Bundesverfassungsgericht stellt FORMALISMUS ÜBER MENSCHENVERSTAND
Bei vorliegendem VÖLKERMORD, VERFASSUNGSHOCHVERRAT, MENSCHENRECHTSVERBRECHEN, VERFOLGUNG: BVerfG Karlsruhe lehnt auch anhängende Beschwerde ab
2021-05-11
.
Moskau/NewYork/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE sendet am Montag, den 11. Mai 2021 Mail 90 an NATO mit Betreff: Die Verfassungsbeschwerde und die Antwort des BUNDESVERFASSUNGSGERICHTES Karlsruhe (BVerfG) auf die N O T – E I N G A B E der Berichterstatterin.
Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit@gmx.de] Mail 90 An NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions Team Office of the High Commissioner for Human Rights United Nations Office at Geneva, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt, Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH)
NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter
– eine NOT-Eingabe als letzter Verzweiflungsakt der Berichterstatterin im Jahr 2020 nach 23 Jahren andauerndem „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“ in ihrem eigenen Fall mit vorliegendem Sorgerecht und als letzte Hoffnung für sich selbst und für weitere Folteropfer von kid – eke – pas
hier im Anhang: Gliederung der Verfassungsbeschwerde und Empfangsbestätigung der eingereichten Beschwerden, aktualisiert am 11. Mai 2021 Eingescannte letzte Seite 28 der Gliederung und Empfangsbestätigung vom 05. Mai 2021 mit Unterschrift der Berichterstatterin Antwort der Richter aus dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe auf die N O T – E I N G A B E mit der vergebenen Nummer AR 6190/20 vom 11. August 2020 Antwort vom Bundesverfassungsgericht Karlsruhe vom 24. August 2020 auf die Verfassungsbeschwerde Nr. 12 – Nr. 15, Nr. 17 und Nr. 22, eingegangen am 12., 13., 14., 15., 17. und 22. August 2020 Antwort der Richter aus dem Bundesverfassungsgericht Karlsruhe vom 24. August 2020 auf die Verfassungsbeschwerde mit Eingang am 06. August 2020 und am 10. August 2020 Strafanzeige des ARCHE e.V. mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die zuständigen Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe wegen Untätigkeit und somit Leisten von Beihilfe zum Verfassungshochverrat und Hervorrufen von Schaden betrifft Verfassungsbeschwerde Nr. 05a – Nr. 05e, eingereicht wegen grober Mängel innerhalb der staatlichen Demokratie in Deutschland und wegen schwerer Verbrechen gegen die Verfassung von Deutschland bei der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart vom 14. März 2021 Antwort der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 04. April 2021 auf die Strafanzeige gegen die zuständigen Richter am Bundesverfassungsgericht Karlsruhe durch die Berichterstatterin als 1. Vorsitzende des ARCHE e.V. Artikel aus „Handelsblatt“ vom 05. März 2020 „Designierter Präsident, Stephan Harbarth: Verfassungsrichter mit umstrittener Vergangenheit“ Bestätigung des Öffnens der Antworten auf die Verfassungsbeschwerde (Briefe vom 11.08.2020 und vom 26.08.2020) durch das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe an die Berichterstatterin am 11. April 2021, Zeugenaussage Fotos vom Öffnen der beiden Briefe vom Bundesverfassungsgericht
|
15
|
530 Seiten
|
Heiderose Manthey Nachgereicht II a und II b: Begründung für das Einreichen der Verfassungsbeschwerde durch die Beschwerdeführerin Aussagen von Rechtsanwälten über den weiteren Rechtsweg und Absagen der Rechtsanwälte |
12.08.2020
|
17a |
Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an bverfg@bundesverfassungsgericht.de; u.a. ab Mail 83 mit Betreff: „Mail 83 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Fallzahlen – Opfer – Tote – Studien – Wissenschaftliche Beiträge – Literatur – Fachzeitschriften – Lösungen – Interview mit der Berichterstatterin“ von So 25.04.2021 13:15 Uhr |
|
Sendebericht |
und hinzuzufügen.
Hochachtungsvoll |
|
|
|
Bleiben SIE online. WIR berichten.