Vorlage zum Strafantrag gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen – Teil II

Ist die unterste Polizeibehörde des Landkreises Pforzheim u.a. in die Straftaten gegen die Berichterstatterin an NATO, UNO u.a. verwickelt ?

Leiterin des Polizeiposten Remchingen auch zur Untersuchung gegen die Staatsanwaltschaften und Gerichte aufgefordert

2022-03-22

Ist der Polizeiposten Remchingen in die Verbrechen gegen die Berichterstatterin an NATO u.a. verwickelt ? Foto: ARCHE / Heiderose Manthey.

Moskau / New York / Washington / Chicago / Boardman / London / Paris / Tokio / Peking / Den Haag / Brüssel / Genf / Zürich / Berlin / Frankfurt / Ansbach / Baumholder / Grafenwoehr / Hohenfels / Kaiserslautern / Wiesbaden / Stuttgart / Pleidelsheim / Heidelberg / Karlsruhe / Aachen / Dettenheim / Waldbronn / Remchingen / Keltern / Weiler. Nach Aufgeben des Strafantrags Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung an den für Keltern zuständigen Polizeiposten Remchingen durch die Präsidentin der ARCHE, Heiderose Manthey, sendet diese in ihrer Funktion als Berichterstatterin an NATO u.a. mit Mail vom 17. März 2022 um 23:57 Uhr eine Mail an  Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, eine Vorlage zur Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen PHK Schuster als Leiterin des Polizeiposten Remchingen.

Der Vorschlag zum Strafantrag dehnt sich aus auf die der Leiterin des Polizeiposten unterstellten Mitarbeiter und auf die Kollegen, die in den übergeordneten Behörden tätig waren oder sind, im Falle des vorliegenden Menschenraub, Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die Verbrechen, die im Völkerstrafgesetzbuch verankert sind, verjähren nicht.

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)
§ 5 Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html

Die Mail lautet dem Wortlaut nach:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Donnerstag, 17. März 2022 23:57
An: ‚Sabine.Schuster[ät]polizei.bwl.de‘
Cc:
Betreff: Vorbereitung von Strafanträgen gegen PHK Sabine Schuster u.a. als Folge auf: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten […] hier: Rückmail […] Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB […]

Vorbereitung von Strafanträgen gegen Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen, u.a. als Folge auf: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN

Sehr geehrte Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen,

– zur Kenntnis Damen und Herren der NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Petitions-Team Büro des Hochkommissars für Menschenrechte, Büro der Vereinten Nationen in Genf, Bundespräsidialamt, Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt (BKA) Berlin, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart (LKA), Bundeskriminalamt Wiesbaden (BKA) und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments, Generalbundesanwalt und Internationaler Strafgerichtshof in DEN HAAG (IStGH),

– in Cc zur Kenntnis Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim-Calw –

– in Cc zur Kenntnis Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart, Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe, Staatsanwaltschaft Karlsruhe und Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim –

die Berichterstatterin an NATO u.a. erlaubt sich Ihnen nochmals unter Einbezug der oben erwähnten nationalen und internationalen Gremien und Behörden die Frage zu stellen, ob Sie und/oder der Polizeiposten Remchingen und die dort tätigen Polizeibeamten/Polizisten und/oder eine der ihnen übergeordneten Polizeibehörden im Falle des Raubes der Kinder der Berichterstatterin, der Geiselnahme der Kinder mit Tatbestand des Völkermords, Misshandlung der Berichterstatterin und ihrer Kinder auf Anweisung handelten oder immer noch handeln.

Bislang wurde die diesbezügliche, Ihnen durch die Berichterstatterin gestellte Frage nicht beantwortet, obwohl die Mail von Ihnen empfangen wurde.

 


Von:
Schuster, Sabine [mailto:Sabine.Schustert[ät]polizei.bwl.de]

Gesendet: Dienstag, 20. April 2021 08:54
An: ARCHEVIVA
Betreff: Gelesen: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN

Ihre Nachricht

   An: Schuster, Sabine
   Betreff: Mail 80k zu NATO: Aufforderung zum sofortigen Einschreiten … hier: Ermittlung … hier: Rückmail zur ANTWORT zu FRAGEN der Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN
   Gesendet: Montag, 19. April 2021 15:44:06 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien

 wurde am Dienstag, 20. April 2021 08:53:19 (UTC+01:00) Amsterdam, Berlin, Bern, Rom, Stockholm, Wien gelesen.

Daher erlaubt sich die Berichterstatterin erneut die Frage zu stellen:

 


⇒  Gibt es in Deutschland

·        irgendeine schriftliche oder mündliche Anweisung an Behörden, also auch an Ihre Dienststelle,

·        eine Vorschrift / Verfügung / Aufforderung / Bestimmung / Statut / Weisung / Gesetz / Gesetzestext / Gebot / Erlass / Beschluss / Dekret / Dokument,

·        einen Auftrag / Vertrag / Übereinkunft / Kontrakt / Akte / Regel / Befehl / Weisung / Verordnung / Urteil / Entscheidung,

·        eine politische Absprache / Vereinbarung,

·        ein geheimes Kommando / Order / Geheiß / Diktat / Richtlinie oder

·        eine stille Vereinbarung / Übereinkunft / Schmähung,

·        eine laute Provokation / Kriegserklärung / Brüskierung / Kampfansage,  

·        eine unbewusste Überlieferung / Tradition / Trauma o.ä., also eine nicht abgesprochene oder innere Übereinstimmung

·        eine abgestimmte oder nicht abgestimmte Vorverurteilung o.ä.,

welche in irgendeiner Weise, ganz oder auch teilweise besagt oder welche in irgendeiner Weise, ganz oder auch teilweise besagen, dass die Polizei, also Sie, Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster und die Ihnen unterstellten Mitarbeiter des Polizeiposten Remchingen und/oder übergeordnete Mitarbeiter und/oder vorgesetzte Dienststellen, den ihrer Kinder beraubten Elternteilen / Familien bei deren Suche, Täterfindung und nicht vollzogener Rückführung der Kinder nicht helfen dürfen – im vorliegenden Fall explizit der Berichterstatterin an NATO u.a. ?

