Erneute Verhandlung zum Aufdecken eines folgenschweren Lügennetzes
Jahrelange Kriminalisierungskampagne gegen Christidis: „Das lasse ich mir nicht gefallen !“
2020-10-27
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Gießen/Keltern. Mit Beschluss, beglaubigt vom 06. Februar 2020 setzt Richterin am Landgericht Kassel den Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung auf Mittwoch, 21. Oktober 2020 um 12:00 Uhr im Landgericht Gießen, Ostanlage 15 in Saal 3 an. In dem Rechtsstreit der Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis, vertreten durch Rechtsanwalt Manfred Müller, gegen die Stadt Gießen und gegen den Landkreis Gießen, vertreten durch Rechtsanwälte Pflästerer & Krauskopf und Rechtsanwalt Oliver G. Persch, hat die 3. Zivilkammer des Landgerichtes Gießen durch die Richterin am Landgericht Kassel als Einzelrichterin am 27. Januar 2020 die Beweiserhebung beschlossen.
Dazu im Beschluss wörtlich: „Es soll Beweis erhoben werden über die Behauptungen der Klägerseite Mitarbeiter des Beklagten zu 2) hätten aufgrund ihrer Kenntnis des Strafbefehls gegen die Klägerin vom 01. November 2010 Warnungen gegenüber Eltern ausgesprochen, die die Klägerin mit der Prüfung von Gutachten und/oder als Beistand in Verfahren mit dem Jugendamt des Beklagten zu 2) beauftragt hatten …“.
Als Zeugen waren Tilmann Händler und Susanne Perker, Sabrina Blume, Holger Becker, Inka Friedrich, Uwe Kirchhoff, Anja Margraf-Poloschek und Dennis Stephan geladen.
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Dr. Andrea Christidis im Gespräch mit ARCHEVIVA
1. Wie war der Verlauf des Prozesses ?
Zum Hintergrund
Im Jahr 2013 fand ich im Auftrag einer Mutter (Sabrina Blume), der das Jugendamt des Landkreises Gießen ihre beiden Kinder weggenommen hat, anhand einer Aktenanalyse heraus, dass sich im Jugendamt des Landkreises Gießen bizarre Vorgänge abgespielt hatten. In der Jugendamtsakte fand sich u. a. ein Antrag vom 15.02.2011 auf stationäre Unterbringung ihres damals dreijährigen Justin, mit einer Unterschrift, die Frau Blume geleistet haben soll, was sie bestritt; sie soll sich dabei im eigenen Namen verschrieben haben. Aufgrund dieser gefälschten Unterschrift, die sich später auch auf einem Hilfeplan fand, den sie nie unterzeichnet hatte, wurden ihr ihre Kinder vom Jugendamt des Landkreises Gießen entzogen. Die Großmutter von Frau Blume verfasste eine Eidesstattliche Versicherung, dass die Unterschrift auf dem Hilfeplan nicht von ihrer Enkelin stamme, denn sie sei bei dem Hilfeplan zugegen gewesen und könne bezeugen, dass ihre Enkelin ihre Unterschrift verweigert habe.
Christidis unterstützt Blume beim Stellen eines Strafantrag wegen Urkundenfälschung gegen den Landkreis Gießen
Daraufhin half ich als Beistand von Frau Blume beim Verfassen einer Strafanzeige gegen den Landkreis Gießen.
2013 stellte Frau Blume Strafantrag wegen Urkundenfälschung, nachdem wir ihre gefälschte Unterschrift in der Jugendamtsakte entdeckt hatten. Juristen hielten den Fall für ein Kinderspiel: Es gab einen kleinen Personenkreis, der überhaupt Zugang zu den Jugendamtsakten mit den gefälschten Unterschriften hatte. Vernehmung und Schriftproben der wenigen öffentlichen Bediensteten hätten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit die Verantwortlichen aufgedeckt.
Korruption, Selbstbereicherung und Missbrauch von Kindern durch Politiker ?
