Pressemitteilung: Befangenheitsantrag gegen den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) Karlsruhe

Die frische Kraft ist da: Das Neue Medien Portal wartet zum heutigen Tage mit 327 Medien auf

Aktuell: Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby veröffentlicht den Befangenheitsantrag gegen Prof. Dr. Harbarth vom 15. November 2023

2023-11-17
von Renate Kern

Neue Medien Portal. „Man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen und das ganze Volk einen Teil der Zeit. Aber man kann nicht das gesamte Volk die ganze Zeit täuschen.
Zugeschrieben: Abraham Lincoln, Milwaukee Daily Journal, 29. Oktober 1886. © Neue Medien Portal. Layout: Heiderose Manthey.



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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Passau / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. ARCHEVIVA veröffentlicht die erste Pressemitteilung von Neue Medien Portal mit zum heutigen Datum insgesamt 327
eingetragenen Medien.

Die Team Redaktion Neue Medien Portal in ihrer Pressemitteilung vom 14. November 2023 wörtlich: „… anbei eine Pressemitteilung der Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby zum Befangenheitsantrag gegen Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Harbarth. Wir bitten um Kenntnisnahme und breite Verteilung über Ihre Kanäle.“

Bürgerinitiative GemeinWohl-Lobby stellt Befangenheitsantrag gegen
Bundesverfassungsgerichtspräsidenten Prof. Dr. Harbarth

Der wörtliche Inhalt der Pressemitteilung der GemeinWohl-Lobby, Bürgerinitative für die Zukunft:

„Lüdenscheid/Zittau 15.11.2023

Am 08. November 2023 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung auf Einladung des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zu einem „Gedanken- und Erfahrungsaustausch“.

Eine Verfassungsbeschwerde zur fehlenden Umsetzung von Artikel 146 Grundgesetz
(Verfassungsgebung durch das Volk) ist seit dem 15.09.2023 beim Bundesverfassungsgericht unter dem Aktenzeichen 1 BvR 1786/23 rechtshängig.

Die Beschwerdeführer gehen davon aus, dass diese Verfassungsbeschwerde auch Gegenstand des „Gedanken- und Erfahrungsaustausches“ war und die Vertreter der Regierung davor warnten, die Büchse der Pandora – in ihren Kreisen Volkssouveränität genannt – mit Aktivierung des Artikels 146 Grundgesetz zu öffnen.

Beschwerdeführer Rechtsanwälte Willemer in Zittau: „Mit dem Zugriff der Parteien auf die Besetzung des Verfassungsgerichts wird das Ziel der Gewaltenteilung unterlaufen.“

Die Beschwerdeführer, vertreten durch die Rechtsanwälte Willemer in Zittau, wollen erreichen, dass das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgibt, dem deutschen Volk gemäß Artikel 146 Grundgesetz die Gelegenheit zu geben, so wie von den Verfassern des Grundgesetzes vorgesehen, über seine Verfassung abzustimmen.

Bisher haben es alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien abgelehnt, das deutsche Volk über seine Verfassung abstimmen zu lassen – nach Meinung der GemeinWohl-Lobby ein Beweis des Misstrauens gegen das eigene Volk und ein Verstoß gegen das Grundgesetz.

Die Beschwerdeführer haben das „Gespräch“ vom 08. November 2023, das weder im Grundgesetz noch im Bundesverfassungsgerichtsgesetz noch in der Geschäftsordnung des Bundesverfassungsgerichts eine Rechtsgrundlage hat, zum Anlass genommen, den Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Harbarth, Initiator des „Gesprächs“, wegen der Besorgnis der Befangenheit mit Schriftsatz ihrer Anwälte vom 13. November 2023 abzulehnen.“

Der Befangenheitsantrag kann hier eingesehen werden.


