Wie aus Müttern Engel und aus Vätern Monster (erfunden) werden

Dokumentation / Tatsachenbericht

2015-02-06

Andrea Jacob. Psychologist MA, EIILM & M. A., Bundelkhand University Doctor of Philosophy, Bundelkhand University.

Andrea Jacob. Psychologist MA, EIILM & M. A., Bundelkhand University
Doctor of Philosophy, Bundelkhand University.

Gießen. Zu Beginn des Jahres 2003 vollzog das Ehepaar Susanne und Joachim B. die Trennung, verblieben aber zunächst im selben Haushalt. Frau Susanne B. nimmt eine Kur in Anspruch und lernt dort einen etwas jüngeren Mann, Herrn Dennis Musal, kennen. Kurz nach ihrer Rückkehr aus ihrer Kur entscheidet sie sich von Niedersachsen nach Hessen zu ihrem neuen Freund zu ziehen und verhandelt mit ihrem Ehemann Herrn B., dass sie die ältere Tochter Julia mit sich nach Hessen nimmt und die jüngere Tochter Laura bei ihm in Niedersachsen verbleibt, weil dies der Wunsch der beiden Töchter im Alter von 8 und 9 Jahren war. Susanne B. ist kurz vor den Sommerferien umgezogen nach Hessen. Als die Trennung dann konkrete Formen angenommen hatte, war es so, dass Laura beim Vater und
Julia bei der Mutter bleiben wollte. Dies war der Stand vor den Sommerferien des Jahres 2004.

So hatte die erste Anwältin von Susanne B. noch mit Datum vom 20.04.2004 das Amts­gericht Burgdorf (Az. NZS 12 F 571/04 S) angeschrieben (Zitat): „Die Eltern und die Kinder sind sich darüber einig, dass die große Tochter mit der Mutter mit zieht und die elterliche Sorge über sie auf die Mutter übertragen wird und die kleine Tochter beim Vater bleibt und dieser die elterliche Sorge für die kleine Tochter erhält“.

Eine Beeinflussung der Kinder stand nicht ansatzweise zur Debatte, obwohl sie ihren Willen mehrfach änderten. Nachdem Susanne B. einen Anwaltswechsel vollzogen hat, ergeben sich mit einem Schreiben des Kreisjugendamts Vogelsberg vom 26.07.2004 schlagartig Bedenken bei Susanne B., die sie die vielen Jahre zuvor, als Herr B. seine Kinder maßgeb­lich versorgte, nicht hatte (Zitat): „Frau B. macht sich große Sorgen um Lauras ordnungsge­mäße Versorgung und Betreuung durch den Vater, da Herr B. seit Jahren chronisch krank und seit 1997 berentet ist. Der Vater ist aufgrund eines Bandscheibenvorfalls (Halswirbel und Lendenwirbel) in regelmäßiger ärztlicher Behandlung und durchläuft eine Schmerztherapie. Frau B. gab weiter an, dass der Vater an Depressionen leiden würde und regelmäßig Psy­chopharmaka einnehme. Aufgrund dieser gesundheitlichen und psychischen Beeinträchti­gungen des Vaters soll auch die jüngste Tochter Laura in den Haushalt der Mutter über­wechseln.“

Burgdorf. Demo gegen Gewalt an Kindern. Klaus-Uwe Kirchhoff spricht.

Burgdorf 2014. Demo gegen Gewalt an Kindern. Klaus-Uwe Kirchhoff spricht. Rechts: Thomas Saschenbrecker, Rechtsanwalt.

Am 30.07.2004 wurde vor dem Amtsgericht Burgdorf eine Umgangsvereinbarung getroffen, dass Susanne B. die Kinder ab dem 14.08.2004 an den Vater Herrn B. abzugeben hat. Diese Umgangsvereinbarung wurde von Susanne B. nicht eingehalten, weil die Kinder angeblich nicht zum Vater gewollt hatten.

