Rot-weißes Friedens- und Freiheitsband

Ich traue mich für den Frieden und für meine Freiheit !

Der Wind zeichnet einen Herzensgruß

Pfarrer Günther Wacker und Diakon Rainer Schemenauer erhalten ein aufrichtiges Einladungsschreiben, sich an der Aktion zu beteiligen !

2023-09-08
aktualisiert 2023-09-09 |2023-09-10 | 2023-09-11 | 2023-10-17

Hängt aus dem obersten Fenster der ARCHE heraus. Das Friedens- und Freiheitsband. Jeder kann es sehen. Hier bildet es für alle sichtbar ein Herz. Foto: Otto Teebaum.



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Weiler/Keltern.
„Viele müssen ihre Angst und ihre Scham überwinden, ein einfaches Absperrband aus ihrem Fenster zu hängen, der signalisiert: Ich bin für den Frieden auf der Welt ! Es ist keine Frage des Geldes, eher eine der Moral, des Charakters und der Standfestigkeit !“, so Heiderose Manthey, Präsidentin der ARCHE.

Hier findet Ihr das erste Friedens- und Freiheitsband in Maxdorf.

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Hier das Friedens- und Freiheitsband in Weiler.


Hier das Friedens- und Freiheitsband in Waldbronn-Reichenbach.

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Ein Friedens- und Freiheitsband ist nun auch in Birkenfeld aufgehängt.


Weitere Fotos werden folgen, sobald die Menschen Mut gefasst haben, sich zu zeigen !

ARCHE hat gestern und heute das Verteilen einer Wurfsendung, in die ein Stück Friedens- und Freiheitsband eingefügt ist, vorbereitet und in drei Straßenzügen bereits durchgeführt bzw. damit begonnen die Menschen von der Aktion zu benachrichtigen.

Pfarrer Günther Wacker, Diakon Rainer Schemenauer, der Evangelische Kindergarten in Weiler u.a. sind über die Aktion mit Begleitschreiben informiert worden.



Lasst uns die Weiterleitung dieser Botschaft über das Morphogenetische Feld verteilen !

In der Gruppe „Freiheitsboten Keltern“ auf Telegram schrieb ich – aufrufbar unter dem Link https://t.me/Freiheitsboten_Keltern_752/8054:

„Deswegen hänge ich den Baubändel raus als   S I C H T B A R E S   Zeichen – und ich stelle mich in erster Linie meiner Scham und meiner Angst, von den Nachbarn verlacht zu werden !!!

@alle

Ich mache es vor, damit die, die mich verspotten oder auslachen, es mir nachmachen können ! Ich muss die Kraft aufbringen, damit sie sich an mir festhalten können !

🙏 Stellt Euch ein Deutschland vor, in dem aus jedem Haus ein Friedens- und Freiheitsband hängt und das ganz klar zeigt:

Ich sage mich los von den Machthabern und Zerstörern dieser Erde !

Freiheit für alle Völker ! Für alle !“


 


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Mehr zu unserer Aktion erfahren Sie über die nachfolgenden Beiträge.

Das geht uns jetzt alle an ! Hawaii reicht !
Endrüsten für den Weltfrieden !
ARCHE hängt heute erneut Absperrbänder für den Frieden raus

Unser Dorf Weiler
Zerstörender Landschaftsfraß durch sinnlose Erweiterung von Baugebieten kontra Landschaftserhalt, Naturschutz und Sicherung der Ernährung für die Bevölkerung
Nicht mehr der Deep State, sondern die Oberleitungen sollen Weiler in Zukunft regieren !

WIR SIND FÜR DEN W E L T F R I E D E N !!!
ARCHE „flaggt“ und rüstet für den Frieden

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Lesen Sie auch

Zur Zulassungsarbeit von Heiderose Manthey

Friedensarbeit

In ihrer Zulassungsarbeit an der Pädagogischen Hochschule in Karlsruhe mit dem Titel

„Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz – historische und ethische Aspekte -, aufgezeigt an Dietrich Bonhoeffer“,

die Ausarbeitung einer sachwissenschaftlich   fundierten Deskription zu einem eigen gewählten Thema als Grundlage für das Ablegen des 1. Staatsexamens, kündigt die damals junge Studentin und jetzige Präsidentin der ARCHE ihre Tätigkeit bereits in geradezu hellseherischer Prophezeiung an. 

Die exakt 100 Seiten umfassende Ausarbeitung wird bei Prof. Dr. Engelsberger eingereicht.

Die Bildstrecke zur Einreichungsarbeit „Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz“ von Heiderose Manthey vor Ablegen der 1. Staatsprüfung an der Pädagogischen Hochschule ist hier zu finden.

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Unsere Botschaft: „FLIEGEN FÜR DEN FRIEDEN !“
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Bundesverfassungsgericht Karlsruhe: Erfolglose Verfassungsbeschwerde von langjährigen Pflegeeltern eines fünfjährigen Kindes gegen dessen Wechsel in eine andere Pflegefamilie

Das „Recht“ kennt das Wort „Liebe“ nicht oder will das Wort und dessen Bedeutung nicht kennen

Lebensnotwendige Bindungen zerstörende Justiz-Willkür: Der Begriff „Kindeswohl“  ist  N I C H T   d e f i n i e r t !

2023-09-07

Heiderose Manthey. Präsidentin der ARCHE bei der Abgabe einer Verfassungsbeschwerde mit Zyklus von insgesamt 15 Beschwerden. Am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe   hier: Eingabe der Beschwerde 01c. Mit Stand von 29.04.2021 umfasst die Beschwerde 6,816 Seiten. Foto: ARCHE. Heiderose Manthey.  Layout: Heiderose Manthey.

Heiderose Manthey. Präsidentin der ARCHE bei der Abgabe der kid – eke – pas –  Verfassungsbeschwerde mit Zyklus von insgesamt 15 Beschwerden. Am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe. Hier: Eingabe der Beschwerde Nr. 01c. Mit Stand von 29.04.2021 umfasst die Beschwerde 6.816 Seiten. Foto: ARCHE. Heiderose Manthey. Layout: Heiderose Manthey.










Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe (BVerfG) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 79/2023 mit Erscheinungsdatum vom 07. September 2023 mit, dass es die Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern, die sich gegen den Wechsel ihres langjährigen Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie wenden, nicht zur Entscheidung angenommen hat.

Pflegefamilie ist gegen den Wechsel eines langjährigen Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesverfassungsgerichtes heißt es wörtlich: „Die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat mit heute veröffentlichtem Beschluss die Verfassungsbeschwerde von Pflegeeltern, die sich gegen den Wechsel ihres langjährigen Pflegekindes in eine andere Pflegefamilie wenden, nicht zur Entscheidung angenommen. Die Beschwerdeführenden waren für mehr als vier Jahre die Pflegeeltern eines im September 2018 geborenen Kindes.

