Manthey stellt der Regierung ein Ultimatum

Kapitulation und bedingungsloser Rücktritt oder Strafanzeige wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit lt. Völkerstrafgesetzbuch

2021-08-30

Die Präsidentin der ARCHE stellt der Regierung ein Ultimatum mit 14tägiger Frist. Foto: Heiderose Manthey.





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Moskau / New York / Washington / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Karlsruhe / Aachen / Karlsdorf-Neuthard / Dettenheim / Graben-Neudorf / Remchingen / Keltern / Weiler. Die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, stellt am 29./30. August 2021 der Regierung ein Ultimatum.

Das „Ultimatum an die Regierung und an die Mitglieder des Deutschen Bundestags, an Amtsinhaber u.a. und an die am Raub und an der Entfremdung der Söhne von Heiderose Manthey Beteiligten; gültig für alle kid – eke – pas – Opfer“ wird an das Bundeskanzleramt, an den Deutschen Bundestag, an die NATO, an die UNO Genf und an das Bundesverfassungsgericht in der Nacht vom 29. auf den 30. August und am Morgen des 30. August an die angegebenen Adressaten gefaxt.

Sendeberichte an Bundeskanzleramt, Deutscher Bundestag, NATO, UNO und Bundesverfassungsgericht Karlsruhe

 

WELTWEITE WICHTIGKEIT

Das Schreiben geht nach Zusenden des Faxes per Email an NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IstGH), Bundeskanzleramt, Deutscher Bundestag und an die Fraktionen des Deutschen Bundestags.

In dem 49seitigen Ultimatum an die Regierenden und Politischen Verantwortungsträger des Deutschen Bundestags ersatzweise bei Nichterfüllen des Ultimatums Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an die eingefügten nationalen und internationalen Gremien und Organisationen heißt es: 

 

Hiermit fordere ich die Bundesregierung, die politischen Verantwortungsträger des Deutschen Bundestags, die Amts- und Würdenträger der Regierung und der Abgeordneten bis hin zu den Staatsanwälten, Richtern, Polizisten, Bürgermeistern und Gemeinderäten vor Ort auf, sämtliche Regierungs- und Verwaltungsämter fristlos und ohne Bezug von irgendwelchen zukünftigen finanziellen Zuwendungen – hervorgegangen aus ihren bisherigen politischen, Staat bzw. Regierung schützenden Tätigkeiten – zu verlassen.

Die Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung lautet auf Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit

  In mindestens zwei vorliegenden Fällen wird diese Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung vorgenommen, in geschätzten Tausend und Abertausenden von Fällen, die durch die betroffenen Elternteile, Eltern, Geschwister, Großeltern, Familienangehörige und erwachsene geraubte und entfremdete Kinder oder stellvertretend Anwälte der geraubten und entfremdeten Kinder kann sie selbst gegen die Verantwortungsträger zur Anzeige gebracht und strafrechtlich auf nationalem und internationalem Wege verfolgt werden.

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