In derselben Anhörung wurde von beiden Eltern eingeräumt, ihre beiden Töchter unverhält­nismäßig gezüchtigt zu haben. Es gab bereits zuvor Hinweise von Dritten, dass die Kinder misshandelt würden (Hämatome am ganzen Körper beider Kinder, schlechte Grund-/Essens­versorgung). Das hatten auch beide Kinder in der gerichtlichen Anhörung genauso angege­ben. Die Kinder verblieben dennoch gegen die gerichtliche Vereinbarung bei ihrer Mutter. Auf Anfrage der Jugendhilfestation Burgwedel teilte das Kreisjugendamt Vogelsberg nach einer Anhörung der Kinder, die mittlerweile seit mehreren Monaten bei Susanne B. wohnten mit (Zitat): „Seitdem die Mädchen bei der Mutter wohnen, sollen sie keine Ohrfeigen mehr bekommen haben. Die Mutter würde jetzt mit Stubenarrest bestrafen. Bei der Mutter wäre es viel schöner, weil sie morgens ein schönes, gesundes Frühstück den Kindern zubereiten würde. Beim Vater hätte es nur Toast und eklige Wurst gegeben. Auch Mamas Pausenbrote für die Schule seien viel besser als die vom Papa. Sehr lobend äußerten sich Laura und Julia über den neuen Lebensgefährten der Mutter. Dennis würde mit den Kindern oft spielen, viel besser wie der Papa. Er wäre überhaupt viel lieber wie der Vater und würde auch mit ihnen die Hausaufgaben erledigen.“ So blieben die Kinder bei der Mutter. Das reichte Susanne B. jedoch nicht.

Am 05.09.2005 stellte Ihr Anwalt, Herr E. einen Antrag auf Einstweilige Anordnung beim Amtsgericht Alsfeld Az. 21 F 546/05 SO, Frau B. das alleinige Sorgerecht zuzusprechen. Das begründet der Anwalt mit Desinteresse des Herrn B. an seinen Kindern und damit, dass er einer Behandlung der ältesten Tochter in einer Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht zu­stimme. Dabei bezieht sich der Anwalt von Susanne B. zur Glaubhaftmachung allein auf die Parteivernehmung von Frau B.. Andere, nachvollziehbare Glaubhaftmachungen trägt er nicht vor. Die Glaubhaftmachungen des Vaters der Kinder wurden vom Gericht ignoriert.

Wegen „erheblichen Unstimmigkeiten“ hat sich Herr B. tatsächlich seit November 2004 auf­grund massiver nervlicher Belastungen, fehlender Kooperation und Unstimmigkeiten mit Frau Susanne B. von weiteren Versuchen, Kontakte zu seinen Kindern zu pflegen zurück gezogen (Schreiben des Kreisjugendamts Vogelsberg vom 20.09.2005).

Mit demselben Datum antwortete der Anwalt des Vaters, Herrn B. wie folgt (Zitat): „Dazu ist darauf hinzuweisen, dass vor der Trennung der Eltern der Kindesvater sich in großem Umfang um die Kinder gekümmert hat. Die Kindesmutter war häufig nachts unterwegs. Es war der Antragsgegner, der sich häufig nachts um die Kinder gekümmert hat, indem er auf­gestanden ist und die Kinder tröstete. Beide Kinder hatten einen guten Kontakt zum Kindes­vater. Die Kindesmutter hat dann in einer Nacht- und Nebelaktion Laura bei einem Umgangsbesuch bei sich behalten und Laura in dem Sinne beeinflusst, dass auch Laura zur Mutter geht. Diese Situation war dann Anlass für das Verfahren beim Amtsgericht Burgdorf zu Az. – 12 F 611/04 -.In diesem Verfahren offenbart die Kindesmutter, wie sie sich zu verhalten gedenkt. Sie hat sowohl gegenüber den Jugendämtern als auch in den Verfahren gesagt, sie möchte den Kontakt zum Kindesvater erhalten. Gleichwohl tut sie in dieser Hinsicht nichts. Scheinbar weiß die Mutter nicht, dass die Kinder mehrere Versuche unternommen haben den Vater telefonisch zu erreichen. Auch die jetzige Lebensgefährtin hat bereits mit Laura gesprochen. Derartige Anrufe können jedoch nur hinter dem Rücken der Mutter getätigt werden. Die Kinder werden sofort unter Druck gesetzt, sobald sie den Versuch unternehmen eine Beziehung zum Vater aufzubauen. Es spricht für sich, dass die Kindesmutter hier vortragen lässt, sie habe ein total gutes Verhältnis zu den Kindern (der Kindesvater ist in ihrer Welt auch nicht vorgesehen). In den Herbstferien 2004 waren die Kinder bei der Großmutter mütterlicherseits. Die Kinder tauchten dann unvermittelt an einem späten Nachmittag beim Kindesvater auf, ohne dass ihr Besuch angekündigt war. Die Kinder haben sich dann einige Stunden beim Vater aufgehalten. Die therapeutische Behandlung in der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie ist dem Kindesvater nicht mitgeteilt worden.

