Vorsorge vor und Rückführung von Kindern aus Inobhutnahme durch das Jugendamt
KGPG Kindeswohlgefährdung per Gesetz
2017-08-11
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Berlin. Fachlich und wirksam wird im Erklärvideo die Vorsorge vor Inobhutnahmen und Rückführung aus Inobhutnahmen, eingeleitet und durchgeführt durch das Jugendamt oder Familiengerichte nach §8a SGB VIII in Verbindung mit §1666 BGB, beschrieben.
Geschildert wird der Kampf gegen Inobhutnahmen durch das Jugendamt, also dagegen, dass Kinder – ohne tatsächliche akute Kindeswohlgefährdung – aus ihren Familien herausgerissen werden, um in Heime gesteckt, zu (unqualifiziertem) Pflegepersonal oder sonstiger Fremdbetreuung gegeben zu werden.
Ziel muss in erster Linie die Heilung der Familie sein
Ziel muss die Gesundung der Familienmitglieder, die Rückführung bzw. zeitnahe Beendigung der Fremdunterbringung zugunsten der Familie, der Erhalt der Naturrechte der Eltern und Kinder und eine Kampfansage gegen die Milliardengeschäfte der sogenannten „Helfer“industrie und der daran anhängenden tatsächlichen Schmarotzerindustrie wie „Justiz“ und Gutachterwesen u.a..