„Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ legen die Beweise zu „Versuchter Totschlag“ vor, verübt an der Präsidentin der ARCHE und Berichterstatterin an NATO u.a.
Nach vorausgegangenem Menschenraub und härtester Entfremdung der leiblichen Kinder von ihrer Mutter mit Hilfe des Staates und der Bevölkerung: Völkermord jetzt nachweisbar anhand von Beweismitteln aus mehreren Prozessen gegen die Aufklärerin und gegen ihre Söhne ?
2021-06-08
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Moskau/New York/Den Haag/Brüssel/Genf/Berlin/Ansbach/Baumholder/Grafenwoehr/Hohenfels/Kaiserslautern/Wiesbaden/Stuttgart/Karlsruhe/Keltern/Weiler. Die Präsidentin der ARCHE veröffentlicht aus Phase II der Berichterstattung die Beweisführung an NATO u.a. zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, „Mail 95 zu NATO“ und der „Mail 95a zu NATO“ mit Betreff „Mail 95a zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – Die Beweise für gezielt vorgenommenen VÖLKERMORD lt. § 6 und § 7 Völkerstrafgesetzbuch.“
Im vorliegenden Fall – und weltweit gesehen in Millionen¹ von anderen Fällen – soll es sich um die absichtliche Zerstörung des Familienumfeldes zweier Kinder handeln und damit um Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 6 und nach § 7 Völkergesetzbuch.
Gezieltes Erzeugen von Dauerstress als tödliche Waffe von Seiten der Staatsanwaltschaft und der von ihr beauftragten Polizeibehörden gegen die Whistleblowerin
Darüber hinaus soll mit Hilfe des Vorlegens der Beweismittel aus den Volksbank-, Maulkorb-, Mühlen- und Naziprozessen die Grundlage geschaffen werden/worden sein für die Nachweisbarkeit staatliche legalisierten Versuchten Totschlags an der Berichterstatterin und Aufklärerin des Menschenrechtsverbrechens kid – eke – pas u.a. durch gezieltes Beifügen von Dauerstress und damit zusätzlichem körperlichen und seelischen Leid.
Lesen Sie hierzu auch den vorausgegangenen Artikel Der Volksbankprozess als Einstiegsprozess für – staatlich forcierten – Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch.
Öffentliche Übermittlung des Inhaltes von „Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ an die bislang wegen massiver Entfremdung nicht aufgeklärten Söhne der Berichterstatterin
Mail 95a zu NATO Hier: Wichtigste Beweise zu den Volksbankprozessen „Mail 95b zu NATO“ Beweise zu den Mühlenprozessen und „Mail 95c zu NATO“ Beweise zu den Naziprozessen folgen. Hochachtungsvoll Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de] Mail 95 Wichtiger Hinweis: Aufgrund des hohen Datenvolumens wird die „Mail 95 zu NATO VÖLKERMORD: METHODEN ZUR SICHEREN SYSTEMATISCHEN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER, aufgezeigt anhand der Vorgehensweisen der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, des Amtsgerichtes Pforzheim und des Polizeiposten Remchingen-Wilferdingen/Polizeirevier Neuenbürg in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Keltern und dem Bürgermeister der Gemeinde Keltern“ aufgeteilt in Mail 95a: I Volksbankprozesse Beweise, Mail 95b: II Mühlenprozesse Beweise und Mail 95c: III Naziprozesse Beweise. NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte Büro der Vereinten Nationen in Genf, Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),
NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten, entschiedenen Handeln gegen Menschenrechtsverbrechen, Verfassungshochverrat, Völkermord und Verfolgung zum Statuieren eines Exempels durch harte Bestrafung der Täter
Die Schlinge um den Hals der Berichterstatterin: (siehe auch den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“, https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=2309s „HEIDEROSE FÜR DEN STAATSANWALT (extended) – BLUTRICHTER HEUTE !“ (https://www.youtube.com/watch?v=Cx5p48ya6UM&t=451s und die Mühlenprozesse) Die Gesetzesgrundlagen bei den vorliegenden VerbrechenVölkerstrafgesetzbuch § 6 Völkermord
und Völkerstrafgesetzbuch § 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit
hier im Anhang:
Aussage des Vaters der Kinder über den Besitz der Sparbücher der Großmutter, angelegt auf ihre Enkel durch dessen Rechtsanwalt vom 31. Oktober 2001Strafanzeige wegen Diebstahl gegen die Berichterstatterin durch den Vater der Kinder bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe vom 17. November 2005Einleitung Ermittlungsverfahren vom Polizeiposten Keltern, später Remchingen, gegen die Berichterstatterin vom 17. November 2005Zeugenaussage über die Anlagen der Großmutter auf ihre Enkel und Aussagen zum Verhalten des Vaters der Kinder vom 07. Januar 2007
Freispruch der Berichterstatterin durch das Landgericht Karlsruhe vom 13. Juni 2007 als pdf und jpg
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S T A T T D E S S E N:
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Einspruch gegen den Strafbefehl durch die Berichterstatterin
Berufung der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim im Mühlenprozess gegen das Urteil vom Amtsgericht Pforzheim vom 22. Januar 2018
Rechtskräftiges Urteil vom Amtsgericht Pforzheim im Mühlenprozess vom 17. April 2019
Erneute Strafanzeige gegen die Täter durch die Berichterstatterin nach vorausgegangenem Freispruch durch das Amtsgericht Pforzheim, Urteil bestätigt durch das Landgericht Karlsruhe
Erneute Einstellung eines Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim u.a.