Erneuter Bindungsabbruch wird billigend in Kauf genommen: „… mit den Störungsbildern des Kindes gut vertraut sind …“

Bei dem Kind zeigten sich Entwicklungsverzögerungen, die wohl auf einen Drogenkonsum seiner leiblichen Mutter während der Schwangerschaft zurückzuführen waren. Die Vormündin des Kindes und das Jugendamt befürchteten eine Überforderung der Beschwerdeführenden Pflegeeltern und brachten das Kind bei anderen Pflegeeltern unter, die aufgrund ihrer jeweiligen beruflichen Tätigkeit mit den Störungsbildern des Kindes gut vertraut sind. Die Beschwerdeführenden wehrten sich hiergegen letztlich erfolglos vor den Familiengerichten. Diese sahen bei einem Verbleib bei den bisherigen Pflegeeltern eine größere Gefahr für das Kindeswohl als bei einem Wechsel zu den neuen Pflegeeltern.

BVerfG: Es kommt maßgeblich auf das Wohl des Kindes an !

Verfassungsrechtlich ist das nicht zu beanstanden. Auf das Elterngrundrecht aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG können sich Pflegeeltern nicht stützen. Das zugunsten der bisherigen Pflegeeltern wirkende Grundrecht auf Schutz der Familie aus Art. 6 Abs. 1 GG ist nicht verletzt. Bei einem Wechsel von einer Pflegefamilie in eine andere kommt es maßgeblich auf das Wohl des Kindes an. Ist zu erwarten, dass diesem mit einem Wechsel der Pflegefamilie trotz des Bindungsabbruchs zu den bisherigen Pflegeeltern eher gedient ist, setzen sich die Interessen des Kindes gegen die seiner vormaligen Pflegeeltern durch.“

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Lesen Sie zum – durch die Justiz willkürlich und missbräuchlich benutzten – Begriff  „Kindeswohl“:

Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel – I. Teil
„Ich fordere die Bundesregierung hiermit auf, die Definition des Begriffes ‚Wohl des Kindes‘ vorzulegen.“
Sofortiger Stopp der Zerfleischung zwischen Mütter- und Väterlobby !

Heiderose Manthey an Dr. Angela Merkel – II. Teil
Modelle zum „Kindeswohl“ vor dem Deutschen Bundestag
Gefahrenvolles Minen-Feld bestehend aus Willkür für Kinder und Familien ausräumen !

Was ist eigentlich „Kindeswohl“ ?
Das Institut für Familienrechtliche Sozialpädiatrie richtet das Wildauer Symposium Kindeswohl als Wissenschaft aus
145.146 betroffene minderjährige Kinder jährlich allein durch Ehescheidung

Zwangsweise Öffnung für gesetzliche Willkür: Der Begriff „KINDESWOHL“
Nicht für das undefinierte ‚Wohl‘, sondern für KINDERRECHTE und FAMILIENERHALT eintreten
Einsatz für das Stärken der Kinder muss klar definiert sein !

Das Geschäft mit dem Kindeswohl
Psychologin Andrea Jacob im Interview mit Heiderose Manthey

Zahlen, Fakten, Grafiken zur Kindeswohlgefährdung
Informationen von Vaterlos.eu

OLG Frankfurt: Kindeswohl und Kindeswille
Pressemitteilung Ordentliche Gerichtsbarkeit Hessen

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Nachgewiesen: Bundesfamilienministerium manipulierte Studie zum Kindeswohl

Bereits Proksch-Studie verschwand sang- und klanglos

Sind die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, durchgeführten Änderungen vorgenommen worden, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten ?

2023-09-03

Berichte von Kindeswohl und Umgangsrecht. Aktuell: Proksch-Studie. Logo © ebenda. Layout für ARCHE: Heiderose Manthey.




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Teltow
/ Weiler. ARCHEVIVA veröffentlicht einen mit großer Spannung erwarteten Beitrag über den Verbleib einer wichtigen wissenschaftlichen Studie mit freundlicher Genehmigung von Markus Witt, Inhaber von Kindeswohl und Umgangsrecht mit dem Untertitel „Wie Wissenschaft zu Kindeswohl und Umgangsrecht in Deutschland selbst durch Ministerien manipuliert wird“.


Nachgewiesen: Bundesfamilienministerium manipulierte Studie zum Kindeswohl

Bürger, Gerichte und selbst das Parlament wurden jahrelang belogen. Schon seit Jahren sind entsprechende Vorwürfe rund um die Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ auch in den Medien (u.a. FAZ, Spiegel, Welt) bekannt. Erstmals liegen nun alles Unterlagen vor und werden veröffentlicht. Unterlagen, die das Ministerium gerne vernichtet hätte, wie es in einem Gerichtsverfahren auf Herausgabe der Studie selbst bestätigt hatte. So ist auch ein Vergleich mit der vor wenigen Tagen durchgestochenen „offiziellen“ Version möglich. Und damit der Nachweis erbracht: Die unter der Direktorin des Deutschen Jugendinstituts, Prof. Sabine Walper, vorgenommenen Änderungen sind anscheinend vorgenommen worden, um politisch erwünschte Aussagen zu erhalten. Auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de werden erstmals sämtliche Unterlagen veröffentlicht, verglichen und analysiert.

31.08.2023

Dazu Markus Witt vom Portal „Kindeswohl und Umgangsrecht“: „Reformen zum Kindschaftsrecht wurden fast ein Jahrzehnt verzögert mit der Begründung, dass man erst Erkenntnisse zum Kindeswohl aus Deutschland benötige, bevor man handeln könne, obwohl diese International umfangreich vorliegen. 2019 legten die Wissenschaftler diese dann auch vor. Diese passten offensichtlich nicht ins politische Konzept. Es ist ein Skandal und ein Angriff auf die Freiheit der Wissenschaft. Gesetzgeberische Entscheidungen zum Wohl unserer Kinder müssen auf der Basis von Fakten und nicht von Ideologien eines Ministeriums getroffen werden“.

Bundesfamilienministerium in zwei Instanzen zur Herausgabe verurteilt

Dass der Deutsche Gesetzgeber von wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Kindeswohl nicht viel zu halten scheint, wurde schon vor gut 20 Jahren bewiesen. Damals wurde im Auftrag des Bundesjustizministeriums eine Evaluation der Sorgerechtsreform 1998 durchgeführt. Viele der Empfehlungen, welche wie bei „Kindeswohl und Umgangsrecht“ gemeinsame Elternschaft gestärkt hätten, wurden schon damals gegeben. Umgesetzt wurden sie nie. Die sogenannte Proksch-Studie [Prof. Dr. jur. Roland Proksch] verschwand sang- und klanglos in den Aktenschränken der Ministerien, ohne dass ihre Erkenntnisse zum Wohle der Kinder und zur Entlastung der Eltern in Gesetzgebungsverfahren einflossen.

