Der Kommentar von Claus Plantiko

FAZ: „Unterhalts- und Umgangsrecht: Kampf ums Kindeswohl“ Sorgepflicht verbleibt bei beiden Eltern !

„Jedes Jahr entscheiden Richter über das Schicksal von 170.000 Kindern.“

2021-02-21

Heide und Peter hatten beschlossen, ihr Kind in jedem Fall gemeinsam großzuziehen. Foto: Copyright GP.

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Frankfurt/Bonn. Avocat Claus Plantiko kommentiert u.a. das Zitat aus der Frankfurter Allgemeinen Zeitung: „Eine Studie soll klären, was nach einer Scheidung das Beste fürs Kind ist. Zahlreiche Hinweise legen nahe, dass das Familienministerium die Forschung sabotiert. …  Die Juristen müssen verbindlich festlegen, was nach der Trennung der Eltern das Beste für die Minderjährigen ist: Sollen sie vor allem bei einem Elternteil wohnen (Residenzmodell) oder künftig die eine Hälfte der Zeit beim Vater und die andere bei der Mutter leben (Wechselmodell)? Es geht um Lebensentscheidungen – und um sehr viel Geld.“¹

Der Kommentar

„Der Beitrag beleuchtet den Mißstand, daß Eltern nach Trennung ihre gleichbleibende Pflicht zu Pflege und Erziehung ihrer Kinder nicht rechtmäßig wahrnehmen.

Wenn ein gemeinsamer Hausstand nicht mehr möglich ist, muß im Interesse des Kindeswohls durch abwechselnden gleich langen Aufenthalt bei Vater und Mutter wenigstens die größtmögliche Annäherung an eine heile Familie, die „natürliche Kernzelle der Gesellschaft“, arg. Art. 23(1) IPBPR, stattfinden (Wechselmodell).

Eine heile Familie ist die dauerhafte Verbindung von Mann und Frau, die in erster Ehe zusammenleben und mindestens zwei eigene leibliche Kinder selber bis zur Volljährigkeit großzogen.

Ein mutiger Familienrichter in Cochem hat mit Rückgriff auf Verfassung und Naturrecht Eltern im Sorgerechtsstreit gezwungen, sich auf ihre Rechtspflicht aus vorangegangenem Tun (Zeugung) zu besinnen und ihren Sprößlingen die zu ihrem Wohl erforderliche Zuwendung beider Eltern zu gleichen zeitlichen Anteilen zu gewähren. Das ist in den meisten Fällen geglückt.

Die leider zu 90% überwiegende ungerechte staatliche Regelung des Kindesaufenthalts nur bei der Mutter ist mit ungeheurem Personal-, Geld- und Zeitaufwand verbunden. Jugendamtsbedienstete, Richter, Gutachter, Anwälte, Beistände, Pfleger, Heimbetreiber, Beauftragte pp. lassen sich, indem sie die jeweils ihnen selbst einträglichste Lösung vorschlagen, zu Wohl und Wehe eines Kindes aus. Viel wäre, um das größte Unheil zu verhindern, durch Richter- und Beamtenwahl auf Zeit durchs Volk gewonnen und wenn nur Personen, die selbst einer heilen Familie entstammen und eine solche betreiben, zu anderer Leute Kindern und ihrem unbekannten Wohl das Wort ergreifen dürften.“

 


 

Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/sabotiert-das-ministerium-eine-studie-zum-kindeswohl-17183089.html