Klageerzwingungsverfahren gegen die Täter, eingereicht durch die Berichterstatterin am Oberlandesgericht Karlsruhe
III Naziprozesse
Bei den Naziprozessen verweist die Berichterstatterin auf den Film „LUST AUF MENSCHENJAGD IN KELTERN – DER PROZESS oder VERSUCHTES VERTUSCHEN VON VERBRECHEN“ (https://www.youtube.com/watch?v=0tAuwCiXW8s&t=2918s) und „HEIDEROSE FÜR DEN STAATSANWALT (extended) – BLUTRICHTER HEUTE !“ (https://www.youtube.com/watch?v=Cx5p48ya6UM&t=451s).
Die Beweise für die Naziprozesse liegen der UNO in Genf, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer vor, ebenso dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
hier im Mailkörper:
Artikel auf ARCHEVIVIA
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Amtsgericht PforzheimPforzheimer Amtsgericht ist für Heiderose Manthey und für die von ihr entfremdeten Söhne eine FolterkammerSämtliche Artikel zum Strafgerichtsprozess gegen Heiderose Manthey, angezeigt durch Henning von Restorff, Kanzlei Ladenburger, im Auftrag von Steffen Jörg Bochinger (Bürgermeister)2020-10-03 |
hier im Mailkörper:
Historischer Überblick zu den Volksbankprozessen:
Von der
- Falschaussage des die Kinder gezielt von ihrer Mutter entfremdenden Vaters über Geldanlagen der gemeinsamen Kinder über die Bezichtigung und Strafanzeige der Mutter bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, über die
Strafanzeige beim Polizeiposten Remchingen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Pforzheim, bis hin zum
Strafgerichtsprozess, zur
Verurteilung der Mutter in 1. Instanz wegen Betrug und dann schließlich zum
Freispruch der Mutter vor dem Landgericht Karlsruhe.
Die Äußerungen der Berichterstatterin erweisen sich als wahr.
Dauer des Gesamtprozesses und Bedeutung:
6 Jahre zusätzliche Misshandlung und Folter nach vollzogenem Kinderraub, Auskunftsverweigerung über das Ergehen der Kinder, Umgangsverweigerung, Maulkorb-Erlass, verhängt über die ihrer Kinder beraubte Mutter und Berichterstatterin als weitere MITTEL ZUR SICHEREN ENTFREMDUNG DER KINDER VON IHRER MUTTER.
Es ist Absicht und Vorsatz:
Aussage des Vaters der Kinder über dessen Rechtsanwalt vom 31. Oktober 2001 – explizit herausgefordert auf Anfrage der Berichterstatterin, da die Sparbücher nicht gefunden werden konnten von der Mutter der Berichterstatterin nach dem Raub der Kinder/Enkel aus dem Haus der Berichterstatterin: Er, der Vater, ist n i c h t im Besitz von Sparbüchern, die von der Großmutter auf ihre Enkel angelegt sind.
Die Großmutter, Mutter der Berichterstatterin, wohnt bis zu deren Auszug im Erdgeschoss, die Eltern der gemeinsamen Kinder leben im Obergeschoss des Hauses der Berichterstatterin.
Wörtlich:
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„Mein Mandant verfügt insbesondere auch nicht über Sparbücher, welche auf den Namen der Kinder lauten und von der Mutter Ihrer Mandantin angelegt bzw. bestückt wurden. Ich gehe davon aus, dass sich die Sparbücher, so sie denn existieren sollten, in Besitz Ihrer Mandantin oder deren Mutter befinden.“ |
5 Jahre später:
Strafanzeige des Vaters der Kinder bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe aufgrund des der Berichterstatterin unterstelltem Diebstahls der Sparbücher ihrer Söhne, gestellt am 17. November 2005. Die Sparbücher sind bereits vor dem 01. Oktober 1997 (Tag des Raubes der Kinder) der Großmutter entwendet worden:
Am 17. November 2005 weiß der Vater plötzlich, dass die Berichterstatterin die Sparbücher der Großmutter angeblich nicht besitzen kann, weil E R selbst im Besitz der Sparbücher ist.
Die Großmutter verlangt sogar von der Bank die Geldanlagen zurück. Diese verweigert die Herausgabe.
Schriftlich äußert sich der Vater der Kinder an die Staatsanwaltschaft mit nachfolgenden Worten:
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„Frau Manthey hat am 17.02.2002 … unberechtiger Weise Geld abgehoben (Diebstahl?) und das ohne Sparbücher. Frau Manthey wusste zu diesem Zeitpunkt, dass Sie mit der Aussage – Sparbuch wird nachgereicht, die Unwahrheit sprach da sie diese nicht in ihrem Besitz hatte. Nur mit Hilfe des Kreditinstitutes konnte diese Machenschaft verhindert und mit Unterstützung eines Vorstandes, auch die Transaktion von 2002 korrigiert werden. Ich möchte im Namen meines minderjährigen Sohnes Falk-Gerrit und mit Vollmacht meines volljährigen Sohnes Johannes-Simon diese Machenschaften zur Anzeige bringen.“ |
Einleitung Ermittlungsverfahren durch Polizeiposten Remchingen – Grund: Vortäuschen eines Verfügungsrechtes durch die Mutter vom 17. November 2005
Polizeihauptmeister Rolf Jäger bestätigt: Die Sparbücher hatten sich nach Auskunft des Vaters der Geschädigten immer in seinem Besitz befunden.