Der von der Staatsanwaltschaft mit der Ermittlungsarbeit beauftragte Erste Kriminalhauptkommissar Ingo Theuer war kein Unbekannter: Er hatte zuvor im reichen Land Hessen gegen Wirtschaftsdelikte ermittelt, wurde jedoch auch gerne immer wieder in anderen, heiklen Bereichen eingesetzt. Vorliegend zog er es vor, die Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamts lediglich per E-Mail zu befragen. Er befand:
„Es ist nicht ersichtlich, welchen Nutzen die angeblich gefälschten Unterschriften für den vermeintlichen Täter haben könnten.“
Die dahinterstehende mutmaßliche Korruption, die Selbstbereicherung und der multiple Missbrauch von Kindern durch Politiker, Amtsträger und andere, wollte er offenkundig nicht untersuchen.
Staatsanwaltschaft Gießen stellt Verfahren ein
Das Verfahren wurde sodann von der Gießener Staatsanwaltschaft Gießen, Herrn Bause eingestellt.
Zur Begründung führte Staatsanwalt Bause aus, die Ermittlungen hätten keine hinreichenden Anhaltspunkte für „die Täterschaft einer bestimmten Person oder auch nur eines bestimmten Täterkreises“ ergeben.
Bause ermittelt nun gegen Christidis
Auch Bause war kein Unbekannter: Zur selben Zeit ermittelte er, auf Anzeige just desselben Jugendamtes, gegen die mich, weil ich mich als „Psychologin“ bezeichnet hatte, wogegen mein anerkannter Abschluss mich als „Psychologist M.A.“ ausweist. Ein Jahr nach Verfassen der Klageschrift durch Bause erklärte seine Kollegin StAin Stürmer gegenüber dem Landkreis Gießen: „[…] die ‚Eindeutschung‘ dieses – im Ausland erworbenen Titels stellt daher einen Titelmissbrauch dar.“ Mein Freispruch erlangte erst am 12.01.2018 Rechtskraft, weil die Staatsanwaltschaft Gießen zuerst in Berufung und später in Revision ging.
Mehrere Strafanzeigen gegen Christidis folgten
Das ist nur eines von zahlreichen Beispielen, die dazu führten, dass der Landkreis Gießen wiederholt Strafanzeige gegen mich erstattet hatte. Ich mag sie heute nicht alle aufzählen.
Einige dieser Fälle, die vom Landkreis Gießen ähnlich wie der obige behandelt wurden, habe ich in dem Buch „Staatliche Kindeswohlgefährdung?“, Hrsg. Prof. Hörmann & Dr. Körner, Beltz Juventa Verlag, ab Seite 206 ff beschrieben. Über einen weiteren Fall wurde bereits von Archeviva berichtet, er kann hier abgerufen werden: http://www.archeviva.com/wer-kennt-schon-die-rolle-von-pro-familia/
Offenlegen von Gefälligkeitgutachten und Denunziationen wegen personeller Verfilzung ?
Aufgrund meines wiederholten Eingreifens und der Offenlegung von Gefälligkeitsgutachten, wurde ich über viele Jahre insbesondere von Gefälligkeitsgutachtern und den Gießener Behörden mit erfundenen Vorwürfen strafrechtlich verfolgt.
Diesen an den Haaren herbeigezogenen Denunziationen trete ich nun seit einigen Jahren massiv entgegen.
Am 21.10.2020 wurde vor dem Landgericht Gießen über meine Klage gegen die Stadt und den Landkreis Gießen verhandelt. Führende Amtsträger (nicht zuletzt Landrätin Anita Schneider und Landkreis-Sozialdezernent Dirk Oßwald) haben in den vergangenen Jahren wissentlich unwahre Strafanzeigen gegen mich erstattet, schwerwiegende Datenschutz- und Persönlichkeitsrechtsverletzungen gegen mich verübt und mich mit Hilfe der Staatsanwaltschaft Gießen wider besseres Wissen verunglimpft durch die Verbreitung erfundener Behauptungen über mich, die sie als Tatsachen darstellten und mit ihrer amtlichen Autorität unterstrichen. Ihr Ziel war, mich dauerhaft zu schädigen, nachdem ich eklatante strafrechtlich relevante Korruptionsfälle in ihrem Verantwortungsbereich aufgedeckt hatte. Darauf komme ich noch zurück.
Gödicke und nicht nur der Versuch Presse und Öffentlichkeit auszuschalten
Derselbe Prozess gegen die Stadt und den Landkreis Gießen hatte am 05. Dezember 2018 nicht stattfinden können, weil der damalige Richter, Prof. Dr. Patrick Gödicke, versucht hatte, die Öffentlichkeit und die Presse auszuschließen. Sein Referent berichtete, dass Prof. Gödicke ihm schon am frühen Morgen gesagt habe, es handele sich um eine „brisante“ Angelegenheit, weshalb es gelte, Aufzeichnungen der Presse auf jeden Fall zu verhindern.