Die originalen Unterlagen zur Studie „Kindeswohl und Umgangsrecht“ sollten nie bekannt werden. Um jeglichen Manipulationsvorwürfen aus dem Weg gehen zu können, sollten die Unterlagen vernichtet werden, wurden sie nicht einmal vorschriftsmäßig als Akte geführt. Selbst eine parlamentarische Überprüfung wäre so unmöglich gewesen. Nur durch die Beharrlichkeit des Potsdamer Vaters und Rechtsanwaltes Ingo Stöckl konnte dies verhindert, die Unterlagen vor der Vernichtung bewahrt und das Bundesfamilienministerium in zwei Instanzen zur Herausgabe verurteilt werden.

Prof. Sabine Walper oder Wie in den vergangenen vier Jahren manipuliert wurde

So war es auch möglich nachzuweisen, dass in der „offiziellen“ Version, welche vor wenigen Tagen scheinbar ohne Wissen des Bundesfamilienministeriums durch die ursprünglichen Wissenschaftler auf deren Website veröffentlicht wurde, wie in den letzten vier Jahren manipuliert wurde.

Unter der Führung der Direktorin des Deutschen Jugendinstitutes, Prof. Sabine Walper, wurden komplette Studienteile ausgelassen und nicht mehr berücksichtigt, Hinweise zu den Manipulationen durch das BMFSFJ wurden entfernt. Während in einigen Auswertungen auf einmal 65 Kinder mehr vorhanden gewesen sein sollten, fehlten in anderen plötzlich weit über 100 Kinder. Relevante Aussagen, welche politisch eher unerwünscht gewesen sein dürften, wurden durch eine andere Darstellung unsichtbar gemacht. Eine erste Analyse der Änderungen ist auf der Seite kindeswohlundumgangsrecht.de veröffentlicht. Ebenso die vollständige Chronik zur Studie und eine Analyse der Änderungen, welche wohl bereits 2019 unter Einfluss des Ministeriums entstanden sind.

Skandal: Seit Mai 2019 lag die Studie dem Ministerium vor

Nachgewiesen ist nun auch: Bereits seit Mai 2019 lag dem Ministerium eine vollständige Studie vor. Mehrfach behauptete das Ministerium, dass es keine Studie, sondern nur unvollständige Entwurfsteile ohne Gliederung und Seitenzahlen vorliegen hätte. Unwahr, wie nun nachgewiesen werden konnte. Selbst das Parlament wurde hier über Jahre und mehrfach falsch informiert.

Nicht das Wohl der Kinder, sondern Ideologie zu deren Lasten und Verhinderung gemeinsamer Elternschaft ist das Ziel

„In der aktuellen, politischen Diskussion um eine Neugestaltung des Familienrechts und der Rahmenbedingungen für Kinder nimmt Bundesfamilienministerin Paus ja auch in der Koalition eine sehr offensive Position ein. Die nun bekanntgewordenen Vorgänge innerhalb ihres Ministeriums beweisen aber, dass dort das Wohl der Kinder nicht im Fokus steht und man eher einer eigenen Ideologie zu Lasten von Kindern und zur Verhinderung gemeinsamer Elternschaft folgt, welche mit Fakten und Wissenschaft nicht vereinbar ist“, so Witt.

Jetzt: Forderung nach politischer Aufarbeitung

Der Skandal müsse politisch aufgearbeitet, die verantwortlichen Mitarbeiter innerhalb des Bundesfamilienministeriums aus dem Dienst entfernt werden.

Denn nicht nur, dass zum Wohle von Kindern dringend notwendige Reformen zur Stärkung gemeinsamer Elternschaft erneut über fast ein Jahrzehnt verschleppt wurden. Es wurden auch ca. 2 Mio. EUR Steuergelder für eine wissenschaftliche Studie aufgewandt, welche so manipuliert wurde, das politisch erwünschte, aber wissenschaftlich nicht belastbare Ergebnisse veröffentlicht wurden.

Die vor gut zwei Wochen auf der Web-Seite des Bundesfamilienministeriums veröffentlichte Ankündigung, in Kürze die Ergebnisse der Studie veröffentlichen zu wollen, wurde im Laufe dieser Woche wieder gelöscht.


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Lesen Sie auch

Kindeswohl und Umgangsrecht
http://www.archeviva.com/kooperationen/kid-eke-pas/kindeswohl-und-umgangsrecht/

Studienergebnisse und Bewertung
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/studienergebnisse-und-bewertung/

Aussagekraft der Studie
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/aussagekraft-der-studie/

Chronik zur Studie Kindeswohl und Umgangsrecht
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/chronik-zur-studie-kindeswohl-und-umgangsrecht/

Studienversionen und Unterschiede
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/studienversionen-und-unterschiede/

Das IFG-Verfahren
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/das-ifg-verfahren/

Die Proksch-Studie
Zwischenberichte und Zusammenfassung
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/die-proksch-studie/

Die FAMOD-Studie
https://kindeswohlundumgangsrecht.de/die-famod-studie/

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Kontakt
Kindeswohl und Umgangsrecht

Markus Witt | Fanny-Hensel-Weg 2 | 14513 Teltow
Tel. 0177 235 68 21
Mail: kontakt[ät]kindeswohlundumgangsrecht.de


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Bundesgerichtshof Karlsruhe: Urteil wegen vielfachen sexuellen Kindesmissbrauchs in Berlin rechtskräftig

Tatnachweis: 128 Fälle schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, auch Anal- und Oralverkehr

Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren, danach Sicherungsverwahrung

2023-09-02

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Die maßgebliche Vorschrift, die der Verurteilung zugrund liegt, ist in diesem Urteil nicht aufgeführt. Fotos: Heiderose Manthey.






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Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 151/2023 mit Erscheinungsdatum vom 01. September 2023 den Beschluss vom 15. August 2023 unter Aktenzeichen 5 StR 288/23 mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin verworfen. Dieses hat den Angeklagten am 20. Januar 2023 u.a. wegen 128 Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt und seine anschließende Unterbringung in der Sicherungsverwahrung angeordnet.

Nach den Feststellungen des Landgerichts verging sich der Angeklagte in Berlin im Zeitraum von 1999 bis 2020 an vier Jungen im Alter von sieben bis 13 Jahren. Dabei kam es auch zu Anal- und Oralverkehr; bei einem der Jungen nutzte der Angeklagte dessen Behinderung zur Tatbegehung aus.