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Urteil wegen Mordes am Bahnhof von Weil der Stadt rechtskräftig

Völlig unvermittelt und überraschend mit einem Jagdmesser einen Stich in den linken Brustkorb versetzt

2023-11-15
von Amélie Nussgarten

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH vermerkt: „Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg.“ Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 189/2023 vom 15. November 2023 das Urteil vom 15. November 2023 – unter Aktenzeichen 1 StR 104/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht hat den zur Tatzeit 75-jährigen Angeklagten wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 

Auf heimtückische Weise

Nach den Feststellungen des Landgerichts tötete der Angeklagte das Opfer, einen 62 Jahre alten Mann, am 4. Juni 2022 auf heimtückische Weise, indem er ihm im Bahnhof von Weil der Stadt völlig unvermittelt und überraschend mit einem Jagdmesser einen Stich in den linken Brustkorb versetzte. Der Angeklagte war im Juli 2020 mit dem Geschädigten in einen heftigen Streit – mutmaßlich um eine Pfandflasche – geraten und dabei von diesem im Gesicht verletzt worden. Am Tattag war er zufällig erneut auf das Tatopfer getroffen, ohne dass dieses ihn als früheren Kontrahenten erkannt hatte. 

Die auf die Rüge der Verletzung materiellen Rechts gestützte Revision des Angeklagten bleibt ohne Erfolg. Die Überprüfung des Urteils durch den 1. Strafsenat hat keinen den Angeklagten belastenden Rechtsfehler ergeben. Die Beweiswürdigung hält rechtlicher Prüfung stand.

Das landgerichtliche Urteil ist damit rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht (LG) Stuttgart mit Urteil vom 14. Dezember 2022 unter Aktenzeichen 1 Ks 112 Js 57497/22.

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Spontanapplaus für Urteil von Fouladfar

Erneut Freispruch für Dr. Andrea Christidis: Der Titel wurde Christidis verliehen und nie aberkannt !

Richterin am Amtsgericht Fouladfar um 10:47 in Zimmer 204 des Amtsgerichtes Gießen: „… gehen zu Kosten der Staatskasse.“

2023-11-11
aktualisiert 2023-11-12 | 2023-11-22 | 2023-11-23

Im Interview nach dem Prozess: Dr. Andrea Christidis und Rechtsanwalt Manfred Müller. Links Prof. Dr. Aris Christidis. Interview: MWGFD. Foto: Heiderose Manthey.





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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Staatsanwaltschaft in Gießen verfolgt Dr. Andrea Christidis seit über einem Jahrzehnt wegen zahlloser angeblicher Delikte, u.a. wegen des Existenz vernichtenden Dauer-Vorwurfs des Titelmissbrauchs.

ARCHEVIVA begleitet die Streiterin um das Recht der Kinder, deren Eltern und Familien ebenso lange vor den unterschiedlichsten Gerichten.

Der erneute Angriff gegen Christidis von Seiten der Gießener Staatsanwaltschaft wird am Amtsgericht Gießen von Richterin Fouladfar nach einer knapp zweistündigen Verhandlung vor einem gut besetzten Zuhörerraum am Freitag, den 10. November 2023 niedergeschmettert.

Nach Vortragen der Urteilsbegründung erhält Fouladfar, Richterin am Amtsgericht Gießen, von den Prozessbeobachtern spontanen Applaus.

Ob es das schon einmal vor einem Gericht gegeben hat ?

Und ob es auch das Phänomen der zweifachen Anklage im selben Fall schon einmal gegeben hat oder wird dieses doppelte Vor-Gericht-Ziehen nur bei hartnäckigen staatlichen Verfolgungen gezielt auf ganz bestimmte Personen angesetzt, die zur Klärung von staatlich vollzogenen Menschenrechtsverbrechen beitragen ?

In derselben Sache zweimal angeklagt !

Christidis war in derselben Sache wegen angeblichen Titelmissbrauchs, wegen dem sie nach jahrelangen Ermittlungen über Interpol erst im Jahr 2016 und dann im Jahr 2018 aus rechtlichen Gründen rechtskräftig freigesprochen wurde, nun erneut angeklagt.