Diese Anfrage wurde per Mail vom 19. April 2021 um 12:39 Uhr an den Polizeiposten Remchingen und an die Mail-Adresse der Leiterin des Polizeiposten Remchingen, Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, geschickt:

 


Von:
ARCHEVIVA <archezeit[ät]gmx.de>
Gesendet: Montag, 19. April 2021 12:39
An: […]
Cc: […]
Betreff: AW: Anforderung der Strafanzeigen im Ermittlungsverfahren ST/0428803/2021 und ST/0464594/2021 – zusätzlich hier: Frage bzgl. Vorgehen der Polizei bei Menschenraub/Kinderraub und Rückführung der Kinder
Priorität: Hoch

Sehr geehrte Frau Schuster,

– zur Kenntnis in Cc NATO, UNO, UN-Sonderberichterstatter für Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (CIDTP), Prof. Nils Melzer, UN-Menschenrechtsrat (UNHRC), Bundesverfassungsgericht Karlsruhe, Bundeskriminalamt, BKA-Pressestelle, Landeskriminalamt Stuttgart und Polizei Berlin, Öffentlichkeitsarbeit und Prävention, Zentrale Geschäftsstelle Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK), Amerikanische Militär- und Kriminalpolizei, Russischer Verteidigungsattaché, Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments und Generalbundesanwalt –

– zur Kenntnis in Cc Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg, Polizeipräsidium Pforzheim, Kriminalpolizei Pforzheim/Calw –

Die ausführliche Mail befindet sich unten stehend. Eine Antwort erhält die Berichterstatterin bis zum heutigen Datum daraufhin nicht.

Daher kommt nun die erneute Aufforderung mit dieser Mail:

Beantworten Sie der Berichterstatterin die Frage, stellvertretend gerne auch für die Ihnen unterstellten Mitarbeiter, sofern diese nicht selbst antworten wollen und/oder für Ihre Ihnen vorgesetzten Dienststellen nach Einholen der Erlaubnis hierfür.

Die erneute Fragestellung in der Sache „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, basiert auf dem Hintergrund einer evtl. gezielt herbeigeführten (babylonischen Sprach-) Verwirrung in den Zuständigkeits- und Verantwortungsbereichen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland, welche u.a. sind:

 

Stimme des Übersetzers:

„Ehemaliger US-Sicherheitsberater Brzezinski:

Der Ex-Präsident Barack Obama sagt über seinen Besuch auf die US-Militärbase Rammstein: „Deutschland ist ein besetztes Land und wird es auch bleiben.“

James George Staff Rides, US-Navy Admiral, teilt im Auftrag der Alliierten Kommandantur folgendes mit: „Den verwirrten Idioten und Besatzungs-Deutschen wird verständig eingetrichtert, die Bundesrepublik sei mit dem 2 + 4 Vertrag souverän geworden, aber das ist falsch.“

Das ist der Grund, warum der erste deutsche Bundeskanzler nach dem zweiten Weltkrieg Konrad Adenauer sagte: „Wir haben kein Mandat des Deutschen Volkes. Wir haben einen Auftrag der Alliierten.“

Das Deutsche Grundgesetz ist keine Verfassung, es wurde geschrieben von den Alliierten als Ordnungsmaßnahme zur Verwaltung des besetzten Deutschlands. Eine Verfassung kann nur initialisiert werden, von einem souveränen Staat, mit souveränen Bürgern.

In der Charta der Vereinten Nationen wird Deutschland immer noch als Feindstaat geführt. Was bedeutet das ? Die Unterzeichnerstaaten können Zwangsmaßnahmen ohne besondere Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat gegen den Feindstaat des zweiten Weltkriegs verhängen. Was auch ständig geschieht. Deutschland wird bis heute mangels Friedensvertrags basierend auf einer Verwaltungsstruktur der Alliierten nach dem zweiten Weltkrieg verwaltet.

Für Westdeutschland sollten alle Hitlergesetze durch den Alliierten Chef-Vertrag ersetzt werden.

Leider ist das nicht der Fall. Hinzu kommt, dass die sogenannte BRD der Rechtsnachfolger des Deutschen Reichs von Hitler-Deutschland und nicht des souveränen Kaiserreichs ist. Allein aus dieser Kausalität kann es schon keine souveräne Struktur Deutschlands geben. Bis heute wenden Deutsche Finanzämter Nazi-Gesetze an, was dadurch sehr viel verursachtes Leid erklärt.“

[Eingeblendeter Satz: Ich habe eine sehr lange Geschichte sehr kurz gemacht.]

Zitat auf dem SPD-Parteitag 2010 von Herrn Sigmar Gabriel: „Frau Merkel ist die Geschäftsführerin einer Nicht-Regierungsorganisation.

Die Gesellschaft Bundesrepublik Deutschland hat weitere Firmen gegründet, die mit den uns gestohlenen Grundstücken bis heute handelt.

Also komme ich jetzt zum Punkt: Ich plädiere für ein souveränes Deutschland und für souveräne EU-Mitgliedsstaaten. Das können wir nur durch den Abschluss eines Friedensvertrags erreichen, worum ich eindringlich die Präsidenten der Vereinigten Staaten bitten möchte. Diesen Friedensvertrag hat die Sowjetunion bereits 1952 angeboten und in Teilen bei der Wiedervereinigung Deutschlands erneuert.

Ohne die Alliierten kann Deutschland aber keinen Friedensvertrag abschließen.“

[Niederschrift ohne 100%ige Gewähr auf Richtigkeit.]

Quelle: https://t.me/cdefghijkxxz/67005?fbclid=IwAR1YRBQHnvCRHC3ZG9pJC82w97KLI9oN2pYnSjluYQVlseVZzcvlFZfimOg

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„Die deutsche Wiedervereinigung wurde schließlich am 3. Oktober 1990 mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland vollzogen. Der 2+4 Vertrag beendet offiziell die Nachkriegsordnung in Deutschland.“

Quelle Fokus: https://praxistipps.focus.de/seit-wann-gibt-es-deutschland-deutsche-geschichte-im-ueberblick_100939

 

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Erzeugte kriegerische Auseinandersetzungen durch Waffenlieferungen der BRD an die Ukraine ?

[Weitergeleitet aus ddbradio]
[ Video ]

⚠️ Deutsche Panzer mit NATO-Beflaggung auf dem Weg an die Ostfront! Der Konflikt zwischen Russland und der Ukraine könnte sich schlagartig auf ganz Europa ausdehnen. Der Westen scheint genau das zu beabsichtigen und kippt weiterhin kräftig Öl ins Feuer. Seit einigen Tagen ist die Mobilmachung der NATO zu beobachten. Als Aufmarschgebiet in Deutschland dient Sachsen. Endlose Panzerkolonnen rollen von den sächsischen Autobahnen aus weiter in Richtung Osten. Am Himmel tummeln sich Kampfhubschrauber. Dieses Video wurde am Freitag, dem 25. Februar 2022, in der Reichenbacher Straße in Zwickau aufgenommen. Ähnliche Bilder erreichen uns auch aus anderen Städten und Gemeinden.

