Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) betreffend Verletzungen der europäischen Menschenrechtskonvention im deutschen Familienrecht
Der 1. Vorsitzende des Väteraufbruch für Kinder e.V., Karlsruhe, Herr Franzjörg Krieg, hat die untenstehende Aufstellung der Menschen gemacht, die vor dem EGMR gesiegt haben.
Wie viele Jahre kafkaesker Prozesse – wie Philippe Boulland, Abgeordneter des Europäischen Parlaments in Brüssel, die Abläufe im deutschen Familienrecht benannte – hinter ihnen liegen, mag nur jeder Einzelne für sich entscheiden können. Grausam genug, dass man vor Gericht um seine Kinder kämpfen muss !
ARCHE hat große Achtung vor den unten aufgeführten Menschen, die mit ihrem unerbittlichen Einsatz einen Weg durch den wüsten und menschenverachtenden Dschungel deutscher Familienjustiz schlugen, oftmals unter Einsatz ihres gesamten Vermögens, unter Aufgabe ihrer Gesundheit, ihres sozialen Ansehens und unter Aufwendung aller finanziellen Mittel bis hin zur Selbstaufgabe.
Wer um seine Kinder vor Gericht kämpfen muss, ist einer unberechenbaren Maschinerie ausgesetzt. Die eigentlichen Opfer der Trennungs- und Scheidungsvorgänge werden schneller zu Tätern gemacht, als sie sich umschauen können. Dagegen hilft oftmals kein Rechtsmittel mehr. In Deutschland kann man in diesem Zusammenhang sogar von Opfer-Verfolgung sprechen. Ein perverses System.
Wer den Weg bis hin zum EGMR geschafft hat, ist ein Held ! Wer dort auch noch gewonnen hat, verdient aus Sicht der ARCHE Anerkennung.
Hier nun die Namen
- 13.07.2000 Elsholz
- 11.10.2001 Hoffmann
- 27.02.2003 Niederböster
- 08.07.2003 Sahin
- 08.07.2003 Sommerfeld
- 26.02.2004 Görgülü
- 24.02.2005 Wimmer
- 13.10.2005 Süß
- 15.05.2008 Luck
- 04.12.2008 Adam
- 13.12.2009 Zaunegger
- 21.01.2010 Wildgruber
- 24.06.2010 Afflerbach
- 07.08.2010 Döring
- 21.12.2010 Anayo
- 10.02.2011 Tsikakis
- 21.04.2011 Kuppinger
- 15.09.2011 Schneider
- 21.02.2012 Döring
Zusammenstellung mit freundlicher Genehmigung von Franzjörg Krieg.
Aus Väteraufbruch für Kinder, Regionalverein Karlsruhe e.V.:
„Wir wünschen uns, dass die dortige Argumentation bekannter gemacht wird und damit mehr Eingang findet in deutsche Rechtswirklichkeit und erhoffen uns durch unsere Hinweise, dass Betroffene und gutwillige Professionelle (Anwälte, Richter, Sachverständige, Jugendämter und vielleicht sogar Verfahrenspfleger der Kinder) diese rechtlich bedeutsamen Darstellungen in Zukunft ernst nehmen und in ihre Überlegungen mit einbeziehen.“