Am 27.10.2005 wurde Frau Susanne B. das alleinige Sorgerecht für beide Kinder, Julia und Laura vor dem Amtsgericht Alsfeld, auf sie übertragen (Az. 21 F 546/05 SO).

Im Jahr 2006 wurde Susanne B. von ihrem neuen Partner, Dennis Musal, schwanger. Dementsprechend wurde kurzfristig eine Eheschließung anberaumt. Kurz darauf wurde der gemeinsame Sohn des Herrn Dennis Musal und von Frau Susanne M. ehemals B. David Ryan M. am 12.11.2006 geboren. Bereits während der Schwangerschaft wurde vom Kreis­jugendamt Vogelsberg eine aufsuchende Familienhilfe mit Familientherapie beauftragt, weil die Kinder- und Jugendpsychiatrie Lahnhöhe in Marburg (heutige Vitosklinik), in der Julia im Alter von 10 Jahren (ab Oktober 2005) für mehr als drei Monate stationär untergebracht worden war, eine Vernachlässigung der Tochter Julia durch Frau Susanne M. (ehemals B.) vermutete (Zitat aus dem Schreiben der Familientherapeuten vom August 2007): „Das Jugendamt beauftragte die Praxis, eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Blick zu haben. da wiederholt Vernachlässigung der Töchter im Gespräch war und die Sachbearbeiterin Frau Stankov eine Überforderung der Mutter befürchte. Außerdem sollten die vermuteten Gewalterfahrungen durch den Kindsvater aufgearbeitet werden.“

Andrea Jacob in Burgdorf. Ein Fernsehteam interessiert sich für den Fall.

Andrea Jacob in Burgdorf. Ein Fernsehteam interessiert sich für den Fall.

An dieser Stelle wird deutlich, dass das Kreisjugendamt aus der von beiden Eltern Julias und Lauras eingeräumten Gewalt gegenüber ihren Töchtern, nun eine einseitige Gewalt seitens Vaters deklariert wird, die Julia „aufzuarbeiten“ hat.

In der Anamnese des Therapieverlaufs der L. Akademie in Homberg heißt es (Zitat): „Anlass für das Zustandekommen der Hilfe war der Diagnosebericht der Kinder- und Jugendpsy­chiatrie Lahnhöhe über Julia M., der eine Emotionalstörung des Kindesalters mit deutlich depressiven Zügen (ICD 10, F93.8) (…) bei fehlenden sozialen Bindungen (…) feststellte. Der behandelnde Psychologe Herr S. sah zudem Julia zu dem Personenkreis derer gehörig, die von seelischer Behinderung bedroht seien, und empfahl zusätzlich zu einer Fortführung der psychotherapeutischen Begleitung durch die Kinder- und Jugendpsychiatrische Ambulanz eine umfassende Familienhilfe.
Das Jugendamt beauftragte die Praxis, eine mögliche Kindeswohlgefährdung im Blick zu haben, da wiederholt Vernachlässigung der Töchter im Gespräch war und die Sachbearbei­terin Frau Stankov eine Überforderung der Mutter befürchte. Außerdem sollten die vermute­ten Gewalterfahrungen durch den Kindsvater aufgearbeitet werden.“ Auch dem freien Träger der Jugendhilfe werden seitens des Jugendamts falsche bzw. einseitige Angaben gemacht.

Noch in den Jahren 2004 und bis Ende 2005 lässt Susanne M. (ehemals B.) vor Gericht durch ihren Anwalt und das Jugendamt vortragen, dass Julia und Laura mit ihrem Stiefvater wesentlich besser auskämen, das Jugendamt trägt gar vor, dass die Kinder sich vom Stief­vater besser umsorgt fühlten, der auch viel lieber sei (vgl. weiter oben im Text). Als das Jugendamt jedoch die Familienhilfe und die Familientherapeuten ab April 2006 im Haushalt der Frau M. zu deren Unterstützung einsetzte, weil ihr zweiter Ehemann seiner beruflichen Tätigkeit nachgehen musste, berichtete sie gegenüber den Familientherapeuten (Zitat): „Die Mutter fühle sich mit der Erziehung ihrer beiden Kinder sehr überfordert, seit diese aus­schließlich von ihr betreut würden. So berichtete sie z. B. von dem oppositionell-aufsässigen Verhalten Julias, die auch schon mal gewalttätig gegenüber ihr werde. Mit ihrem neuen Lebensgefährten käme vor allem Julia nicht zurecht, die Mutter könne die ständigen Streite­reien zuhause nicht mehr gut ertragen. Die Mutter erwarte von der Hilfemaßnahme eine be­gleitende Krisenberatung sowie eine Mediation zwischen den Töchtern und ihrem Lebensge­fährten. Darüber hinaus sei keine Hilfe notwendig und erwünscht.“

