2014-12-30
von Andrea Jacob
„Das Bundesverfassungsgericht hat mit Recht in seinen jüngsten Entscheidungen bemängelt, dass Jugendämter zu früh und zu forsch eingreifen, dass Sachverständigengutachten oft nicht einmal verfassungsgemäß sind und dass Großeltern bei Inobhutnahmen ihrer Enkelkinder viel zu oft übergangen werden und Kinder ohne Not fremd untergebracht werden.
Im Fall Kevin verhielt es sich nicht so, dass er im väterlichen Haushalt tot aufgefunden wurde, sondern es handelte sich um den ehemaligen Lebensgefährten von Kevins verstorbener Mutter und nicht um seinen leiblichen und rechtlichen Vater. Dabei ist hervorzuheben, dass sowohl Kevins Mutter als auch deren Lebensgefährten drogenabhängig und die Hilfen des Bremer Jugendamts offenkundig unzulänglich waren, wie es oft der Fall ist.
Das Bremer Jugendamt ist bereits durch den Fall der Kinder von Prof. Dr. Christidis als leichtfertig und nachlässig aufgefallen, denn seine geschiedene Frau hat die Kinder ohne hinreichenden Grund beschneiden lassen, weil dies die Lust für Frauen steigere. …“
Leserbrief
Artikel Jugendämter in Deutschland Wie wir unsere Kinder retten können