Lassen Sie mich bitte kurz innehalten: Gödicke – „Richter, Prof. Dr.“: Als Richter Mitglied der Exekutive, eingesetzt, um über mutmaßlich korrupte Apparatschiks der Exekutive zu urteilen, der er als Professor untersteht. (Die Unterscheidung zwischen kommunaler und Landesebene ist irrelevant: Zumindest in Hessen sitzen dieselben Personen in Stadt-, Kreis- und Landesparlamenten – ganz abgesehen von Verwandtschaften, Seilschaften, Burschenschaften etc..) Prompt ist Gödicke am 05.12.2018 auf die anwesenden Kameraleute losgegangen: Die Polizei (als Teil der Exekutive sonst in Gerichten ein Tabu) wurde gerufen, Personalien wurden aufgenommen, Kameras wurden beschlagnahmt, mit der Begründung, die Presseleute hätten in der Verhandlung gefilmt, deren Eröffnung Gödicke verpatzt hatte, bis er dann (noch während er auf dem Flur tobte) von mir wegen Befangenheit abgelehnt wurde. Von jenem 05.12.2018 gibt es naturgemäß kein Sitzungsprotokoll – sehr wohl aber eine ganze Reihe nachträglich entstandener Eidesstattlicher Erklärungen von Privatpersonen, Polizisten, Referenten und Richtern, die von der ausgefallenen Sitzung berichten, und damit Herrn Gödicke Lügen strafen, der dem eigenen Gericht und den Ermittlungsbehörden mit wilden Erzählungen über die angebliche Störung einer nie stattgefunden Sitzung einen Bären aufgebunden hat.¹
Wollen Sie sagen, in Hessen würden Richter nachweislich lügen ? Das hat doch sicherlich Konsequenzen ?
Die Konsequenzen für die dreisten Unwahrheiten von Professor Gödicke waren systemkonform und trotzdem für viele überraschend: Noch vor Entscheidung über seine Befangenheit wurde er als Richter an das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Bundesgerichtshof befördert: Ein viraler Infektionsfall für das höchste deutsche Gericht, über den nicht berichtet wurde – möglicherweise, weil sich die höchste deutsche Richterschaft schon im Zustand der Herdenimmunität wähnt .
Am Landgericht Gießen hatte es im letzten Jahr mit Richterin Frau Kassel einen neuen Auftakt gegeben. Richterin Kassel hatte als eine der ganz wenigen aus der Richterschaft Zeugenvernehmung für geboten gehalten und sogar zugelassen, dass die Verhandlung aufgezeichnet werde. (ARCHEVIVA berichtete: Digitale Tonaufzeichnung während des Rechtsstreits erlaubt.) Das Speichermedium muss zwar in der Gerichtsakte verbleiben, aber es ist ein erster Schritt auf dem Weg zur Transparenz.
Trotz einer gewissen Offenheit seitens der Richterin, bleibt bei mir der Argwohn gegen die gesamte Richterschaft sicher noch lange erhalten. Ich kenne zu viele Richter, die mit unwahren Narrativen ihre Karrieren machten – oder sie (trotz Nichteignung) gerade noch retten konnten.
Von den zahlreichen Staatsanwälten, die in über 60 Ermittlungsverfahren teilweise Straftaten gegen mich erfunden haben, will ich gar nicht reden, denn Staatsanwälte sind gegenüber Politikern weisungsgebunden. Dem Gesetz sind sie aber dennoch verpflichtet. Das zu beachten, ist jedoch offenkundig nicht karriereförderlich.
Aber auch Richter machen in der Regel – insbesondere in Hessen – dann eine steile Karriere, wenn sie eine politisch gewünschte Konformität aufweisen bzw. Oppositionelle schädigen. Beispiele hierfür könnte ich reichlich aufzählen.
Nun gab es aber unter Richterin Kassel eine neue Lage ?
Der dritte Anlauf zu meinem Prozess begann am 21.10.2020 gegen 12 Uhr. Die Verhandlung wurde eröffnet, die Zeugen wurden belehrt und nach Aufnahme der Personalien aus dem Saal gebeten, um später einzeln hereingerufen zu werden. Zuvor stellten die Anwälte noch ihre Anträge.