Die Überprüfung des Urteils auf die Revision des Angeklagten hat keinen Rechtsfehler zu seinem Nachteil ergeben. Das Urteil des Landgerichts Berlin ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Berlin am 20. Januar 2023 unter Aktenzeichen (509 KLs) 288 Js 264/22 (16/22)

Zum Urteil auf der Internetseite des BGH geht es hier.

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Lesen Sie eine weitere Entscheidung des BGH

Fehleinschätzung einer akuten Gefahr ? Bundesgerichtshof Karlsruhe: Verurteilung eines Bundeswehroffiziers wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt
Angeklagter Berufssoldat im Rang eines Oberleutnants sei davon überzeugt, Millionen von Migranten würden nach Deutschland verbracht
Zitat aus der Pressemitteilung: „Verantwortlich für die vermeintliche ‚Zersetzung der deutschen Nation‘ seien insbesondere flüchtlingsfreundlich eingestellte hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens.“

Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig
Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor

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Ganzseitige Annonce der ARCHE in den Gemeindenachrichten Keltern

Die Zeit der wüsten Denunzierungen, Verfolgungs- und Zerstörungstaten ist vorbei !

Wer jetzt noch lügt, kann nicht mehr ganz bei Trost sein: ARCHE fährt einen knallharten und klaren Kurs zur Aufklärung der Menschenrechtsverbrechen Menschenraub, Frühsexualisierung bis hin zum Flächenraub unserer Heimat

2023-08-25
aktualisiert 2023-08-26 | 2023-08-28 | 2023-08-31 | 2023-09-01 | 2023-09-02 | 2023-09-03 | 2023-09-18

Ziel: Ein Zuhause für DAS NEUE MITEINANDER schaffen und zwar in jedem Ort, in jedem Weiler, in jeder Stadt, in der die Bewohner wollen, dass ihnen ihr Land erhalten bleibt. Layout der Plakate: Heiderose Manthey. Foto: Heiderose Manthey. Druck: BAUR-Typoform GmbH.










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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Rom / Berlin / Bonn / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Aachen / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Dettenheim / Ilbesheim / Landau / Ketsch / Knittlingen / Ottersheim / Schaidt / Steinfeld / Mannheim / Maxdorf / Neuhofen / Neureut / Waldbronn / Pforzheim /  Birkenfeld / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey deckt das zu Tage getretene grausame Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, international auf.

In ihrem Heimatdorf nimmt sie am Leitbild der Gemeinde Keltern teil, macht selbst die rechtmäßige Eingabe „Kein weiteres Flächenwachstum, sondern Qualitätswachstum“ in der Gruppe I zu einer von ihr gefertigten Ausarbeitung mit dem Titel „Flächenverbrauch in Deutschland“ zur erschreckenden Entwicklung Humus und Flächen zerstörender Maßnahmen durch Überbauung in Rekordgeschwindigkeit.

Manthey dokumentiert die harten diskriminierenden Bandagen, mit denen hinterrücks gegen Naturschützer vorgegangen wird. Diese bringt sie zur Anzeige in den Fachaufsichtsbehörden der Gemeinde Keltern und in den dafür zuständigen Behörden.

Massive Angriffe auf ARCHE – auch oder gerade aus der Bevölkerung

Den seit Jahren anhaltenden und hinterhältigen Angriffen gegen ARCHE und die offensichtlich und öffentlich ausgeführte Ächtung durch eine Nachbarin und dessen Mannes hält die tapfere Aufklärerin stand, wie den öffentlich in den Gemeindenachrichten durch Pfarrer Wacker und Bürgermeister Bochinger eingestellten Diskriminierungen. Manthey geht strikt ihren Weg weiter ohne nach rechts und links zu schauen. Sie muss sich verletzen lassen, massiv verletzen lassen, ohne die gezielten Angriffe abwehren zu können. Die Angriffe – besonders von Seiten der Nachbarn und ehemaligen ARCHE-Zugehörigen – peitschen tief in ihren Rücken.

Veröffentlichte Berichte schwerer Denunziationen in Weiler und Keltern


Annonce aus den Gemeindenachrichten Keltern Ausgabe 15/2017. Foto: Heiderose Manthey.


MACHTMISSBRAUCH: ÖFFENTLICHE DISKREDITIERUNG VON HEIDEROSE MANTHEY IN DEN GEMEINDENACHRICHTEN KELTERN

Zuerst Pressezensur über ARCHE verhängt, dann tätliche Angriffe durch diverse Täter gegen das ARCHE-Mobil, dort an den Autoscheiben ausgehängt: Plakate zur Aufklärung Sexuellen Missbrauchs an Schutzbefohlenen

Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister, und Günter Wacker, Pfarrer, ein Aktions-Duo zur Zerstörung der Leiterin der ARCHE

Bildtext: „Sie diskreditierten Heiderose Manthey und ihr weltweites Netzwerk öffentlich, nachdem sie ihr durch Ulrich Pfeifer u.a. die Veröffentlichungserlaubnis in den Gemeindenachrichten genommen hatten: Wacker & Bochinger. Hier die Veröffentlichung vom 13. April 2017 in dem „gemeindlichen“ Amtsblatt. Kein Wunder, dass Manthey in diesem Blatt den Gerichtsprozess gegen sie nicht veröffentlichen darf. Quelle: Gemeindenachrichten Keltern, Baur-Druck Dietlingen. Foto: Heiderose Manthey.“


Ist die gewünschte Distanzierung am Ende eine Diskriminierung ?

Annonce „Distanzierung“ in den Gemeindenachrichten Nr. 41/2020, Freitag 09. Oktober 2020. Screenshot: Heiderose Manthey.




Annonce von Daniel H. wurde heute Punkt 12:00 Uhr an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim abgeschickt

Die ÖFFENTLICHE Diskriminierung der ARCHE geht weiter !







Aus
der Veröffentlichung im Zusammenhang mit dem Polizeiposten Remchingen

Dort heißt es: „Die Präsidentin der ARCHE klärt sogar anhand ihres eigenen Falles ihre Umgebung auf, sowohl an dem Ort, wo der Raub ihrer eigenen Söhne geschah, als auch an dem Ort, an den die Kinder verschleppt und bis zum heutigen Tag grausam entfremdet wurden und immer noch werden. Inzwischen ist auch die Evangelische Kirche in Weiler, Keltern-Ellmendingen und Keltern-Dietlingen gebeten worden, bei der Suchaktion zu helfen.


Die Aufklärungsvorstöße bleiben nicht ohne Folgen. Manthey muss aushalten:

Vom Hasenmist bis hin zu Sprühaktionen, zerstörte Reifen, Einbruch, Diebstahl, Morddrohungen, Menschenrechtsverbrechen eingeschlossen.