Noch bis Ende 2005 sprachen sowohl Susanne M. als auch die Kinder von einem sehr guten Verhältnis mit dem Stiefvater Dennis Musal. Ab dem Einsatz der Familientherapeuten im April 2006 sieht Susanne M. das Problem ihrer Kinder allein in Streitereien ihrer Kinder mit dem neuen Lebensgefährten und wünscht selbst keine Hilfe sondern sie fordert allein für ihn und die Kinder eine Krisenberatung, obwohl Herr Musal in Vollzeit berufstätig war.

Im August 2007 gibt die Familie an, therapiemüde zu sein. Als Ergebnis der Familienhilfe und der Familientherapie gibt die vom Jugendamt Vogelsbergkreis eingesetzte L. Akademie an (Zitat): „Frau M. gelang es im Laufe der Therapie nur bruchstückhaft, Eigenanteile wahr­zunehmen. Sie fiel immer wieder in ihr altbekanntes Beschwerdemuster, das die Verantwor­tung auf ein für sie erträgliches Maß reduzierte. Dadurch war die Veränderungsbereitschaft stark eingeschränkt. Durch die Verantwortung für ein drittes Kind befand sie sich erneut in einer Überforderungssituation. Dies führte zu einer Verstärkung der bisherigen unwirksamen
Problemlösungsstrategien von früher. So wurden beispielsweise die Töchter angehalten, in Julias Kellerzimmer ganze Nachmittage zu verbringen und sich „mucksmäuschenstill“ zu ver­halten, um den Bruder nicht am Schlafen zu hindern. Dadurch stieg die Belastung der Töch­ter, die wiederum Zurückweisung erfuhren und erneut die Erfahrung machten, sich die Zunei­gung durch Wohlverhalten verdienen zu müssen. Solange die Mutter nicht bereit ist, aktiv an Veränderungsprozessen mitzuwirken und selbst Verantwortung zu übernehmen, laufen weitere Interventionen in Leere.“

Ende September 2007 – also 10 Monate nach Davids Geburt – wurde Susan Lynn M. gebo­ren. Die Verhältnisse spitzten sich zu. War Susanne M. bereits mit den beiden Töchtern aus erster Ehe maßlos überfordert, konnte man der Misere, in die die Familie steuerte offenen Auges zusehen. Tochter Laura, damals 9 Jahre alt, wurde mehrfach von der Polizei aufge­griffen, weil sie von ihrer Mutter weggelaufen war. Von den jeweiligen Polizisten wurde sie sowohl im Jahr 2007 als auch im Jahr 2008 zu ihrer Stiefgroßmutter nach Grünberg ge­bracht, weil sie nicht mehr zur Mutter zurück wollte. Das Jugendamt Vogelsbergkreis wurde jeweils informiert, reagierte jedoch nicht.

Aktiv gegen die Fehlleistungen der Jugenämter. V.l. Dennis Stephan, Klaus-Uwe Kirchhoff, Prof. Dr. Aris Christidis, eine betroffene Mutter, Dorette Kühn, Diana Elsner mit Gatten, eine betroffene Mutter und Andrea Jacob.

Aktiv gegen die Fehlleistungen der Jugenämter. V.l.  Dennis Stephan, Politiker, Dipl. Soz. Päd. Klaus-Uwe Kirchhoff, Prof. Dr. Aris Christidis, eine betroffene Mutter, Dorette Kühn, Diana mit Gatten, eine betroffene Mutter und Andrea Jacob.

