über die Vorgänge in der Gemeinde Keltern, ANSCHLÄGE auf die ARCHE:

 

Weiler. Seit Jahren finden in der Gemeinde Keltern Angriffe und Überfälle auf die ARCHE statt. Plakate werden abgerissen, kürzlich wurde das Holzkreuz aus dem Film GEKREUZIGTE VÄTER entwendet und in die Pfinz geworfen, Schmäh-Transparente aufgehängt, das Mahnmal gegen Sexuellen Missbrauch Minderjähriger abgerissen und verwüstet, Schmutz-Beschriftungen aufgesprüht, nun auch auf dem Holzzaun des Nachbarn, Hausfriedensbruch und Zerstörung sind an der Tagesordnung. Diese Übergriffe wurden jahrelang von der Bevölkerung gesehen und hingenommen. Aber jetzt heißt es: Frau Manthey, halten Sie durch !“

Quelle: http://www.archeviva.com/presse_2/unser-dorf-weiler/manthey-fordert-von-buergermeister-bochinger-entnazifizieren-sie-sich-und-ihre-gemeinde-keltern/

 

Wertung:


⇒ Mit ihrer Berichterstattung deckt die Verfasserin Verbrechen auf mit einhergehender Folter, Mobbing, Stalking, Pressing und Bossing, die angeblich nie passiert sind.

Es ist unglaublich, was in unserem Land abgeht.


Aufforderung:

⇒ Treten Sie von Anfang an einem eventuellen Versuch des erneuten Unterdrückens des Strafantrags durch die Deutschen Behörden, insbesondere durch die DEUTSCHE STAATSANWALTSCHAFT mit größter Entschiedenheit entgegen.


*

TRAGEN SIE DAFÜR SORGE, DASS DIESES MENSCHENRECHTSVERBRECHEN WELTWEIT GEAHNDET WIRD !


*

Die Beweisdokumente liegen beim Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, der UNO Genf und New York, großenteils beim Menschenrechtsrat, bei der NATO, den Alliierten, der amerikanischen Kriminal- und Militärpolizei, beim russischen Geheimdienst, bei der Bundes- und Landeskriminalpolizei und bei den in der Strafanzeige weiter benannten nationalen und internationalen Gremien und Behörden.



Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 













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ARCHEVIVA – ARCHE VIVA YouTube – ARCHEZEIT – IAoHRD – ARCHE TV
Heiderose Manthey, Pädagogin und Freie Journalistin, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an:
Deutscher Bundestag, Bundespräsidialamt, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium,
Deutsche Bundeswehr, NATO, Militär der Alliierten, EU, EuStA, BKA, LKA, BVerfG, IStGH, EuGH, UNO,
UNHRC, Internationale SLAPP-Kommissionen, Juristenfakultäten in Deutschland u.a.,
Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
(Mit-)Begründerin der International Association of Human Rights Defenders (IAoHRD),
1. Vorsitzende ARCHE e.V. Waldbronn und ARCHE e.V. Weiler i.Gr.,
Chefredakteurin ARCHEVIVA, Leiterin ARCHE TV-Studio und Chefredakteurin ARCHE VIVA YouTube
Birkigstr. 18 | 75210 Keltern-Weiler | Deutschland | [0049] 72 36 – 98 10 00 | archezeit[…]gmx.de
www.ARCHEVIVA.com

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Anlagen:

Aufgrund der Datengröße wird die Mail in Teil I und Teil II aufgegliedert und so versendet.

Teil I
2023-04-04_Sc_BMJ_KriPo-Strafantrag_Alle_Fax_[100dpi]_01-26, 26 Seiten

Teil II
2003-06-27_Sc_Sorgerecht, 1 Seite
2013-01-22_Sc_StaA_FalschaussageSorgerecht_01a, 1 Seite
2013-01-22_Sc_StaA_FalschaussageSorgerecht_01b, 1 Seite
2020-07-23_Sc_StrafantragMicolReichenbU.a.Englisch_[100dpi]_01-07, 7 Seiten
2020-07-29_Sc_RücksCIDOffice515thMilit_KleberKaserneKaiserl_00, 1 Seite
2020-07-29_Sc_RücksEFRA_MPFI_KleberKaserneKaiserl_00, 1 Seite
2020-07-29_Sc_RücksKleberKaserneKaiserlautern_00, 1 Seite
2020-08-08_Sc_EinschreibenAmerkKriminalpolAnsbach_00a, 1 Seite
2020-08-20_Sc_StaA_KeinUrteilAlleinigesSorgerecht_01, 1 Seite
2021-01-28_Sc_StaAKa-ZwPf_KeineVerfolgungDerTäter_01a, 1 Seite
2021-01-28_Sc_StaAKa-ZwPf_KeineVerfolgungDerTäter_01b, 1 Seite
2021-12-31_Sc_Polizeieinsatz_Protokoll_Leibeck_[100dpi]_01-03, 3 Seiten


Die Kopfzeilen der bisher abgesendeten Mails diesen Inhalts:

Mail von Montag, 17. April 2023 um 23:59 Uhr
[…]


Mail von Dienstag, 18. April 2023 um 00:25 Uhr
[…]

Mail von Dienstag, 18. April 2023 um 12:39 Uhr
[…]

Mail von Dienstag, 18. April 2023 um 13:55 Uhr
[…]

Mail von Dienstag, 18. April 2023 um 14:36 Uhr
[…]

Mail von Mittwoch, 19. April 2023 um 22:39 Uhr
[…]

Mail von Donnerstag, 20. April 2023 um 22:07 Uhr
[…]

Mail von Mittwoch 26. April 2023 um 18:15 Uhr
[…]

Mail von Donnerstag, 27. April 2023 um 10:56 Uhr
[…]

Mail von Donnerstag, 27. April 2023 um 11:46 Uhr
[…]

Mail von Freitag, 28. April 2023 um 11:37 Uhr
[…]

Mail von Freitag, 28. April 2023 um 11:57 Uhr
[…]

Mail von Freitag, 28. April 2023 um 12:48 Uhr
[…
ERINNERN WIR UNS: „Jugendliche im Widerstand: Edelweißpiraten“ !
https://www.arte.tv/de/videos/110284-000-A/jugendliche-im-widerstand-edelweisspiraten/?fbclid=IwAR1J92hGV1aV2whmek_mhIHGe0W9YAuW339Nw-JA2JwOd1dgDRFXgGMxP3Y…]

Mail von Dienstag, 02. Mai 2023 um 10:25 Uhr
[…ERINNERN WIR UNS: „Jugendliche im Widerstand: Edelweißpiraten“ !
https://www.arte.tv/de/videos/110284-000-A/jugendliche-im-widerstand-edelweisspiraten/?fbclid=IwAR1J92hGV1aV2whmek_mhIHGe0W9YAuW339Nw-JA2JwOd1dgDRFXgGMxP3Y…]

Mail von Dienstag, 02. Mai 2023 um 12:54 Uhr
[…ERINNERN WIR UNS: „Jugendliche im Widerstand: Edelweißpiraten“ !
https://www.arte.tv/de/videos/110284-000-A/jugendliche-im-widerstand-edelweisspiraten/?fbclid=IwAR1J92hGV1aV2whmek_mhIHGe0W9YAuW339Nw-JA2JwOd1dgDRFXgGMxP3Y…]


Download: 2023-04-04_Sc_Der Strafantrag BMJ_KriPo_01-26


BLEIBEN SIE ONLINE. WIR BERICHTEN.

Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?

An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens

Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?

2023-05-15
aktualisiert 2023-12-25

Straßburg. Blick in der Nacht auf den Europarat. Wird es dieses Gremium sein, das die Welt dreht ? Foto: Heiderose Manthey.






.
Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das offensichtlich zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Manthey schreibt unter strenger Einhaltung der Hierarchie die jeweiligen Präsidenten, deren Stellvertreter und Pressesprecher an, ebenso alle gelisteten Pressesprecher sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten und zwar in mehreren Mails und über mehrere Wochen und Monate hinweg – unter strenger, korrekter und gesicherter Vorlage einschlägiger und sorgfältig ausgesuchter Beweisdokumente.