Harte und verkrustete Vorstellungen über den „Geisteszustand“ einer ihrer Kinder beraubten Betroffenen kursieren irrigerweise immer noch im Dorf und sind nun Gegenstand einer brandaktuellen Strafanzeige, die den Rufmord an Manthey offenlegen. …“


Gerüchte töten Menschen durch Rufmord. So geschehen in Weiler durch angrenzende Nachbarn der ARCHE. Foto: Heiderose Manthey.



Mordwaffe Gerüchte: Nachbarin tötet durch das Aufrechterhalten des Rufmords seelisch !


Das Gegenmittel: Die sogenannten „Latrinenparolen“ verbrennen im Angesicht der Wahrheit


Brief an die verleumdende Nachbarin
Aufdecken von Rufmord durch Gerüchte







Nach der Zeit des Angriffs und des Versuchs der Vernichtung kommt die Zeit der Entspannung und danach erfolgt der Aufbau

„Jetzt ist die Zeit des letzten Verleumders um. Wer jetzt noch weitermacht, ist nicht nur blind und taub, sondern obendrein auch noch maßlos dumm !“, so die mehrere Menschenrechtsverbrechen vor Ort und weltweit aufdeckende Pädagogin und Freie Journalistin.

Und die Aufklärerin weiter: „Es wird nun die Zeit der Entspannung folgen, der Regeneration, denn wir haben hier unglaubliche Kräfte mobilisieren müssen, um das alles zu überstehen. Nur ganz wenige sind der ARCHE bis zum Schluss treu geblieben. Die meisten sind abgesprungen, weil sie dem Druck – auch aus den eigenen Familien nicht stand gehalten haben und haben uns sogar verraten und verkauft ! Das war besonders brutal zu sehen und zu erleben, wie Christen gegen die Aufklärung Betreibende losgezogen sind und das dreckige Menschen verachtende und tötende System damit unterstützt haben und somit selbst zum Täter wurden.


Ziel. Ein Zuhause für DAS NEUE MITEINANDER – in jedem Ort für die Einwohner dieses Landes. Schutz für unsere Kultur und Bevölkerung  – und keine Paläste mehr für Bürgermeister, Landräte, Politiker bis hoch zur EU, Funktionäre und Lobbyisten und darüber hinaus. Foto: Heiderose Manthey.





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Wenn dies alles erkannt ist, dann kommt der gemeinsame Aufbau, den einige noch erleben werden.“

Bildstrecke zur Veröffentlichung der ganzseitigen Annonce in den Gemeindenachrichten Keltern, realisiert durch Baur-Typoform GmbH

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Ausgabe
34/2023 der Gemeindenachrichten im Pack

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Hört die Rede von Dr. Hans-Georg Maaßen, Bundesvorsitzender der WerteUnion e.V., ganz genau an !

Hans-Georg Maaßen war bis 2018 Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz.

Exzerpt als Kurzform aus seiner Rede in Youtube auf Facebook

→ Zum Bildungshintergrund und zur Motivation der Pädagogin Heiderose Manthey, die ARCHE zu gründen, lesen Sie in Kürze mehr.

Vorab: Der Titel ihrer Zulassungsarbeit an der Pädagogischen Hochschule lautet „Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz – historische und ethische Aspekte -, aufgezeigt an Dietrich Bonhoeffer“.
Die exakt 100 Seiten umfassende Ausarbeitung wird bei Prof. Dr. Engelsberger eingereicht.


Bildstrecke zur Einreichungsarbeit „Krieg und Frieden als zentrale Problematik menschlicher Existenz“ von Heiderose Manthey vor Ablegen der 1. Staatsprüfung an der Pädagogischen Hochschule



Bildstrecke zur ÖFFENTLICHEN Denunziation von Heiderose Manthey und ARCHE – nach Zensur des Bürgerschaftlichen Engagements ARCHE in den Gemeindenachrichten Keltern durch Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger und Pfarrer Günther Wacker


Zur Friedensarbeit von Heiderose Manthey
auf ARCHEVIVA – Der Überblick über ARCHE Ausrichtung und weltweite Tätigkeitsbereiche


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Lesen Sie auch

Wird sich die Evangelische Kirche nach ihrem Fehltritt an der Friedensaktion in Weiler beteiligen ?

Weiterleitung der aufrichtig gemeinten Einladung als Zeichen des Friedenschlusses über Diakon Rainer Schemenauer an Pfarrer Günther Wacker erbeten –  nach nachweislich zuvor stattgefundener Zurückweisung der durch Wacker vorgenommenen ÖFFENTLICHEN Diffamierung der ARCHE in den Gemeindenachrichten Keltern, Ausgabe 15/2017

Hintergrund der Friedens- und Freiheitsaktion, auch im Anschreiben an die Geistlichen, an auffällige und im Auftrag der Evangelischen Kirche tätige Erzieherinnen vor Ort und an deren Familien beigefügt

Straßenverteilung der Aktion in Weiler noch nicht abgeschlossen


Halten
SIE die Verbindung. WIR berichten !

Fehleinschätzung einer akuten Gefahr ? Bundesgerichtshof Karlsruhe: Verurteilung eines Bundeswehroffiziers wegen eines beabsichtigten Terroranschlages bestätigt

Angeklagter Berufssoldat im Rang eines Oberleutnants sei davon überzeugt, Millionen von Migranten würden nach Deutschland verbracht

Zitat aus der Pressemitteilung: „Verantwortlich für die vermeintliche ‚Zersetzung der deutschen Nation‘ seien insbesondere flüchtlingsfreundlich eingestellte hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens.“

2023-08-24
aktualisiert 2023-08-25

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Maßgebliche Vorschrift, die der Verurteilung zugrund liegt: „§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“. Fotos: Heiderose Manthey.





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Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 146/2023 mit Erscheinungsdatum vom 24. August 2023 den Beschluss vom 8. August 2023 unter Aktenzeichen 3 StR 499/22 mit.

Dort heißt es wörtlich: „Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Bundeswehroffiziers Franco A. gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht Frankfurt am Main verworfen. Dieses hatte den Angeklagten der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB), zahlreicher strafbewehrter Verstöße gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Waffengesetz und das Sprengstoffgesetz, der Unterschlagung sowie des Betruges schuldig gesprochen. Es hatte die Taten mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten geahndet, von der es als Kompensation für eine rechtsstaatswidrige Verzögerung des Verfahrens drei Monate als vollstreckt erklärt hatte.

Auslöschung der deutschen Rasse

  1. Nach den vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen war der Angeklagte Berufssoldat bei der Bundeswehr im Rang eines Oberleutnants. Er hatte eine seit Jahren verfestigte völkisch-nationalistische, antisemitische, rassistische und demokratiefeindliche Gesinnung. Aufgrund verschwörungstheoretischer Gedankengänge war er überzeugt, der „Zionismus“ führe einen systematischen Rassenkrieg, in dem Millionen von Migranten nach Deutschland verbracht würden. Dies habe letztlich die „Auslöschung der deutschen Rasse“ zur Folge. Verantwortlich für die vermeintliche „Zersetzung der deutschen Nation“ seien insbesondere flüchtlingsfreundlich eingestellte hochrangige Politiker und Personen des öffentlichen Lebens.

