Ein Prozess nach dem anderen
Zum Film MAIKÄFER FLIEG erreichte uns ein Bericht von Prof. Dr. Christidis
2017-05-08
Gießen. Es gibt auch eine Reihe von themenverwandten Prozessen. Am 10.05.2017 soll (ca. zum 4. Mal) strafrechtlich erkannt werden, ob Andrea Christidis sich Psychologin nennen darf, oder ob Titelmißbrauch vorliegt.
Nachdem die Gießener Staatsanwaltschaft (StA) im November 2016 in erster Instanz eingesehen hatte, daß Frau Dr. Christidis irgendwann studiert haben dürfte und deswegen selbst (die StA) den Freispruch beantragte, legte sie am Folgetag Berufung ein, weil sie inzwischen 5 (i.W.: fünf) neue Verdachtsmomente gefunden haben wollte.
Diese konnte zwar (soweit das Aktenstudium zeigt) auch die angerufene Interpol (!) nicht bestätigen; ob davon dennoch etwas geblieben ist, wird zu entscheiden sein am Mittwoch, den 10.05.2017, 10:00 Uhr, im Saal 003 des Landgerichts Gießen (Ostanlage 15, 35390 Gießen).
ARCHEVIVA berichtete
Andrea Christidis soll aber noch mehr Schuld auf sich geladen haben
Im Oktober 2015 wurde ihr Sohn mit seinen Kindern auf der Autobahn von der Polizei angehalten: Die Beamten wollten wissen, ob er unter Drogen stand. Bis die Polizisten erkannten, daß es keinerlei Grund zu dieser Annahme gab, sahen sie sich veranlaßt, ihm ein Fahrverbot zu erteilen: Er sei inzwischen nach dieser Auseinandersetzung zu müde, um weiterzufahren. Diese Behauptung war falsch. Richtig war dagegen, daß seine Kinder inzwischen übermüdet waren. Sie mußten alle mit einem anderen Auto in Niedersachsen (2×270 km) abgeholt werden. Ein Teil dieses Vorgangs wurde tontechnisch aufgezeichnet, weil beim Anruf des Sohnes der Anrufbeantworter angesprungen war. Andrea Christidis weigerte sich, die Aufzeichnung mit den Stimmen der Polizisten zu löschen, was den Niedersachsen gleichgültig war.
Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes
Nichtsdestotrotz sah sich die Gießener Staatsanwaltschaft gefordert: Andrea Christidis steht nun unter einer weiteren Anklage, „wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes“. Geurteilt darüber wird am Dienstag, den 23.05.2017, um 09:00 Uhr im Saal 208 (Gebäude A) des Amtsgerichts Gießen (Gutfleischstr. 1, 35390 Gießen).
Danach prozessiert auch der Autor, diesmal als Kläger: Schon 2010 war die Gießener Psychologin Bettina L.-L. vom Familiengericht Gießen zur Begutachtung seiner Scheidungskinder bestellt worden. Die Untersuchung der Kinder soll ergeben haben, daß Prof. Christidis ungeeignet sei – als Vater, aber auch als Professor; er bekam die vom Fall Mollath bekannte Diagnose. Ihre Behauptung widerrief die Gutachterin im März 2012 vom dem LG Gießen, nachdem 4 (vier) Psychologie-Professoren nach monatelangen Arbeiten ihre Ergebnisse für unbrauchbar erklärt hatten. Ob die gerichtlich bestellte Psychologin ein Gefälligkeitsgutachten abgegeben hatte, sollte dann am 28.04.2017 entschieden werden; aber da versäumte das Gericht, die Beklagte zu laden – was in hessischen Gerichten manchmal passiert.
Neuer Termin zur Feststellung, ob von Gießener Gerichten psychologische Gefälligkeitsgutachten gegen politisch Mißliebige bestellt werden, ist Freitag, der 02.06.2017, 12:00 Uhr, Saal 29 des Landgerichts Gießen (Ostanlage 15, 35390 Gießen). Alle Termine sind öffentlich. Bis zur Abarbeitung dieser Liste ist auch mit Urteilen in anderen Verfahren zu rechnen. Unbekannt wird wohl bleiben, ob die Interpol mit uns so überlastet war, daß es schließlich österreichischen Behörden oblag, nationalsozialistische Umtriebe in deutschen Kasernen aufzudecken.
gez. Prof. Dr. Aris Christidis