Dies widerspricht voll und ganz der ursprünglichen Aussage des Vaters, er sei N I C H T in Besitz der Sparbücher: “Mein Mandant verfügt insbesondere auch nicht über Sparbücher“, so der Rechtsanwalt des Vaters im beigefügten Schreiben,
Wörtlich:
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„Sachverhalt: |
Fazit:
⇒ Mittels einer Falschaussage stellt der Vater der Kinder die Mutter als Diebin des Eigentums ihrer Kinder vor den Augen der Kinder dar, sogar vor der Polizei und der Staatsanwaltschaft Karlsruhe. Staatsanwalt Bernhard (lt.Internet) Martin von der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim, teilt der Berichterstatterin bei deren Akteneinsicht mit, dass er den Polizeiposten Remchingen zur Ermittlung aufgefordert habe.
Die Akte darf die Berichterstatterin nicht selbständig einsehen. Der Staatsanwalt behält sie die ganze Zeit über in seinen Händen und zeigt nur auszugsweise Dokumente.
⇒ Dem Vater der Kinder gelingt es sogar lt. Schilderung einer dortigen Angestellten durch ein sehr energisches Auftreten (lautes Schreien in der Schalterhalle) der Volksbank in Remchingen das gesamte Institut auf seine Seite zu ziehen.
Das gemeinsame Sorgerecht wird vom Rechtsvertreter der Bank pervertiert in das alleinige Sorgerecht des Vaters.
⇒ Die Bank agiert trotz vorhandenen Sorgerechts ausschließlich gegen die Mutter mit nachfolgenden Behauptungen in der im Anhang beigefügten Klageschrift vom 20. Dezember 2005:
Klageschrift S. 2 |
„Die Klägerin verlangt von der Beklagten die Erstattung zweier Beträge, die diese in 2002 unberechtigt an sich brauchte.“ |
Ebenda. |
„Beide Kinder leben seit langem beim Vater. Dieser übte damals die alleinige elterliche Sorge für beide Kinder aus und tut dies für den noch minderjährigen Sohn Falk-Gerrit noch immer.“ |
Ebenda. |
„Am 17.7.2002 erschien die Beklagte auf der Geschäftsstelle Weiler der Klägerin, um von den beiden Sparkonten Geld abzuheben. Sie spiegelte der Mitarbeiterin der Klägerin, Frau Mall, vor, sie sei über die Konten allein verfügungsberechtigt und auch im Besitz der Sparbücher. Die Sparbücher werde sie in den folgenden Tagen vorlegen.“ |
Klageschrift S. 3 |
„In Wirklichkeit war die Beklagte dazu nicht berechtigt. Sie war weder verfügungsberechtigt noch hatte sie die Sparbücher in ihrem Besitz. Sie konnte sie deshalb in der Folgezeit auch nicht vorlegen.“ |
Ebenda. |
„Mit ihrer falschen Behauptung, sie … |
⇒ Der Vater der Kinder erzwingt durch Falschaussagen gegen die Mutter einen Strafgerichtsprozess, in dessen erster Instanz die Mutter wegen Betrug durch Richterin Saskia (lt. Internet) Richter (auf Probe) vom Amtsgericht Pforzheim verurteilt wird.
⇒ Richterin Saskia (lt. Internet) Richter (auf Probe) ist es auch, die der Berichterstatterin den Maulkorb verhängt, sodass die Berichterstatterin bis zum heutigen Tage in der Öffentlichkeit nicht sagen darf, was während der Ehezeit von Seiten des Vaters den Kindern selbst und der Mutter der gemeinsamen Kinder gegenüber wirklich angetan worden war. Lediglich ihren beiden Söhnen darf die Berichterstatterin berichten. Jedoch: Die Söhne sind entfremdet und wollen mit „der Sache“ nichts zu tun haben.
⇒ Bis zum heutigen Tage ist dieser Maulkorb in Teilen noch aktiv. Die Berichterstatterin darf also nur in der Familie, also ihrem Exmann und ihren Söhnen sagen, was die Wahrheit war, nicht aber der Öffentlichkeit die Wahrheit unterbreiten.
⇒ Das Verfahren liegt als Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe und wird Gegenstand einer weiteren Berichterstattung werden. Die Inhalte des Maulkorberlasses liegen in der RESOLUTION 09/15 der UNO in New York, dem UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, dem Europäischen Parlament, dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Deutschen Bundestag u.a. als Beweise vor.
Zum Maulkorberlass der Bericht auf dem Online-Magazin ARCHEVIVA:
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Maulkorb gegen Heiderose Manthey und kein Ende in SichtUnerträgliche Interpretationen vor Gericht: Spielt Gegenanwalt Florian Freihöfer wieder einmal den Dramaturgen, den „wissenden“ Therapeuten und PAS-Experten ?23 Jahre nach dem Raub der Kinder: Landgericht Karlsruhe sieht „Wiederholungsgefahr“ eines Hilferufs an die (verstorbene ?) Schwiegermutter und deren kirchlichen Seelsorger wegen zunehmender Entfremdung der Kinder2020-05-24 |
⇒ Zu überprüfen ist anhand der Volksbankprozesse, ob Polizeihauptkommissar (lt. Internet) Michael Thomas Trägner zum damaligen Zeitpunkt der Tat gegen die Berichterstatterin beim Aufsichtsrat der Volksbank ist und die Geschichte um die Verfügungsgewalt der Berichterstatterin über die Anlagen der Großmutter zum Schutz ihrer Kinder vor Gewalteinwirkung des Vaters kennt. Polizist Michael Trägner ist der Gemeinderat, Fraktionsvorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Keltern, der nicht veröffentlichen will/wollte trotz Zusage von seinem Anwalt, dass die Berichterstatterin die „Freie Wählergemeinschaft Keltern (FWG)“ gegründet hat.