Herr Musal arbeitete in Vollzeit oft noch mit Überstunden, um als Alleinverdiener die mittler­weile sechsköpfige Familie versorgen zu können. An den Abenden besorgte er noch die Einkäufe und versuchte die ständigen Eskalationen zwischen Susanne M. und ihren Töch­tern aus erster Ehe zu schlichten sowie sich in der äußerst kurz verbliebenen Zeit um seine beiden Kinder zu kümmern und die Wohnung aufzuräumen, die mehr und mehr zu verun­reinigen drohte, weil Susanne M., die sich nunmehr als Hausfrau ihren Kindern widmen wollte, sich ihrer Verantwortung völlig entzogen hatte. Trotz der von Herrn Musal angeheu­erten Reinigungskraft konnte ein völliges Verdrecken der Wohnung nicht mehr aufgehalten werden. Frau Musal verfiel wieder in alte Verhaltensweisen und wurde insbesondere gegen­über ihrer Tochter Julia erneut gewalttätig. Laura hingegen lief in Gefahrensituationen aus dem Haus und wurde wiederholt mal von Lehrern mal von herbei gerufenen Polizisten aufgegabelt.

Im Jahr 2010 ließ sich zunächst Julia nach einer Attacke ihrer Mutter bei der sie von ihr ge­treten, geschlagen und an den Haaren durch die Wohnung gezogen wurde, von ihrer Stief­großmutter abholen. Drei Tage später verließ Herr Musal die eheliche Wohnung mit seinen beiden kleinen Kindern, weil Susanne M. auch gegenüber den kleineren Kindern wiederholt gewalttätig geworden war und sie trotz dringender Empfehlung eines Psychotherapeuten und der Therapeuten ihrer Töchter keinen Anlass sah, sich selbst in Therapie zu begeben.

Susanne M. erfand zügig eine Drogenabhängigkeit und ein Verhältnis ihres zweiten Ehe­mannes mit der minderjährigen Julia, um sich das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder gar das Sorgerecht für die beiden gemeinsamen Kinder David und Susan zu sichern, wie sie es auch schon erfolgreich mit Hilfe des Kreisjugendamts Vogelsberg erreicht hatte. Das Jugendamt kam ihr erneut zur Hilfe. In einer Aufräumaktion ihrer Wohnung mit Hilfe ihrer Verwandten, wie im Bericht des Gesundheitsamtes Vogelsberg zu lesen ist, wurde die Wohnung wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt, in den die Kinder wieder zurück kommen könnten.

Richterin Mann vom Amtsgericht Gießen verfügte dementsprechend, dass die Kinder auf­grund des Kontinuitätsprinzips an die Mutter heraus zu geben seien, denn eine Kindeswohl­gefährdung sei durch die Verfügung, dass eine Familienhilfe installiert werde, nunmehr aus­geschlossen. Für die Tochter aus erster Ehe, Julia, beschloss dieselbe Richterin hingegen wegen Kindeswohlgefährdung einen Sorgerechtsentzug.

Kämpft um das Wohlergehen seiner Kinder. Dennis Musal.

Kämpft um das Wohlergehen seiner Kinder. Dennis Musal.

Sämtliche Strafverfahren, die Susanne M. gegen Dennis Musal eingeleitet hatte, wurden ein­gestellt. Eine Entschädigung wurde ihm von der Hessischen Staatskasse gewährt.
In den Jahren 2010 – 2014 vereitelte Susanne M. mehrfach über viele Wochen und Monate den Umgang zwischen Kindern und Vater und in derselben Zeit wurden teilweise vier Erziehungshelfer gleichzeitig im Haushalt von Susanne M. eingesetzt, weil es auch unter an­derem zu Eskalationen mit der jüngeren Tochter Laura kam und Frau M. insgesamt über­fordert war. Nachdem Susanne M. in letzter Instanz Ende Mai 2014 das Aufenthaltsbe­stimmungsrecht vom Oberlandesgericht Frankfurt am Main zugesprochen wurde, ist sie wenige Wochen darauf mit den Kindern wieder nach Niedersachsen in ihren Heimatort Hänigsen verzogen. Dennis Musal, der Vater der beiden jüngeren Kinder David und Susan M., fuhr ab sofort jeden Mittwoch und jeden zweiten Freitag und Montag um seine Kinder abzuholen und wieder zurück zu bringen.

Am 22.10.2014 konnte wegen des anstehenden Herbstumganges ein Gespräch bei der Jugendhilfestation Burgwedel mit den Eltern von David und Susan geführt werden. Danach vermerkte er die getroffenen Vereinbarungen mit Susanne M. und dem Jugendamt auf Tonband und holte dann seine Kinder zum Mittwochsumgang von der Schule Storchennest ab. Auf dem Rückweg zur Mutter, am frühen Abend erzählten die Kinder ihrem Vater vor laufendem Tonband, wie er in der Nacht bemerkte, als er den Vermerk zu Papier bringen wollte, dass sie von dem Bruder ihrer Mutter mit einem Stock geschlagen würden.. Da er gerade mit den Kindern im Schwimmbad gewesen war und keine Hämatome bemerkt hatte, brachte er die Kinder nicht allzu beunruhigt zurück zu Susanne B..