    Erhalt der deutschen Nation

    a) Der Angeklagte fasste im Laufe des Jahres 2016 den festen Entschluss, einen Anschlag auf das Leben eines dieser Verantwortlichen zu verüben, um einen politischen und gesellschaftlichen Richtungswechsel in seinem Sinne herbeizuführen und nach seiner Vorstellung zum „Erhalt der deutschen Nation“ beizutragen. Als mögliche Anschlagsopfer zog er die damalige Vizepräsidentin des Deutschen Bundestages, den damaligen Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz sowie eine aus einer jüdischen Familie stammende Journalistin und Stiftungsgründerin in Betracht.

    Gewehre, Pistole, 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper

    Unterdessen verfügte der Angeklagte bis zu seiner Festnahme am 26. April 2017 ohne behördliche Erlaubnis über zwei halbautomatische Gewehre und eine Pistole, vorübergehend – in Wien – über eine weitere Pistole. Daneben bewahrte er 1.090 Schuss Munition und 51 Sprengkörper auf, die er großteils Bundeswehrbeständen entnommen hatte. Er war fest entschlossen, eine der vier Schusswaffen für den von ihm geplanten Anschlag zu verwenden. 

    b) Um zu belegen, wie leicht sich der „Staat“ täuschen lasse und es ermögliche, unter einer falschen Identität als vermeintlicher Flüchtling zu leben und staatliche Transferleistungen zu erhalten, ließ sich der Angeklagte bereits Ende 2015 als Asylbewerber registrieren. Er gab an, er sei ein französisch sprechender Syrer, gehöre der christlichen Minderheit in Syrien an und sei von dort geflohen. Aufgrund dieser Registrierung wurden ihm, wie von ihm beabsichtigt, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz im Gesamtwert von circa 6.900 € gewährt. Nachdem er den subsidiären Schutzstatus erlangt hatte, beantragte er Anfang 2017 Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II). In der Folgezeit bezog er solche Leistungen in Höhe von insgesamt etwa 3.000 €.
  1. Der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat die Revision des Angeklagten als offensichtlich unbegründet verworfen. Ohne Erfolg hat der Beschwerdeführer das Verfahren vor dem Oberlandesgericht beanstandet. Die auf seine Sachrüge gebotene Nachprüfung des Urteils hat weder im Schuldspruch noch im Strafausspruch einen ihm nachteiligen Rechtsfehler ergeben. Das Strafverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am 15. Juli 2022 unter Aktenzeichen 5 – 2 StE 18/17 – 5a – 1/17 mit der maßgeblichen Vorschrift „§ 89a StGB – Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat

§ 89a StGB Abs. 1: Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat ?

(1) 1Wer eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. 2Eine schwere staatsgefährdende Gewalttat ist eine Straftat gegen das Leben in den Fällen des § 211 oder des § 212 oder gegen die persönliche Freiheit in den Fällen des § 239a oder des § 239b, die nach den Umständen bestimmt und geeignet ist, den Bestand oder die Sicherheit eines Staates oder einer internationalen Organisation zu beeinträchtigen oder Verfassungsgrundsätze der Bundesrepublik Deutschland zu beseitigen, außer Geltung zu setzen oder zu untergraben.

(2) Absatz 1 ist nur anzuwenden, wenn der Täter eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet, indem er

1. eine andere Person unterweist oder sich unterweisen lässt in der Herstellung von oder im Umgang mit Schusswaffen, Sprengstoffen, …

2. Waffen … der in Nummer 1 bezeichneten Art … sich … verschafft, verwahrt …
…“

Zum Urteil auf der Seite des BGH geht es hier.

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Lesen Sie eine weitere Entscheidung des BGH

Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig
Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“
Die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor


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Das Landwirtschaftliche Projekt der ARCHE: Schutz der Bauern und Landwirte

Gegen wahnhafte und irrsinnige Zerstörungen unserer Humusböden hilft nur die Solidarisierung der Landwirte und Bauern und deren dezentrales Vorgehen

Lebensgrundlagen der Bauern sichern und Flächenfraß verhindern – auch aufgrund Übervölkerung Deutschlands durch massenhaften Zuzug vorgegaukelten „Fachkräftemangels“ ?

Bauern sind die wichtigste Bevölkerungsschicht, daher: Landwirtschaft in allen Weilern dieser Welt stärken !

2023-08-23 23:23 Uhr
aktualisiert 2023-08-24 | 2023-08-25

Goldweizen vor dem Terra X, einem alten Bauernhaus in Weiler. Foto: Heiderose Manthey.





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Weiler
/ Keltern / Dörfer auf aller Welt. Die Präsidentin der ARCHE richtet sich an die Landwirte und Bauern und an alle diejenigen, die abhängig sind von einer gut funktionierenden Landwirtschaft, gesundem Anbau von Pflanzen und deren Hege und Pflege. 

„Das ist eine heilige, jedoch in der Geschichte der Menschheit, soweit ich zurückblicken kann, nie genügend anerkannte Arbeit, die die Bauern und Landwirte Tag täglich und auch in der Nacht leisten müssen, gleich ob Sonne oder Regen, brütender Hitze oder Frost ! Im Gegenteil, die Bauern wurden ausgenutzt, auf ihrem Rücken lasteten alle und jeder, angefangen von den Bürgern, des Adels bis hin zu den Königen und Weltherrschern !

Die Arbeit der Bauern steht unter Gottes Schutz !

Daher müssen wir dringend den Bauern und Landwirten den Rücken freihalten vor drohender Wegnahme ihrer und gepachteter Ländereien, die sie zu ihrem eigenen Lebensunterhalt und zur Ernährung ihrer Mitmenschen brauchen. Es ist eine heilige Arbeit, die sie verrichten, und sie steht unter Gottes Schutz !“, so Heiderose Manthey als Auftakt zum heutigen Artikel !

Das große Sterben der Bauern und Landwirte: Überall bereits vollzogene und weiterhin drohende Landwegnahme und Enteignung

Das zunehmende Drohen der Landwegnahme gilt im Übrigen nicht nur für Flächenfraß und Raubbau in Verbindung mit der neuen (Über-)Siedlungspolitik der führenden Diktatoren der Welt, aus meinem Mund Weltzerstörer genannt, weil sie Menschen – auf eine ganz dreckige Art – als Kriegswaffen benutzen, diese entwurzeln und aus ihren eigenen Heimatländern vertreiben, sondern auch für die neuen Elektrizität herstellenden Technologien, die angeblich besser und umweltverträglicher wären als andere und unsere Landschaft und unsere Wälder zerstören !