Die Staatsanwaltschaft Gießen scheut keine Mühen, Christidis öffentlich über Jahre vorzuführen, weil  diese Straftaten im Amt aufdeckt, worunter Unterschriftsfälschungen im Jugendamt des Landkreises Gießen, Aktenmanipulationen in Ermittlungs- und Gerichtsakten etc. zählen, um sich dadurch amtlich legalisiertem Entzug von Kindern zu bemächtigen ?

Schrilles Herauslachen des zunehmend nervösen Staatsanwaltes bei Klärung eines Sachverhaltes fällt extrem negativ auf

Während eines Klärungsversuches zwischen Angeklagter, deren Verteidiger und dem Staatsanwalt bezüglich eventuell vorliegender gewisser Abhängigkeiten der gegen Christidis Tätigen lacht der junge, zunehmend nervös erscheinende Staatsanwalt laut und so schrill heraus, dass von einer Zuhörerin die Richterin nonverbal gebeten wurde, gegen so ein Verhalten doch  mit Entschiedenheit vorzugehen.

Bei seinem Plädoyer wirkt der Staatsanwalt insgesamt recht dünn und zum Schluss hin immer leiser werdend und dann sogar fast abrupt abbrechend.

Woher kommt aber diese Nervosität ?

Müssen wir von Pädokriminalität in Gießener Behörden ausgehen oder warum wird Christidis unentwegt unschuldig verfolgt ?

Titel ist verliehen und niemals aberkannt worden

Rechtsanwalt Müller hingegen konturiert bei seinem Plädoyer die staatlichen Angriffe auf seine Mandantin sehr scharf. Er führt überdeutlich aus, dass der Abschluss nicht nur nachweislich rechtmäßig erworben, sondern auch nach Vorlage einer Expertise in Deutschland geführt werden dürfe. Auf dieser Basis beantragt er den Freispruch seiner Mandantin.

Dr. Andrea Christidis legt in ihrem Schlusswort wiederholt vor Gericht dar, dass sie jederzeit bereit war, der Staatsanwaltschaft sogar ihre Originale vorzulegen. Dieses Angebot sei aber durch die Behörde nie angenommen worden. Ohne diese Beweise zu würdigen, seien jedoch ständig Verfahren gegen sie eingeleitet worden.

Bei der Urteilsverkündung folgt die Richterin dem Antrag des Verteidigers, betont, dass der Titel verliehen und niemals aberkannt wurde. Diese beiden Tatsachen bilden den Grundstock des Freispruchs.

Ein Hinweis zur EIILM

Dr. Christidis weist noch in einem Pressegespräch nach dem Prozess auf folgenden Sachstand hin: „Die Richterin hat selbst in der Verhandlung klar gemacht (anhand der Unterlagen aus dem indischen Außenministerium), dass das Schließungsverfahren gegen die Uni noch gar nicht vor Gericht abgeschlossen ist, weil die EIILM in Berufung gegangen ist. Das heißt, niemand weiß, ob EIILM überhaupt bestraft, endgültig geschlossen oder ihr die Akkreditierung überhaupt aberkannt wird. Sie fungiert im Übrigen seit einiger Zeit wieder als EIILM College (nicht Uni). Das ist immer die Vorstufe, um wieder als Uni arbeiten zu dürfen.“

Bildstrecke



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Tätig auf internationalem Gebiet zur Überwindung von kid – eke – pas

Im Zuge Ihrer Berichterstattung an NATO, UNO, Alliierte, Deutsche Bundeswehr, Deutschen Bundestag, EU u.a. trägt die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, die Causa Dr. Andrea Christidis auch der UNO vor. Dr. Christidis, ehemals Andrea Jacob, trägt ihrerseits die Rede zur Aufdeckung von Folter in Deutschland vor dem Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes vor.