Berichterstattung der ARCHE an den Europäischen Rat


ARCHE versendet im Zeitraum vom 17. April 2023 um 21:Uhr 53 bis zum 02. Mai 2023 um 12:54 Uhr insgesamt 20 Mails mit jeweils 50 eingegebenen Mailadressen an die führenden Sptzenkräfte des Europäischen Rat. Zur Überprüfung der Richtigkeit der Vorgänge werden als Kontrollfunktion in Cc die Mailadressen von Erich Mamer, Hauptsprecher der Europäischen Kommmission, und Dana Spinant, Stellvertretende Hauptsprechin der Europäischen Kommission, die Mailadressen der Botschaften von Amerika, Brasilien, China, England, Frankreich, Italien und Rußland eingestellt. In Bcc werden neben den bisher unbeantwortet gebliebenen Mailadressen der beiden Söhne der Verfasserin, die Mailadressen deren Schwester und Kriminaloberkommissar Manuel Reiling vom Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6, eingebunden.

Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens

Die Berichterstattung richtet sich u.a. an die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen, an den Präsidenten des Europarats, Charles Michel und an die Präsidentin des Europäischen Parlaments Roberta Metsola, an die jeweils dort tätigen Pressesprecher und Pressesprecher aller in der Europäischen Union vertretenen Länder. Unterrichtet werden von diesem Vorstoß der ARCHE das Bundeskanzleramt in Deutschland mit Olaf Scholz an dessen Spitze, Justizminister Marco Buschmann und das Justizministerium, ebenso Wirtschaftsminister Robert Habeck, Außenministerin Annalena Baerbock und Bundesminister Christian Lindner. In die Berichterstattung eingebunden sind das Bundespräsidialamt und die Polizei- und Kriminalpolizeibehörden des Landes Baden-Württemberg und des Bundes u.a..

Die Namen der angeschriebenen Pressesprecher u.a. sind der anschließenden Mail zu entnehmen.

Die Mails
an die Präsidenten und jeweiligen Pressesprecher der Gremien mit Betreff „An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens“

Mail von Dienstag, 02. Mai 2023 um 12:54 Uhr

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[..]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 2. Mai 2023 12:54
An: ‚press[..]consilium.europa.eu‘; ‚press.centre[..]consilium.europa.eu‘; ‚press.president[..]consilium.europa.eu‘; ‚bjoern.seibert[..]ec.europa.eu‘; ‚jivka.petkova[..]ec.europa.eu‘; ‚jens-alexander.flosdorff[..]ec.europa.eu‘; ‚frans-timmermans-contact[..]ec.europa.eu‘; ‚katrin.ABELE[..]ec.europa.eu‘; ‚charlie.holt[..]greenpeace.org‘; ‚Claudia.GUSKE[..]ec.europa.eu‘; ‚Birgit.SCHMEITZNER[..]ec.europa.eu‘; ‚Renke.DECKARM[..]ec.europa.eu‘; ‚Nikola.JOHN[..]ec.europa.eu‘; ‚Martha.SCHILLMOELLER[..]ext.ec.europa.eu‘; ‚Susanne.HERRNBERGER[..]ec.europa.eu‘; ‚Fabian.WEBER[..]ec.europa.eu‘; ‚Sandra.FIENE[..]ec.europa.eu‘; ‚Marie-Christine.BOURAS[..]coe.int‘; ‚catherine.taillez[..]coe.int‘; ’sgcentral[..]un.org‘; ‚ccpr[..]ohchr.org‘; ’sr-torture[..]ohchr.org‘; ‚hrcpresidency[..]un.org‘; ‚info[..]unwomen.de‘; ‚alienor.bejannin[..]un.org‘; ‚Minju.Kim[..]un.org‘; ‚dharisha.indraguptha[..]un.org‘; ‚Sabine.Schuster[..]polizei.bwl.de‘; ‚remchingen.pw[..]polizei.bwl.de‘; ‚NEUENBUERG.PREV[..]polizei.bwl.de‘; ‚pforzheim.pp[..]polizei.bwl.de‘; ‚CALW.KD.K6[..]polizei.bwl.de‘; ‚CALW.KD.K7.KDD[..]polizei.bwl.de‘; ‚graben-neudorf.pw[..]polizei.bwl.de‘; ’stuttgart.lka[..]polizei.bwl.de‘; ‚pressestelle[..]bka.bund.de‘; ‚mail[..]bka.bund.de‘
Cc: ‚eric.mamer[..]ec.europa.eu‘; ‚dana.spinant[..]ec.europa.eu‘; ‚peter.valant[..]ec.europa.eu‘; ‚johannes.bahrke[..]ec.europa.eu‘; ’stefan.de-keersmaecker[..]ec.europa.eu‘; ‚arianna.podesta[..]ec.europa.eu‘; ‚peter.stano[..]ec.europa.eu‘; ‚daniel.ferrie[..]ec.europa.eu‘; ‚miriam.garcia-ferrer[..]ec.europa.eu‘; ’sonya.gospodinova[..]ec.europa.eu‘
Betreff: WG: Teil II: An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Wichtigkeit: Hoch

ERINNERN WIR UNS: „Jugendliche im Widerstand: Edelweißpiraten“ !
https://www.arte.tv/de/videos/110284-000-A/jugendliche-im-widerstand-edelweisspiraten/?fbclid=IwAR1J92hGV1aV2whmek_mhIHGe0W9YAuW339Nw-JA2JwOd1dgDRFXgGMxP3Y

An die führenden Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens

Sehr geehrter Herr Oliver TANZER, Pressesprecher, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten II (AStV II), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrte Frau Stefanie WEHLEND, Pressesprecherin, Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten I (AStV I), Österreich (AUSTRALIA),
sehr geehrter Herr Alexandre BRECX, Pressesprecher, AStV II, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Niels TIMMERMANS, Pressesprecher, AStV I, Belgien (BELGIUM),
sehr geehrter Herr Dimitar YAPRAKOV, Pressesprecher, Bulgarien (BULGARIA),
sehr geehrte Frau Morena ZAGAR, Pressesprecherin, Kroatien (CROATIA),
sehr geehrte Frau Maria PATTOURA, Pressesprecherin, Zypern (CYPRUS),
sehr geehrter Herr Michal SEDLÁČEK, Pressesprecher, AStV II, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrter Herr Dmitrij ČERNIKOV, Pressesprecher, AStV I, Tschechische Republik (CZECH REPUBLIC),
sehr geehrte Frau Laura NEERUP BREIØ, Pressesprecherin, Dänemark (DENMARK),

sehr geehrte Frau Triin OPPI, Pressesprecherin, Estland (ESTONIA),
sehr geehrter Herr Marko RUONALA, Pressesprecher, AStV II, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Roosa PURHONEN, Pressesprecherin, AStV I, Finnland (FINLAND),
sehr geehrte Frau Marjo-Julia HAKKARAINEN, Presse-Koordinatorin, Finnland (FINLAND),
sehr geehrter Herr Jean-Noël LADOIS, Pressesprecher, AStV II, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrter Herr Xavier THIERY, Pressesprecher, AStV I, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Ariane MORET, Presseoffizierin, Frankreich (FRANCE),
sehr geehrte Frau Susanne KÖRBER, Pressesprecherin, AStV II, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Anton BUNIA, Pressesprecher, AStV I, Deutschland (GERMANY),
sehr geehrter Herr Thomas THOMOPOULOS, Pressesprecher, Griechenland (GREECE),

sehr geehrte Frau Eleni SOULIOU, Stellvertretende Pressesprecherin, Griechenland (GREECE),
sehr geehrter Herr Zoltán Marcell AGUERA, Pressesprecher, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Ákos MÜLLER, Presseoffizier, Ungarn (HUNGARY),
sehr geehrter Herr Alan O’BRIEN, Pressesprecher, Irland (IRELAND),
sehr geehrte Frau Giulia MASSOTTI, Pressesprecherin, Italien (ITALY),
sehr geehrter Herr Lorenzo REDOLFI TEZZAT, Presseoffizier, Italien (ITALY),
sehr geehrte Frau Ieva BRICE, Pressesprecherin, Lettland (LATVIA),
sehr geehrter Herr Mykolas MAZOLEVSKIS, Pressesprecher, Litauen (LITHUANIA),
sehr geehrte Frau Carole ENSCH, Pressesprecherin, Luxemburg (LUXEMBOURG),
sehr geehrter Herr Keith CARUANA, Pressesprecher, Malta (MALTA),