Am 24.10.2014 holte Herr Musal seine Kinder wie immer um 15 Uhr in Hänigsen von der Schule ab. Aufgrund einer Autobahnsperrung kam er erst sehr spät am Abend mit den Kindern und ihrer Halbschwester Julia in Gießen an. Nachdem die Kinder zu Abend ge­gessen hatten, gingen sie Duschen. Herr Musal half David beim Duschen und danach half Julia ihrer kleinen Schwester Susan. Julia schrie plötzlich entsetzt auf und rief Herrn Musal herbei. Auf dem gesamten Rücken des kleinen Mädchens fanden sich rote Striemen und tiefrote Abdrücke einer Handfläche. Es war schon fast 24 Uhr. Die Kinder erzählten erneut, sie seien sowohl von ihrer Mutter als auch von deren Bruder Frank W. geschlagen worden, darunter mit verschiedenen Ästen eines Baums.

Rote Striemen am Kinderkörper.

Rote Striemen am Kinderkörper.

Am nächsten Tag brachte Herr Musal seine Kinder in die Kinderklinik, die umgehend die Polizei und das Jugendamt einschaltete, weil Verdacht auf Kindesmisshandlung bestand. Die roten Striemen konnten noch diagnostiziert werden, die Rechtsmedizin wurde einge­schaltet, sie war aber am Wochenende nicht besetzt. Einen Termin bei der Rechtsmedizin konnte der Vater mit den Kindern also erst vier Tage später erhalten. Die roten Striemen konnten nur noch auf dem Foto dokumentiert werden, übrig blieben zahlreiche Hämatome bei Susan, von denen nur einige als nicht sturztypisch festgestellt werden konnten. Der Kinderarzt schlug vor, die Kinder nicht gegen ihren Willen zur Mutter zurück zu bringen.

Richterin Schmidt vom Amtsgericht Burgdorf beauftrage einen ehemaligen 78jährigen Richterkollegen, Herrn Heinrich Uhde, zum Verfahrensbeistand der Kinder David und Susan M.. Die Kinder bekundeten in der Anhörung sowohl beim Verfahrensbeistand als auch bei der Richterin ihren Willen beim Vater leben zu wollen. Der Verfahrensbeistand deklarierte den Kindeswillen kurzerhand als vom Vater beeinflusst, ohne eine hierfür notwendige Aus­bildung nachgewiesen zu haben. Er berief sich bei seiner Einschätzung auf Angaben von Susanne M., deren Freundin Dunja E. und auf Nachbarn. Der immer gleiche Anwalt von Frau M., der nur mittlerweile die Kanzlei gewechselt hatte, stellte Antrag auf Herausgabe der Kinder, weil sie beim Vater wegen der fehlenden Kontinuität gefährdet seien. Heinrich Uhde und Rechtsanwalt E. verstanden sich schon in der Verhandlung mit Blicken ausgezeichnet. Richterin Schmidt gab dem auf Drängen ihres ehemaligen Richterkollegen statt und erließ einen Vollstreckungsauftrag zur Herausgabe der Kinder, den sie an den Obergerichtsvoll­zieher Hartmut Schäfer beim Amtsgericht Gießen in Auftrag gab.

Obergerichtsvollzieher Hartmut Schäfer stellte vor zahlreichen Zeugen die Vollstreckung am 22.12.2014 mit der Begründung ein, dass der Kindeswille einer Vollstreckung entgegen stehe, er wolle die Kinder nicht mit Gewalt aus der Wohnung des Vaters herausnehmen.

Richterin Schmidt ordnete daraufhin Ordnungshaft gegen Dennis Musal und einen neuen Vollstreckungsbeschluss zur Herausgabe der Kinder David und Susan an.