@ddb_radio
Quelle: https://t.me/ddb_Radio/89331

 Daher die direkte Anfrage der Berichterstatterin an Sie, Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster: Hatten Sie irgendwelche Anweisungen, die Berichterstatterin im Strafgerichtsprozess des Bürgermeisters Steffen Bochinger gegen die Berichterstatterin und Whistleblowerin zu Verfassungshochverrat in der Gemeinde Keltern durch eine Behauptung mit der Nähe von „Reichsbürgern“ zu denunzieren ?

(Siehe hierzu die Veröffentlichungen: So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 1 – Teil 4).)

Im Beschwerdeverfahren vor dem Landgericht Karlsruhe waren Sie zwar als Zeugin geladen, jedoch nicht anwesend. Der Beschwerdeführerin wurde erst im Prozess mitgeteilt, Sie befänden sich in Urlaub. Die Beschwerdeführerin hatte ihren Vortrag auf Ihre Vernehmung aufgebaut. Mit ihrem Nichterscheinen vor Gericht wurde eine ordentliche Verteidigung und ein faires Verfahren verhindert.

Meine somit anschließenden Fragen:

Hatten Sie Order in irgendwelcher Form GEGEN die Berichterstatterin auszusagen oder war Ihre Aussage eine Gefälligkeitsaussage dem Herrn Bürgermeister gegenüber ?

 Hatten Sie dem Berufungs-Gericht frühzeitig mitgeteilt, dass Sie sich in Urlaub befinden ?  

Im Strafgerichtsprozess wurden durch Richterin Martina Resch keine Beweismittel zugelassen. Diese hätten vor allem beweisen können, dass die Berichterstatterin mit „Reichsbürgern“ nichts zu tun hat.

(Siehe hierzu die Veröffentlichungen: So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 1 – Teil 4).)

Selbst die Zeitungen denunzierten die Berichterstatterin nach ihrer Zeugenaussage weiter:

(Siehe hierzu die Veröffentlichungen: So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 1 – Teil 4).)

In einem kleinen Dorf als „Reichsbürger“ verschrien zu sein, ist nach vorausgegangenem Kinderraub und Denunziation durch die Behörden und Gerichte der endgültige Todesstoß für eine rechtschaffene und vor dem Raub ihrer Söhne unbescholtene Bewohnerin eines Dorfes.

AUFFORDERUNG:

Sollten Sie, Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, zu der Ansicht gelangen, dass die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen, durch das Ergebnis Ihrer Ermittlung im Strafprozess des Steffen Jörg Bochinger gegen die Berichterstatterin und damalige Aufklärerin wegen Verfassungshochverrat gegenüber einem kid – eke – pas – Kind dazu beigetragen hat, dass die Berichterstatterin mit einem erneuten SLAPP-Prozess überzogen und dadurch weiterhin denunziert und gefoltert wurde, dann bittet die Berichterstatterin Sie

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

         gegen

Sabine Schuster als Polizeihauptkommissarin und Leiterin des Polizeiposten Remchingen
zu stellen


         wegen

Beihilfe zur Geiselnahme der Söhne der Berichterstatterin und damit zu Völkermord, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit zur Fortführung der Weißen Folter, ausgeführt gegenüber der Berichterstatterin, die nunmehr 25 Jahre anhält.



UNVERJÄHRBARKEIT:

Lt. Völkerstrafgesetzbuch verjähren die Verfolgung von Verbrechen und deren Vollstreckung nach dem Völkerstrafgesetzbuch nicht:

 

Völkerstrafgesetzbuch
Teil 1 – Allgemeine Regelungen (§§ 1 – 5)
§ 5 Unverjährbarkeit

Die Verfolgung von Verbrechen nach diesem Gesetz und die Vollstreckung der wegen ihnen verhängten Strafen verjähren nicht.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/VStGB/5.html

Die Paragraphen § 6 und § 7 des Völkerstrafgesetzbuches lauten: 

 

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 6 Völkermord

(1) Wer in der Absicht, eine nationale, rassische, religiöse oder ethnische Gruppe als solche ganz oder teilweise zu zerstören,

1. ein Mitglied der Gruppe tötet,

2. einem Mitglied der Gruppe schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

3. die Gruppe unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, ihre körperliche Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

4. Maßregeln verhängt, die Geburten innerhalb der Gruppe verhindern sollen,

5. ein Kind der Gruppe gewaltsam in eine andere Gruppe überführt,

wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 bis 5 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__6.html

 

Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit

(1) Wer im Rahmen eines ausgedehnten oder systematischen Angriffs gegen eine Zivilbevölkerung

1. einen Menschen tötet,

2. in der Absicht, eine Bevölkerung ganz oder teilweise zu zerstören, diese oder Teile hiervon unter Lebensbedingungen stellt, die geeignet sind, deren Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen,

3. Menschenhandel betreibt, insbesondere mit einer Frau oder einem Kind, oder wer auf andere Weise einen Menschen versklavt und sich dabei ein Eigentumsrecht an ihm anmaßt,

4. einen Menschen, der sich rechtmäßig in einem Gebiet aufhält, vertreibt oder zwangsweise überführt, indem er ihn unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts durch Ausweisung oder andere Zwangsmaßnahmen in einen anderen Staat oder in ein anderes Gebiet verbringt,

5. einen Menschen, der sich in seinem Gewahrsam oder in sonstiger Weise unter seiner Kontrolle befindet, foltert, indem er ihm erhebliche körperliche oder seelische Schäden oder Leiden zufügt, die nicht lediglich Folge völkerrechtlich zulässiger Sanktionen sind,

6. einen anderen Menschen sexuell nötigt oder vergewaltigt, ihn zur Prostitution nötigt, der Fortpflanzungsfähigkeit beraubt oder in der Absicht, die ethnische Zusammensetzung einer Bevölkerung zu beeinflussen, eine unter Anwendung von Zwang geschwängerte Frau gefangen hält,

7. einen Menschen dadurch zwangsweise verschwinden lässt, dass er in der Absicht, ihn für längere Zeit dem Schutz des Gesetzes zu entziehen,

a) ihn im Auftrag oder mit Billigung eines Staates oder einer politischen Organisation entführt oder sonst in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt, ohne dass im Weiteren auf Nachfrage unverzüglich wahrheitsgemäß Auskunft über sein Schicksal und seinen Verbleib erteilt wird, oder

b) sich im Auftrag des Staates oder der politischen Organisation oder entgegen einer Rechtspflicht weigert, unverzüglich Auskunft über das Schicksal und den Verbleib des Menschen zu erteilen, der unter den Voraussetzungen des Buchstaben a seiner körperlichen Freiheit beraubt wurde, oder eine falsche Auskunft dazu erteilt,

8. einem anderen Menschen schwere körperliche oder seelische Schäden, insbesondere der in § 226 des Strafgesetzbuches bezeichneten Art, zufügt,

9. einen Menschen unter Verstoß gegen eine allgemeine Regel des Völkerrechts in schwerwiegender Weise der körperlichen Freiheit beraubt oder

10. eine identifizierbare Gruppe oder Gemeinschaft verfolgt, indem er ihr aus politischen, rassischen, nationalen, ethnischen, kulturellen oder religiösen Gründen, aus Gründen des Geschlechts oder aus anderen nach den allgemeinen Regeln des Völkerrechts als unzulässig anerkannten Gründen grundlegende Menschenrechte entzieht oder diese wesentlich einschränkt, wird in den Fällen der Nummern 1 und 2 mit lebenslanger Freiheitsstrafe, in den Fällen der Nummern 3 bis 7 mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und in den Fällen der Nummern 8 bis 10 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft.