sehr geehrter Herr Melle VAN DIJK, Pressesprecher, AStV II, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Deniz HORZUM, Pressesprecher, AStV I, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Paul STEENS, Presseoffizier, Niederlande (THE NETHERLANDS),
sehr geehrter Herr Adrian BIERNACKI, Pressesprecher, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Marta Zofia GAN, Stellvertretende Pressesprecherin, Polen (POLAND),
sehr geehrte Frau Catarina FARIA, Pressesprecherin, Portugal (PORTUGAL),
sehr geehrte Frau Olimpia PÂRJE, Pressesprecherin, Rumänien (ROMANIA),
sehr geehrter Herr Pavol KUCHAROVIC, Pressesprecher, Slowakei (SLOVAKIA),
sehr geehrte Frau Andreja VIHER-WHITE, Pressesprecherin, AStV II, Slowenien (SLOVENIA),
sehr geehrte Frau Špela HORJAK, Pressesprecherin, AStV I, Slowenien (SLOVENIA),

sehr geehrter Herr Daniel PRADA JIMÉNEZ DE CISNEROS, Pressesprecher, AStV II, Spanien (SPAIN),
sehr geehrter Herr Fernando DA CUNHA SERANTES, Pressesprecher, AStV I, Spanien (SPAIN),
sehr geehrte Frau Sara KEUSEN, Pressesprecherin, AStV II, Schweden (SWEDEN),
sehr geehrter Herr Daniel HOLMBERG, Pressesprecher, AStV I, Schweden (SWEDEN),

sehr geehrter Herr Präsident des Europäischen Rates,

sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Barend Leyts, Pressesprecher des Präsidenten des Europäischen Rates,

sehr geehrter Herr Symeon Piperidis, Pressereferent Europäischer Rat, Gipfeltreffen und Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates,
sehr geehrte Frau Magdalena Buchowska, Pressereferentin Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates, Soziale Medien, Unternehmenskommunikation,
sehr geehrte Frau Carla Valtorta, Koordinierung der Unterstützung des Präsidenten,

sehr geehrte Damen und Herren des Schwedischen Vorsitzes des Rates der EU,

sehr geehrte Frau Sara Keusen, Pressereferentin und Sprecherin AStV II,
sehr geehrter Herr Daniel Holmberg, Pressesprecher AStV I,

sehr geehrter Herr Präsident der Eurogruppe,
sehr geehrte Frau Kornelia Kozovska, Sprecherin des Präsidenten der Eurogruppe,

sehr geehrter Herr Giovanni De Paola, Pressereferent Digitale und soziale Medien,
sehr geehrte Frau Liis Jaansalu, Pressereferentin Allgemeine Angelegenheiten (institutionelle Fragen, Verwaltung), EWR/EFTA, Erweiterung, Kohäsionspolitik, Beziehungen EU-UK,
sehr geehrter Herr Johannes Kleis, Pressereferent Innere Angelegenheiten, Justiz, Koordinierung der Terrorismusbekämpfung,

sehr geehrte Frau Maria Daniela Lenzu, Pressereferentin Auswärtige Angelegenheiten, Sicherheit und Verteidigung,
sehr geehrter Herr Dimosthenis Mammonas, Pressereferent Telekommunikation und Verkehr,
sehr geehrte Frau Emma O’Driscoll, Pressereferentin Landwirtschaft und Fischerei; Beschäftigung, Sozialpolitik, Gesundheit und Verbraucherfragen; Bildung, Jugend, Kultur und Sport,

sehr geehrte Frau Katharina Pauli, Pressereferentin Digitale und soziale Medien,

sehr geehrte Frau Katharina Pausch-Homblé, Pressereferentin Digitale und soziale Medien,

sehr geehrter Herr Symeon Piperidis, Pressereferent Europäischer Rat, Gipfeltreffen und Unterstützung des Präsidenten des Europäischen Rates,

sehr geehrte Frau María Ruiz Nievas, Pressereferentin Handel und Entwicklung,

sehr geehrte Frau Johanna Store, Pressereferentin Umwelt und Klimawandel, Energie, Unternehmenskommunikation,

sehr geehrter Herr Ferran Tarradellas Espuny, Pressereferent Wettbewerbsfähigkeit (Binnenmarkt, Industrie, Forschung und Raumfahrt),
sehr geehrte Damen und Herren der AV-Planung und Techniker,

sehr geehrte Frau Isabelle Brusselmans, Beraterin, Leiterin des Sektors,

sehr geehrter Herr Christophe Robeet, Leitender Produzent,


sehr geehrter Herr Eric Mamer, Hauptsprecher der Europäischen Kommission,

sehr geehrte Frau Dana Spinant, Stellvertretender Hauptsprecher der Europäischen Kommission,

sehr geehrter Herr Damen und Herren Pressesprecher, Assistenten der Presse u.a. der Europäischen Kommission,

 


sehr geehrte Damen und Herren des Amtsgerichtes Pforzheim (AG), des Landgerichtes Karlsruhe (LG), des Oberlandesgerichtes Karlsruhe (OLG), des Bundesgerichtshofes Karlsruhe (BGH), des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe (BVerfG), des Internationalen Strafgerichtshofes Den Haag (IStGH), des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte Straßburg (EGMR), des Gerichtshofes der Europäischen Union Luxemburg (EuGH),

sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Kommission, EU-Maßnahmen zum Schutz von Journalisten und Menschenrechtsverteidigern gegen missbräuchliche Gerichtsverfahren (SLAPP-Klagen),

sehr geehrte Frau Katrin Abele,
sehr geehrter Herr Charlie Holt, zuständig für die neue Koalition gegen SLAPPs in Europa (CASE),

sehr geehrte Frau Claudia Guske,
sehr geehrte Frau Birgit Schmeitzner,
sehr geehrter Herr Renke Deckarm,
sehr geehrte Frau Nikola John,
sehr geehrte Frau Martha Schillmöller,
sehr geehrte Frau Susanne Herrnberger,
sehr geehrter Herr Fabian Weber,
sehr geehrte Frau Sandra Fiene,

sehr geehrte Damen und Herren des Europarats,
sehr geehrte Frau Marie-Christine Bouras,
sehr geehrte Frau Catherine Taillez,

ihre Exzellenz, Frau Dr. Ursula von der Leyen, Präsidentin der Europäischen Kommission,

sehr geehrter Herr Bjoern Seibert, Kabinettchef,
sehr geehrte Frau Jivka Petkova, Direktorin für Koordinierung und Verwaltung,
sehr geehrter Herr Jens-Alexander Flosdorff, Leitender Kommunikationsberater,

seine Exzellenz, Herr Frans Timmermans, Erster Vizepräsident der Europäischen Kommission,

sehr geehrte Damen und Herren des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union (Europäischer Rat, EU-Ministerrat, Ministerrat),

sehr geehrte Damen und Herren des Pressedienstes und des Pressezentrums des Rates der Europäischen Union,

sehr geehrte Damen und Herren des Europäischen Parlamentes,
sehr geehrte Damen und Herren des Sekretariats des Petitionsausschusses des Europäischen Parlamentes,
sehr geehrte Damen und Herren des Verbindungsbüros des Europäischen Parlaments in Belgien, Luxemburg, Berlin, München und Wien,

sehr geehrte Damen und Herren der im Europäischen Parlament vertretenen Fraktionen von Deutschland,

sehr geehrter Herr Manfred Weber, Vorsitzender der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrter Herr Peter Jahr, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrter Herr Rainer Wieland, Mitglied der Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten),
sehr geehrte Frau Gabriele Bischoff, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament,
sehr geehrter Herr Jens Geier, Mitglied der Fraktion der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten im Europäischen Parlament,
sehr geehrter Herr Jan-Christoph Oetjen, Mitglied der Fraktion Renew Europe,
sehr geehrte Frau Nicola Beer, Mitglied der Fraktion Renew Europe,
sehr geehrte Frau Alexandra Geese, Stellvertretende Vorsitzende der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz,
sehr geehrte Frau Terry Reintke, Ko-Vorsitzende der Fraktion der Grünen / Freie Europäische Allianz,
sehr geehrter Herr Lars Patrick Berg, Mitglied des Vorstandes der Fraktionen der Europäischen Konservativen und Reformer,
sehr geehrte Frau Christine Anderson, Mitglied der Fraktion Identität und Demokratie,
sehr geehrter Herr Bernhard Zimniok, Mitglied der Fraktion Identität und Demokratie,
sehr geehrter Herr Martin Schirdewan, Ko-Vorsitzender der Fraktion Die Linke im Europäischen Parlament – GUE/NGL,
sehr geehrter Herr Martin Buschmann, Fraktionslos,
sehr geehrter Herr Jörg Meuthen, Fraktionslos,
sehr geehrter Herr Martin Sonneborg, Fraktionslos,

sehr geehrte Damen und Herren der amerikanischen, brasilianischen, chinesischen, englischen, französischen, italienischen und russischen Botschaften,

