Kommenden Freitag 11 Uhr im Amtsgericht Gießen
Was steckt in Wahrheit dahinter ?
2016-10-05
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Gießen. Dr. Andrea Christidis begleitet seit dem Jahr 2013 eine junge Mutter, der vom Jugendamt des Landkreises Gießen ihre beiden Kinder genommen und in eine Pflegefamilie verbracht wurden. Nachdem Christidis sämtliche Akten – samt der Jugendamtsakten – gesichtet hatte, stellte sie folgendes fest:
Mit Datum vom 15.11.2010 fand im Jugendamt des Landkreises Gießen, Außenstelle Grünberg, ein Gespräch statt, bei dem Frau B. (damals L.ck) und ihre Großmutter, Frau H., anwesend waren. Nach diesem Gespräch wurde ein Hilfeplan erstellt.
Dieser Hilfeplan erwähnte die Anwesenheit von L.ck und H. und trug die Unterschrift „L.k“ (ohne „ck“). Hier war nicht nur die Schreibweise des Namens falsch; auch der Schriftzug stimmte nicht mit der Unterschrift von Frau B. auf der Sorgeerklärung überein.
Frau H. hat mit eidesstattlicher Versicherung vom 06.07.2013 (Zweitschrift mit Originalunterschrift liegt vor) folgendes erklärt (auszugsweises Zitat): „/Bei dem Gespräch im Jugendamt am 15.11.2010 war ich mit meiner Enkelin Sabrina B. anwesend./
/Das mir von meiner Enkelin vorgelegte Dokument, auf dem angeblich ihre Unterschrift sein soll, wurde weder vorgelegt, noch von meiner Enkelin, Sabrina B., vormals Sabrina L.ck, unterzeichnet. Ich bestätige, dass ich die gesamte Zeit im Jugendamt bei meiner Enkelin anwesend war/“.
In der Jugendamtsakte des Landkreises Gießen findet sich ein handschriftlich verfasster Antrag auf Unterbringung des Kindes Justin L., datiert auf den 15.02.2011, angeblich von seinen Eltern unterschrieben. Beide Unterschriften stimmen nicht mit den Unterschriften auf der Sorgeerklärung überein. Zudem wurde bei Frau B. der Anfangsbuchstabe „S“ ihres Vornamens doppelt (und dennoch erkennbar unähnlich) nachgezogen und der Nachname erneut ohne „ck“ – also nur als „L.k“ geschrieben.
Drei Tage später, am *18.02.2011*, machte Frau Gunkel vom Jugendamt Landkreis Gießen, Außenstelle Grünberg, eine schriftliche Kindeswohlgefährdungsmeldung an das Amtsgericht Gießen (Blatt 1 – 6 der Akte mit dem Az. 248 F 322/11 SO). Das Amtsgericht Gießen gab ein Gutachten in Auftrag und bestellte die Gutachterin L.-L.. Des Weiteren wurde Frau Z. als Verfahrensbeistand bestellt (Blatt 9 der Akte mit dem Az. . 248 F 322/11 SO) .
Eine Erklärung, wozu die Jugendamtsmitarbeiterin Frau Gunkel am
*18.02.2011* eine Kindeswohlgefährdung melden musste, obwohl das Jugendamt für die Unterbringung just dieses Kindes, bereits drei Tage zuvor (nämlich am *15.02.2011*) einen Antrag auf Fremdunterbringung durch seine beiden Eltern erhalten hatte, der von ihnen persönlich unterschrieben worden sein soll, findet sich in der Jugendamtsakte des Landkreises Gießen nicht.
Der vorliegende Gesamtzusammenhang lässt durchblicken, dass bereits mit dem handschriftlich verfassten Antrag auf Unterbringung des Kindes Justin L., datiert auf den 15.02.2011 mit nicht übereinstimmenden Unterschriften seiner Eltern, eine Aufeinanderfolge von Verbrechen (Fälschung von Unterschriften, Falschangaben) gegen Frau B. und ihre Kinder planvoll ins Rollen gebracht wurde, dessen nachträgliche Rechtfertigung in weiteren Gefälligkeitsgutachten wiederholt werden, um die stattgefundenen Verbrechen zu decken und den mutmaßlichen Kinderhandel auch zukünftig weiter zu betreiben.
Zu all den oben ausgeführten Vorkommnissen passt auch die Einstellung des von der Kindesmutter am 28.06.2013 erstatteten Strafantrags wegen Urkundenfälschung. Den Einstellungsbescheid des Strafantrags hatte die Kindesmutter auch nach mehreren schriftlichen und telefonischen Anfragen von der Staatsanwaltschaft Gießen nicht erhalten.
Erst als sie etwa ein halbes Jahr später zusammen mit ihrem Beistand, mit Rechtsanwalt S. und weiteren Zeugen persönlich zur Staatsanwaltschaft ging, erhielt sie nach über einer Stunde Wartezeit den Einstellungsbescheid, dessen Begründung nicht vielsagender sein könnte (Zitat). „/Die Ermittlungen sind jedoch bisher ergebnislos verlaufen. Sie haben keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft einer bestimmten Person oder auch nur eines bestimmten Täterkreises ergeben./
/Weitere Nachforschungen erscheinen gegenwärtig aussichtslos/“.
Wenige Wochen nachdem Frau B. den Strafantrag mit Hilfe von Frau Christidis verfasst hatte, stellte das Jugendamt des Landkreises Gießen Strafanzeige gegen Andrea Christidis wegen Titelmissbrauchs. Derselbe Staatsanwalt, Herr Bause, der für den Strafantrag von Frau Blume „/keine hinreichenden Anhaltspunkte für die Täterschaft einer bestimmten Person oder auch nur eines bestimmten Täterkreises“ /finden konnte, hat nach eigenen Angaben „/auf Weisung/“ mit dienstbeflissener Unterstützung seiner Kollegen in der Gießener Staatsanwaltschaft und einer dreijährigen Akribie wegen eines von Andrea Christidis vermeintlich „/eingedeutschten akademischen Titels/“ Klage beim Amtsgericht Gießen eingereicht.
Er hat auch keine Kosten für den Steuerzahler gescheut, um nachträglich den Beweis zu erbringen, dass Christidis ihren ausländischen Titel „eingedeutscht“ habe. Die Gießener Staatsanwaltschaft hat es sich ordentlich etwas kosten lassen und unter Zuhilfenahme von *Interpol* Ermittlungen im Ausland veranlasst, die jedoch das Gegenteil der erhofften Ergebnisse erbrachten.
Herr Staatsanwalt Bause war nicht nur nicht in der Lage hinreichende Anhaltspunkte für einen bestimmten Täterkreis im Jugendamt zu finden, sondern er war auch nicht in der Lage, die in den Akten befindlichen beglaubigten akademischen Urkunden von Andrea Christidis, die zudem vollumfänglich von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz in Bonn anerkannt worden waren, zu entdecken.
Laut Angaben seines von ihm ausgesandten Oberamtsanwalts geschah all dies allerdings auf „/Weisung/“.
Freilich sind mehrere nachgewiesene Urkundenfälschungen, die praktisch dazu dienten kleinen Kindern neue Eltern aufzuoktroyieren und im Jugendamt des Landkreises Gießen – genauer in der Außenstelle in Grünberg stattfanden – nichts im Vergleich zu einer vermeintlichen Eindeutschung eines akademischen Titels, die ihm Ermittlungen in Indien notwendig erschienen ließen. Die Ermittlung der Täterschaft eines kleinen infrage kommenden „Täterkreises“ im überschaubaren hessischen Grünberg dagegen erschien ihm „/aussichtslos/“.