(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren und in minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 und 9 Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr.

(3) Verursacht der Täter durch eine Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 10 den Tod eines Menschen, so ist die Strafe in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 bis 7 lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren und in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist die Strafe bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 3 bis 7 Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren und bei einer Tat nach Absatz 1 Nr. 8 bis 10 Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(5) Wer ein Verbrechen nach Absatz 1 in der Absicht begeht, ein institutionalisiertes Regime der systematischen Unterdrückung und Beherrschung einer rassischen Gruppe durch eine andere aufrechtzuerhalten, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft, soweit nicht die Tat nach Absatz 1 oder Absatz 3 mit schwererer Strafe bedroht ist. In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren, soweit nicht die Tat nach Absatz 2 oder Absatz 4 mit schwererer Strafe bedroht ist.

Die Zustände in den Gerichten und Staatsanwaltschaften beschreibt Ex-Richter Fahsel in einem Leserbrief der Süddeutschen Zeitung vom 2. April 2008:

 

 

„Ich war von 1973 bis 2004 Richter am Landgericht Stuttgart und habe in dieser Zeit ebenso unglaubliche wie unzählige, vom System organisierte Rechtsbrüche und Rechtsbeugungen erlebt, gegen die nicht anzukommen war/ist, weil sie systemkonform sind. Ich habe unzählige Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte erleben müssen, die man schlicht ‚kriminell‘ nennen kann. Sie waren/sind aber sakrosankt („unantastbar“), weil sie per Ordre de Mufti (Anm.: „auf Weisung von Oben“) gehandelt haben oder vom System gedeckt wurden, um der Reputation willen. In der Justiz gegen solche Kollegen vorzugehen, ist nicht möglich, denn das System schützt sich vor einem Outing selbst – durch konsequente Manipulation. Wenn ich an meinen Beruf zurückdenke (ich bin im Ruhestand), dann überkommt mich ein tiefer Ekel vor meinesgleichen“.

Quelle: https://sorgerechttv.wordpress.com/ein-richter-im-ruhestand-spricht-uber-vom-system-organisierte-rechtsbruche-und-rechtsbeugungen/

 Sollten Sie, Frau Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, des weiteren zu der Ansicht gelangen, dass Ihre Ihnen unterstellten Mitarbeiter des Polizeiposten Remchingen und die Ihnen übergeordneten Mitarbeiter des Polizeireviers Neuenbürg, des Polizeipräsidiums Pforzheim und der dem Polizeiposten Remchingen zugeordneten Kriminalpolizei Pforzheim/Calw die Berichterstatterin unrechtmäßig über Falschanzeigen und Denunziationen mit SLAPP-Prozessen und Schikanen durch falsche Anordnungen überzogen, weiterhin denunziert und gefoltert zu haben und unterlassener Hilfeleistung betrieben zu haben, dann bittet die Berichterstatterin Sie auch 

Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung

         gegen

die Ihnen unterstellten Mitarbeiter und/oder Ihnen übergeordneten Mitarbeiter bei den Polizeibehörden

         wegen

Beihilfe zur Geiselnahme der Söhne der Berichterstatterin und damit zu Völkermord, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit und damit zur Fortführung der Weißen Folter, ausgeführt gegenüber der Berichterstatterin, die nunmehr 25 Jahre anhält, zu stellen.

Ebenso muss in den Augen der Berichterstatterin auch dann dieser Strafantrag gestellt werden, wenn Sie zu dem Schluss gelangen, dass die Ihnen unterstellten Mitarbeiter durch Falschanzeigen und Aussagen, die diese gegen die Berichterstatterin zu deren Belastung getroffen haben, auch wenn diese auf Anweisung und ohne Remonstration gehandelt haben und/oder dass die Ihnen überstellten Mitarbeiter durch aktives Mitwirken oder durch Unterlassen Beihilfe bei derselben Tat und bei denselben Tatbeständen geleistet haben.

Unterlassene Hilfeleistung könnte vom Polizeiposten Remchingen über das Polizeirevier Neuenbürg bis hin zum Polizeipräsidium Pforzheim vorliegen:

 

Keine Hilfe nach Kinderraub: Schreiben an die Polizeidirektion Pforzheim, Frank Otruba

Eingabe der Dokumente über das Menschenrechtsverbrechen – verübt an Heiderose Manthey und an ihren Kindern – beim Europäischen Parlament in Straßburg am 14. Dezember 2012

Polizeidirektion Pforzheim, namentlich Frank Otruba, mit einem umfangreichen Schreiben in Kenntnis gesetzt – Grund: Keine Hilfe für die Gefolterte durch Polizeiposten Remchingen, Polizeirevier Neuenbürg oder durch die Gemeinde

2020-11-19

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/offener-bereich/heiderose-manthey/keine-hilfe-nach-kinderraub-schreiben-an-die-polizeidirektion-pforzheim-frank-otruba/

Der gesamte bisherige Schriftverkehr zwischen der Berichterstatterin und den jeweiligen Polizeibehörden kann zu Untersuchungszwecken auf Ihre Anforderung hin (nochmal) zugesendet werden.

Erzielt wurde mit den SLAPP-Prozessen die Hinderung der Berichterstatterin an der Ausführung ihrer Tätigkeit als Mutter / Fürsorgepflicht nach Art. 6.2 GG:

 


„Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.“.


Untergraben, missachtet und verhindert wird Art. 6.4 des Grundgesetzes:

 


„ Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.“

u.a..

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland weist diese Paragraphen aus:

 

Grundgesetz
           I. Die Grundrechte (Art. 1 – 19)

Art. 6

(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(2) 1Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. 2Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(3) Gegen den Willen der Erziehungsberechtigten dürfen Kinder nur auf Grund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen.

(4) Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft.