sehr geehrter Herr Bundespräsident,
sehr geehrter Herr Bundeskanzler,
sehr geehrter Herr Bundesjustizminister,

sehr geehrte Damen und Herren des Deutschen Bundestages,
sehr geehrte Damen und Herren der Fraktionen des Deutschen Bundestages,

sehr geehrter Herr Robert Habeck, Stellvertreter des Bundeskanzlers, Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz der Bundesrepublik Deutschland,

sehr geehrter Herr Christian Lindner, Bundesvorsitzender der FDP, Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland,

sehr geehrte Frau Annalena Baerbock, Bundesministerin des Auswärtigen der Bundesregierung Deutschland,

sehr geehrte Damen und Herren des Bundesministeriums der Verteidigung, der Deutschen Bundeswehr, des Militärs des Nordatlantikpakts (NATO), des Militärs der Alliierten, der Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten und des russischen Geheimdienstes,

sehr geehrte Damen und Herren der Europäischen Staatsanwaltschaft (EuStA),
sehr geehrte Frau Laura Codruța Kövesi, erste Europäische Generalstaatsanwältin,

sehr geehrte Damen und Herren der UNO,
sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP),

sehr geehrte Damen und Herren des Menschenrechtsrates,

sehr geehrte Damen und Herren des UN-Sonderberichterstatters über Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
sehr geehrte Damen und Herren Sachbearbeiter der UN für Information und Medienanfragen, Frau Aliénor Béjannin, Frau Dharisha Indraguptha und Frau Minju Kim, mit der Bitte um Weiterleitung an die unabhängigen Experten zu Gewalt, körperlicher und geistiger Gesundheit, Diskriminierung und Schutz vor Gewalt, namens Reem Alsalem, Tlaleng Mofokeng, Dorothy Estrada-Tanck und Victor Madrigal und an deren Mitarbeiter,

sehr geehrte Damen und Herren der Polizeibehörden, der Kriminalpolizei, der Landes- und Bundeskriminalpolizei,

– in Bcc eingefügt sind die beiden von den Söhnen bekannten (jedoch niemals bestätigten) Mail-Adressen, die Schwester der Verfasserin und Kriminaloberkommissar Manuel Reiling –

Hinweis 01: Aufgrund eingeschränkter Serviceleistungen des Postfaches der Verfasserin werden die Emails sukzessive an die Adressaten versendet.

Hinweis 02: Als Korrektiv für die Richtigkeit der Versendung der Mails an die aufgeführten Mailadressen dienen die in Cc eingestellten Mailadressen von Herrn Eric Mamer, Chefsprecher der Europäischen Kommission, Frau Dana Spinant, Stellvertretende Hauptsprecherin der Europäischen Kommission,  und die Damen und Herren der amerikanischen, brasilianischen, chinesischen, englischen, französischen, italienischen und russischen Botschaften.


dies ist eine sehr ernste Angelegenheit !


Es handelt sich um die Aufklärung eines bislang verdeckten, jedoch legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens, eines eventuell sogar weltweit vollzogenen Verbrechens.


Die Verfasserin dieser Mail sendet diese Nachricht sukzessive an alle auf der Webseite der Commission’s Spokepersons’s Service (SPP – official voice of the European Commission in Brüssel) und an alle auf der Webseite des Rates der Europäischen Union angegebenen Pressekontakte zur journalistischen Aufbereitung des Verbrechens und zu dessen ENTHÜLLUNG:


Weltweiter psychischer Massenmord an Kindern und deren leiblichen Eltern in Form von Totschlag nach § 212 StGB
mit physischen transgenerationellen
Langzeitfolgen (Folter lt.
A/HRC/43/49 )
an von ihren leiblichen Eltern getrennten Kindern und deren Familien
mittels Politik, Justiz, Polizei, Helferorganisationen und nicht aufgeklärter Gesellschaft

 

⇒ Die Weiterführung der Mail wird in Kürze veröffentlicht.


________________
Lesen Sie auch

Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?
An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?


Bleiben
 SIE online. WIR berichten !

Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?

Europäische Union unterrichtet über das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“: Europäisches Parlament, Europäische Kommission und der Europarat

Welches ist die Aufgabe des Europarats nach umfassender Beweisvorlage ?

2023-05-05
aktualisiert 2023-12-25

Straßburg. Blick in der Nacht auf den Europarat. Wird es dieses Gremium sein, das die Welt dreht ? Foto: Heiderose Manthey.









Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das offensichtlich zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Manthey schreibt unter strenger Einhaltung der Hierarchie die jeweiligen Präsidenten, deren Stellvertreter und Pressesprecher an, ebenso alle gelisteten Pressesprecher sämtlicher EU-Mitgliedsstaaten und zwar in mehreren Mails und über mehrere Wochen und Monate hinweg – unter strenger, korrekter und gesicherter Vorlage einschlägiger und sorgfältig ausgesuchter Beweisdokumente.


Lesen Sie hier mehr zur Berichterstattung der ARCHE an den Europäischen Rat. Die Mails an die Präsidenten und jeweiligen Pressesprecher der Gremien werden online gestellt werden.

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Teil II: Wann kommt das AUS für die Verbrecher ?
An die Spitzenkräfte der EU, der Botschaften der Länder, der Presse und internationalen Gremien – hier: Enthüllung eines bislang verdeckten, aber (weltweit) legal vollzogenen Menschenrechtsverbrechens
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Bleiben
SIE online. WIR berichten !

DER WEG ZUM WELTFRIEDEN: SELBSTANZEIGE DER TÄTER WEGEN TÄTIGER REUE NACH § 320 StGB

GRAUSAME ÜBERRESTE BEENDET GEGLAUBTEN NATIONALSOZIALISMUS ÜBERWINDEN: MACHEN DER BUNDESJUSTIZMINISTER DR. MARCO BUSCHMANN UND SEINE VORGÄNGER DEN ANFANG ?

HEUTE: DER TEXT DER STRAFANZEIGE MIT ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT

2023-04-10
Aufmacherfoto aktualisiert 2023-04-16

YOU ARE LEAVING THE AMERICAN SECTOR. ВЫ ВЫE3ЖAEТЕ ИЗ АМЕРИКАНСКОГО СЕКТОРА. VOUS SORTEZ DU SECTEUR AMÉRICAIN. SIE VERLASSEN DEN AMERIKANISCHEN SEKTOR. Werden Dr. Marco Buschmann, Justizminister, und seine vorherigen Amtskollegen den Anfang machen mit der Selbstanzeige nach § 320 StGB „Tätige Reue“. Foto: Heiderose Manthey.


















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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey klärt das immer offensichtlicher zu Tage tretende grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf.

Strafantrag wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger

Die Gründerin und Präsidentin der ARCHE erweitert ihren Appell zur weltweiten Erhaltung der Menschlichkeit durch Wiederherstellung der Rechtsstaatlichkeit an von Entfremdung betroffene Länder und Familien, an die Deutsche Bundeswehr, an die NATO, an die Alliierten, an die UNO und an die Militär- und (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei und an weitere Polizeibehörden des Landes durch eine auch an das Bundesministerium für Justiz gesendete Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Menschenraub und Verfolgung Unschuldiger.

Kriminalpolizei Pforzheim und Polizeiposten Remchingen beauftragt

Lesen Sie heute den auch unten im Text als Download eingefügten Strafantrag, der, datiert vom 04. April 2023, nachts am 05. April 2023 per Fax, lt. Sendeberichten um 00:57 Uhr an das Bundesjustizministerium (BMJ) die ARCHE verlässt, um 01:11 Uhr, um 03:23 Uhr und um 03:53 Uhr, und nochmals um 09:09 Uhr an die Kriminalpolizei Pforzheim in der Bahnhofstraße (Keine Antwort; belegt) gesendet wird, dann an die Kriminalpolizei Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw in der Ostendstraße um 01:14 Uhr und um 01:32 Uhr an den Polizeiposten Remchingen.

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung auf 23 Seiten

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung umfasst 23 Seiten und drei Sendeberichte an das Bundesministerium für Justiz, an die Kriminalpolizei Pforzheim, an das Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim, Kriminalinspektion 6, Kriminalpolizeidirektion Calw und an den Polizeiposten Remchingen.