DIE JAGD – Familienschützerin D. Andrea Christidis unter Beschuss staatlicher Verfolgung
Historischer Abriss zur staatlichen Verfolgung von Dr. Andrea Christidis im Video ab Zeitleiste 12:15 bis 15:25

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Die Themen des Treffens der beiden Verfassungsorgane: Die Krise als Motor der Staatsmodernisierung und Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip

2023-11-09
aktualisiert 2023-11-10







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Das Bundesverfassungsgericht in seiner Pressemitteilung Nr. 97/2023 vom 09. November 2023 wörtlich: „Am 8. November 2023 besuchten Bundeskanzler Olaf Scholz und weitere Mitglieder der Bundesregierung das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Die Gäste wurden von dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts Prof. Dr. Stephan Harbarth, der Vizepräsidentin Prof. Dr. Doris König und weiteren Richterinnen und Richtern des Bundesverfassungsgerichts zu einem Gedanken- und Erfahrungsaustausch empfangen.

Gesprächsthemen waren die „Krise als Motor der Staatsmodernisierung“ und „Generationengerechtigkeit: Politisches Leitbild und Verfassungsprinzip“.

Das Treffen der beiden Verfassungsorgane setzt eine seit vielen Jahren bestehende Tradition fort.“

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Üble Nachrede und erneute Beleidigung der Präsidentin der ARCHE durch Nachbarn erfolgt: Manthey hat jetzt Strafantrag gestellt !
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URTEIL: Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte

DER FALL SIOUD ./. DEUTSCHLAND

STRASBURG, 24. Oktober 2023

2023-11-07
aktualisiert 2023-11-08

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland im Zusammenhang mit kid – eke – pas. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Ansbach / Baumholder / Grafenwöhr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Eine Zusammenfassung der Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Deutschland im Zusammenhang mit dem Menschenrechtsverbrechen Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome, kurz kid – eke – pas [DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)] finden Sie hier.

Das Urteil vom 24. Oktober 2023 wörtlich: 

22. Die Klägerin muss einen immateriellen Schaden erlitten haben, der nicht allein durch die Feststellung eines Verstoßes ausgeglichen werden kann. In Anbetracht der Art des festgestellten Verstoßes und nach dem Grundsatz der Billigkeit spricht das Gericht der Klägerin einen immateriellen Schaden in Höhe von 6.000 Euro zuzüglich etwaiger Steuern zu.

23. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes hat ein Kläger nur dann Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen, wenn nachgewiesen wird, dass diese tatsächlich und notwendigerweise entstanden und der Höhe nach angemessen sind. Im vorliegenden Fall spricht das Gericht unter Berücksichtigung der ihm vorliegenden Unterlagen und der vorgenannten Kriterien der Klägerin 6 000 Euro zur Deckung der gesamten Kosten zu, zuzüglich der Steuern, die gegebenenfalls von der Klägerin zu tragen sind.

AUS DIESEN GRÜNDEN ENTSCHEIDET DAS GERICHT EINSTIMMIG,

Die Beschwerde des Klägers nach Artikel 8 wird für zulässig erklärt;
stellt fest, dass eine Verletzung von Artikel 8 der Konvention vorliegt;
stellt fest, dass die Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde nach Artikel 6 der Konvention nicht geprüft zu werden braucht;
stellt fest:

(a) dass der beklagte Staat dem Kläger innerhalb von drei Monaten folgende Beträge zu zahlen hat:

(i) 6.000 (sechstausend) Euro, zuzüglich etwaiger Steuern, als Ersatz des immateriellen Schadens;

(ii) 6.000 (sechstausend) Euro, zuzüglich etwaiger Steuern, für Kosten und Auslagen des Klägers;

(b) dass ab dem Ablauf der vorgenannten drei Monate bis zur Begleichung einfache Zinsen auf die vorgenannten Beträge zu einem Satz zu zahlen sind, der dem Spitzenrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank während des Verzugszeitraums zuzüglich drei Prozentpunkten entspricht;

Im Übrigen wird der Antrag des Klägers auf gerechte Entschädigung abgewiesen.

Geschehen in englischer Sprache und schriftlich zugestellt am 24. Oktober 2023, gemäß Artikel 77 §§ 2 und 3 der Gerichtsordnung.

Ilse Freiwirth
Stellvertretende Kanzlerin Präsidentin

Faris Vehabović
Präsident“

Bildstrecke des Urteils in Englisch


übersetzt mit deepl.com
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Lesen Sie das Urteil hier in Englisch.