Die dezentrale Lösung der Gegenwehr durch schnelles Vernetzen und Agieren

Eine dezentrale und nachhaltige Lösung für eine effektive Gegenwehr vor Ort muss her – ohne dass die Zufahrtswege für die Traktoren nach Brüssel von der beauftragten Polizei zum Stopp einer wirksamen Demonstration abgesperrt werden !

Daher: Präsenz zeigen vor den eigenen Rathäusern, Sternenfahrten von den kleinen leergefegten Rathäusern der ursprünglichen Bauerndörfer zu den Palästen der residierenden Bürgermeister oder zu deren (Luxus-)Wohnhäusern, um zu zeigen, dass diese Arbeit unersetzlich ist. Und das immer wieder, bis der Inhalt des Protestes angekommen ist und umgesetzt wird. Nicht nachlassen ! 

Die Landwirte und Bauern sind unter sich und über Vereine und Verbände vernetzt und können so schnell agieren und Wissen verbreiten und sich formieren !

Definitives und endgültiges Stopp der Heimatlosigkeit der Menschen

Die gravierenden Folgen von Heimatlosigkeit, Entwurzelung, Entelterung, Familienzerstörung – Zerstörung der Heimat sind für Menschen hinlänglich bekannt und wurden von der Präsidentin der ARCHE weltweit aufgedeckt und unter Beweisvorlage an alle in Deutschland vertretenen Botschaften, an die UNO, NATO, EU, EUStA, Deutscher Bundestag etc. seit dem Jahr 2014 verschickt. Die Strafanzeige und der Antrag auf Strafverfolgung wurden gestellt und international verschickt.

Stopp der Hörigkeit und Pädophilie von Bürgermeistern, Landräten & Co.

Eine eventuell vorliegende Hörigkeit und Pädophilie von Bürgermeistern und Gemeinderäten darf jetzt zum Wohle der Menschheit zu Ende kommen !

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Bildserie „Landwirtschaftliches Projekt der ARCHE“ zur Veröffentlichung des Vorhabens und Aushang am 28. März 2018 am Schwarzen Brett des Hellblauen Häuschens in Weiler

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Bildserie „Komm‘, steig‘ ein !“ zur Veröffentlichung des Landwirtschaftlichen Projekts und Aushang am 28. März 2018 am Schwarzen Brett des Hellblauen Häuschen in Weiler

 




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Erneut, da brandaktuell: Fach- und Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde Keltern – hier: Verdacht auf Rechtsbruch, Korruption u.a.
Einführung des Exklusionspassus im Leitbild Keltern und Unterdrückung der rechtmäßigen Eingaben zu „Flächenverbrauch in Deutschland“
Warum ist der Passus „Kein weiteres Flächenwachstum, sondern Qualitätswachstum“ unter Punkt 3 ‚Strategische Ziele‘ / 4 ‚Maßnahmen‘ / 5 ‚Priorität‘ aus dem Leitbild verschwunden ?
VERSCHWUNDEN !!!
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg, Staatsministerium Baden-Württemberg und Landratsamt Enzkreis aufgefordert zu kontrollieren

Die Hofäcker und der ARCHE e.V. Weiler i.Gr.
Ist das Vorgehen gegen ARCHE ein gezieltes Manöver, um Demokratie zu verhindern ?
Zensur in den Gemeindenachrichten – Strafrechtliche Verfolgung der während des Leitbildprozesses die gezielt vorgenommenen Denunziationen gegen Bürger aufklärenden Präsidentin der ARCHE – Verwehren der Gemeinnützigkeit des ARCHE e.V. Weiler i.Gr. – Verschwindenlassen der rechtmäßigen Eingabe im Leitbild „Sofortiges Stopp weiteren Flächenfraßes“ u.a.

Er kämpft gegen Milliarden-Firma in seinem Dorf
Schafzüchter lehnt 1,5 Mio. Euro für seine Wiese ab
[Kontaktanfrage wegen Zusammenarbeit mit dem Schafzüchter ist gestellt.]

⇒ Beachten Sie unsere ganzseitige Annonce in der nächsten Ausgabe der Gemeindenachrichten Keltern 34/2023.

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2023-08-21

Erste Verbindungen zu anderen Bürgerinitiativen in Deutschland aufgebaut, die sich für den Erhalt der landwirschaftlich genutzter Flächen u.a. einsetzen. Foto: Heiderose Manthey.

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Weiler/Keltern/Wiedemar/Brehna/Delitzsch. Die Frontfrau der Bürgerwehr „Hofäcker erhalten“, Heiderose Manthey, nimmt Kontakt zur Bürgerinitiative „Kein Industriegebiet“ in Wiedemar/Sachsen auf. Die ersten persönlichen Gespräche und weiterer reger Austausch finden bereits über Telegram statt. Manthey: „Wir können nur voneinander lernen ! Die Erfahrungen, die diese Gruppe gemacht hat, werden auch für uns wichtig sein !“


Die wichtigsten Artikel über die Bewegung zum Erhalt landwirtschaftlich genutzter Flächen, Brache u.a., die von Weiler aus gestartet wurde, sind der Bürgerinitiative vorab schon zugeleitet worden.

Die erste Einschätzung der Situation in Weiler durch die Kontaktperson in Wiedemar: „Da scheint ja einiges zu kochen !“ Zuallererst wurde nämlich die Veröffentlichung Warum ist der Passus „Kein weiteres Flächenwachstum, sondern Qualitätswachstum“ unter Punkt 3 ‚Strategische Ziele‘ / 4 ‚Maßnahmen‘ / 5 ‚Priorität‘ aus dem Leitbild verschwunden ? übermittelt.

Die Natur braucht uns ! … vom Schrumpfen landwirtschaftlich genutzter Flächen wie Grün-  und Ackerland bis hin zur Brache, Unland, Tümpel und Pfützen

Manthey: „Das Wissen der Gefahr, die von weiterem Raubbau ausgeht, wird erkannt ! Sie muss in die Bevölkerung vordringen ! Zunehmend haben Bürger nur Konsum in ihrem Fokus. Landwirtschaftlich genutzte Fächen wie Grün-  und Ackerland, Rebenland, dann Gartenland, Moor, Heide, Brachland, Waldflächen, Wasserflächen, Seen, Kanäle, Küsten, Sumpf, Unland wie Flächen, die nicht geordnet genutzt werden, wie Felsen, Steinriegel, größere Böschungen, Dünen und stillgelegtes Abbauland werden ganz gezielt und mehr und mehr in den Hintergrund geschossen. Das muss sich schnellstens ändern !“

Das Umwelt-Bundesamt begründet das Schrumpfen der landwirtschaftlich genutzten Fläche: „Von 2016 bis 2021 sank der Anteil landwirtschaftlicher Nutzfläche um 2.047 Quadratkilometer (km²) von 51,1 auf 50,5 % der Gesamtfläche. Seit dem Jahr 2016 werden 1.487 km² Heide und Moor nicht mehr bei den Landwirtschaftsflächen ausgewiesen, sondern bei „sonstigen Flächen“, weshalb der Verlust rein statistisch in den vorherigen Jahren noch höher ausfällt. Diese Abnahme erfolgte besonders im Umland städtischer Verdichtungsräume. Der wichtigste Grund dafür ist die Zunahme der Fläche für Siedlung und Verkehr um 2.559 km² …“.