Der genaue Wortlaut des Strafantrags vom 04. April 2023

 

Heiderose Manthey                                                                                                                      Weiler, 04. April 2023
Birkigstr. 18
75210 Keltern-Weiler


per Fax 030-18-580-9525
Bundesministerium der Justiz (BMJ)

Dr. Marco Buschmann
Mohrenstraße 37
10117 Berlin

per Fax 07231-186-5050 und 07231-186-4095
Kriminalpolizei Pforzheim

Bahnhofstraße 13
75172 Pforzheim

per Fax 07231-186-1050
Kriminalpolizeipräsidium Pforzheim

Kriminalinspektion 6
Kriminalpolizeidirektion Calw
Ostendstraße 3
75175 Pforzheim

per Fax 07232-31962-20
Polizeiposten Remchingen

San-Biagio-Platani-Platz 6
75196 Remchingen


bezugnehmend auf das Zitat von Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zur Pressefreiheit und zum Schutz der Journalisten, am 03. Mai 2022 zum Tag der Pressefreiheit, wörtlich

 

Zitat | Datum 3. Mai 2022 | Person Dr. Marco Buschmann

„Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben. In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie.“

Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann zum Tag der Pressefreiheit:

„Nur mit einer freien und unabhängigen Presse kann es informierte demokratische Entscheidungen geben. In Kriegs- und Krisenzeiten ist dies wichtiger denn je. Wo eine freie Berichterstattung unterdrückt wird, stirbt die Demokratie.

Das Ausschalten der freien Presse in Russland zeigt die Angst der russischen Führung vor der Wahrheit dieses Krieges. Dass uns diese nicht verborgen bleibt, haben wir auch Journalisten und Journalistinnen zu verdanken, die gegenwärtig unter höchster Gefahr für sich und ihr Leben ihrer Tätigkeit nachgehen und über die Lage der Menschen vor Ort und die entsetzlichen Gräueltaten in Butscha und anderen Orten berichten.

Aber auch in Deutschland müssen wir wachsam bleiben. Übergriffe auf Journalistinnen und Journalisten nehmen zu und bedrohen den öffentlichen Diskurs. Wir müssen Journalistinnen und Journalisten den bestmöglichen Schutz ermöglichen, damit sie ihrer Tätigkeit uneingeschränkt und frei nachgehen können.“

Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Zitate/DE/2022/0503_Pressefreiheit.html

und bezugnehmend auf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Justiz zum Völkerstrafgesetzbuch vom 23. Februar 2023, wörtlich

 


Eckpunkte des Bundesministeriums der Justiz
zur Fortentwicklung des Völkerstrafrechts

Deutschland ist ein besonders leistungsfähiger Rechtsstaat. Schon deshalb ist es richtig, dass sich seine rechtsstaatlichen Institutionen bei der Verfolgung von schwersten Verbrechen gegen die Menschheit, insbesondere Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen, besonders engagieren. Außerdem trägt Deutschland eine besondere historische Verantwortung. Aufgrund der deutschen Geschichte wäre es unerträglich, wenn Kriegsverbrecher ausgerechnet in Deutschland einen sicheren Zufluchtsort finden würden. Das ist der Grund, warum wir im deutschen Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) das sog. Weltrechtsprinzip für die Verfolgung von Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen verankert haben.

Das VStGB hat sich bewährt. Die Ermittlungsarbeit des Generalbundesanwalts sowie die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und des Bundesgerichtshofs genießen weltweit Anerkennung. Bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen nimmt die deutsche Justiz heute eine Vorreiterrolle ein. Auch bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen, die in der Ukraine begangen werden, engagiert sich Deutschland in besonderer Weise. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof hat bereits im März 2022 im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg ein Strukturermittlungsverfahren eingeleitet. Ziel dieses Verfahrens ist es, Beweise zu sammeln und mögliche Täter zu identifizieren. Derzeit laufen die Sicherung und Sichtung von Bild- und Videomaterial sowie die Befragung von Zeuginnen und Zeugen durch deutsche Ermittlungsbehörden. Wir müssen von jahrelangen Ermittlungen ausgehen, aber wir wissen um die besondere Bedeutung, Kriegsverbrechen in der Ukraine ahnden zu können. Auch die Ermittlungen im Zusammenhang mit den Kriegsverbrechen in Syrien haben lange gedauert, waren im Ergebnis aber erfolgreich und haben zu Verurteilungen geführt. Die deutschen Ermittlungsbehörden tauschen sich dazu auch eng mit dem Büro des Chefanklägers des Internationalen Strafgerichtshofs und mit den Staatsanwaltschaften anderer Staaten sowie Nichtregierungsorganisationen aus.

Aufbauend auf den in vergangenen zwei Jahrzehnten gewonnenen Erfahrungen und in Anbetracht der gegenwärtigen Herausforderung durch den russischen Angriffskrieg soll das Völkerstrafrecht fortentwickelt und gestärkt werden. Konkret muss es darum gehen, Strafbarkeitslücken zu schließen, Opferrechte zu stärken und die Breitenwirksamkeit des Völkerstrafrechts zu verbessern. Zur Erreichung dieser Ziele schlägt das Bundesministerium der Justiz Folgendes vor.

A. Erweiterung der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs

Die Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) über das Verbrechen der Aggression ist derzeit beschränkt; sie erstreckt sich nur auf Angehörige von Staaten, die Vertragspartei des Römischen Status sind (Artikel 15bis des Römischen Statuts). Diese Beschränkung führt gerade auch in Ansehung des völkerrechtswidrigen Angriffskriegs gegen die Ukraine zu schmerzhaften Strafbarkeitslücken. Denn die Russische Föderation ist nicht Vertragspartei des Römischen Statuts. Das Bundesministerium der Justiz unterstützt deshalb eine Erweiterung der Gerichtsbarkeit des IStGH. Damit würde gleichzeitig seine Stellung gestärkt. Allerdings ist eine dafür notwendige Änderung des Statuts kurzfristig wahrscheinlich nicht umsetzbar. Daher dürfen wir uns auch Alternativen nicht verschließen, die das Recht durchsetzbar machen.


B. Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts: Verfahrensaspekte

I. Nebenklagebefugnis für Opfer von Straftaten nach dem VStGB
Opfer der Straftaten nach § 7 VStGB (Verbrechen gegen die Menschlichkeit) und § 8 VStGB (Kriegsverbrechen gegen Personen) sollen mit Ausnahmen in den Straftatenkatalog des § 395 Absatz 1 Strafprozessordnung (StPO) neu aufgenommen werden. Damit hätten die Opfer dieser auch Individualrechtsgüter schützenden Delikte die Möglichkeit, sich den in Deutschland wegen solcher VStGB-Straftaten geführten Strafverfahren als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger anzuschließen.


Personen, die als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger aufgrund der §§ 7 bis 8 VStGB zugelassen wurden, sollen auch in den Katalog des § 397a Absatz 1 StPO neu aufgenommen werden. Diese Änderung soll bewirken, dass Opfer dieser VStGB-Straftaten ohne weitere Voraussetzungen berechtigt sind, als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger auf Antrag einen Opferanwalt oder eine Opferanwältin unabhängig von den Voraussetzungen der Prozesskostenhilfe beigeordnet zu bekommen.

In § 397b Absatz 1 StPO, der eine gemeinschaftliche Nebenklagevertretung bei gleichgelagerten Interessen ermöglicht, soll eine – klarstellende – Änderung erfolgen, wonach das in § 397b Absatz 1 Satz 2 StPO enthaltene Regelbeispiel ausdrücklich um gleichgelagerte Interessen in VStGB-Verfahren ergänzt wird.

§ 406g Absatz 3 StPO soll angepasst werden mit der Folge, dass den als Nebenklägerinnen oder Nebenklägern zugelassenen Opfern der §§ 7 bis 8 VStGB auf ihren Antrag ohne weitere Voraussetzungen ein psychosozialer Prozessbegleiter oder eine psychosoziale Prozessbegleiterin beizuordnen ist. Gerade Opfer von VStGB-Straftaten erscheinen als so schutzbedürftig, dass ihnen neben dem rechtlichen Beistand auch eine solche besonders intensive und professionelle nicht-rechtliche Unterstützungsmöglichkeit zugestanden werden sollte.

II. Verdolmetschung für Medienvertreter in Gerichtsverfahren

§ 185 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) zur Zuziehung von Dolmetschern soll ergänzt werden, um klarzustellen, dass Medienvertreter in Gerichtsverfahren Verdolmetschungen nutzen können, wenn sie der deutschen Sprache nicht mächtig sind. So soll sichergestellt werden, dass auch ausländische und nichtdeutschsprachige Medien über das Verfahren aus erster Hand berichten können.