(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/GG/6.html

Prüfen Sie, ob eine massive und daher dauerhafte Verletzung von § 171 „Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht“ im Strafgesetzbuch (StGB) durch dieses staatliche Vorgehen gegenüber der Berichterstatterin beigeführt wurde:

 

Strafgesetzbuch

            Besonderer Teil (§§ 80 – 358)              

            12. Abschnitt – Straftaten gegen den Personenstand, die Ehe und die Familie (§§ 169 – 173)        

Gliederung

§ 171
Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

Wer seine Fürsorge- oder Erziehungspflicht gegenüber einer Person unter sechzehn Jahren gröblich verletzt und dadurch den Schutzbefohlenen in die Gefahr bringt, in seiner körperlichen oder psychischen Entwicklung erheblich geschädigt zu werden, einen kriminellen Lebenswandel zu führen oder der Prostitution nachzugehen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/StGB/171.html

Eingeschlossen werden müsste nach Dafürhalten der Berichterstatterin in die Untersuchungen, evtl. Strafanträge auch die Kriminalpolizei Pforzheim / Calw mit ihrer Aussage, veröffentlicht in „So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)“.

Die weiteren zur Sache gehörenden Artikel werden hier mit angeführt:

 

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 4)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig

2020-11-17
(wegen hoher Wichtigkeit auch nochmalige Hervorhebung aus 2020-11-15)

ENDE DER MENSCHENJAGD – LUST AUF GESETZE. Foto: Heiderose Manthey.

Quelle: http://www.archeviva.com/so-leicht-geht-ermittlung-fuer-einen-strafprozess-der-darauf-abzielt-ein-opfer-zu-bestrafen-teil-4/

 

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 3)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig

2020-11-15

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/amtsgericht-pforzheim/so-leicht-geht-ermittlung-fuer-einen-strafprozess-der-darauf-abzielt-ein-opfer-zu-bestrafen-teil-3/

 

So leicht geht „Ermittlung“ für einen Strafprozess, der darauf abzielt, ein Opfer zu bestrafen (Teil 2)

Rechtsanwalt Henning von Restorff macht Steilvorlage

Polizeihauptkommissarin (PHK) Sabine Schuster und Kriminalhauptkommissarin (KHK) Ute Schoch-Wuerz folgen willig

2020-11-15

Quelle: http://www.archeviva.com/so-leicht-geht-ermittlung-fuer-einen-strafprozess-der-darauf-abzielt-ein-opfer-zu-bestrafen-teil-2/

 


Das Gerichtsprotokoll aus dem Strafgerichtsprozess gegen Manthey

Justizangestellter Karaasenov nach Antrag auf Digitale Prozessaufzeichnung: „Das Protokoll wird wörtlich sein.“

So eine Schande ! Manthey’s Plädoyer wurde absolut ungenügend wiedergegeben, immerhin sind einige Tendenzen in Ansätzen erkennbar, ansonsten nur Gestackse !

2020-12-06

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/amtsgericht-pforzheim/das-gerichtsprotokoll-aus-dem-strafgerichtsprozess-gegen-manthey/

 

 

Weitere Artikel zum Strafgerichtsprozess sind in dem Fachmagazin zur Überwindung des Menschenrechtsverbrechens „Kinderraub [nicht nur] in Deutschland – Eltern-Kind-Entfremdung – Parental Alienation Syndrome“, kurz kid – eke – pas genannt, zu finden unter „Amtsgericht Pforzheim“, „Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim“ und „POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, POLIZEIREVIER NEUENBÜRG, POLIZEIPRÄSIDIUM PFORZHEIM und KRIMINALPOLIZEI PFORZHEIM/CALW“

Bisher mitwirkende Polizeibehörden:

 

POLIZEIPOSTEN REMCHINGEN, POLIZEIREVIER NEUENBÜRG, POLIZEIPRÄSIDIUM PFORZHEIM und KRIMINALPOLIZEI PFORZHEIM/CALW im Visier

Kennzeichen von Folter: FRAGEN zur Vorgehensweise der Polizei bei MENSCHENRAUB/KINDERRAUB/HERAUSNAHNE VON KINDERN

Polizeirevier Neuenbürg wegen Kinderraub und Verfolgung der Berichterstatterin – Polizeiposten Remchingen wegen weiterer Überfälle

2021-04-21
aktualisiert 2021-04-22 | 2021-04-25

Quelle: http://www.archeviva.com/polizeiposten-remchingen-polizeirevier-neuenbuerg-polizeipraesidium-pforzheim-und-kriminalpolizei-pforzheim-calw-im-visier/

Der Hintergrund/Folgen von Menschenraub und Völkermord:

 

Vorsätzliche Entfremdung ist ein heimtückisches und hinterhältiges Verbrechen

Richterin Lisa Gorcyca spricht über PAS = Parental Alienation Syndrome

Kinder werden krank bei Entfremdung von ihren Bezugspersonen

2016-01-26

Quelle: http://www.archeviva.com/vorsaetzliche-entfremdung-ist-ein-heimtueckisches-und-hinterhaeltiges-verbrechen/

Auf dem Fachmagazin der Berichterstatterin www.ARCHEVIVA.com befinden sich Veröffentlichungen zu den SLAPP-Prozessen, auch Beweismittel in gepixelter Form. Sollten Sie weitere Beweismittel benötigen, um Strafantrag stellen zu können, geben Sie der Berichterstatterin bitte einen Hinweis. Sie wird soweit sie kann, behilflich sein.

 Psychiatrisierungs-Versuche der Berichterstatterin, vorgenommen über das Landratsamt Enzkreis aus dem Jahr 2016 und 2021, ausgehend vom Polizeiposten Remchingen und/oder vom Polizeirevier Neuenbürg:

 


Von:
ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. Juni 2021 12:04
An: ‚Renate.Poignee@enzkreis.de‘
Betreff: AW: Antwort: AW: Antwort: Mein Telefonat auf Ihr Anschreiben vom 09. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Poignée,

kommen Sie bitte meiner Aufforderung nach.

Die Meldung muss für mich ersichtlich sein, damit ich hier nicht im Nebel herumstochere.

Unser bisheriger Schriftverkehr:

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Mittwoch, 23. Juni 2021 16:31
An: Renate.Poignee[ät]enzkreis.de
Betreff: AW: Antwort: Mein Telefonat auf Ihr Anschreiben vom 09. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Poignée,

herzlichen Dank für Ihre rasche Antwort.

Senden Sie mir bitte diese Nachricht, mit der ich die Polizeidienstselle in Remchingen bzw. Neuenbürg kontaktiert haben soll, dass es mir nicht gut geht.

