Haben biologische Väter kein Recht Vaterschaften anzufechten, wenn laut Familiengericht zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine sozial-familiäre Beziehung besteht ?
Wegen Vaterschaftsanfechtung: Väteraufbruch für Kinder (VAfK) sucht Interviewpartner
2024-04-07
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Frankfurt/M. Die VAfK-Bundesgeschäftsstelle versendet am Freitag, den 05. April 2024 eine Rundmail mit dem Hinweis auf eine Medienanfrage bzgl. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung. Interviewpartner werden gesucht.
Wörtlich heißt es: „Am 08. April [lt. Mitteilung des BVerfG ist es der 09. April] erfolgt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Vaterschaftsanfechtungsrecht leiblicher Väter:
Bisher haben biologische Väter kein Recht, Vaterschaften anzufechten, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater laut Familiengericht eine sozial-familiäre Beziehung besteht, dieser Mann also Verantwortung für das Kind trägt, obwohl er nicht der leibliche Vater des Kindes ist. Der Beschwerdeführer rügt, dass diese Regelungen seinen Grundrechten als leiblicher Vater und den Grundrechten des betroffenen Kindes nicht hinreichend Rechnung trügen. Das höchste deutsche Gericht will dazu am Dienstag sein Urteil sprechen.
Bereits im Vorfeld haben bei uns mehrere grössere Medien angefragt. Sie wollen zum einen die Stellungnahme unseres Vereins, suchen zum anderen aber auch Väter, die sich in dieser Situation finden und bereit sind, daüber ein Interview zu geben.
Sollte diese Situation passen und Sie Interesse/Bereitschaft haben, darüber zu berichten, dann bitten wir um kurze Rückmeldung.
Da Medienanfragen immer eilig sind und nach wenigen Tagen nicht mehr verfolgt werden, benötigen wir eine Antwort bis Montag früh. Bitte skizzieren Sie mit wenigen Sätzen Ihre Situation und geben uns Ihre Kontaktdaten an. Wir leiten diese den anfragenden Medien weiter, die sich mit Ihnen dann in Verbindung setzen werden.
Ungefragt und ohne konkrete Zustimmung wird nichts veröffentlicht, darauf achten wir selbstverständlich.“
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Bundesgeschäftsstelle
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60528 Frankfurt/M.
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Bundesverfassungsgericht: Urteilsverkündung in Sachen „Vaterschaftsanfechtung“
Termin: 09. April 2024 um 10:00 Uhr
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