III. Videoaufzeichnung zu wissenschaftlichen und historischen Zwecken

Für wissenschaftliche und historische Zwecke sollen bei Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung zusätzlich zu den in § 169 Absatz 2 GVG bereits vorgesehenen Tonaufnahmen auch Bildaufnahmen ermöglicht werden. Um in Strafverfahren den organisatorischen Aufwand zu verringern, soll § 273 StPO-E in dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung dahingehend angepasst werden, dass die im Rahmen der digitalen Dokumentation der strafrechtlichen Hauptverhandlung ohnehin gefertigten audiovisuellen Aufzeichnungen für wissenschaftliche und historische Zwecke verwendet werden können.


Zudem soll § 169 Absatz 2 GVG in dem Sinne geändert werden, dass Voraussetzung für die Zulassung der Aufnahmen lediglich „ein Verfahren von herausragender zeitgeschichtlicher Bedeutung“ ist, ohne dass sich die Bedeutung auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen muss. Hiermit wird klargestellt, dass auch Verfahren auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts, die Taten im Ausland betreffen, erfasst sind.

IV. Übersetzung von Urteilen auf dem Gebiet des Völkerstrafrechts

In den letzten Jahren ist es der
deutschen Justiz gelungen, bei der Verfolgung von Völkerrechtsverbrechen eine Vorreiterrolle einzunehmen. Insbesondere die Verurteilung eines irakischen IS-Angehörigen wegen des Verbrechens des Völkermords durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main sowie die Verurteilung zweier Mitarbeiter des syrischen Geheimdienstes wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch das Oberlandesgericht Koblenz haben die Rechtsprechung im Völkerstrafrecht in historischer Weise fortgeschrieben.

Mit dem Ziel, nationale Urteile mit Bezügen zum Völkerstrafrecht zu verbreiten und damit einen Beitrag zur Fortentwicklung und Stärkung des Völkerstrafrechts und seiner Anwendung zu leisten, wird das Bundesministerium der Justiz wegweisende Urteile zum Völkerstrafrecht in die englische Sprache übersetzen lassen, damit weltweit auch die nicht- deutschsprachige Justiz und Rechtswissenschaft Zugang dazu bekommt.

C. Fortentwicklung des deutschen Völkerstrafrechts: materielle Aspekte

I. Anpassung des VStGB im Hinblick auf sexualisierte, reproduktive und geschlechtsbezogene Gewalt

Das Verbrechen gegen die Menschlichkeit soll in § 7 Absatz 1 Nummer 6 VStGB wie folgt angepasst werden: Aufgrund des erheblichen Unrechtsgehalts der Handlung sowie der zu verzeichnenden zunehmenden Bedeutung des Tatbestands in der Rechtsprechung des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) soll der Tatbestand der sexuellen Sklaverei bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufgenommen werden. Diese Änderungen sollen auch im Hinblick auf Kriegsverbrechen gegen Personen in § 8 Absatz 1 Nummer 4 VStGB vorgenommen werden. Diese Änderungen dienen der Schließung von Strafbarkeitslücken und sorgen für einen Gleichlauf mit den entsprechenden Normen des Römischen Statuts des IStGH.


II. Anpassung des VStGB im Hinblick auf den ergänzten Artikel 8 des Römischen Statuts

Mit Gesetz vom 8. Dezember 2022 hat der Bundesgesetzgeber den von der Vertragsstaatenversammlung des IStGH angenommenen Änderungen des Römischen Statuts zugestimmt. Die dort neu in Artikel 8 des Statuts eingefügten Tatbestände der Verwendung von Waffen, deren Splitter mit Röntgenstrahlen nicht erkennbar sind, sowie der Verwendung von dauerhaft blindmachenden Laserwaffen sollen auch in das VStGB übernommen werden. Dadurch wird Deutschland durch eigenes Voranschreiten bei diesen Verbrechenstatbeständen zur Bildung des Völkergewohnheitsrechts beitragen und die Akzeptanz in der internationalen Staatengemeinschaft erhöhen.


Quelle: https://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/News/PM/230223_Eckpunkte_VStGB.pdf?__blob=publicationFile&v=2&fbclid=IwAR0Zs3qUAFDgW4fX8tHIy6i78scHd3ETeOVOTove4OqYlUVEd-PD1fCy1YI

erhebt die Verfasserin dieses Textes Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

gegen

 


alle am Raub der beiden Söhne der Verfasserin, an deren Entfremdung und Missbrauch,

alle an der Verfolgung, Verleumdung, Ächtung der Verfasserin, am Zustandekommen und Durchführen sämtlicher SLAPP-Prozesse gegen die Verfasserin und an deren Bestrafung, an gezielt getätigter Falschaussagen und unterlassener Hilfeleistungen, ob vorsätzlich oder nicht vorsätzlich vorgenommen, als

 
  • ihrer Kinder beraubten und von ihren Kindern bis zum heutigen Tag getrennten und (vollständig) entfremdeten Mutter

  • Pädagogin

  • Gründerin und Präsidentin der ARCHE

  • 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Waldbronn und

  • 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Weiler i.Gr.

  • überparteilich über Jahrzehnte engagierte Kommunalpolitikerin, für Kinder, Familien und Natur- und Umweltschutz verwirklichend umsetzende schöpferische Persönlichkeit

    a) Erstellerin der Liste „Die Grünen“ in der Gemeinde Keltern
    b) Gründerin der Freien Wähler Keltern
    c) Gründerin der Wählervereinigung „WIR-IN-WEILER“, ebenda

  • (Mit-)Begründerin der INTERNATIONAL ASSOCIATION of HUMAN RIGHTS DEFENDERS (IAoHRD)

  • Gründerin der FREE – Freien Energiearbeit und Leiterin von Seminaren und Ausbilderin Leitern von Lehrgängen zur freien Kommunikation

  • Freie Journalistin zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, und weltweit agierende Netzwerkerin

  • Berichterstatterin der ARCHE zur Aufklärung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienations Syndrome“ seit

 
  • 2014 an den Deutschen Bundestag (DB), an Abgeordnete des Europäischen Parlaments (EP) in Brüssel und an den Petitionsausschuss (PETI) des Europäischen Parlaments

  • 2018 an die Vereinte Nationen in New York und Genf (UNO)

  • 2018 an die Alliierten, an das amerikanische und russische Militär und an die amerikanische Kriminalpolizei, zeit- und teilweise an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder und an die Internationale Presse

  • 2020 an den Menschenrechtsrat in Genf (UNHRC)

  • August 2020 an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG)

  • Februar 2021 an den Nordatlantikpakt (NATO), Bundeskriminalamt (BKA) und Landeskriminalamt (LKA) und weitere Polizeibehörden

  • Mai 2021 an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH)

  • Oktober 2021 an die Pressestelle der Europäischen KommissionSLAPP-Klagen (Strategic Lawsuits against Public Participation) und US-amerikanische Anti-SLAPP-Koalition von Greenpeace (Aufbau von Widerstandskraft gegen SLAPPs in Europa)

  • November 2021 an die Nationale und Internationale Presse

  • Dezember 2021 an die Botschaften der in Deutschland vertretenen Länder

  • November 2022 an die Deutsche Bundeswehr, Pressesprecher Deutscher Bundeswehrverband, Deutsche Bundeswehr Stabmusikkorps, Bundesministerium der Verteidigung, Bundesjustizministerium, Bundespräsidialamt u.a., Europäische Staatsanwaltschaft (EUStA), engl. European Public Prosecutor’s Office (EPPO)

  • Dezember 2022 an alle Juristenfakultäten von Deutschland u.a.

  • Februar 2022 an Staatsanwaltschaft Salzburg, an Bezirksgericht Zell am See

 


Beteiligten

wegen

 

MENSCHENRAUB UND BEIHILFE ZUM MENSCHENRAUB – Strafgesetzbuch

 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358) 18. Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 – 241a)


§ 234

Menschenraub

(1) Wer sich einer anderen Person mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List bemächtigt, um sie in hilfloser Lage auszusetzen oder dem Dienst in einer militärischen oder militärähnlichen Einrichtung im Ausland zuzuführen, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/234.html


VÖLKERMORD UND BEIHILFE ZUM VÖLKERMORD – Völkerstrafgesetzbuch

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14) Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 6

Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet, 2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt, 3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, 4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen, 5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/6.html


VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT – Völkerstrafgesetzbuch



 

Völkerstrafgesetzbuch

Teil 2 – Straftaten gegen das Völkerrecht (§§ 6 – 14)
Abschnitt 1 – Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§§ 6 – 7)

§ 7

Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,

a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) 1Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. 2In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/7.html


aufgrund



UNVERJÄHRBARKEIT – Völkerstrafgesetzbuch


 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)

§ 5

Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html


ferner wegen

NICHTEINHALTEN DES NATÜRLICHEN RECHTS DER ELTERN UND DES ANSPRUCHS DER MUTTER AUF DEN SCHUTZ UND DIE FÜRSORGE DER GEMEINSCHAFT – Grundgesetz

 

Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/6.html


NICHTEINHALTEN DER PRESSE- UND MEINUNGSFREIHEIT – Grundgesetz

 

Grundgesetz
I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Art. 5

(1) 1Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. 2Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. 3Eine Zensur findet nicht statt.

