Aufruf zur Mitarbeit an einem Bericht: Verantwortlichkeit für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung

Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung

Wiedergutmachung, Entschädigung und Rehabilitierung nach dem Völkerrecht

2021-05-05

„Call for input to a report: Accountability for Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment“ oder Aufruf zur Mitwirkung eines Berichtes über „Rechenschaftspflicht für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Bestrafung“. Foto: Screenshot von der Website OHCHR. Heiderose Manthey.


Genf.
Der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Prof. Dr. Nils Melzer, ruft auf an einem Bericht über die Verantwortlichkeit von Folter (Call for input to a report: Accountability for Torture and other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment) mitzuwirken, der im Oktober 2021 der Generalversammlung vorgelegt werden soll.

Nach dem Völkerrecht stehen Opfern von Misshandlungen oder ihren Angehörigen die Wiedergutmachung, Entschädigung und Rehabilitierung nach dem Völkerrecht zu (A/73/207), was jedoch kaum eingehalten oder durchgesetzt wird. Aus diesem Grunde widmet Melzer seinen nächsten Bericht dem Thema „Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung“ und ruft zur Teilnahme auf.

Einsendeschluss: 15. Mai 2021
Herausgegeben von: Der Sonderberichterstatter über Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Zweck: Als Information für den jährlichen Zwischenbericht des Sonderberichterstatters, der der Generalversammlung auf ihrer 76. Tagung im Oktober 2021 vorgelegt werden soll

Hintergrund

Das Verbot der Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe (im Folgenden: „Folter und Misshandlung“) ist allgemein als absolut und unantastbar anerkannt, und seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben die Staaten beispiellose Anstrengungen unternommen, um innerstaatliche und internationale normative und institutionelle Rahmenbedingungen für seine praktische Umsetzung zu schaffen. Dennoch werden Folter und Misshandlung auch heute noch weltweit nahezu ungestraft praktiziert, und die Opfer solcher Misshandlungen oder ihre Angehörigen erhalten kaum jemals die Wiedergutmachung, Entschädigung und Rehabilitierung, die ihnen nach dem Völkerrecht zustehen (A/73/207).

Die Tatsache, dass diejenigen, die für die Begehung, Anstiftung, Zustimmung oder Duldung von Folter oder Misshandlung verantwortlich sind – seien es Staaten, ihre Beamten und Vertreter oder Organisationen, Unternehmen und Privatpersonen – nicht zur Rechenschaft gezogen werden, bedeutet, dass in der Praxis eine „Rechenschaftslücke“ besteht, die sowohl die Wirksamkeit des Verbots von Folter und Misshandlung als auch die Glaubwürdigkeit der internationalen Verpflichtungen der Staaten in dieser Hinsicht ernsthaft untergräbt. Infolgedessen verschlimmert der Mangel an Rechenschaftspflicht den Schmerz und das Leid, die durch Folter und Misshandlung zugefügt werden, und vergrößert und verlängert das Trauma und die Ungerechtigkeit, die einzelne Opfer und größere Gemeinschaften erleiden.

Das Ziel, die Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung sicherzustellen, war eine entscheidende Motivation bei der Entwicklung von Rechtsnormen und institutionellen Mechanismen für die wirksame Umsetzung des Verbots von Folter und Misshandlung. Bei diesen Bemühungen wurde die Rechenschaftspflicht für Folter und damit zusammenhängende Misshandlungen nicht nur mit Wiedergutmachung verbunden, sondern auch im weiteren Sinne mit der Gewährleistung von Gerechtigkeit, Versöhnung und Rechtsstaatlichkeit sowie der Verhinderung künftiger Verstöße. Nichtsdestotrotz sind normative, institutionelle und verfahrenstechnische Unzulänglichkeiten sowie die bewusste Behinderung und gezielte Umgehung der Rechenschaftspflicht weltweit nach wie vor weit verbreitet und sorgen in Verbindung miteinander für eine strukturelle Rechenschaftslücke von systemischem Ausmaß.

Ziele

Angesichts dieser ernüchternden Beobachtungen und im Einklang mit der Ermutigung des Menschenrechtsrats, bei der Ausübung seines Mandats einen opferzentrierten Ansatz zu verfolgen (HRC Res. 43/20), hält es der Sonderberichterstatter für angebracht, seinen nächsten Zwischenbericht an die Generalversammlung dem Thema der Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung zu widmen. Für die Zwecke dieses Berichts wird Rechenschaftspflicht in einem weiten Sinne verstanden:

  • als Bezugnahme auf Prozesse, Mechanismen und andere Umstände, in denen relevante Akteure aufgefordert werden, für ihre Handlungen oder Unterlassungen in Bezug auf Folter oder Misshandlung Rechenschaft abzulegen und sich den Konsequenzen zu stellen und Wiedergutmachung für etwaige Verstöße zu leisten
  • als nicht nur reaktiv, sondern auch proaktiv;
  • dass sie viele Formen annehmen kann: von der rechtlichen Rechenschaftspflicht bis hin zu politischen und öffentlichen Formen der Rechenschaftspflicht; und
  • dass sie sich nicht nur auf Einzelpersonen bezieht, sondern auch auf Staaten, Institutionen, Organisationen und andere kollektive Einheiten, die Folter oder Misshandlung begehen oder ermöglichen.