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Mannheim Messplatz: Demo zum Kinderschutz in Planung für 2024

Frühsexualisierung ist Kindesmissbrauch !!!

Otto Höfler ruft zur nächsten BIKERDEMO auf

2023-11-06

BIKERDEMO in Planung. Zum Schutz der Kinder. Ort der Veranstaltung: Meßplatz Mannheim in Planung. Frühsommer 2024. Organisator: Otto Höfler. Fotos: Heiderose Manthey.


Mannheim. Wie gestern ARCHEVIVA mitgeteilt, plant Otto Höfler die nächste Demo zum Schutz von Kindern. Diese sei in Planung und vorgesehen in Mannheim am Messplatz für Mai oder Juni nächsten Jahres. Anregungen und Mithilfe können jetzt schon erfolgen oder zugesagt werden, und zwar über die Adressen der Webseite BIKERDEMO im Impressum oder über Otto Höfler direkt, zu erreichen über Facebook.

Meldet Euch jetzt schon und sagt Eure Teilnahme zu !
International tätige Clubs sind willkommen !

Nehmt Kontakt mit uns auf ! Gemeinsam für eine wichtige Sache !

JUDGMENT: EUROPEAN COURT OF HUMAN RIGHTS

CASE OF SIOUD v. GERMANY

STRASBOURG 24 October 2023

2023-11-05
aktualisiert 2023-11-07

Judgment of the European Court of Human Rights against Germany in connection with kid – eke – pas. Photo/Layout: Heiderose Manthey.

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Moscow / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxembourg / London / Paris / Tokyo / Beijing / The Hague / Brussels / Geneva / Zurich / Strasbourg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / Munich / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. A summary of the judgments of the European Court of Human Rights  versus Germany in connection with the human rights crime of Child-Abduction [not only] in Germany – Parent-Child-Alienation – Parental Alienation Syndrome, in short kid – eke – pas [THE CRIMINAL PROCEEDINGS FOR CRIME AGAINST PEOPLE AND CRIMES AGAINST HUMANITY under the International Criminal Code (§ 5 Statute of Limitations)] can be found here.

The judgment from 24 October 2023 verbatim:


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STRASBURG, 24. Oktober 2023


YOU keep the connection. WE report.

Bundesgerichtshof: Verurteilung wegen islamistisch motivierter Messerattacke in einem ICE-Zug in Bayern rechtskräftig

Wegen mehrfach versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt

Extreme Radikalisierung des terroristischen Einzeltäters und keine vorgetäuschte psychische Erkrankung

2023-11-03

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH bestätigt volle Schuldfähigkeit des Angeklagten. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 185/2023 vom 03. November 2023 den Beschluss vom 17. Oktober 2023 – unter Aktenzeichen 3 StR 244/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17. Oktober 2023 die Revision des Angeklagten gegen seine Verurteilung durch das Oberlandesgericht München verworfen. Dieses hat den Angeklagten mit Urteil vom 23. Dezember 2022 wegen mehrfachen versuchten Mordes und weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt.

Extreme Radikalisierung des terroristischen Einzeltäters: Ablehnung der Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik

Nach den vom Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts getroffenen Feststellungen hatte sich der seit 2014 in Deutschland lebende muslimische Angeklagte ab 2017 in seinem Glauben extrem radikalisiert und hing einer islamistisch-salafistischen Ideologie an. Er lehnte die säkulare Rechts- und Gesellschaftsordnung der Bundesrepublik Deutschland ab und fasste den Entschluss, sich als Einzeltäter durch eine terroristische Gewalttat in Deutschland am „Jihad“ gegen „Ungläubige“ zu beteiligten. Mit dieser Intention bestieg er am Morgen des 6. November 2021 in Passau einen ICE-Zug der Deutschen Bahn und griff während der Fahrt des Zuges nach Nürnberg in Tötungsabsicht mit einem Messer nacheinander mehrere überwiegend arglose Fahrgäste an. Diese erlitten schwere Verletzungen, überlebten die Attacke indes auch wegen schneller medizinischer Versorgung.