(2) Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.

(3) 1Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. 2Die Freiheit der Lehre entbindet nicht von der Treue zur Verfassung.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/5.html


BESEITIGUNG DER DEMOKRATISCHEN UND SOZIALEN ORDNUNG DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLANLD – Grundgesetz

 

Grundgesetz
II. Der Bund und die Länder (Art. 20 – 37)

Art. 20

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) 1Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/20.html



VOLKSVERHETZUNG – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 130

Volksverhetzung

(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,

1. gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufstachelt, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen auffordert oder

2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,

wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) verbreitet oder der Öffentlichkeit zugänglich macht oder einer Person unter achtzehn Jahren einen Inhalt (§ 11 Absatz 3) anbietet, überlässt oder zugänglich macht, der

a) zum Hass gegen eine in Absatz 1 Nummer 1 bezeichnete Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung aufstachelt,

b) zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen in Buchstabe a genannte Personen oder Personenmehrheiten auffordert oder

c) die Menschenwürde von in Buchstabe a genannten Personen oder Personenmehrheiten dadurch angreift, dass diese beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden oder

2. einen in Nummer 1 Buchstabe a bis c bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, bewirbt oder es unternimmt, diesen ein- oder auszuführen, um ihn im Sinne der Nummer 1 zu verwenden oder einer anderen Person eine solche Verwendung zu ermöglichen.

(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.

(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.

(5) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Handlung der in den §§ 6 bis 12 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art gegen eine der in Absatz 1 Nummer 1 bezeichneten Personenmehrheiten oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer dieser Personenmehrheiten öffentlich oder in einer Versammlung in einer Weise billigt, leugnet oder gröblich verharmlost, die geeignet ist, zu Hass oder Gewalt gegen eine solche Person oder Personenmehrheit aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören.

(6) Absatz 2 gilt auch für einen in den Absätzen 3 bis 5 bezeichneten Inhalt (§ 11 Absatz 3).

(7) In den Fällen des Absatzes 2 Nummer 1, auch in Verbindung mit Absatz 6, ist der Versuch strafbar.

(8) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7, sowie in den Fällen der Absätze 3 bis 5 gilt § 86 Absatz 4 entsprechend.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/130.html



BILDUNG KRIMINELLER VEREINIGUNGEN – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
7. Abschnitt – Straftaten gegen die öffentliche Ordnung (§§ 123 – 145d)

§ 129

Bildung krimineller Vereinigungen

(1) 1Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Vereinigung gründet oder sich an einer Vereinigung als Mitglied beteiligt, deren Zweck oder Tätigkeit auf die Begehung von Straftaten gerichtet ist, die im Höchstmaß mit Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bedroht sind. 2Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.

(2) Eine Vereinigung ist ein auf längere Dauer angelegter, von einer Festlegung von Rollen der Mitglieder, der Kontinuität der Mitgliedschaft und der Ausprägung der Struktur unabhängiger organisierter Zusammenschluss von mehr als zwei Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses.

(3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden,

1. wenn die Vereinigung eine politische Partei ist, die das Bundesverfassungsgericht nicht für verfassungswidrig erklärt hat,

2. wenn die Begehung von Straftaten nur ein Zweck oder eine Tätigkeit von untergeordneter Bedeutung ist oder

3. soweit die Zwecke oder die Tätigkeit der Vereinigung Straftaten nach den §§ 84 bis 87 betreffen.

(4) Der Versuch, eine in Absatz 1 Satz 1 und Absatz 2 bezeichnete Vereinigung zu gründen, ist strafbar.

(5) 1In besonders schweren Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. 2Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter zu den Rädelsführern oder Hintermännern der Vereinigung gehört. 3In den Fällen des Absatzes 1 Satz 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren zu erkennen, wenn der Zweck oder die Tätigkeit der Vereinigung darauf gerichtet ist, in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe a, b, d bis f und h bis o, Nummer 2 bis 8 und 10 der Strafprozessordnung genannte Straftaten mit Ausnahme der in § 100b Absatz 2 Nummer 1 Buchstabe h der Strafprozessordnung genannten Straftaten nach den §§ 239a und 239b des Strafgesetzbuches zu begehen.

(6) Das Gericht kann bei Beteiligten, deren Schuld gering und deren Mitwirkung von untergeordneter Bedeutung ist, von einer Bestrafung nach den Absätzen 1 und 4 absehen.

(7) Das Gericht kann die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2) oder von einer Bestrafung nach diesen Vorschriften absehen, wenn der Täter

1. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, das Fortbestehen der Vereinigung oder die Begehung einer ihren Zielen entsprechenden Straftat zu verhindern, oder

2. freiwillig sein Wissen so rechtzeitig einer Dienststelle offenbart, daß Straftaten, deren Planung er kennt, noch verhindert werden können;

erreicht der Täter sein Ziel, das Fortbestehen der Vereinigung zu verhindern, oder wird es ohne sein Bemühen erreicht, so wird er nicht bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/129.html



NÖTIGUNG – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
18. Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit (§§ 232 – 241a)

§ 240

Nötigung

(1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

(3) Der Versuch ist strafbar.

(4) 1 In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.

2 Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

1. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder

2. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/240.html



AMTSMISSBRAUCH und RECHTSBEUGUNG – Strafgesetzbuch

 

Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 – 358)

30. Abschnitt – Straftaten im Amt (§§ 331 – 358)

§ 339

Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/339.html


MISSBRAUCH DER AMTSGEWALT – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 04.04.2023

§ 302 StGB Mißbrauch der Amtsgewalt

(1) Ein Beamter, der mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich mißbraucht, ist mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu bestrafen.

(2) Wer die Tat bei der Führung eines Amtsgeschäfts mit einer fremden Macht oder einer über- oder zwischenstaatlichen Einrichtung begeht, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Ebenso ist zu bestrafen, wer durch die Tat einen 50 000 Euro übersteigenden Schaden herbeiführt.

Quelle: https://www.jusline.at/gesetz/stgb/paragraf/302



VORSÄTZLICHES UND FAHRLÄSSIGES HANDELN – Strafgesetzbuch


 

Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 – 79b)
2. Abschnitt – Die Tat (§§ 13 – 37)
1. Titel – Grundlagen der Strafbarkeit (§§ 13 – 21)

§ 15

Vorsätzliches und fahrlässiges Handeln

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/15.html


NICHTEINHALTEN DES RICHTEREIDS – Deutsches Richtergesetz

 

Deutsches Richtergesetz
Erster Teil – Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 – 45a)
Fünfter Abschnitt – Besondere Pflichten des Richters (§§ 38 – 43)


§ 38

Richtereid

(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“

(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.

(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/DRiG/38.html



NICHTERFÜLLEN VON PFLICHTEN – Beamtenstatusgesetz


 

Beamtenstatusgesetz
Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 – 53)

§ 47

Nichterfüllung von Pflichten

(1) 1Beamtinnen und Beamte begehen ein Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft die ihnen obliegenden Pflichten verletzen. 2Ein Verhalten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des Einzelfalls in besonderem Maße geeignet ist, das Vertrauen in einer für ihr Amt bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen.

(2) 1Bei Ruhestandsbeamtinnen und Ruhestandsbeamten oder früheren Beamtinnen mit Versorgungsbezügen und früheren Beamten mit Versorgungsbezügen gilt es als Dienstvergehen, wenn sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes betätigen oder an Bestrebungen teilnehmen, die darauf abzielen, den Bestand oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen, oder wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 2Bei sonstigen früheren Beamtinnen und früheren Beamten gilt es als Dienstvergehen, wenn sie schuldhaft gegen die in den §§ 37, 41 und 42 bestimmten Pflichten verstoßen. 3Für Beamtinnen und Beamte nach den Sätzen 1 und 2 können durch Landesrecht weitere Handlungen festgelegt werden, die als Dienstvergehen gelten.

