Inhalt der „Mail 95 und 95a zu NATO“: Versuchter Totschlag, erzeugt u.a. durch gezielte Herbeiführung von Dauerstress, durch unablässige Falschanzeigen aus der Bevölkerung, durch falsche Strafverfolgung, unablässige Führung von Prozessen gegen die unschuldige Aufklärerin und Unterlassene Hilfeleistung § 212 Totschlag „(1) Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht … Der Volksbankprozess als Einstiegsprozess für – staatlich forcierten – Totschlag nach § 212 Strafgesetzbuch weiterlesen
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