Herzlichen Dank
Heiderose Manthey

Von: Renate.Poignee[ät]enzkreis.de [mailto:Renate.Poignee[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Mittwoch, 23. Juni 2021 13:50
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: Mein Telefonat auf Ihr Anschreiben vom 09. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Manthey,

vielen Dank für Ihre kurze AB Ansage.
In der Tat erreicht man mich lediglich Mittwochs, aber Sie baten ja insbesondere erst um die Beantwortung Ihrer Fragen:
Sie hatten die Polzeidienststellen in Remchingen bzw Neuenbürg von sich aus kontaktiert und geschildert, dass es Ihnen nicht gut gehe.
Von daher unser Beratungs-bzw. Gesprächsangebot.
Ich werde nächste Woche versuchen, sofern Ihnen das Recht ist, Sie telefonisch zu erreichen.

 Freundliche Grüsse

   Renate Poignée
   Psychosoziale Hilfen

  (Erreichbarkeit  mittwochs  08:00-13:00 Uhr)

Bitte kommen Sie nur mit Termin, symptomfrei und mit Mund-Nasen-Schutz zum Landratsamt. Dies gilt für das Hauptgebäude an der Zähringerallee sowie für alle Außenstellen.

Ausgenommen sind lediglich die Kfz-Zulassungsstellen in Pforzheim und Mühlacker. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine vorherige Terminvereinbarung, die am besten online unter www.enzkreis.de erfolgt.

Vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin direkt einen Termin.

Falls Sie nicht wissen sollten, wer im Landratsamt für Ihr Anliegen zuständig ist, hilft in vielen Fällen unsere Homepage weiter oder Sie rufen die Telefonzentrale unter 07231 308-0 an, die Sie gerne weitervermittelt.

Renate Poigneé
Gesundheitsamt
Tel.: 07231 308 9745
Fax: 07231 308 9735
E-Mail: Renate.Poignee[ät]enzkreis.de

Landratsamt Enzkreis, Postfach 10 10 80, 75110 Pforzheim
Hausanschrift: Bahnhofstr. 28, 75172 Pforzheim
E-Mail: landratsamt@enzkreis.de
Homepage: http://www.enzkreis.de

 

Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 22. Juni 2021 13:29
An: ‚landratsamt gesundheitsamt poignée renate‘
Betreff: Mein Telefonat auf Ihr Anschreiben vom 09. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Poignée,

in Ihrem an mich adressierten Schreiben vom 09. Juni 2021 bieten Sie Hilfe an.

Für Ihr Angebot bedanke ich mich.

Heute, Dienstag, der 22.  Juni 2021 gegen 13:11 Uhr habe ich auf Ihren Anrufbeantworter gesprochen.

Da ich niemanden angetroffen habe, wende ich mich nun per Email an Sie.

Bitte beantworten Sie mir doch vorab die Frage:

Welche Polizeistelle hat Sie aus welchem vorliegenden Grunde informiert ?

Nach der Beantwortung dieser Frage bin ich gerne bereit, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen, um mit Ihnen die Sachlage zu klären.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


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Heiderose Manthey, Berichterstatterin über Menschenrechtsverbrechen u.a. an NATO, UNO, UNHRC, EU u.a., Gründerin und Präsidentin der ARCHE (Bürgerschaftliches Engagement),
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Mit freundlichem Gruß
Heiderose Manthey

Von: Renate.Poignee[ät]enzkreis.de [mailto:Renate.Poignee[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Mittwoch, 30. Juni 2021 09:49
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: AW: Antwort: Mein Telefonat auf Ihr Anschreiben vom 09. Juni 2021

Sehr geehrte Frau Manthey,

heute Morgen habe ich versucht, Sie telefonisch zu erreichen, was mir leider nicht gelungen ist.

Wir könnten doch so verbleiben, dass Sie sich bei mir melden, wenn Sie ein Gespräch (  telefonisch oder persönlich) wünschen.

Das wäre mein Vorschlag.


 Alles Gute für Sie und freundliche Grüsse.

   Renate Poignée
   Psychosoziale Hilfen

  (Erreichbarkeit  mittwochs  08:00-13:00 Uhr)

Bitte kommen Sie nur mit Termin, symptomfrei und mit Mund-Nasen-Schutz zum Landratsamt. Dies gilt für das Hauptgebäude an der Zähringerallee sowie für alle Außenstellen.
Ausgenommen sind lediglich die Kfz-Zulassungsstellen in Pforzheim und Mühlacker. Allerdings empfiehlt sich auch hier eine vorherige Terminvereinbarung, die am besten online unter www.enzkreis.de erfolgt.
Vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Sachbearbeiter / der zuständigen Sachbearbeiterin direkt einen Termin.
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Von: ARCHEVIVA [mailto:archezeit[ät]gmx.de]
Gesendet: Dienstag, 26. Juli 2016 14:00
An: ‚Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de‘
Betreff: AW: Antwort: AW: Antwort: Anfrage: Meldung an das Landratsamt

… gut, o.k.. Danke trotzdem, dass Sie sich zu erinnern versuchten!

Liebe Grüße
Heiderose Manthey

Von: Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de [mailto:Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de]
Gesendet: Dienstag, 26. Juli 2016 13:15
An: ARCHEVIVA
Betreff: Antwort: AW: Antwort: Anfrage: Meldung an das Landratsamt

Sehr geehrte Frau Manthey,

nein, das tut mir leid. Das liegt zu lange zurück.

Freundliche Grüße
Tanja Röh


Von:        „ARCHEVIVA“ <archezeit[ät]gmx.de>
An:        <Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de>,
Datum:        25.07.2016 14:26
Betreff:        AW: Antwort: Anfrage: Meldung an das Landratsamt


Sehr geehrte Frau Röh, 
 
können Sie sich noch an den Namen zurückerinnern ? Das wäre für mich wichtig.
 
Vermutlich war es ja dann ein Telefonat und keine schriftliche Anfrage an Sie.
 
 LG Heiderose Manthey
 
 
Von: Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de [mailto:Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de]
Gesendet:
Montag, 25. Juli 2016 10:02
An:
ARCHEVIVA
Betreff:
Antwort: Anfrage: Meldung an das Landratsamt

 
Sehr geehrte Frau Manthey,

da unser Angebot freiwillig und vertraulich ist, speichern wir auch keine Unterlagen.

Freundliche Grüße
Tanja Röh


Von:        „ARCHEVIVA“ <archezeit[ät]gmx.de>
An:        ‚röh tanja psychosoziale gesundheitshilfe‘ <Tanja.Roeh[ät]enzkreis.de>,
Datum:        23.07.2016 10:58
Betreff:        Anfrage: Meldung an das Landratsamt


Sehr geehrte Frau Röh,

am 14. Januar 2013 schrieben Sie einen Brief an mich, um mir mitzuteilen, dass ich aufgrund meines Fehlverhaltens gegenüber meinem Exmann ihre Hilfe in Anspruch nehmen könnte.