Unstreitig sind die vom Landkreis Gießen, Oberverwaltungsrätin Stefanie Ulrich (damals Djidonou), schriftlich verfassten Denunziationsschreiben an den privaten Verein „Berufsverband Deutscher Psychologen e.V.“ (BDP). Darin gab Frau Ulrich einem privaten (und nicht allzu vorteilhaft beleumundeten) Verein nicht nur behördlich gespeicherte, sensible persönliche Daten von mir in rechtswidriger Weise heraus; sie kolportierte vielmehr bewusst auch die falsche Behauptung, ich hätte nie ein Hochschulstudium abgeschlossen. Dieses – aus niederen Motiven – verfasste Pamphlet fanden mein Rechtsanwalt und ich eher zufällig, im Rahmen einer Akteneinsicht. Es belegt aber auch die sorglose, konspirative Zusammenarbeit zwischen Landkreisen und dem BDP, dessen willfährige Mitglieder von Jugendamtsmitarbeitern als Gutachter für Gerichte gerne gesehen werden. Empfehlen sie vor Gericht doch in der Regel das, was die Jugendämter vorgeben, womit sich diese Gutachter wiederum ihre Aufträge bei Gericht sichern.
Sie sagten aber, da seien erstmalig Zeugen angehört worden. Was ergab sich daraus?
Die Zeugenaussagen fasse ich kurz zusammen.
Zunächst gab es ein paar Enttäuschungen: Ein Zeuge und seine Anwältin konnten sich angeblich nicht mehr erinnern, ein zweiter sagte wahrheitsgemäß aus, dass er nichts wisse. Das dürfte weitgehend den Tatsachen entsprechen, weil bei meiner Verunglimpfung durch das Jugendamt nicht er, sondern seine Ehefrau anwesend war und er in der Regel während der Gespräche mit dem Jugendamt von diesem aufgefordert worden war, das Kind außerhalb des Raumes zu betreuen. Deshalb muss seine Ehefrau noch geladen werden.
Die weiteren Zeugen konnten sich aber noch recht gut erinnern.
So konnte ein Zeuge aussagen, dass er als ehemaliger Kreistagsabgeordneter im Jahr 2010 oder wenig später von dem Leiter der Stabsstelle Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Gießen, Herrn Thomas Euler, der ihn nach einer Kreistagssitzung in Grünberg in seinem Fahrzeug mitgenommen habe, vor mir gewarnt wurde, weil ich vorgegeben hätte, Psychologin zu sein, aber „nie ein Studium abgeschlossen“ hätte. Herr Euler habe noch gesagt (Zitat): „Das wird noch ein dickes Ding“. Mein Name sei von Herrn Euler ausdrücklich genannt worden.
Derselbe Zeuge sagte vor Gericht, dass sich diese falsche Behauptung in der politischen und in der gesellschaftlichen Community wie ein Lauffeuer verbreitet habe. Es sei von zahlreichen Bürgern darüber gesprochen worden.
Ein weiterer Zeuge, der als Diplom-Sozialpädagoge seit vielen Jahren Eltern zu Behörden, auch zu Jugendämtern, begleitet, sagte aus, dass er mit einer vom Jugendamt betroffenen Mutter in den Räumen des Kreisjugendamts Gießen von der Jugendamtsmitarbeiterin Frau Lange gesagt bekommen habe, ich sei psychologisch „gar nicht qualifiziert“ und könne deshalb auch „keine Gutachten bewerten und verfassen“. Er habe das in demselben Jugendamt auch von anderen Mitarbeitern des Landkreises Gießen in Anwesenheit anderer Betroffener gesagt bekommen. An die Namen der anderen Jugendamtsmitarbeiterinnen könne er sich aber nicht mehr erinnern. Da er seit vielen Jahren Betroffene auch in anderen Bundesländern zu Behörden begleitet, kann er sagen, dass dieses Gerücht bundesweit kolportiert und verbreitet wurde. Immerhin habe ich in mehreren Bundesländern (z.T. auch im Ausland) Eltern geholfen, sich der Vermarktung ihrer Kinder erfolgreich zu widersetzen, indem ich aufdeckte, dass meine Psychologen-Kollegen entgegen besserer Erkenntnis just das diagnostizierten, was Jugendämter und karrierebewusste Richter von ihnen hören wollten.