Volle Schuldfähigkeit nach Vortäuschung psychischer Erkrankung attestiert

Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts war der Angeklagte entgegen einer ursprünglichen Vermutung und seiner eigenen Einlassung bei der Tatbegehung voll schuldfähig. Das Gericht hat zu dieser Frage mehrere psychiatrische Sachverständige gehört, die zu dem Ergebnis gekommen sind, dass der Angeklagte eine psychische Erkrankung lediglich vorgetäuscht hat, um einer Bestrafung zu entgehen.

Gegen das Urteil des Oberlandesgerichts München hat der Angeklagte Revision eingelegt, mit der er sachlichrechtliche Mängel geltend gemacht und Verfahrensbeanstandungen erhoben hat.

Die umfassende revisionsrechtliche Überprüfung des Urteils durch den 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat demgegenüber keinen Rechtsfehler ergeben. Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist das Urteil rechtskräftig.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Oberlandesgericht (OLG) München mit Urteil vom 23. Dezember 2022 unter Aktenzeichen 6 St 7/22 (4) – 2 BJs 94/22-7.

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Bundesgerichtshof beschließt: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Schwimmlehrer rechtskräftig
Zwölf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe wegen an 32 Schwimmschülerinnen im Alter zwischen vier und elf Jahren vorgenommener Sexualdelikte
Sicherheitsverwahrung angeordnet aufgrund schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen sowie weiterer Delikte

Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundeskriminalamt (BKA) oder der Polizeiposten vor Ort: Wer schützt Kinder und Jugendliche vor Missbrauch ? 

Bundeslagebild 2022 des BKA: „Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen“

Auswertung des BKA’s: Sexualdelikte im Zusammenhang mit jugendpornografischen Inhalten gem. § 184b StGB um 32,1 % gestiegen

Wichtige Entwicklung: „Straftaten des sexuellen Missbrauchs von Kindern auf unverändert hohem Niveau“

2023-11-01

Bundeskriminalamt Wiesbaden und Polizeiposten Remchingen. Zuständig für Verbrechen gegen Kinder und Jugendliche ? Foto: Heiderose Manthey.



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Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / Luxemburg / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Straßburg / Salzburg / Berlin / Bonn / Frankfurt / München / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Gießen / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Pforzheim / Dettenheim / Waldbronn / Neuenbürg / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, Pädagogin, Freie Journalistin, Netzwerkerin und Berichterstatterin deckt das Menschenrechtsverbrechen „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, auf und weist im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit auf den Bericht des Bundeskriminalamtes (BKA) zur Aufklärung von Sexualdelikten zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen hin, hier im Bundeslagebild 2022 zusammengefasst.

Lesen Sie den 25-seitigen Bericht zur ganzheitlichen Bekämpfungsstrategie durch Strafverfolgung und Forderung nach einer kompetenten Medienerziehung von Kindern und weiterer Präventionsmaßnahmen, die die aktuellen Entwicklungen und Täterstrategien berücksichtigten unter nachfolgenden Gliederungspunkten hier.


Auszug aus dem Lagebericht des Bundeskriminalamtes Wiesbaden. Grafik © BKA. Layout: Heiderose Manthey.


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1. Sexueller Missbrauch zum Nachteil von Kindern
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3. Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte
4. Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornografischer Inhalte
5. Sexuelle Ausbeutung von Minderjährigen

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ZIEL DER AKTION Absperrbänder gegen Pädokriminalität

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Keine Pädokriminalität, keine Kriege in meinem Namen !
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Den Missbrauch von Kindern sofort stoppen ! Überall auf der Welt ! 
Den Familien in ihrer Heimat ein lebenswürdiges Leben garantieren !
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Die Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung gegen die Täter

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung wegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Menschenraub wird durch die Präsidentin der ARCHE am 04. April 2023 gestellt und danach mehrfach international verschickt.

