ARCHE bedauert. Aufgrund der umfassenden Berichterstattung zum 01. April 2014 – die Vorgänge im Europäischen Parlament, insbesonders die Torpedierung des Petitionsausschusses durch die deutschen Europa-Abgeordneten betreffend – blieb nachfolgender Artikel bislang unveröffentlicht.
Sperrfrist: 01.04.2014
2014-04-14
Pressemitteilung
der »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und des »Verbands Sachverständiger Gutachter und – Psychiater in familiengerichtlichen Verfahren«
BRD (red/kaDja): Die »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und der »Verband Sachverständiger Gutachter und Psychiater in familiengerichtlichen Verfahren« beantragen gemeinschaftlich – die bisher erfolgreich praktizierten Kooperationsverbünde zwischen Kindergarten, Schulen, sozialpädiatrische Ambulanzen, ärztlichen und sozialpädagogischen Kinderschutzambulanzen, Sachverständigen, Verfahrensbeiständen und Gerichten – die umgehende Abschaffung der elterlichen Erziehungsberechtigung durch ersatzlose Streichung von Art. 6 Grundgesetz zugunsten der Oberhoheit des Staates über zu zeugende, ungeborene und geborene Kinder als kollektives Humankapital der staatlichen Gemeinschaft sowie deren Erziehung in der industriellen Familie sexueller Vielfalt unter Aufsicht des staatlich genderisierten Wächteramtes.
Begründung: Die Familienrichter/innen missbrauchen ihre richterliche Unabhängigkeit durch Anwendung von Art. 6 Grundgesetz, indem sie immer noch nicht flächendeckend nach den Weisungen der Mitglieder der »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und des »Verbands Sachverständiger Gutachter und Psychologen im familiengerichtlichen Verfahren« arbeiten.
Die »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und der »Verband Sachverständiger Gutachter und Psychiater in familiengerichtlichen Verfahren« beantragen ferner die im Grundgesetz gesetzlich anzuordnende Festschreibung eines bestimmten IQ-Wertes für Erwachsene, die ein Kind zeugen, gebären, adoptieren oder per Leihmutter herstellen lassen, sowie die gesetzlich verpflichtende IQ-Testung aller Kinder ab Geburt. Bei Nichterlangen des gesetzlichen IQ-Wertes für Erwachsene ist Kastration anzuordnen. Bei Nichterlangen, Erreichen oder Überschreiten des gesetzlichen IQ-Wertes für Kinder erfolgt die automatische und sofortige Herausnahme des betreffenden Humakapitals aus der leiblichen Familie.
Begründung: Männer und Frauen missbrauchen flächendeckend und zeitlich unbegrenzt ihre körperlichen Gegebenheiten zur Nachwuchsproduktion ohne staatliches Audit-Verfahren und gesetzliches Vorlagenmuster. In gesellschaftsgefährdender Alleinentscheidung bringen sie Kinder hervor, deren gesellschaftlicher Nutzen nur unter staatlicher Kontrolle der Beauftragten des staatlichen Wächteramts gewährleistet werden kann. Die Privatnutzung des staatlichen Humankapitals Kind durch die leiblichen Erzeuger ist gegen das Kindeswohl.
Die »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und der »Verband Sachverständiger Gutachter und Psychiater in familiengerichtlichen Verfahren« appellieren daher an den Gesetzgeber, umgehend eigene Kinderrechte im Grundgesetz einzubringen, um Kindern das Recht auf anonyme Geburt, Elternlosigkeit, Familienlosigkeit, industrielle Kollektiverziehung und sexuelle Geschlechtslosigkeit zu garantieren. Die Kosten aller Verfahren trägt die staatliche Gemeinschaft.
Verantwortlich: »Vereinigung Bundesdeutscher Jugendämter« und des »Verbands Sachverständiger Gutachter und – Psychiater in familiengerichtlichen Verfahren«