Die Rolle des Europäischen Parlaments bei den vorliegenden Menschenrechtsverbrechen in Deutschland
„Wohlmeinende“ Gespräche reichen bei Völkermord nicht aus !
2021-05-15
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Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Mit „Mail 92 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT – Seine Tätigkeit“ hat die Präsidentin der ARCHE am Mittwoch, den 12. Mai 2021 die Berichterstattung vorläufig abgeschlossen und über diesen Abschluss veröffentlicht.
Es werden nunmehr detaillierte Beweise vorgelegt zu den bisherigen Kernthemenpunkten, diese dadurch ergänzt und ausreichend belegt.
Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung INTERNATIONAL gestellt
Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung beim zuständigen Militärgericht der NATO, UNO, Amerikanischem und/oder Russischem Militär oder beim INTERNATIONALEN STRAFGERERICHTSHOF IN DEN HAAG ist gestellt:
Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung beim zuständigen Militärgericht der NATO, UNO, Amerikanischem und/oder Russischem Militär oder Internationaler Strafgerichtshof in Den Haag gegen ALLE im Menschenrechtsverbrechen gegen Heiderose Manthey und gegen Ihre Söhne Tätigen und Mitwirkenden, Beihilfe Leistenden und Hilfe Verweigernden, auch gegen die Bevölkerung der in den Ausgaben der Gemeindenachrichten Keltern mitlesenden Gemeindemitglieder und hernach nicht einschreitenden Bürger, bei dem vorliegenden Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung der Anzeige Erstattenden und großer Teile der Bevölkerung von Deutschland mit harter Bestrafung der Täter, Beihilfe Leistenden und Hilfe Unterlassenden zum Statuieren eines Exempels. |
Mit „Mail 92 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT – Seine Tätigkeit“ wird nun die Rolle des Europäischen Parlamentes beleuchtet und herausgestellt, dass selbst das Europäische Parlament seinem Auftrag nicht nachkommt. Eine seiner drei Aufgaben ist die Aufsicht über die EU-Organe, wörtlich: „Demokratische Kontrolle aller EU-Organe“.
Der Wortlaut der Mail
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de] Mail 93 An NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions Team Office of the High Commissioner for Human Rights United Nations Office at Geneva, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH)
NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter
VÖLKERMORD oder MORD AM EIGENEN VOLK, VERFASSUNGSHOCHVERRAT, MENSCHENRECHTSVERBRECHEN, VERFOLGUNGDas EUROPÄISCHE PARLAMENT lehnt es in mehreren Fällen ab, tätig zu werden– Mord am europäischem Volk durch über JAHRZEHNTE anhaltenden und praktizierten „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ und Quälen der Folteropfer
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Aufgaben
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¹Hervorhebung durch Berichterstatterin
hier im Anhang:
Mail von Maxime Obé, Assistant parlementaire, Bureau du député Philippe Boulland, an ARCHE vom 02. April 2014
Mail von Philippe Boulland, Abgeordneter des Europäischen Parlamentes, über Maxime Obé an ARCHE vom 21. März 2014: Annullierung des Termins durch die Deutschen Abgeordneten, Zitat: „Leider wurde dieses Termin dank der Deutschen Abgeordneten annulliert! Es ist eine Schande. Anbei finden Sie die Reaktion von Herr Boulland. Wie geben nicht auf.“
Mail von Maxime Obé „Réaction Philippe Boulland“ vom 03. April 2014
Bericht EUROPEAN PARLIAMENT vom 22. April 2015 Frans Timmermanns: 8 Mio Kinder leben in Institutionen, obwohl sie Eltern habe
Protokoll Europäisches Parlament vom 04. Mai 2015 und 05. Mai 2015
Europäisches Parlament: Foto von Eleonora Evi: Die Beschwerden konzentrieren sich im größten Umfang auf Verfahren, Mechanismen und Praktiken vom 17. Januar 2018
Europäisches Parlament: Entschließungsantrag vom 14. November 2018
Europäisches Parlament: Konferenz Eltern-Kind-Entfremdung vom 06. Februar 2020 „We love you both“
Europäisches Parlament: Bestätigung „Einreichung der RESOLUTION 2 C 209/15 der Berichterstatterin“ vom 25. Februar 2019
(Bis zum heutigen Tage hat die Berichterstatterin keine Nachricht über die Bearbeitung der im Ausschuss für Rechtsschutz und Verbraucher im Deutschen Bundestag eingereichten RESOLUTION 2 C 209/15.