⇒ Der jüngste Sohn der Berichterstatterin weiß in den Maulkorbprozessen, zu denen er als Zeuge zu einer Zeit geladen wurde, in der er noch nicht auf dem Plan stand, noch nicht lebte oder noch Säugling war, nichts von Anlagen der Großmutter, die sie für ihn getätigt hat, dass er seinen Führerschein mit diesen Anlagen machen könne.
⇒ Das Ziel der vollkommenen Entfremdung ist dem Vater mit Hilfe des Justizapparates geglückt. Der Vater hat sowohl die Staatsanwaltschaft, die Polizei und das Amtsgericht Pforzheim auf seiner Täter-Seite.
Das ist Vorsatz mit Hilfe des Justizsystems.
⇒ Kommt in diesem Falle noch das gegen die Mutter arbeitende Jugendamt hinzu durch Unterlassung einer Anbahnung der Kinder an ihre Mutter, dann ist eine Chance, jemals wieder an die Kinder zu gelangen, gleich 0.
Den Rest der Verleumdung und Ächtung besorgt die Nachbarschaft, die Dorfgemeinschaft und das angrenzende Wohnumfeld.
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Prof. Dr. Heinrich Kupffer: Struktureller Größenwahn des JugendamtesAnmaßende Inkompetenz ist den Ämtern auf den Leib geschriebenAndere beherrschen mit mittelalterlichen Waffen2018-03-20 http://www.archeviva.com/prof-dr-heinrich-kupffer-struktureller-groessenwahn-des-jugendamtes/ |
⇒ Aussage des jüngeren Sohnes der Berichterstatterin beim Prozess vor dem AG Pforzheim
Richter Jörg (lt. Internet) Richter am Amtsgericht Pforzheim und die Hauptverhandlung vor dem AG Pforzheim am 15. Mai 2017 zu dem Maulkorberlass (Unterlassung) als erneute Folter für die durch den Raub traumatisierte Mutter und traumatisierten Söhne – zumal nach Ablehnung eines Psychologen/Psychiaters, der den Prozess hätte auf Antrag der Berichterstatterin begleiten sollen:
Das von der Berichterstatterin monierte Einbestellen der von der Berichterstatterin als Mutter geraubten und gewalttätig getrennten Kinder, traumatisierter erwachsener Kinder, ist als Absicht und Vorsatz zu werten, zumal die Kinder zu den von der mit Maulkorb versehenen Berichterstatterin deswegen keine Angaben machen können, weil sie zum Zeitpunkt der Aussagen der Berichterstatterin noch gar nicht geplant waren, noch im Embryonalzustand, Säuglings- oder Kleinkindalter waren und die damaligen Tatsachenbehauptungen der Mutter nicht bestätigen können. Die Zeugen können lediglich einige Eindrücke bestätigen, die sie selbst anders einstufen, als sie in Wirklichkeit waren. Eine Aufklärung über die wirklichen Tatsachen hat nicht stattgefunden. Die Kinder wurden entweder bewusst im falschen Licht belassen oder dorthin geführt.
Die erwachsenen Söhne der Berichterstatterin werden daher erneut traumatisiert. Richter Jörg (lt. Internet) Richter scheut sich nicht die erwachsenen Entfremdeten sogar nach dem sexuellen Umgang des Vaters mit der Berichterstatterin zu befragen.
Die Mitschrift einer Prozessbeobachterin dokumentiert die Folter der von ihrer Mutter entfremdeten Kinder durch deren Befragung vor den Augen und Ohren der Mutter und so erneut missbrauchten Kinder, jetzt erwachsene ihrer Mutter beraubte Männer. Dies ist eine ganz neue Form von Folter, obwohl die Mutter den Richter in einem kurzen Hinweis an dessen Tür im Amtsgericht Pforzheim darauf aufmerksam gemacht hatte, dass die Kinder gar keine Zeugen sein können, da sie die Aussagen der Mutter weder bestätigen noch verneinen könnten, die sie vor und zum Zeitpunkt der Ehe gemacht hatte.
Richter Jörg (lt. Internet) Richter bestellt nicht nur die Kinder als Zeugen, sondern auch die spätere Lebensgefährtin des Vaters, die zum Zeitpunkt der Trennung noch nicht im Leben des Vaters erschienen ist und von daher keinerlei Aussagen zu den von der Mutter getätigten Tatsachenbehauptungen machen kann.
Das Urteil von Richter Jörg (lt. Internet) Richter liegt bei.
Der Prozess stellt für die Berichterstatterin eine einzige Folter dar, weil sich ihr mit den Aussagen der jungen Männer die komplett vollzogene Entfremdung zu ihrer eigenen Entwicklungsgeschichte darbietet. Die Berichterstatterin hat bei diesem Prozess ihre Söhne zum ersten Mal wieder nach ca. 9 Jahren in einem sehr veränderten und körperlich sehr stark gealterten, erwachsenen Zustand gesehen. Allein dieser Umstand ist ein hoher Stressfaktor für die Berichterstattung, ganz abgesehen von der vor ihr stehenden Zeugenvernehmung ihrer Söhne vor Gericht.
