Autorin und Journalistin streitet unnachgiebig für Kinder: Dr. phil Karin Jäckel hat Rechte der Kinder und der Familie zurecht stets im Blick
Das Bundesverfassungsgericht – Mehr Schutz für Kinder vor dem Totalverlust ihrer Familie
©Dr. Karin Jäckel, 10. Mai 2014
Am 7. April 2014 beschloss die 1. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts einstimmig die Aufhebung eines Oberlandesgerichtsbeschlusses über den Entzug des elterlichen Sorgerechts und über die gegen den elterlichen Willen erfolgte Einweisung eines Kindes in ein Kinderheim.
Es wurden wesentliche Anordnungen zur richterlichen Sachverhaltsermittlungspflicht sowie zur Prüfung einer möglichen Anwendung „milderer Mittel“ wie die Zuweisung eines den Eltern zu entziehenden Kindes an Großeltern oder andere nahe Verwandte getroffen. Dieser Beschluss, der seinen Ursprung im grundrechtlichen Argumentieren des Ettlinger Familienrechtsanwalts Thomas Saschenbrecker hat, ist bahnbrechend.
Seine Anwendung auf andere Sorgerechtsverfahren kann unzähligen Kindern und ihren Eltern wie anderen Anverwandten leidvolle, lebenslang schmerzende Trennungserfahrungen ersparen. …
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Ein Film-Interview mit Dr. phil Karin Jäckel ist anvisiert.