Spendenaufruf für gefährdetes Kind: War der Suizid doch Mord ?

Zur Aufklärung sind Strafrechtler gesucht, die die geschundene Familie ehrenamtlich vertreten

Um Spenden zur Finanzierung von öffentlichen Gutachter- und Amtshaftungsklagen sowie für Strafverfahren gebeten

2020-09-01

Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis macht einen Aufruf, die schwer betroffene Familie zu unterstützen. Foto: Heiderose Manthey.

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Gießen. Die heute (2020) knapp sechsjährige Tara R. verweigert seit 2016 den Umgang mit ihrem Vater und schildert gegenüber ihrer Familie Szenen eines Missbrauchs, der 2016 begonnen haben soll.

Dorothea W., eine Freundin der älteren Halbschwester Taras, Maya, berichtet, Maya habe ihr bereits 2013 erzählt, ihr Stiefvater, den die damals 11jährige Maya als „unheimlichen Psycho“ bezeichnete, sei bei ihr mit der Hand unter die Hose gegangen und habe sie „begrapscht“. Mehr habe Maya nicht erzählen wollen, außer, dass da noch mehr gewesen sei. 2018 erzählte Maya ihrer Freundin, sie fühle sich schuldig an Taras Missbrauch, weil sie zuvor nichts gesagt habe.

Keine zwei Monate nach Äußerung ihrer Schuldgefühle wurde Maya tot aufgefunden. Die Polizei hat den „nicht natürlichen Tod“ des Mädchens schnell dokumentiert, keine Obduktion verfügt und extrem schlechte Lichtbild-Ausdrucke hinterlassen. Die durchgeführte Leichenschau und die unterlassenen Ermittlungen ergeben mehr Fragen als Antworten.

Später, nachdem das Mädchen feuerbestattet war, sah sich ein vom Gericht zur Ermittlung  der Todesursache eingesetzter Rechtsmediziner außer Stande, sichere Angaben zur Todesursache zu machen: Zu nachlässig waren die Ermittlungen, die Dokumentation war teilweise widersprüchlich, die ausgedruckten Fotos extrem schlecht. Die Polizei verweigert aber bis heute die Herausgabe von Kopien der digitalen Fotos.

Eine ältere Schwester von Maya und Tara hat über die Merkwürdigkeiten in ihrer Familie ein Buch veröffentlicht („I’m still here“), was den mutmaßlichen Täter, die Ermittlungs- und Justizbehörden in Aufruhr versetzte. Passiert ist bis heute nichts.

Das Familiengericht in Schwäbisch Hall, Richterin Dr. Feltes, hat darauf (2020) ein aussagepsychologisches und ein pädiatrisches Gutachten über Tara sowie einen Lügendetektortest mit dem Kindesvater in Auftrag gegeben. Wie die Unterzeichnerin nachgewiesen hat, wurden die Gutachten grob fahrlässig und entgegen gängiger Rechtsprechung erstellt (vgl. Anlage).

Die GWG-Gutachterin Frau Dipl.-Psych. Dr. Martina St.-Z. behauptet in ihrem Gutachten (Zitat): „Tara erzählte (…) nie etwas, was den von Dorothea W. als Mayas Aussagen wieder­gege­benen Inhalten entsprechen würde“. Immerhin stellt die Sachverständige fest (Zitat): „Lt. Email des Jugendsamts (…) hat die Km erstmalig am 04.09.2017 gegenüber dem Jugendamt (…) geäußert (…), Tara habe ihr (…) von Missbrauch durch fremde Männer erzählt, zu denen der Kv sie gebracht habe“.

Diese und weitere Widersprüche im Gutachten wurden entlarvt, und man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, dass diese Enthüllung der Richterin nicht zupass kam. Sie bekundete bereits in einer mündlichen Verhandlung, der Lügendetektortest sei für den Kindesvater positiv ausgefallen. Ein Bericht des angeblichen Experten liegt bis heute nicht vor.

Schließlich gab es eine Diagnose über die Kindesmutter: „Münchhausen by Proxy Syndrom“. Dies wurde nicht etwa nach Untersuchung durch einen Psychiater oder Psychotherapeuten festgestellt, sondern es steht im pädiatrischen Gutachten des Prof. für Kinderheilkunde einer Universitätsklinik in Tübingen; er will es nach Lektüre der Akten erkannt haben. Mittlerweile will er anhand der Akten auch eine Suizidabsicht der 6jährigen Tochter ohne eigene Untersuchung festgestellt haben.

Ohne Rücksicht darauf, dass nach geltender Rechtsprechung weder aussagepsychologische Gutachten über Kinder, noch Gutachten nach Aktenlage zulässig sind, hat nun Richterin Dr. Feltes, gerade unter Berufung auf diese haltlosen Gutachten, einen Herausgabebeschluss für die kleine Tara verfügt. Mutter und Kind sind nun auf der Flucht, weil nach ihnen gefahndet wird.

Da in nicht-öffentlichen-Verfahren seit Jahren nicht nachvollziehbare Beschlüsse gefasst werden, Kinder reihenweise von ihren Eltern getrennt werden und mutmaßliche Verbrechen nicht untersucht werden, wird um Spenden zur Finanzierung von öffentlichen Gutachter- und Amtshaftungsklagen sowie für Strafverfahren gebeten.

Zudem werden Strafrechtler gesucht, die bereit sind, wie die Unterzeichnerin es bisher weitgehend getan hat, die geschundene Familie ehrenamtlich zu vertreten, falls nicht genügend Spenden eingehen sollten.

Bitte spenden Sie an den Verein NetzwerkBplus, IBAN: DE 34642510600013639688  Unterkonto: Projekt

Herzlichen Dank
Dr. (Bundelkhand University) Andrea Christidis, August 2020

Anlagen: Drei anonymisierte Expertisen der Unterzeichnerin zum  beschriebenen Fall

Forensische-Expertise-Familiensache_I

Forensische-Expertise-Familiensache_II

Forensische-Expertise-Familiensache_III