Zu erwähnen an dieser Stelle ist noch: Die Bestrafung der Kinder nach ausgeführten Kleinjungenstreichen konnte so extrem werden, dass der Vater die Mutter bei Bestrafung aus den Kinderzimmern sperrte. Der Mutter blieb nur noch sich ans Klavier zu setzen und so laut zu spielen, damit die Kinder hörten, dass sie nicht alleine waren. Kinder und Mutter erlebten Höllenqualen, die bei den Kindern erkennbar an ihren Zeugenaussagen gelöscht sind. Jegliche Tat geht von der Mutter aus, so ist es im Gedächtnis des vernommenen jüngeren Sohnes in der Zeugenvernehmung der Hauptverhandlung Unterlassung/Maulkorbprozess gegen die Berichterstatterin am 15. Mai 2017 verankert und aus dem Mund des jüngeren Sohnes zu vernehmen.
Der beantragten Hinzuziehung der Akte der Volksbankprozesse stimmt Richter Jörg (lt. Internet) Richter am Amtsgericht Pforzheim nicht zu.
⇒ Mit diesem Beschluss des Richters Richter wird ein wichtiger staatlich dokumentierter Beweis sogar vorliegend durch mehrere Prozesse und diverse Schriftstücke, die den Tatbestand vollzogener Missetaten (ungerechtfertigter Vorwurf des Diebstahls gegenüber der Berichterstatterin – Falschanzeige und Falschverurteilung der Berichterstatterin in erster Instanz- Falschdarstellung des Sorgerechts in der Volksbank Keltern-Remchingen durch den Vater bewiesen hätte, einfach ausgeklammert und als ein vorhandenes Beweismittel einfach eliminiert.
Fazit der erschreckenden Entfremdung am Beispiel des jüngeren Sohnes der Berichterstatterin:
⇒ Der jüngere Sohn weiß bei seiner Zeugenvernehmung nicht, dass er Geld von der Großmutter erhalten hat für seinen Führerschein. Alles Geld sei von väterlicher Seite in den Hauskauf nach deren Raub eingeflossen. Dies lässt die Vermutung zu, dass der Vater das Geld aus den Anlagen der Großmutter entweder nicht an seinen Sohn ausgehändigt hat, sondern für sich selbst verbucht, indem er ein Motorrad für seinen Sohn kauft. Es ist an dieser Stelle zu überprüfen, ob sogar eine Unterschlagung seitens des Vaters stattgefunden hat.
⇒ Mit diesem Vorgehen ist der Plan des Vaters und Staates geglückt, den jüngeren Sohn der Berichterstatterin vollkommen von ihr und vom Zugang zu seinen Wurzeln mütterlicherseits abzuschneiden. Die Entfremdung ist auf dem Höhepunkt angelangt. Der absichtliche Missbrauch ist nachgewiesen.
⇒ Der jüngere Sohn weiß nichts davon, dass der Vater 17 Jahre lang mietfrei im Haus der Berichterstatterin gelebt hatte, in dieser Zeit Geld ansparen konnte, um damit das Haus zu kaufen, in das die Kinder verschleppt wurden. Das Haus der Berichterstatterin hat er in einem sehr desolaten und herabgewirtschafteten Zustand verlassen.
⇒ Der jüngere Sohn lebt in einer Illusion, er weiß nicht, dass sein Vater fast „einen Herzinfarkt“ bekommen haben soll, wenn er Post von der Berichterstatterin erhalten habe. Er kann keine Angaben darüber machen, wer ihn die ersten Jahre groß gezogen hat, er weiß nichts von der Narbe des Vaters auf dessen Kopf (erfolgt durch eine ehemalige Freundin des Vaters zu deren Notwehr), er weiß nichts von den unzähligen Familien-Therapievorschlägen der Berichterstatterin, er weiß nichts von den tatsächlichen Besitz- und Vermögensverhältnissen, er weiß nichts von den Anlagen seiner Großmutter mütterlicherseits auf ihre Enkel, er weiß nur, dass alles Geld von der väterlichen Seite einfloss, er weiß, dass sein Vater nie etwas Unrechtes tun würde. Damit bezichtigt er indirekt die Berichterstatterin als Diebin seines eigenen Vermögens. Er hat vergessen, dass seine Mutter ihn großzog, während der Vater berufstätig war und die meiste Zeit seiner eigenen Freizeit in seinem Kellerzimmer verbrachte bei diversen Beschäftigungen.
Aufforderung an die Entscheider:
⇒ Die Volksbankprozesse sind neu aufzurollen. Die Täter vor Gericht zu stellen und wegen Beihilfe zum Völkermord hart zu verurteilen.
⇒ Hiermit zeigt die Berichterstatterin alle in den Prozessen zum Nachteil der Berichterstattenden agierenden Beteiligten an und stellt Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung.