Sie teilten mir während unseres Telefonats die Einladung betreffend mit, der Polizeiposten Remchingen hätte sie benachrichtigt.

Können Sie sich noch an den Namen des Polizisten erinnern ?

Oder liegt gar ein schriftliches Anliegen des Polizeipostens vor ?

Mit herzlichen Grüßen
Heiderose Manthey
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Zu überprüfen ist an dieser Stelle, wer diese Psychiatrisierungs-Versuche namentlich angeordnet und vorgenommen hat, wer also die vertraulichen Daten über die Berichterstatterin an das Landratsamt weitergeleitet hat.

Insgesamt gilt es zu prüfen, ob die Polizei, die Gerichte und Staatsanwaltschaften wahrheitswidrig und sogar aus Vorsatz gehandelt haben, indem die Beteiligten und bereits zur Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung Angestellten und Beamten der im vorliegenden Kriminalfall eingebundenen Behörden evtl. nicht remonstriert haben, ihrem Eid nicht gefolgt sind oder evtl. angewiesen worden sind, aus Vorsatz zu handeln, weil die Bundesregierung es versäumt hat, die Richter u.a. ordentlich nach Antragstellung weiterzubilden.


Dazu nachfolgende Beweismittel und Gesetzestexte:

 


Prof. Dr. Stefan Heilmann, Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht Frankfurt am Main:

Stellungnahme
vor dem Rechtsausschuss des Deutschen Bundstages
– Mittwoch, 25. September 2019, 11.30 Uhr
(Fortbildung von Richterinnen und Richtern sowie
Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren
BT-Drucksache 19/8568)

Der Bundestag hat sich in der Vergangenheit zu Recht mehrfach mit der Qualitätssicherung im familiengerichtlichen Verfahren befasst. Bereits im Jahre 2016 wurde im Zusammenhang mit der Reform des Sachverständigenrechts vor dem Rechtsausschuss darauf hingewiesen, dass der Familienrichter im kindschaftsrechtlichen Verfahren eine Schlüsselposition einnimmt und hinsichtlich
seiner Qualifizierung großer Reformbedarf besteht. Zwar führte dies zu einem einstimmigen Beschluss des Deutschen Bundestages und auch dessen Kinderkommission gab eine ausdrückliche Handlungsempfehlung. Eine konkrete Umsetzung durch entsprechende Änderung der Gesetze erfolgte jedoch noch immer nicht. …

Quelle: http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2019/09/2019-09-25-d-redesachverstaendigerheilmann-01-08-20190929081943-58.pdf?fbclid=IwAR0sf8Fhbw0FDbi9JpZrv_0ESGd6u8odWDDBmxk7S4w0SGR7Olv231L-D5M

 

Aufschreckende Vorträge der Sachverständigen im AfRuV

Fahrlässige Misshandlung der Trennungs- und Scheidungskinder und deren Eltern und Familien während der Merkel-Regierung ?

Klare Konsequenz für Dr. Angela Merkel: Heiderose Manthey fordert Stephan Brandner auf tätig zu werden

2022-02-02
Erstveröffentlichung 2019-09-29

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/ausschuss-fuer-recht-und-verbraucherschutz/aufschreckende-vortraege-der-sachverstaendigen-im-afruv/ 

 

Auf dem Prüfstand: Zerstörung der (Nachtrennungs-) Familien durch Familienrichter ?

Grüne stellten den Antrag auf Richterfortbildung –  Sachverständige im Ausschuss

Sitzen jetzt Richter und Politiker auf der „Anklagebank“ ?

2019-09-26
aktualisiert 2022-02-02

Quelle: http://www.archeviva.com/category/aufdecken-von-missbrauch/page/38/

 

Der Merkel Staatsanwälte und Richter – Teil I

Merkel, es reicht ! … gezielter Machtmissbrauch ?

Mit einem solchen Instrumentarium lassen sich Dissidenten schnell und „demokratisch“ ausschalten

2020-02-29

„Die tiefsten Abgründe während der Merkel-Regierung tun sich auf: Das Wortprotokoll zur Fortbildung von Richtern aus dem Bundestag und Anträge zur Stellung der Staatsanwaltschaften decken das Ausmaß staatlicher Willkür auf.“

Quelle: http://www.archeviva.com/der-merkel-staatsanwaelte-und-richter-teil-i/

Wortprotokoll zur Fortbildung von Richtern aus dem Bundestag
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/677388/b33d1d3691f6e4f9cdf7fadc98e21027/wortprotokoll-data.pdf

Stellung der Staatsanwaltschaften
Quelle: http://www.archeviva.com/wp-content/uploads/2020/02/2019-09-24-d-antragdrucksache19-13516-grnestaatsanwaltschaft-00-20200531125252-11.pdf

 


Mit Mail vom 18. April 2021 um 21:59 Uhr weise ich Sie u.a. auf das Remonstrationspflicht u.a. hin. (Mail unten anhängend.)

Von:
ARCHEVIVA
<archezeit[ät]gmx.de>
Gesendet: Sonntag, 18. April 2021 21:59
An: […]
Cc: […]
Betreff: Anforderung der Strafanzeigen im Ermittlungsverfahren ST/0428803/2021 und ST/0464594/2021

 

Sehr geehrte Frau Schuster, sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim,



wörtlich:

„Wichtiger Hinweis:

Mit diesem Schreiben weise ich die in meiner Sache tätigen Sachbearbeiter beim Polizeiposten Remchingen und bei der Staatsanwaltschaft auf ihre Remonstrationspflicht hin.

 

Remonstrationspflicht

„Hierunter wird die Pflicht des Beamten verstanden, Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit dienstlicher Anordnungen unverzüglich bei dem unmittelbaren Vorgesetzten geltend zu machen. Für Bundesbeamtinnen und Bundesbeamte ist diese in § 63 BBG geregelt.“
Quelle: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/r/remonstrationspflicht.html

Für alle Fehlentscheidungen der tätigen Sachbearbeiter mache ich Sie nach folgendem Paragraphen persönlich haftbar.

 

§ 36
Verantwortung für die Rechtmäßigkeit
Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/36.html

Sie haben als Sachbearbeiter dafür Sorge zu tragen, dass für die Beschuldigte im vorliegenden Falle nach Aufdecken von zugefügtem Menschenraub ihrer beiden Söhne mit staatlicher Hilfe, nach Aufdecken von auf dem Menschenraub aufbauenden weiteren Verbrechen nach Verleumdung u.a. gegen die Beschuldigte und nach Aufdecken von Verfassungshochverrat durch die Beschuldigte mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln als Abwehr das Recht auf ein faires Verfahren gewährleistet sein muss.

Die Beschuldigte äußert erneut und weiterhin SCHWERSTE BEDENKEN gegen die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim zum Ausdruck.