Im Einzelnen zielt der geplante Bericht darauf ab

  • einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen und praktischen Herausforderungen zu geben, die die derzeitige, systemische Verantwortlichkeitslücke für Folter und Misshandlung hervorrufen;
  • verschiedene Funktionen (z.B. reparativ oder präventiv) und Formen (z.B. individuell oder kollektiv/institutionell und rechtlich, politisch, wirtschaftlich oder sozial) zu untersuchen, die Rechenschaftspflicht annehmen kann; und
  • auf der Grundlage eines geklärten, konsolidierten und umfassenderen Verständnisses von Rechenschaftspflicht Empfehlungen für Maßnahmen aussprechen, die zur Verbesserung der weltweiten Rechenschaftspflicht bei Folter und Misshandlung ergriffen werden können.

Schlüsselfragen und Art der gewünschten Beiträge/Kommentare

Um die Arbeit an diesem Bericht zu unterstützen, möchte der Sonderberichterstatter eine breite Konsultation von Experten und Interessenvertretern durchführen, unter anderem durch die Verbreitung des folgenden Fragebogens.

Laden Sie den Fragebogen herunter (PDF): Englisch

Laden Sie den Fragebogen herunter (PDF): Deutsch

 

Rechenschaftspflicht bei Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe
Thematischer Bericht des Sonderberichterstatters über Folter an die GA76


Fragebogen

Beim Ausfüllen dieses Fragebogens …

 

⇒ Berücksichtigen Sie bitte nicht nur das Vertragsrecht, sondern gegebenenfalls auch Gewohnheitsrecht und allgemeine Rechtsgrundsätze sowie Auslegungen in Soft-Law-Instrumenten und in der Rechtsprechung;

 

Bitte begründen Sie Ihre Antworten oder geben Sie Beispiele an und verweisen Sie bei Überschneidungen auf Ihre Antworten;

 

⇒ Bitte stellen Sie klar, ob Ihre Argumentation auf dem bestehenden Völkerrecht (lex lata) oder auf Ihrer Einschätzung dessen, was das Recht „sein sollte“ (lex ferenda), beruht.

Bitte beachten Sie, dass Antworten bis zum 15. Mai 2021 entgegengenommen und bearbeitet werden, und dass keine Antwort oder Stellungnahme nominell zugeordnet wird. Bitte senden Sie Ihre Beiträge an: sr-torture@ohchr.org.

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihren wertvollen Beitrag zur Arbeit dieses Mandats.

Fragen:

 

1. Herausforderungen für die Rechenschaftspflicht:
Was sind die wichtigsten rechtlichen, praktischen und sonstigen Herausforderungen, die die derzeitige weltweite Rechenschaftslücke bei Folter und Misshandlung begünstigen?

 

2. Funktionen, Formen und Ebenen der Rechenschaftspflicht:

Bitte identifizieren, erklären, unterscheiden oder vergleichen Sie die verschiedenen Funktionen (z.B. strafend/reparativ oder proaktiv/präventiv etc.), Formen (z.B. rechtlich, politisch, wirtschaftlich oder sozial etc.) und Ebenen (z.B. individuell, kollektiv, institutionell, staatlich etc.) der Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung.

 

3. Rechte der Opfer:

Wer sollte als Opfer von Folter und Misshandlung anerkannt werden, und welche prozeduralen und materiellen Rechte sollten die Opfer im Rahmen von Rechenschaftsprozessen haben bzw. haben? Wer, wenn überhaupt, sollte das Recht haben, Zugang zu und/oder Teilnahme an Rechenschaftsprozessen und -mechanismen zu erhalten?

 

4. Empfehlungen:

Basierend auf Ihrer Erfahrung und/oder Analyse der Rechenschaftspflicht in (2) und (3) oben, was sind die effektivsten Mechanismen / Maßnahmen und/oder bewährten Praktiken, die ergriffen werden können oder sollten, um auf die in (1) identifizierten Herausforderungen zu reagieren, um die Rechenschaftspflicht für Folter und Misshandlung weltweit zu gewährleisten?“


Wie und wo können Beiträge/Kommentare eingereicht werden?

Eingaben/Kommentare sollten über die Mandats-E-Mail eingereicht werden: sr-torture@ohchr.org. Sie müssen bis zum 15. Mai 2021 18:00 Uhr MESZ eingegangen sein.

Behandlung der eingegangenen Eingaben/Kommentare

Alle Eingaben werden auf der Website des Sonderberichterstatters veröffentlicht, es sei denn, der Einsender bittet um Vertraulichkeit

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