Freispruch der zu Unrecht mehrfach durch den Vater, durch die Volksbank Wilferdingen-Keltern, durch die Polizei und Staatsanwaltschaft Beschuldigten Berichterstatterin durch das Landgericht Karlsruhe am 13. Juni 2007
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Der die Freigesprochene vertretende Rechtsanwalt ist nach dem Urteil nicht willens, eine Gegenanklage gegen die Bank und den Anzeige erstattenden Vater der Kinder zu erheben. Die Beschuldigte gibt auf, die zuvor mit anderen Rechtsanwälten gemachten Erfahrungen schrecken sie von einem weiteren Kampf zurück. |
Zur Objektivierung der Persönlichkeit der Berichterstatterin:
Der letzte Dienstbericht der als Lehrerin, Vertrauenslehrerin, Streitschlichterin und Pressereferentin tätigen Berichterstatterin in der Ludwig-Uhland-Schule vom 18. Mai 2000
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Dem Mobbing in der Schule gegen sie als sehr engagierte Lehrerin hält die Berichterstatterin nicht mehr stand. So äußert beispielsweise die katholische Religionslehrerin Ursula T. hinter dem Rücken der Berichterstatterin zu Kollegen: „Wer weiß, was die angestellt hat, wenn sie die Kinder vom Jugendamt weggenommen bekommen hat.“ u.a.. Dabei hat die Berichterstatterin immer das Sorgerecht. Die Berichterstatterin ist gezwungen den letzten Halt in ihrem Leben zu verlassen: Ihren geliebten Beruf. Während ihrer Dienstzeit unterrichtet sie auf eigenen Wunsch an Grund-, Haupt, Sonder- und Realschulen in allen Fächern außer Chemie. Sie will durch ihren multiplen Einsatz die verschiedenen Stufen der Entwicklung von Kindern, deren Lernbereitschaft und Freude, Motivaton, ihre Nöte und Sorgen kennenlernen. Aufgrund ihrer eigenen gemachten Erfahrung erzieht sie ihre Schüler noch rascher in deren Selbständigkeit und Eigenverantwortung und Wahrhaftigkeit. Das erweckt zum einen Unverständnis und auch Neid bei ihren Kollegen. Von Familie, Freunden und Dorfgemeinschaft muss sich die Berichterstatterin nach dem Verlassen des Schulsystems vollkommen zurückziehen. Sie wird in ihrer Lage durch ihr Umfeld immer mehr verletzt, weil keiner verstehen will oder kann, ihr helfen will oder kann. Jetzt kommen noch Gerüchte hinzu, warum sie den Schuldienst verlassen habe. Es ist nicht mehr auszuhalten. Die Berichterstatterin tritt nur noch in Sachen Aufbau der von ihr gegründeten ARCHE nach außen auf, zieht sich ansonsten ganz in ihr Haus zurück, isoliert sich vollkommen. Zunehmend arbeitet sie alleine, also ohne Rechtsanwälte, baut die ARCHE fast alleine auf, auch die gesamte Berichterstattung über arbeitet sie alleine bis auf wenige Botengänge, die zwei ARCHE-Tätige vornehmen. Weil sie ihre Kinder sehen will, zumindest vor Gericht, macht sie sich im Jahr 2006 „vorsätzlich schuldig“, als ihr ältester Sohn volljährig ist, indem sie keine Alimente mehr bezahlt. Tatsächlich wird sie von ihrem Sohn angezeigt und so kann sie ihn nach JAHREN wieder einmal sehen. Die Gefühle beim Wiedersehen sind unbeschreiblich, ernüchtern und ein Schock für die Berichterstatterin. Die so Drangsalierte geht nicht zum Arzt, weil sie davor Angst hat, in eine Psychosomatische Klinik zu müssen. Das wäre ihr Untergang gewesen. Dann wäre endlich für ihr Umfeld klar gewesen: Die Berichterstatterin ist „krank“ ! Also nicht der Kinderraub hätte sie oder die zuvor stattgefundenen Drohungen „Wenn du mich verlässt, nehme ich dir die Kinder !“ krank gemacht, sondern weil sie, also die Berichterstatterin krank gewesen wäre, hätte der Vater die „Legitimation“ besessen, der Berichterstatterin die Kinder zu rauben. Über mehrere Jahren bleiben nach dem tatsächlich stattgefundenen Raub der Kinder die Rollläden an den Frontseiten des Hauses geschlossen. Die Berichterstatterin hält die Misshandlung und Folter an ihr und an ihren Söhnen ohne Hilfe von Freunden, Familie oder Ärzten aus. Die Berichterstatterin befürchtet die transgenerationelle Übertragung ihrer Geschichte auf eventuell bereits vorhandene oder sich noch ankündigende Enkel. Das Ziel der Berichterstatterin ist die Kontaktanbahnung zu ihren Söhnen in diesem Leben. Damit das Band der Eiseskälte und Isolierung hervorgerufen durch den Raub und die knallharte Entfremdung ihrer Söhne von ihrer Mutter durch den Vater ihrer Söhne, durch dessen Familie, durch Staat und Gesellschaft durchbrochen werden kann. ⇒ Bei der vorliegenden Form von Folter ist es fast gleich, ob die Prozesse am Ende gewonnen werden oder nicht. Ein Opfer kann dann schon sterben oder ernsthaft krank werden, wenn der Dauerstress aufrecht erhalten bleibt. Dauerstress in Form von Verfolgung, Misshandlung, Folter, Verleumdung, falsche Verdächtigung, tätliche Angriffe auf Hab und Gut, Leib und Leben, provozierte Gerichtsprozesse, Ablehnung sämtlicher durch die Opfer gestellten Strafanzeigen durch Nichtverfolgung, Verurteilungen der Opfer oder Freisprüche der Opfer, ständig unter Beobachtung durch die Behörden und durch die Gesamtbevölkerung stehen und vieles mehr. |
hier im Mailkörper:
Die LEGENDÄRE DREIERKETTE tritt auch im Mühlenprozess auf. Dort ist anstatt des Polizeiposten Remchingen das Polizeirevier Neuenbürg angegliedert.