Als weitere Zeugin wurde die Redakteurin des Gießener Anzeigers, Frau Inka Friedrich, angehört. Frau Friedrich bestätigte, dass sie unwahre Angaben in ihrem Artikel veröffentlicht hatte, weil diese ihr nach einer öffentlichen Verhandlung im Jahr 2015 vor dem Sitzungssaal zugetragen worden seien. Sie sei sich zu 80% sicher, dass es sich bei den Kolporteuren um den damaligen Oberamtsanwalt der Staatsanwaltschaft Gießen, Herrn Linscheidt, und um die damalige Oberverwaltungsrätin des Landkreises Gießen, die bereits erwähnte Frau Stefanie Ulrich, gehandelt habe.
Frau Friedrich hatte schon 2018, in einem Verfahren vor demselben Gericht Linscheidt und Ulrich als Quelle ihrer Desinformation angegeben. Auf Vorhalt, ob sie ihre damalige Aussage wiederholen würde, bestätigte sie, dass sie sich völlig sicher ist, dort die Wahrheit gesagt zu haben.
Daraufhin konnten zwei weitere Zeugen, die nur für den Fall geladen wurden, dass Frau Friedrich sich nicht erinnern würde, das Gericht ohne Zeugenaussage verlassen.
Unglaublich ! Gilt das nur für Gießen ?
Redakteurin sagt aus, dass es interne Vorgaben für das Schreiben von Gerichtsprozessen gibt !
Erstaunlich war für mich, dass die Redakteurin des Gießener Anzeigers angegeben hatte, dass als interne Vorgabe bei Gerichtsprozessen gilt, nur den offiziellen Berichten von Richtern zu folgen sei und Informationen nur von Behördenmitarbeitern angenommen werden dürften. Die Betroffenen seien nicht anzuhören.
Nach der von ihr gemachten Erfahrung würde sie nie wieder so handeln, sie habe sehr viel dazu gelernt. Sie hat sich dann in der Verhandlung in aller Form entschuldigt und gesagt, es täte ihr sehr leid, den Artikel so veröffentlicht und mir damit so viele Probleme gemacht zu haben. Das hat mich sehr erstaunt und zeigt im Grunde Größe. Eine ehrliche Reue würde für mich persönlich aber bedeuten, dass sie ihren damaligen Artikel widerruft und klarlegt, dass sie ihre unwahren Angaben von der Staatsanwaltschaft Gießen und von der Oberverwaltungsrätin des Landkreises Gießen hatte, was sie bis dato aber nicht getan hat.
Die letzte Zeugin wurde schließlich noch vernommen. Es handelte sich um eine vom Jugendamt schwer traumatisierte Mutter, die ihre Zeugenaussage hochemotional vorbrachte. Auch sie konnte aussagen, dass ihr eine Jugendamtsmitarbeiterin von mir abgeraten habe, weil man zu mir kein Vertrauen haben dürfe; ich wäre auch gar nicht qualifiziert. Diese traumatisierte Frau musste mit ihrer Fassung ringen, um die Aussage machen zu können.
Wie sich herausgestellt hat, waren einige Zeugen nicht erschienen. Sie werden zu einem weiteren Termin geladen. Richterin Kassel konstatierte, dass sie diesmal ein Ordnungsgeld androhen wolle.
2. Was waren die wichtigsten heute erzielten Ergebnisse ?
Es gab auch für mich ein paar neue Erkenntnisse. So hat einer der Zeugen, ein erfahrener Sozialpädagoge, klargestellt, dass nicht nur das Jugendamt des Landkreises Gießen, sondern auch eine Verfahrensbeiständin eine massive Diffamierungskampagne gegen mich geführt hat. Das wird ggfs. noch weiterverfolgt werden. Mein Bevollmächtigter prüft das aktuell. Immerhin ist die einschlägig beleumundete Juristin ein Organ der Rechtspflege, was ihr neben einem Publikum für ihre Denunziationen auch eine gewisse Verantwortung verleiht.
Euler: „Das wird noch ein dickes Ding !“
Beeindruckt waren jedenfalls viele davon, dass der Leiter der Stabsstelle Kreisgremien und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Gießen, Herr Thomas Euler, wusste, was auf mich zukommen würde, als er dem Kreistagsabgeordneten prophezeite (Zitat): „Das wird noch ein dickes Ding“. Denn so sollte es kommen. Auch zehn Jahre später hat die Verfolgung der Staatsanwaltschaft Gießen gegen meine Person nicht geendet.