Europäisches Parlament: Petition der Berichterstatterin abgelehnt durch Cecilia Wikström, Vorsitzende des Petitionsausschusses vom 21. Juni 2019
Europäisches Parlament: Bestätigung „Einreichung der Petition von […]“ vom […] 2019
Europäisches Parlament: Petition von […] abgelehnt durch Cecilia Wikström, Vorsitzende des Petitionsausschusses vom […] 2019
Europäisches Parlament – UNO Hauptquartier New York – Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – Deutscher Bundestag AfRuV: Rückscheine auf Aussendung der RESOLUTION 2 C 209/15 vom 02. Juli 2018 u.a.
Anschreiben der Berichterstatterin an Europäisches Parlament – UNO Hauptquartier New York – Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe – Deutscher Bundestag AfRuV u.a. zur Versendung der RESOLUTION 2 C 209/15 vom 30. Juni 2018
hier im Mailkörper:
Mail “RESOLUTION 2C 209/15 – bestehend aus Expertisen zu Kindesraub und Eltern-Kind-Entfremdung im Trennungs- und Scheidungsfall – zur Aufklärung und Überprüfung“ von Donnerstag, 30. Januar 2020 11:05 Uhr – hier: Auch auf die zuletzt getätigte Anfrage erhält die Berichterstatterin keine Antwort.
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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de]
Sehr geehrter Prof. Dr. Heribert Hirte, am 30. Juni 2018 wurde meine RESOLUTION 2C 209/15 per Einschreiben/Rückschein (siehe Anhang) an die dem Schreiben inliegenden Adressen gesandt. Mein Anschreiben an den AfRuV, an die Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes und an den Generalsekretär der Vereinten Nationen finden Sie im Anhang. In mehreren Expertisen wurde ausgeführt, wie es zu Kindesraub in Deutschland, zu Eltern-Kind-Entfremdung und zu Parental Alienation Syndrom (PAS) bzw. im Entführungs- und Verschleppungsfall zum Stockholm Syndrom – mit Beweisführung aufgezeigt an einem knapp 21-jährigen Justizfall aufgrund einer Scheidung (!) – kommen kann. Die RESOLUTION 09/15 wurde zur Aufklärung und zur Überprüfung auch per Einschreiben/Rückschein gesandt an: Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe European Parliament UNO-Hauptquartier Die der RESOLUTION 09/15 zugrunde liegende Expertise No. 1 vom 30.09.2016 wurde – auf Beweisebene – bereits als Vorlage zum Eingreifen für die Vereinten Nationen konzipiert. Bis zum heutigen Tage warte ich auf das Ergebnis von Seiten des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz hinsichtlich der „Aufklärung und Überprüfung von Kindesraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome, bzw. im Entführungs- und Verschleppungsfall Stockholm-Syndrom“. Geben Sie mir bitte Bescheid, wie weit die Untersuchung gediehen ist.
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hier im Mailkörper:
Artikel zu Völkerstrafgesetzbuch §6, Abs. 5 „… ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.“
Mail 85 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und deren Rolle bei den vorliegenden Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung
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hier im Mailkörper:
Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe den Inhalt der Mail 93 der Dokumentation Nr. 15 und Nr. 17a der Verfassungsbeschwerde zuzuordnen
15
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530 Seiten
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Heiderose Manthey Nachgereicht II a und II b: Begründung für das Einreichen der Verfassungsbeschwerde durch die Beschwerdeführerin Aussagen von Rechtsanwälten über den weiteren Rechtsweg und Absagen der Rechtsanwälte |
12.08.2020
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17a |
Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an bverfg@bundesverfassungsgericht.de; u.a. ab Mail 83 mit Betreff: „Mail 83 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Fallzahlen – Opfer – Tote – Studien – Wissenschaftliche Beiträge – Literatur – Fachzeitschriften – Lösungen – Interview mit der Berichterstatterin“ von So 25.04.2021 13:15 Uhr |
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Sendebericht |
und hinzuzufügen.
Mit dieser Mail ist die vorläufige Berichterstattung an NATO u.a. beendet. Weitere Einreichungen können erfolgen.
Ich bedanke mich für Ihr Gehör.
Hochachtungsvoll |
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