Artikel auf ARCHEVIVA
Nicht nur „Weiße“ Folter ! Sind Kelterner Gemeinderäte auch verstrickt ?Die bislang gut funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kommune Keltern, Polizei, Staatsanwaltschaft und Amtsgericht PforzheimKaum zwei Jahre her: Rückerinnerung an die fürchterlichen Mühlenprozesse2020-11-11 |
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Wer ist der Kopf des Täterkreises ?Jetzt sind weitere Zeugen aufgerufen: Denunziationen am Wohnort können tödlich sein für BetroffeneKinderraub – ein gesellschaftlich unterstütztes Menschenrechtsverbrechen2019-10-13 |
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Was wurde eigentlich aus dem Mühlenprozess ?Neuer Anschlag am Schwarzen Brett des Hellblauen HäuschensStrafantrag mit Strafverfolgung: Sind jetzt die Denunzianten dran ?2019-07-11 http://www.archeviva.com/was-wurde-eigentlich-aus-dem-muehlenprozess/ |
Manthey kickt StrafprozessAufgedeckt: Schikane vor Ort, ausagiert an einer sorgeberechtigten MutterJetzt befinden sich die Gegner der Leiterin der ARCHE „In der Mühle von Weiler“2018-12-20 http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/heiderose-manthey/manthey-kickt-strafprozess/ |
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Video aus dem AMTSGERICHT PFORZHEIM AUFGEDECKT: WEISSE FOLTER IM ZUSAMMENHANG MIT KINDERRAUB |
⇒ Die Verfolgerin aus der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim ist während der Mühlenprozesse Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert.
⇒ Hiermit zeige ich die Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert wegen Falschverdächtigung und Falschaussage an, wegen nicht Einhaltens eines Fairen Verfahrens und wegen Nichteinhalten der Gleichheit vor dem Gesetz. Bis heute fehlen die mehrfach angeforderten Strafanzeigen, die bei er Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim eingegangen sind. Diese werden der Berichterstatterin verweigert. Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung wird hiermit gestellt.
Wörtlich schreibt Bossert in der Berufung gegen den Freispruch vom Amtsgericht Pforzheim vom 22. Januar 2018 zum Wortlaut des Plakates „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau !!!“:
„In Keltern-Weiler gibt es zwei Mühlen. Nur eine Mühle ist noch in Betrieb. Betrieben wird sie vom Geschädigten Becker. Dieser „herrscht“ als Müller zusammen mit seinen Mitarbeitern in der Mühle.“ |
und
„Die Äußerung der Angeklagten „In der Mühle von Weiler herrscht eine verlogene Drecksau!!!“ wurde durch den Nachbarn Klüssendorf, den Polizeibeamten Ott sowie durch den Geschädigten Becker eindeutig auf den dortigen Müller, den Geschädigten Becker, bezogen. Mithin hat ein objektiver Empfängerkreis die Äußerung zweifelsfrei so verstanden und genauso hat es die Angeklagte auch zumindest billigend in Kauf genommen.“ |
Der Ansicht von Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert widerspricht auch das Landgericht Karlsruhe bei der Bestätigung des Freispruchs für die Berichterstatterin durch das Amtsgericht Pforzheim.
Ferner wird/wurde Staatsanwältin Christine (lt. Internet) Bossert auf ihre persönliche Verantwortung und Remonstrationpflicht hin verwiesen.
hier im Mailkörper:
Aufforderung an das Bundesverfassungsgericht Karlsruhe die Teilaspekte des Inhalts Martin Becker betreffend der Dokumentation Nr. 03a und Nr. 03b, die Teilaspekte der Naziprozesse, eingeleitet durch die Strafanzeige des Bürgermeisters Steffen Jörg Bochinger der Dokumentation Nr. 05a bis Nr. 05g und Teilaspekte des Inhalts Michael T[…] betreffend der Dokumentation Nr. 11 und den gesamten Inhalt und die Anhänge von “Mail 95 zu NATO“ der Dokumentation Nr. 12a, Nr. 12b und Nr. 13 zuzuordnen
03a |
185 Seiten |
Becker Martin |
06.08.2020 Empfangsbestätigung Nr. 01a |
03b |
185 Seiten |
Becker Martin |
10.08.2020 Empfangsbestätigung für Nr. 01b |
05a |
36 Seiten |
Bochinger Steffen Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – |
Empfangsbestätigung Nr. 01a |
05b |
324 Seiten |
Bochinger Steffen Jörg Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – Darlegung zur Begründung des Einspruchs gegen den Strafbefehl und Beweismittel |
22.08.2020 Empfangsbestätigung |
05c |
142 Seiten |
Bochinger Steffen Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – Einspruchsbegründung gegen den Strafbefehl gegen Heiderose Manthey an das Amtsgericht Pforzheim, Termin des Prozesses: 24. September 2020, 09:30 Uhr |
21.09.2020 Empfangsbestätigung |
05c |
77 Seiten |
GEHEIM UND HÖCHST VERTRAULICH |
21.09.2020 Empfangsbestätigung |
05c |
136 Seiten |
Bochinger Steffen Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – Einspruchsbegründung Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) |
23.09.2020 Empfangsbestätigung |
05c |
114 Seiten |
Bochinger Steffen Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – Einspruchsbegründung Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) |
23.09.2020 Empfangsbestätigung |
05c |
233 Seiten |
Bochinger Steffen Strafbefehl gegen Heiderose Manthey – Rechtsmittel Steffen Jörg Bochinger, Bürgermeister der Gemeinde Keltern, KHK Schoch-Wuerz, Kriminalpolizeidirektion Calw, PHKin S. Schuster, Polizeipräsidium Pforzheim, Polizeiposten Remchingen – Einspruchsbegründung Beweismittel für das Amtsgericht Pforzheim (Annahme des Beweismittels im Strafprozess verweigert durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) und für die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim (Annahme des Beweismittels an Staatsanwalt Sven Müller im Strafprozess verweigert per Beschluss durch Vorsitzende Richterin am Amtsgericht Pforzheim, Martina Resch) |
23.09.2020 Empfangsbestätigung |
05d |
Ergänzende Vorträge per Mail an NATO u.a. |
Bochinger Steffen Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de] |
07.02.2021 |
05e |
Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […] Ergänzender Vortrag zu Nr. 05c und Nr. 05d Sachschaden Leitbild Keltern per Fax an das BVerfG Karlsruhe 38 Seiten |
Bochinger Steffen Aufforderung des Florian W[…] an den ARCHE e.V.