Die politischen Profiteure dieser Hetzjagd haben dafür gesorgt, dass die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft, bald durch einen erfundenen, bald ganz ohne Anlass, eine jahrelange Kriminalisierungskampagne gegen mich geführt und nie beendet hat. Manche wissen z.B. nicht, dass ich (2013) über zwei Instanzen wegen Beihilfe zur Kindesentführung verurteilt wurde, zu der kein Täter je gefasst wurde und die Generalstaatsanwaltschaft (2014) erklärte, zum in Frage kommenden Zeitpunkt (2010), als Hausdurchsuchungen bei mir (mit Durchsuchungsbeschluss) und meinem heutigen Ehemann (ohne Durchsuchungsbeschluss) habe es insgesamt keine Kindesentführungen gegeben.
Das ist in Hessen auch leicht möglich, wie ein offener Brief der Fraktion „Die Linke“ im Hessischen Landtag zeigt. Sie ruft Ministerpräsident Bouffier dazu auf, den Rassismus und die Diskriminierung in der Hessischen Polizei und den Hessischen Verwaltungen endlich abzuschaffen (Zitat aus dem Brief an Bouffier): „Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Volker Bouffier, […] Die Existenz eines Terrornetzwerkes bei der Polizei und in der öffentlichen Verwaltung darf nicht länger geduldet werden. […] Deshalb fordern wir Sie im Namen der Initiative auf, sorgen Sie für Aufklärung und stoppen Sie die reaktionären und rassistischen Umtriebe bei der Polizei und in der öffentlichen Verwaltung in Hessen.“. Als ehemalige Kreistagsabgeordnete der LINKEN in Landkreis Gießen bin ich evtl. auch für die Gießener Behörden eine zu vernichtende Zielperson.
Die Grausamkeit eines handelnden, politisch-juristischen Konglomerats gegen Unschuldige
Wenn sich aber eine politische Exekutive und Judikative zusammen mit privaten Dritten (Kinderheimbetreibern, Gutachtern, Verfahrensbeiständen und anderen) aus dem Leid anderer speist, dann ist kein Mittel grausam genug, um ein solches System beizubehalten. Darauf komme ich in einem weiteren Interview zu sprechen.
3. Wie geht es weiter ? Oder haben Sie Ihr Ziel schon erreicht ?
Dem mit amtlicher Deckung stattfindenden Kinderhandel Einhalt gebieten !
Ich habe mein Ziel noch lange nicht erreicht. Deshalb werde ich so lange vor deutsche, europäische und wenn es sein muss über eine Sammelklage vor internationale Gerichte ziehen, bis ich es geschafft habe. Denn wenn ich es nicht geschafft habe, ist das Ziel nicht erreicht. Und mein Ziel ist, dem bundesweit mit amtlicher Deckung stattfindenden Kinderhandel Einhalt zu gebieten. Da Richter, Staatsanwälte, Juristen und – vor allem– psychologische und psychiatrische Gutachter sich daran mächtig bereichern, hilft m.E. nur noch die Aufklärung einer breiten Öffentlichkeit.
Die amtlichen Verstrickungen mit privaten Profiteuren, die gleichzeitig dafür sorgen, dass auch Amtsträger und Politiker an diesem unsäglichen System profitieren, wird in Kürze von mir plastisch illustriert und mit Belegen dokumentiert.
Jugendamtsmitarbeiter halten sich nicht an geltendes Recht
Ein kleines Zwischenziel ist erreicht. Die Forschungsgruppe Kinderschutzverläufe in Mainz hat mir am 23.10.2020 ihren Abschlussbericht gemailt. Aus diesem geht, auf den einfachsten Nenner gebracht, hervor, dass sich Jugendamtsmitarbeiter nicht an geltendes Recht halten. Von Betroffenen wurde ich empfohlen und konnte meine Expertise in diese Forschung mit einbringen. Das hat mich sehr gefreut.
¹Texte und Filme zu den Vorfällen am Landgericht Gießen
Image der Gießener Justiz durch die Christidis–Prozesse schwer angekratzt
Ein vollkommenes, verkommenes System: Dr. Christidis zu gefährlich ?
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