(3) Das Nähere über die Verfolgung von Dienstvergehen regeln die Disziplinargesetze.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/47.html



ZUWIDERHANDLUNG GEGEN DEN BESCHLUSS DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES in 1 BvR 444/13 vom 24. Juli 2013, wörtlich:

„ …
dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es zum
KERNBEREICH DER MEINUNGSFREIHEIT gehöre, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt OHNE FURCHT VOR SANKTIONEN auch scharf kritisieren zu dürfen.“


 

Beschluss vom 24. Juli 2013 – 1 BvR 444/13

„Zwar gelte in allen Angelegenheiten von öffentlichem Interesse und im politischen Meinungskampf eine Vermutung zugunsten der Meinungsfreiheit und dabei sei insbesondere zu berücksichtigen, dass es zum Kernbereich der Meinungsfreiheit gehöre, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor Sanktionen auch scharf kritisieren zu dürfen.“

Quelle: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2013/07/rk20130724_1bvr044413.html



NICHTEINHALTEN DES RECHTES AUF EIN FAIRES VERFAHREN – Europäische Menschenrechtskonvention


 

Europäische Menschenrechtskonvention
Abschnitt I – Rechte und Freiheiten (Art. 2 – 18)

Art. 6

Recht auf ein faires Verfahren

(1) 1Jede Person hat ein Recht darauf, daß über Streitigkeiten in bezug auf ihre zivilrechtlichen Ansprüche und Verpflichtungen oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren, öffentlich und innerhalb angemessener Frist verhandelt wird. 2Das Urteil muß öffentlich verkündet werden; Presse und Öffentlichkeit können jedoch während des ganzen oder eines Teiles des Verfahrens ausgeschlossen werden, wenn dies im Interesse der Moral, der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit in einer demokratischen Gesellschaft liegt, wenn die Interessen von Jugendlichen oder der Schutz des Privatlebens der Prozeßparteien es verlangen oder – soweit das Gericht es für unbedingt erforderlich hält – wenn unter besonderen Umständen eine öffentliche Verhandlung die Interessen der Rechtspflege beeinträchtigen würde.

(2) Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.

(3) Jede angeklagte Person hat mindestens folgende Rechte:

a) innerhalb möglichst kurzer Frist in einer ihr verständlichen Sprache in allen Einzelheiten über Art und Grund der gegen sie erhobenen Beschuldigung unterrichtet zu werden;

b) ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung ihrer Verteidigung zu haben;

c) sich selbst zu verteidigen, sich durch einen Verteidiger ihrer Wahl verteidigen zu lassen oder, falls ihr die Mittel zur Bezahlung fehlen, unentgeltlich den Beistand eines Verteidigers zu erhalten, wenn dies im Interesse der Rechtspflege erforderlich ist;

d) Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen und die Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen unter denselben Bedingungen zu erwirken, wie sie für Belastungszeugen gelten;

e) unentgeltliche Unterstützung durch einen Dolmetscher zu erhalten, wenn sie die Verhandlungssprache des Gerichts nicht versteht oder spricht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html


NICHTEINAHLTEN DER WÜRDE DES MENSCHEN – Charta der Grundrechte

 

Charta der Grundrechte der Europäischen Union
Titel I

Würde des Menschen

Artikel 4 – Verbot der Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung

Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung unterworfen werden.

Quelle: http://fra.europa.eu/de/eu-charter/title/title-i-dignity


ANWENDEN VON FOLTER lt. Statuten der Vereinten Nationen (UNO): A/HRC/43/49
– Unbearbeitete Vorabversion – Menschenrechtsrat Dreiundvierzigste Sitzung
– Bericht über Folter u.a. an den Menschenrechtsrat

United Nations – General Assembly – Human Rights Council

 

Bericht des Sonderberichterstatters über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung

Übersetzung A/HRC/43/49 ins Deutsche


MenschenrechtsratDreiundvierzigste Sitzung – 24. Februar bis 20. März 2020

 

Daraus zitiert:

Die Folgen von Folter 22
Mobbing 34
Verbot von Familienkontakten 41
Zielangriff auf psychologische Bedürfnisse 43
Folterumgebung 45
Entzug der Kontrolle 49
Teilnahme an der eigenen Folter z.B. durch erzwungene Gerichtsprozesse 49 (d)
Erlernte Hilflosigkeit 50
Verleumdung, Rufmord 51
Demütigung 52
ENTZUG sozialer und emotionaler Beziehungen 56
Mobbing 58
Schäden von Folter 59
Isolation 60
Korruption und Folter 62
Regierungsfehler, willkürliche Inhaftierungen, gerichtliche oder administrative Willkür 63
Willkür der Justiz 66
Folter als Einzelhandlung oder als Kombination und Anhäufung mehrerer Handlungen 68
Systematisch staatlich geförderte Verleumdung 69
Systematische Überwachung, Telefonanrufe 74
Strafrechtliche Verfolgung 78
Folterumgebung 86

Quelle: http://www.archeviva.com/bericht-des-sonderberichterstatters-ueber-folter-und-andere-grausame-unmenschliche-oder-erniedrigende-behandlung-der-bestrafung/

A/HRC/43/49 – Unbearbeitete Vorabversion – Menschenrechtsrat Dreiundvierzigste Sitzung
Quelle: http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2020/03/2020-03-07-d-a-hrc-43-49-deutsch-01-24-20200307230933-25.pdf

Bericht über Folter u.a. an den Menschenrechtsrat
Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/united-nations-vereinte-nationen/uebersetzung-a-hrc-43-49-ins-deutsche/

United Nations – General Assembly – Human Rights Council
Quelle: https://documents-dds-ny.un.org/doc/UNDOC/GEN/G20/070/73/PDF/G2007073.pdf?OpenElement

und aller sonstiger zutreffender und rechtskräftiger Paragraphen aller maßgeblichen und gültigen Gesetzestexte aus allen rechtsgültigen und bindenden nationalen und internationalen Gesetzesbüchern

bei

 

der Kriminalpolizei Pforzheim, mit dem Auftrag der Weiterleitung an die – aufgrund der für die Verfasserin nicht historisch rechtlich durchschaubaren und damit für die Verfasserin nicht gesicherten Zuständigkeiten der Macht über die Legislative, Jurisdiktion und Exekutive in Deutschland – darüber hinaus zuständigen Polizeibehörden des Landes und/oder des Bundes und/oder der internationalen Polizei und/oder des nationalen oder internationalen Militärs.


Sollten einige Gesetzestexte nicht zutreffen, so gilt es diese zu streichen.

Beweisdokumente für die vorliegenden Taten / Verbrechen

Die Beweisdokumente für die vorliegenden Taten und/oder Verbrechen

 


liegen seit dem 06. August 2020 beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (BVerfG),

zuvor gesendet an die Vereinten Nationen (UNO),
danach großteils an das Atlantische Bündnis (NATO),
an das Militär und an die Militär- und Kriminalpolizei der Alliierten,
an den Menschenrechtsrat (UNHRC),
an verschiedene Polizeibehörden, an die (Landes- und Bundes-) Kriminalpolizei u.a.

entweder

 


persönlich zugestellt mit Abgabebestätigung / Empfangsbestätigung,
angeschrieben per Fax, belegt mit Sendebericht, oder
per Einschreiben mit Rückschein oder
per Email, größtenteils gesendet mit Übermittlungs- und Lesebestätigung bei den bereits in die Mails der Berichterstattung der Verfasserin an die Deutsche Bundesregierung u.a. eingebundenen Email-Adressen.

Eventuelle Forderungen an die Verfasserin

Sollten darüber hinaus noch weitere Beweisdokumente erforderlich sein, können diese auf Anforderung binnen kürzester Zeit zugeleitet werden.

Falls in der Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung noch (wichtige) Bestandteile fehlen, weisen Sie die Verfasserin darauf hin, damit sie diese zusenden kann, so dass die Durchführung der Strafverfolgung rechtmäßig und konsequent vollzogen werden kann.


Weiler, den 4. April 2023


______________________________________
Verfasserin: Heiderose Manthey

Die vorliegende Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung darf als Vorlage verwendet werden.
DOWNLOAD

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2023-04-09 Ostersonntag

DEUTSCHE JUSTIZ TIEF TIEF IM SUMPF GEFANGEN !!!
Große Schritte in Richtung auf das Ziel der Wiederherstellung der Justiz, die nach BESTEHENDEM RECHT urteilt und nicht nach eigenem physischen Profit- und psychischen Vorteilsdenken der (abhängigen) Richter, weisungsgebundenen Staatsanwälte und (abhängigen) Rechtsanwälte ?
Dr. Marco Buschmann – Garant für demokratische Entscheidungen, für Pressefreiheit – Hinweisgeberschutz – Anerkennung und Umsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ?

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