Aufgedeckt: Schikane vor Ort, ausagiert an einer sorgeberechtigten Mutter
Jetzt befinden sich die Gegner der Leiterin der ARCHE „In der Mühle von Weiler“
2018-12-21
aktualisiert 2023-04-14
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Pforzheim/Rastatt/Gießen. Die Pädagogin und Freie Journalistin Heiderose Manthey erlebt im Jahr 1997 den Raub zweier Kinder, vorgenommen durch den Familienclan […] [geändert am 24.10.2021]
Am Wohnort und am Arbeitsplatz ist die sorgeberechtigte Mutter Hetze und Hass, Rufmord und Verfolgung durch weite Teile der Bevölkerung ausgeliefert. Über 30 Gerichtsprozesse und Verfahren, schwerwiegende Falschaussagen von Seiten der Staatsanwaltschaft und der Polizei und bis zum heutigen Tage polizeiliche Verfolgung prägen ihren Lebensalltag.
Manthey wehrt sich gegen Denunziation
Dagegen setzt sich Manthey zur Wehr. Auch mit Strafanträgen. Jedoch gelangten ihre Strafanträge bislang nicht zum Gericht, wohl aber die der Hetzer, Ignoranten und Hasser. Die Staatsanwaltschaften stellten die Strafanträge der kid – eke – pas¹ – Mutter ein, wiesen zurück.
Manthey veröffentlicht ein Plakat, das die Schärfe dieser ganzen Vorgänge ausdrückt.
Aber was passiert ?
Am 10. Dezember 2018 trifft die Angeklagte nach 21 Jahren zum ersten Mal auf eine Richterin, die den kid – eke – pas – Fall zwar nicht in seiner Gesamtheit, aber in seiner Wirkung auf die Betroffene einzuschätzen weiß.
Lesen Sie hier, wie die „Zeugen“ einer angeblichen Beleidigung eines „Müllers“, hervorgegangen als Martin Becker, die „Zeugen“ Gunnar Klüssendorf, Polizeikommissar Maximilian Ott und Melderin Annerose Schroth einen (Lern-)Prozess für sich selbst initiieren.
Das Video-Interview von Heiderose Manthey aus dem Amtsgericht Pforzheim heraus werden wir morgen veröffentlichen.
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aktualisiert 2023-04-14
Polizeikommissar Maximilian Ott und Polizeimeister Silas Lindörfer haben bis zum heutigen Tag das Plakat nicht wieder zurückgebracht und nachweisbar aufgehängt, wie es die durch die beiden Polizisten des Polilzeireviers Neuenbürg Geschädigte wegen Sachbeschädigung an ihrem Eigentum verlangt hat. Eine Entschuldigung der Polizisten wegen Verleumdung der Geschädigten steht ebenfalls aus.