 

Art. 6
Recht auf ein faires Verfahren
Quelle: https://dejure.org/gesetze/MRK/6.html
u.a.“

 

 

 


Deutsches Richtergesetz
Erster Teil – Richteramt in Bund und Ländern (§§ 1 – 45a)       

Fünfter Abschnitt – Besondere Pflichten des Richters (§§ 38 – 43)      

§ 38
Richtereid
(1) Der Richter hat folgenden Eid in öffentlicher Sitzung eines Gerichts zu leisten:

„Ich schwöre, das Richteramt getreu dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und getreu dem Gesetz auszuüben, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen der Person zu urteilen und nur der Wahrheit und Gerechtigkeit zu dienen, so wahr mir Gott helfe.“
(2) Der Eid kann ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) Der Eid kann für Richter im Landesdienst eine Verpflichtung auf die Landesverfassung enthalten und statt vor einem Gericht in anderer Weise öffentlich geleistet werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/DRiG/38.html

Es gilt zu prüfen, ob bei Nicht-Einhalten des Beamten- und/oder Richtereids die Bestrafung der Gesetzesbrecher erfolgen muss:

 


Grundgesetz Art. 33 Abs. 2 und 4

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 33 

(1) Jeder Deutsche hat in jedem Lande die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten.

(2) Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte.

(3) Der Genuß bürgerlicher und staatsbürgerlicher Rechte, die Zulassung zu öffentlichen Ämtern sowie die im öffentlichen Dienste erworbenen Rechte sind unabhängig von dem religiösen Bekenntnis. Niemandem darf aus seiner Zugehörigkeit oder Nichtzugehörigkeit zu einem Bekenntnisse oder einer Weltanschauung ein Nachteil erwachsen.

(4) Die Ausübung hoheitsrechtlicher Befugnisse ist als ständige Aufgabe in der Regel Angehörigen des öffentlichen Dienstes zu übertragen, die in einem öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen.

(5) Das Recht des öffentlichen Dienstes ist unter Berücksichtigung der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums zu regeln und fortzuentwickeln.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_33.html

Grundgesetz Art. 20 Abs. 3

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 20 

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_20.html 

Grundgesetz Art. 1

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 1 

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_1.html

Grundgesetz Art. 9 Satz 2

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art 9 

(1) Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.

(2) Vereinigungen, deren Zwecke oder deren Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten, sind verboten.

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_9.html 

Beamtenstatusgesetz § 38

Beamtenstatusgesetz

Abschnitt 6 – Rechtliche Stellung im Beamtenverhältnis (§§ 33 – 53)         

§ 38 Diensteid
(1) 1Beamtinnen und Beamte haben einen Diensteid zu leisten. 2Der Diensteid hat eine Verpflichtung auf das Grundgesetz zu enthalten.
(2) In den Fällen, in denen Beamtinnen und Beamte erklären, dass sie aus Glaubens- oder Gewissensgründen den Eid nicht leisten wollen, kann für diese an Stelle des Eides ein Gelöbnis zugelassen werden.
(3) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zugelassen worden ist, kann an Stelle des Eides ein Gelöbnis vorgeschrieben werden.

Quelle: https://dejure.org/gesetze/BeamtStG/38.html

Sollten Sie, Frau Kriminalhauptkommissarin Sabine Schuster, zu der Ansicht gelangen, dass all die aufgeführten und im Kriminalfall der Berichterstatterin und ihrer Söhne beteiligten Personen per Strafanzeige und Antrag auf Strafverfolgung vor Gericht gestellt werden müssen, so weise ich jetzt schon darauf hin, dass diese allesamt in persönliche Haftung genommen werden müssen.

Die Berichterstatterin teilt bereits an dieser Stelle mit, dass mit Schreiben vom 20.08.2020 die Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim endlich bestätigt wird, dass sich das nicht auffindbare „rechtskräftige“ Urteil zum Sorgerecht im Rahmen der Anzeigenaufnahme bei der Polizei vorgelegt worden sein.

 


Die Staatsanwaltschaft spielt den Ball nun der Polizei zu:

 

Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim stellt Ermittlungen gegen Kinderräuber und Beihilfe Leistende ein !

Grund: Vorliegen eines angeblich „rechtskräftigen“ Urteils, das jedoch nicht aufzufinden ist !

Grund: Es läge kein Fall von Entziehung Minderjähriger nach § 235 StGB vor, angezeigt war aber Menschenraub nach § 234 StGB !

2021-03-04

Quelle: http://www.archeviva.com/kooperationen/staatsanwaltschaft-karlsruhe-zweigstelle-pforzheim/staatsanwaltschaft-karlsruhe-zweigstelle-pforzheim-stellt-ermittlungen-gegen-kinderraeuber-und-beihilfe-leistende-ein/

Teilen Sie, Frau Kriminalhauptkommissarin Sabine Schuster, der Berichterstatterin mit, sobald Sie diese Strafanzeige mit Antrag auf Strafverfolgung gegen die Polizeihauptkommissarin Sabine Schuster, Leiterin des Polizeiposten Remchingen und gegen deren unterstellte/übergeordnete Mitarbeiter an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim weitergeleitet haben, um welches Aktenzeichen es sich bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim handelt.

Für Ihr Tätig-Werden bedankt sich die Berichterstatterin im Voraus und sie bedankt sich für Ihr Gehör.

Hochachtungsvoll
Heiderose Manthey 

 


ARCHE 




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Beweismittel:
2012-11-12 Polizeiposten Graben-Neudorf Anfangsverdacht
2013-01-14 Schreiben von der Psychosoziale Gesundheitshilfe mit Anmerkung, dass ein solches Angebot nicht an den Ex-Mann der Berichterstatterin ging durch Heidi M[…]
2019-10-18 Brief Prof. Rudolf Jourdan
2020-03-30 Kanzlei Ladenburger Strafanzeige Restorff im Auftrag von Bochinger
2020-05-14 Polizeiposten Remchingen Strafanzeige Schuster
2020-06-17 Kriminalpolizei Strafanzeige Schoch-Wuerz
2020-08-20 Staatsanwaltschaft Karlsruhe-Zweigstelle Pforzheim: Ein rechtskräftiges Urteil liegt nicht vor, dass dem Ex-Mann der Berichterstatterin die Kinder zugesprochen wurden
2021-09-23 Florian W[…]: Genehmigung Weiterleitung von Daten
2020-09-25 Pressebericht Pforzheimer Zeitung
2020-09-25 Pressebericht BNN Pforzheimer Kurier
2021-08-22 Zeugenaussage L[…] / W[…] Global Player

Weitere Beweismittel werden in einer Folgemail nachfolgen.


Mit uns in die Zukunft !