Auf der Seite des Umwelt-Bundesamtes sind die wichtigsten Daten zur landwirtschaftlich genutzter Gesamtfläche, Wälder und Gehölze, Siedlung und Verkehr, Seen, Flüsse und sonstige Flächen zu finden.

Zur Verdeutlichung: Der ungebremste Raubbau in den Jahren 1980-2016 ist nicht ausgewiesen

In diesen Jahren vermehrten sich die bebauten und zubetonierten Flächen der Dörfer zusehends um das zig-fache ihrer ursprünglichen Größe. Manche sprechen von Trabanten-Dörfern, die sich zum Schrecken vieler Ureinwohner und Naturschützer in Windeseile von Unterzentren zu Mittelzentren erhoben.

„Diese maßlose und unwiederbringliche Zerstörung unserer Lebensgrundlagen muss sofort gestoppt werden ! Abschreckendes Beispiel des ungebremsten Flächenfraßes durch Ausweisung von zu vielen und zu großen Neubaugebieten ist zweifelsohne der Kurort Reichenbach – nach der Gebietsreform in Waldbronn umbenannt, dessen ehemaliger Bürgermeister Franz Masino – nach Wissen Manthey’s – Maurermeister (lt. Pressemitteilung des Landkreises Karlsruhe Handwerker und Unternehmer) war.

Aufgepasst ! Mitgemacht ! Gestoppt !

Wiedemar warnt eindringlich mit den Worten: „Aufgepasst ! Die Gemeinde Wiedemar plant ein Großindustriegebiet so groß wie der Stadt-Kern Delitzsch auf einer Fläche von 4,1 Millionen Quadratmetern. Zwischen den Ortschaften Wiedemar, Brehna und Delitzsch soll landwirtschaftliche Ertragsfläche mit den besten Bodenrichtwerten Sachsens versiegelt werden und zwar zu Gunsten von Großinvestoren aus der Hightechbranche. Welche Folgen dieses Industriegebiet über die Grenzen der Gemeinde Wiedemar hinaus haben wird, möchten wir, die Bürgerinitiative „Kein Industriegebiet zwischen Wiedemar – Brehna – Delitzsch“ aufzeigen.

Wir, Einwohner von Wiedemar, können das Projekt noch rechtzeitig stoppen. Die Sächsische Gemeindeordnung zeigt uns, einfachen Bürgern, viele Wege zu diesem Ziel! Gemeinsam werden wir dieses Ziel erreichen. Informieren Sie sich dazu rechtzeitig auf unserer Webseite.“

Planungsunterlagen zur Flächenvernichtung im landwirtschaftlich genutzten Gebiet zwischen den Orten Wiedemar, Brehna und Delitzsch rufen die Bürgerinitative ins Leben !

⇒ FreyGeist TV: 16.08.2023 Regierungsangestellter Hr.Michael Kretschmer in Zwochau für massiven Raubbau an der Natur

Manthey’s Ruf quer durch Deutschland und durch die ganze Welt: 

DÖRFER ALLER WELT VEREINIGT EUCH !!!

Der wahre Wert der Früchte der Natur muss erkannt und geschätzt werden und zwar durch die richtige Entlohnung der Bauern und Landschaftsheger und -pfleger !

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Das geht uns jetzt alle an ! Hawaii reicht !

Endrüsten für den Weltfrieden !

ARCHE hängt heute erneut Absperrbänder gegen Kriegstreiber und für die Errichtung des Friedens raus

2023-08-18

WIR SIND FÜR DEN W E L T F R I E D E N !!! ARCHE „flaggt“ und rüstet für den Frieden. Foto: Heiderose Manthey.




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Das Positionieren für eine Kriegsseite ist den Krieg schüren ! Friede muss erarbeitet werden – in jedem von uns !

Lest hier weiter

Unser Dorf Weiler
Zerstörender Landschaftsfraß durch sinnlose Erweiterung von Baugebieten kontra Landschaftserhalt, Naturschutz und Sicherung der Ernährung für die Bevölkerung
Nicht mehr der Deep State, sondern die Oberleitungen sollen Weiler in Zukunft regieren !

WIR SIND FÜR DEN W E L T F R I E D E N !!!
ARCHE „flaggt“ und rüstet für den Frieden

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Unsere Botschaft: „FLIEGEN FÜR DEN FRIEDEN !“
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Das Positionieren für eine Seite ist den Krieg schüren ! STOPP damit ! Frieden schaffen !

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Verurteilung eines Priesters wegen sexueller Nötigung rechtskräftig

Bundesgerichtshof Karlsruhe: „Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor

2023-08-18

Bundesgerichtshof Karlsruhe. Fotos: Heiderose Manthey.




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Karlsruhe.
Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 139/2023 mit Erscheinungsdatum vom 18. August 2023 den Beschluss vom 8. August 2023 unter Aktenzeichen 6 StR 330/23 mit.

Dort wörtlich: „Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten wegen sexueller Nötigung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die gegen seine Verurteilung gerichtete Revision des Angeklagten hat der 6. Strafsenat des Bundesgerichtshofs verworfen.

Der Angeklagte hat mit seinem Rechtsmittel die Verletzung formellen und materiellen Rechts gerügt. Die Überprüfung durch den 6. Strafsenat hat keinen Rechtsfehler ergeben. Das Verfahren vor dem Landgericht ist rechtsfehlerfrei geführt worden. Die von ihm getroffenen Feststellungen tragen den Schuldspruch. Der Strafausspruch ist ebenfalls nicht zu beanstanden.

Das Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Saarbrücken am 23. Februar 2023 mit Aktenzeichen 3 KLs 11/22 unter der „Vorschrift aus dem StGB: § 177 StGB Sexuelle Nötigung, Vergewaltigung (in der bis zum 31. März 1998 geltenden Fassung)

(1) Wer eine andere Person mit Gewalt, durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder unter Ausnutzen einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen

1. des Täters oder

2. einer dritten Person an sich zu dulden …

wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“

Der BGH teilt mit, dass die Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vorliegt.

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