|
11.03.2021 Sendebericht von17:15 Uhr und 17:36 Uhr (Sommerzeit), jeweils 19 Seiten0 |
05f |
Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […] Sachlage und Sachanalyse, aufgezeigt am Schriftverkehr mit dem Baur-Verlag 13 Seiten, |
Deutschland ist keine Demokratie Das Redaktionsstatut der Gemeinde Keltern, unterzeichnet von Bürgermeister Steffen Jörg Bochinger Manipuliertes Verhindern der geplanten Warnung der Bevölkerung vor Verfassungshochverrat u.a. |
25.03.2021 Sendebericht 1 |
05g |
Übersandt per Mail NATO u.a. unter Mailadresse […] |
Deutschland ist keine Demokratie Weitere Vorlagen zur Manipulation der Inhalte in den Gemeindenachrichten durch Pressezensur des ARCHE e.V. und durch Veröffentlichungsverbot einer Annonce in den Gemeindenachrichten hier: Gemeinde Waldbronn unter Bürgermeister Franz Masino Während die Verlage für die Gemeindenachrichten Straubenhardt und Birkenfeld die Annonce veröffentlichen, unterbindet dies der für Waldbronn zuständige Verlag |
ab 26.03.2021, beginnend mit Mail 67a |
11 |
57 Seiten |
Trägner Michael Strafanzeige gegen Michael T[…] Strafanzeige gegen Michael T[…], Vorsitzender der Freien Wählergemeinschaft Keltern (FWG) und – falls eine Straftat vorliegt – Antrag auf Strafverfolgung wegen Täuschung und Betrug |
06.08.2020 Empfangsbestätigung Nr. 01a |
12a |
614 Seiten |
Nachgereicht W[…] Johannes wegen falscher uneidlicher Aussage, gegen Kirsten S[…] und Johannes W[…] wegen Entziehung Minderjähriger, hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Heiderose Manthey vom 19.08.2020 |
17.08.2020 Empfangsbestätigung Empfangsbestätigung |
12b |
39 Seiten |
W[…] Johannes wegen falscher uneidlicher Aussage, gegen Kirsten S[…] und Johannes W[…] wegen Entziehung Minderjähriger, hier: Antrag auf gerichtliche Entscheidung der Heiderose Manthey vom 08.10.2019 |
06.08.2020 Empfangsbestätigung |
13 |
72 Seiten |
W[…] Johannes NOT-EINGABE von Heiderose Manthey an den Bundesgerichtshof Vorausgegangene Instanz: Landgericht Karlsruhe 20 S 83/18 zugrunde liegender Tatbestand: |
06.08.2020 Empfangsbestätigung Nr. 01a |
und auch der Dokumentation Nr. 18 der Verfassungsbeschwerde zuzuordnen
18 |
Übersandt per Fax an 0721 – 910 1382 und per Mail an […] u.a. ab Mail 94 mit Betreff:„Mail 94 zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Strafanzeige, Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmach von Freitag 21.05.2021 10:42 Uhr |
STRAFANZEIGE, ANTRAG AUF STRAFVERFOLGUNG und WIEDERGUTMACHUNG – auch oder gerade im Falle
Per Email
[bekannt] Betreff: Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung und Wiedergutmachung im Falle vorliegenden Völkermordes
und falls die gegen mich begangenen Straftaten aufgrund vorliegenden Völkermordes nicht verjährt sind, ich · (vorsätzlich) falsch beschuldigt, gegen · ALLE am Raub meiner beiden Söhne Beteiligten, Beihilfe Leistenden Verleumdenden, Unterlassenden, Hilfe Verweigernden, · ALLE auf dieser Tat/Misshandlung und Verurteilung aufbauenden weiteren Straftaten, die gegen mich verübt und (absichtlich) nicht aufgeklärt wurden, die mich verleumdende und nicht aufklären wollende Presse etc. und zwar als von Kinderraub betroffene Mutter, als Präsidentin der ARCHE, Berichterstatterin an NATO u.a., Beschwerdeführerin, Herausgeberin u.a. in Sachen Unmenschliche Folter an … |
20.05.2021 Sendebericht Sendebericht
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und als Beweismittel hinzuzufügen und als GRUNDLAGE für GEZIELT VORGENOMMENEN VÖLKERMORD heranzuziehen.
Während der Berichterstattung an NATO u.a. werden die in den Behörden Tätigen auf deren persönliche Verantwortung, Remonstrationpflicht, Recht auf faires Verfahren und auf Gleichheit vor dem Gesetz hingewiesen unter Angabe der nachfolgenden Paragraphen und Texte.
§ 36
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RemonstrationspflichtHierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen |
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Art. 6 |
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Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
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Ich bedanke mich für Ihr Gehör.
Hochachtungsvoll |
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⇒ Die Beweismittel aus den Originalschreiben von „Mail 95 zu NATO“ und „Mail 95a zu NATO“ werden den Söhnen der Berichterstatterin über/mit Benachrichtigung des Bundesverfassungsgerichtes Karlsruhe und der Landeskriminalpolizei Stuttgart zukommen lassen.
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¹Erasing Family Documentary: „25 Million Parents are being erased in North America“
http://www.archeviva.com/25-million-parents-are-beeing-erased-in-north-america
Bleiben SIE online. WIR berichten.