DER STRAFANTRAG WEGEN VÖLKERMORD UND VERBRECHEN GEGEN DIE MENSCHLICHKEIT nach dem Völkerstrafgesetzbuch (§ 5 Unverjährbarkeit)

Alle 705 Parlamentarier des Europäischen Parlaments werden angeschrieben

Frohlocken¹ bei Olaf Scholz: „Wir wollen die Lufthoheit über den Kinderbetten erobern.“

⇒ Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung: 2023-04-04_Der Strafantrag BMJ_KriPo_01-26


THE CRIMINAL PROCEEDINGS FOR CRIME AGAINST PEOPLE AND CRIMES AGAINST HUMANITY under the International Criminal Code (§ 5 Statute of Limitations)

All 705 parliamentarians of the European Parliament are written to

Olaf Scholz’s glee¹: „We want to conquer air supremacy over the cribs.“

Criminal Complaint and request for prosecution:  2023-06-13_CriComOri_04.04.23_01-24


DER STRAFANTRAG GEGEN KINDERRAUB, MENSCHENRAUB UND VÖLKERMORD

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen alle Täter, Mittäter und Hilfeleistung Unterlassenden wegen Menschenraub, Völkermord und Beihilfe zum Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, mehrfachem Verstoß gegen das Grundgesetz, Volksverhetzung, Verfolgung Unschuldiger u.a. an die Abgeordneten des Europäischen Parlaments gesendet

Nach vorgenommener Information an die Europäische Kommission und an den Europarat: Die ersten 20 Abgeordneten des Europäischen Parlaments sind vom weltweit ausgeführten Verbrechen nachweisbar in Kenntnis gesetzt


Hetzjagd gegen die Präsidentin der ARCHE, um die Mittäterschaft bei Kinderraub und Entfremdung zu decken … bis heute !


Halten SIE die Verbindung. WIR berichten.

Bundesgerichtshof beschließt: Anordnung der Sicherungsverwahrung gegen einen Schwimmlehrer rechtskräftig

Zwölf Jahre Gesamtfreiheitsstrafe wegen an 32 Schwimmschülerinnen im Alter zwischen vier und elf Jahren vorgenommener Sexualdelikte

Sicherheitsverwahrung angeordnet aufgrund schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen sowie weiterer Delikte

2023-10-31

Bundesgerichtshof Karlsruhe. BGH beschließt Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung wegen schweren sexuellen Missbrauchs. Foto/Layout: Heiderose Manthey.

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Karlsruhe.
 Der Bundesgerichtshof Karlsruhe (BGH) teilt in seiner Pressemitteilung Nr. 173/2023 vom 23. Oktober 2023 den Beschluss vom 12. Oktober 2023 – unter Aktenzeichen 4 StR 264/23 geführt – mit.

In der Mitteilung der Pressestelle des Bundesgerichtshofes heißt es wörtlich: „Das Landgericht Baden-Baden hat im zweiten Rechtsgang erneut die Unterbringung des von ihm bereits am 19. November 2018 wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen und sexuellen Missbrauchs von Kindern in 130 Fällen sowie weiterer Delikte zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilten Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Nach den im ersten Rechtsgang getroffenen Feststellungen hatte der Angeklagte als Schwimmlehrer in mehreren Schwimmbädern in Baden Sexualdelikte zum Nachteil von 32 Schwimmschülerinnen im Alter zwischen vier und elf Jahren begangen. Der Bundesgerichtshof hatte das frühere Urteil des Landgerichts im Schuld- und Strafausspruch bestätigt und im Ausspruch über die Sicherungsverwahrung aufgehoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 154/2019 vom 28. November 2019). 

Revision verworfen

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die gegen die erneute Anordnung der Sicherungsverwahrung gerichtete und auf eine Verfahrensrüge sowie sachlich-rechtliche Beanstandungen gestützte Revision des Angeklagten verworfen. 

Das Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.“

Das vorinstanzliche Urteil erließ das Landgericht Baden-Baden mit Urteil vom 10. März 2023 unter Aktenzeichen 10 KLs 203 Js 12275/17 jug. (2).

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