Dabei erlaube ich mir daran zu erinnern, wie mit Susanne M. vom selben Gericht im Jahr 2004 verfahren wurde. Es wurde trotz der hinterhältigen Vorenthaltung ihrer Tochter Laura weder eine Vollstreckung noch eine Ermahnung noch eine andere Zwangsandrohung verfügt sondern im Gegenteil durfte sie die Kinder der bis dahin unbestrittenen primären Bezugs­person, nämlich ihrem ersten Ehemann, Herrn Joachim B. entziehen und die Kinder bei sich behalten. Daraus kann und muss geschlossen werden, dass Frauen und Männer in nicht öffentlichen Familienverfahren nicht nur eindeutig ungleich behandelt werden sondern es darf daraus geschlossen werden, dass Väter vor deutschen Gerichten, wenn sie nicht „gehorchen“ kriminalisiert, ruiniert und nicht allzu selten auch psychiatrisiert werden (zahl­reiche Aktenbeispiele liegen hier vor)

Gewaltsames Eindringen in die Wohnung des Vaters – vor den Augen der Kinder

Am 07.01.2015 stürmten Polizisten und der Gerichtsvollzieher die Wohnung von Dennis Musal, ohne ihm eine Rechtsbehelfsbelehrung zu erteilen und ohne Gegenwehr seinerseits. Ein Polizist warf ihn gewaltsam zu Boden, fesselte ihn mit Handschellen, während seine Kin­der und deren Halbschwester Julia gellend schrien. Der Polizist befand sich etwa 20 Minuten auf Herrn Musal, der sich solange nicht wehren konnte, bis die Notfallambulanz die Woh­nung betreten hatte, die er zuvor gerufen hatte. Die Kinder wurden von Herrn Musal auf Anraten der Gießener Kinderklinik in die Kinder- und Jugendpsychiatrie nach Marburg ge­bracht, weil sie sehr belastet waren. Von dort verfügte Richterin Schmidt telefonisch, dass die Klinik die Kinder an Susanne M. herauszugeben hat. Das, obwohl die dort leitende Psy­chologin eine Angststörung bei den Kindern diagnostiziert hatte. Die Kinder mussten also ge­gen ihren Willen zurück zu ihrer Mutter. Die Kinder- und Jugendpsychiatrie Marburg hat sich in den Sorgerechtsstreit eingemischt und die Kinder dem Vater nicht herausgegeben und das zudem gegen deren Willen an ihre Mutter. Dabei haben Ärzte und Psychologen dem Wohl ihrer Patienten zu dienen und nicht dem Willen von Behörden.

Unbändige Sorgen des Herrn Dennis Musal bewegten ihn dazu, eine Sozialarbeiterin zu engagieren, die sich dem Kinderschutz verpflichtet sieht. Denn der Anwalt der Kinder, Herr Heinrich Uhde, behauptete vor Gericht, dass ihm die Nachbarn von Susanne M., die im selben Haus wie sie wohnen, ihm berichtet hätten, dass das Kind David M. gesagt habe, die Oma habe ihm geraten, mit dem Kopf an die Wand zu schlagen, dann um Hilfe zu rufen und die Selbstverletzungen seiner Mutter zuzuordnen.

Engagierte Psychologin. Whistleblowerin. Deckt Unrecht und Kriminalität im Gutachterwesen, in Jugendämtern und in Familiengerichten auf.

Engagierte Psychologin. Whistleblowerin. Deckt Unrecht und Kriminalität im Gutachterwesen, in Jugendämtern und in Familiengerichten auf.

Diese Sozialarbeiterin erhielt unter anderem von den Nachbarn der Susanne M. auf Daten­trägern aufgezeichnete Verhöre, denen die Kinder über viele Stunden unterzogen wurden. Die Kinder sollten vortragen, ob der Papa ihnen gesagt habe, was sie vor Gericht erzählen sollen, wer sie geschlagen habe. Die Kinder sagten jedoch

„Die Mama hat gesagt, dass wir dem Gericht nicht sagen sollen, dass sie uns geschlagen hat.“

Diese Aufzeichnungen wurden dem Gericht zusammen mit eidesstattlichen Versicherungen vorgelegt. Daraufhin wurde Dennis Musal das Sorgerecht vorläufig entzogen und er erhielt Umgangsausschluss. Dies obwohl, die Kinder kaum bei ihrer Mutter angekommen waren, beide Kinder auf Veranlassung von Susanne M. von Nachbarn und Freunden über Stunden manipulativen Verhören unter erheblichem Druck ausgesetzt worden sind.

Auch das ist Deutschland !

 

Psychologist MA, EIILM & M. A., Bundelkhand University
Doctor of Philosophy, Bundelkhand University