Machtspiele der Mutter SOFORT ausgehebelt
Einstweilige Anordnung, die – zumindest für Duisburg – Mut macht
von Georg Moerschner-G.
2015-03-12
Remchingen. In dem ARCHE vorliegenden Beschlusses 41 F 10/15 des Amtsgericht Duisburg, Familiengericht, hatte eine Mutter nach einvernehmlichem Praktizieren eines wöchentlichen Wechselmodells bei einem 3jährigen Kind von einem Tag auf den anderen die Regelung gekippt.
Der kluge Vater hat sofort mit einem Eilantrag reagiert – und (zumindest vorläufig) eine Regelung durchs Gericht erreicht, die das Wechselmodell aufrecht erhält. Ja – sie billigt ihm sogar (einstweilig) das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu, da er sich im Antrag dahin gehend geäußert hatte, das Wechselmodell weiterzuführen, wenn er das Aufenthaltsbestimmungsrecht bekäme.
Kommentar
Dies ist eine Seltenheit im Beschlussergebnis, denn meist sorgen die Gerichte durch Verschleppen und Frauen-fördern dafür, dass der Kindersraub für ewig erhalten bleibt und danach die Unterhaltserpress-Maschinerie gestartet werden darf.
Das Gericht macht sich eine enorme Mühe (und ist dabei sehr differenziert) mit der Begründung für diesen Entscheid, und kommt so auf immerhin sechs Seiten. Es bezieht sich in seiner Hauptargumentation auf das Buch von Frau Hildegund Sünderhauf „Wechselmodell“, das seit August 2013 veröffentlicht ist – und von (fast) der gesamten familien“recht“lichen Maschinerie ignoriert wird, obgleich es mit 940 Seiten mit Abstand das differenzierteste Werk zum Thema kid – eke – pas ist, das es auf dem deutschen Markt (und dann auch noch brandaktuell) gibt.