Kinderrechte-Konvention und deren Nicht-Einhalten in Deutschland
2014-04-11
Dresden. Vor 20 Jahren wurde die Kinderrechte-Konvention ins Leben gerufen. Sie sichert das Grundrecht der Kinder auf Familie zu, auf elterliche Fürsorge, auf ein sicheres Zuhause und das Recht auf weitergehende Beziehung nach der Elterntrennung, äußert die Dipl. Psychologin und Dipl. Sozialpädagogin Ursula Kodjoe gleich zu Beginn ihres Vortrages beim 4. Bundeskongress ‚Interdisziplinäre Zusammenarbeit im Sorgerechts- und Umgangsverfahren‘.
Dieses internationale Kinderrecht ist laut Kodjoe auch ein nationales Kinderrecht.
Kinder haben das Recht auf die weitergelebte Beziehung mit beiden Elternteilen auch nach Trennung und Scheidung.
Im nachfolgenden Video referiert Kodjoe am 21.11.2013 als Eröffnungsrednerin des Bundeskongresses „am OLG Dresden u.a. über psychische Kindesmisshandlung durch ausgrenzende Elternteile und die KIMISS-Studie 2012″, deren langfristiges Ziel es ist, gesellschaftliche und praktizierbare Definitionen für Begriffe wie Sorgerechtsmissbrauch, Kindesmissbrauch oder Kindesmisshandlung zu entwickeln.
„Die Kameraaufzeichnung erfolgte im Rahmen der Recherche- und Dreharbeiten zu dem Dokumentarfilm Endstation Kindeswohl und darf nicht – auch nicht auszugsweise – in anderen Filmen verwendet werden.“
Eingestellt auf ARCHEVIVA mit freundlicher Genehmigung von Andreas Wunderlich und Ursula Kodjoe.
Video
mit Dipl. Psychologin Ursula Kodjoe, systemische Familientherapeutin und Sachverständige bei Familiengerichten in Sorgerechtsverfahren, aufgezeichnet von Andreas Wunderlich.
Endstation Kindeswohl ist ein Dokumentarfilm-Projekt
Buch / Regie: Andreas Wunderlich
Produktion September Film Produktion Köln